Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1541/2023
Stuttgart,
12/01/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Umsetzung des Grundsatzbeschlusses zur klimaneutralen Sanierung städtischer Liegenschaften im Entwurf des Doppelhaushaltplans 2024/2025

Beantwortung / Stellungnahme

In den Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 wurde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Pauschale für die Klimaneutrale Sanierung städtischer Gebäude in Höhe von je 25,0 Mio. EUR in 2022/2023 und jährlich 50,0 Mio. EUR ab 2024 beschlossen (Die FrAKTION und Puls hatten im Betrag abweichende Anträge gestellt).

Maßgeblich hierfür war, dass mit energetischen Vorgaben für städtische Gebäude (GRDrs 1493/2019 Neufassung) zwar alle städtischen Neubauten (Ämter und Eigenbe-triebe) mit dem Ziel gebaut werden, den Plusenergiestandard zu erreichen sowie bei der Sanierung von bestehenden Gebäude ebenfalls die Klimaneutralität zu erreichen, die Antragsteller aber sicherstellen wollten, dass ausreichend Finanzierungsmittel bereitstehen, damit alle städtischen Gebäude bis 2030 klimaneutral sind.

Bereits in der 1. Lesung zum Doppelhaushalt 2022/2023 am 25.11.2021 hat die Verwal-tung darauf hingewiesen, dass zur finanziellen Entlastung der Haushalte konkrete an-dere Projekte gegengerechnet werden sollten.

Für die Sanierung der Siedlungshäuser im Höhenpark Killesberg und die energetische Sanierung des Betriebshofs Logauweg wurde dies auch so berücksichtigt. Die Sanie-rung des Betriebsgebäudes in der Maybachstraße sollte erst noch geprüft werden, ob eine Finanzierung aus den Pauschalmitteln finanziert werden kann.

Die Veranschlagung der Pauschalmittel stellte die Verwaltung vor eine große Heraus-forderung. Insgesamt waren nach Ende der 1. Lesung bereits Beschlüsse in einem fi-nanziellen Umfang getroffen worden, welcher die Genehmigungsfähigkeit der Haus-haltssatzung für 2022/2023 gefährdete. Unter der Annahme, dass energetische Sanie-rungen auch mit Kostenreduzierungen (geringerem Energieverbrauch) verbunden sind und Zuweisungen und Zuschüsse von Dritten für Klimaschutzmaßnahmen einzuwerben sind, wurden entsprechende Haushaltsentlastungen von 16,5 Mio. EUR in 2023 und
33 Mio. EUR ab 2024 veranschlagt.


Der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine hat viel Personal in verschiedensten Stellen der Verwaltung über die Maße gebunden, Prioritäten verschoben und extreme Folgen im Energiesektor gehabt.

Es war auch nach Beschluss des Gemeinderats zur Klimaneutralität 2035 im Juli 2022 (GRDrs 397/2022) nicht umsetzbar, ein tragfähiges und zielführendes Konzept zum Mit-teleinsatz für die energetische Sanierung städtischer Liegenschaften zu erarbeiten.

Es ist jedoch Anfang 2023 gelungen, verschiedene Akteure / Ämter im (mittlerweile so bezeichneten) Koordinierungskreis Klimaneutralität zusammen zu bringen. Ziel der alle vier bis sechs Wochen stattfindenden Termine ist die Abstimmung von (zusätzlichen) Maßnahmen an städtischen Gebäuden zum Erreichen der Klimaneutraliät / Klimaschutz-ziele. Wichtig dabei: im Mittelpunkt der jeweiligen Entscheidungen zur Umsetzung / Weiterplanung stehen insbesondere die Effizienz der möglichen Maßnahmen, die Realisierbarkeit (auch zeitlich) und die Abstimmung der Pläne und Möglichkeiten aller beteiligten Ämter. Daraus abgeleitet wird der Ressourcenbedarf im Rahmen der konkreten baulichen und energietechnischen Planungen in die normalen Beschluss-wege und in das städtische Haushaltssystem eingebracht. Finanzmittel sind nicht Steu-erungsgröße sondern Instrument zur Zielerreichung.

Bis November 2023 wurden bereits 37 städtische Maßnahmen definiert, deren Umset-zung einen hohen und frühen Nutzen zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels auf-weisen. Für 22 davon konnte (teilweise noch als Schätzung) der erforderliche Finanz-bedarf ermittelt werden. Insgesamt werden bisher in Summe 58,5 Mio. EUR an Kosten ausgewiesen. Weitere 16,5 Mio. EUR wurden mit GRDrs 621/2023 im Jahr 2023 dem Klinikum für dortige Maßnahmen bewilligt (s. Anlage).

Die Mittelabflüsse der städtischen Maßnahmen werden noch verifiziert. Es ist geplant, die Finanzierung noch im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2023 sicherzustellen, sofern die Ansätze im fortgeschriebenen Investitionsprogramm zum Doppelhaushalt 2024/2025 nicht auskömmlich sind.

Noch im März des Jahres ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass evtl. weiterhin eine Pauschale – reduziert um konkrete Finanzbedarfe von Einzelmaßnahmen – im Planentwurf und in der Finanzplanung dargestellt werden kann.

Bereits im Rahmen des Eckdatenberichts (GRDrs 714/2023) war bereits auf die sich abzeichnende prekäre Finanzsituation der Folgejahre hingewiesen worden. Und mit GRDrs 638/2023 „Klimaschutz-Programm“ vom 24.08.2023 wurde ausgeführt, „dass die in den letzten Planberatungen eingestellte „Pauschale klimaneutrale Sanierung“ der städtischen Liegenschaften von 50 Mio. Euro pro Jahr ab 2024 projektbezogen und bedarfsgerecht konkretisiert wird (vgl. auch GRDrs 378/2022 „Umsetzung von neuen Bauprojekten und Maßnahmen aus dem Haushalt 2022/2023 durch das Hochbauamt unter besonderer Berücksichtigung der städtischen Klimaziele“)“.

Die zentrale Veranschlagung von undifferenzierten Pauschalmitteln im Teilhaushalt 230 des Liegenschaftsamts kann nicht wie bisher fortgesetzt werden. Mit den Grundsatzentscheidungen der vergangenen Jahre zum klimaneutralen Bauen/Sanieren städtischer Liegenschaften, dem Bau von PV-Anlagen auf allen geeigneten städtischen Dachflächen usw. sind energieeffiziente Maßnahmen zwischenzeitlich zum Standard geworden und sind in allen Planungen zwingend zu berücksichtigen. Dies erfordert es zwischenzeitlich, energetische Maßnahmen entsprechend geltendem Haushaltsrecht in den Teilhaushalten der betroffenen Ämter zu planen und zu veranschlagen.
Eine der wesentlichen Erkenntnisse aus den letzten beiden Jahren und insbesondere aus der Arbeit des Koordinierungskreises Klimaneutralität ist, dass Pauschalmittel nicht automatisch zu einer Beschleunigung von Sanierungsmaßnahmen führen.

Es ist an dieser Stelle nochmals darauf hinzuweisen, dass in beträchtlicher Höhe bei allen neuen Maßnahmen und Investitionsprojekten aufgrund der geänderten Vorgaben und des GR-Beschlusses zum Klimaneutralitätsziel Finanzierungsmittel einzuplanen sind, die nicht getrennt von der Gesamtmaßnahme ausgewiesen werden können.

Die Verwaltung ist bemüht, sämtliche Finanzierungsbedarfe für evtl. energetische Maßnahmen so rechtzeitig zu ermitteln und bei Bedarf auch unterjährig bereitzustellen, um eine Verzögerung in der Umsetzung solcher Projekte ausschließen zu können.





Vorliegende Anträge/Anfragen

7024/2023 Freie Wähler, mündliche Anträge von StR Winter (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und StR Kotz (CDU)




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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1541_2023 Anlage.pdf