Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1226/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Haushalt 2022/2023 Planungsmittel für eine Seilbahn Vaihingen-Möhringen

Beantwortung / Stellungnahme

Bei einer positiven Beschlussfassung zur Umsetzung einer Seilschwebebahn auf der Pilottrasse in Stuttgart-Vaihingen sind weitere Planungsschritte erforderlich, um eine Genehmigung, Fördermittelbeantragung und Umsetzung der Infrastrukturmaßnahme durchzuführen.

Nach Rücksprache mit Vorhabensträgern kleinerer, nicht im ÖPNV integrierter Seilbahnprojekte, mit der SSB sowie mit den potenziellen Herstellern wären in den Jahren 2022 und 2023 ein Auswahlverfahren eines Herstellers, die Vorbereitungen zur Anmeldung des Vorhabens bei den Fördermittelgebern sowie die Vorbereitung bzw. Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zeitlich möglich.

Da vergleichbare Projekte einer urbanen Seilschwebebahn im ÖPNV in Deutschland noch nicht realisiert wurden, kann derzeit nur eine grobe Abschätzung der erforderlichen Planungsmittel erfolgen.

Die voraussichtlich erforderlichen Planungsvergaben sind nachfolgend aufgeführt:


Vorplanung zur Programmanmeldung 200.000 EUR
(Vorhabensbeschreibung, Erläuterungsbericht,
Planunterlagen, Finanzierungsplan etc.)
Auswahlverfahren Seilbahn-Hersteller (Ausschreibung) 50.000 EUR
Entwurfs-/Genehmigungsplanung, Kostenberechnung Technik 1.500.000 EUR
Fachgutachten Umwelt, Lärm- und Emission 130.000 EUR
Weitere Fachgutachten (Barrierefreiheit, Brandschutz etc.) 25.000 EUR
Ggf. Rechtsgutachten 25.000 EUR
Fachbegleitung Planfeststellungsverfahren 70.000 EUR

in Summe 2.000.000 EUR



Sachstand zu einer finanziellen Förderung der Maßnahme

1. Der Bau und Ausbau von Seilbahnsystemen ist in § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) als Fördertatbestand genannt und wird daher als schienengebundene ÖPNV-Infrastruktur im Sinne des Gesetzes angesehen. Allerdings wurden bisher nur touristische Bahnen gefördert.
Der Investition in den Bau oder Ausbau eines Seilbahnsystems muss eine gesamtwirtschaftliche Bewertung vorangestellt werden, um durch Bundesfinanzhilfen unterstützt zu werden. Der entsprechende Wirtschaftlichkeitsnachweis ist nach dem bundesweit einheitlichen Berechnungsverfahren der standardisierten Bewertung zu erbringen. Die standardisierte Bewertung wird derzeit überarbeitet, sie wird auch um Kriterien zur Bewertung von Urbanen Seilbahnen ergänzt, damit die Vorteile von Urbanen Seilbahnen (kurze Bauzeit, geringer Lärm und Abgase, Ökologischer Fußabdruck etc,) berücksichtigt werden können.

2. Die Förderung muss im Einklang mit dem Beihilferecht der Europäischen Union stehen. Hierfür wird eine Erörterung im Einzelfall erforderlich sein. Auf Grundlage des Seilbahnprojekts in Bonn verhandelt das BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) zurzeit mit der EU-Kommission.
Bei einer Integration in den ÖPNV gilt die EU-Richtlinie 1370 in Bezug auf Infrastruktur und Betrieb. Das kann Auswirkungen auf Direktvergabe und ÖDLA (Öffentlicher Dienstleistungsauftrag) haben.

3. Ob durch die neue Regierung zusätzliche Fördermittel für Seilbahnprojekte bereitgestellt werden, ist derzeit noch unklar. Im Koalitionsvertrag gibt es dazu keine Aussagen. Das BMVI wird aber für Pilotprojekte Mittel anmelden. Stuttgart ist eine von sechs Modellkommunen des BMVI zur Erstellung eines nationalen Seilbahnleitfadens.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

375/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Peter Pätzold
Bürgermeister




<Anlagen>