Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 256/2015
Stuttgart,
05/06/2015



Zuwendungen 2015 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich20.05.2015



Beschlußantrag:

1. Für die in Anlage 1 aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2015 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 2.065.952 € bewilligt.

2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Abendgymnasium der Volkshochschu- le Stuttgart e. V. und das Abendgymnasium der C.G. Zimmermann GmbH Handelsschule Stuttgart – alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungs- praxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 25.094 € bewilligt.

3. Neu in die Förderung aufgenommen wird ab 2015 die BiL Private Grund- schule. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2014/2015 aufgenommen. Der Zuwendungsbetrag liegt 2015 bei 4.583 € und ist im Gesamtbetrag unter Zif- fer 1 enthalten.



Begründung:


Die in Anlage 1 genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden allgemeinen Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung von der Stadt Stuttgart eine Zu- wendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss). Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse da- von abhängig machen, dass die Schule von der Gemeinde, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.
Die Zuwendungshöhe sowohl der als Ersatzschulen anerkannten oder genehmigten allgemeinen und Sonderschulen als auch der Abendrealschule und der Abendgym- nasien orientiert sich an der Anzahl der Stuttgarter Schüler/Schülerinnen und an den für die Schulart im Jahr 2002 geltenden Sachkostenbeitrag des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Über- lassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2014 betrugen die mittelbaren Zuwendungen 916.575 Euro.


1. Allgemeine Schulen und Sonderschulen

In den Jahren 1998 bis 2003 betrug der Zuwendungssatz 60% des maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Vorjahres. Aufgrund des damaligen Haushaltssicherungs- konzepts wurden ab 2003 die Fördersätze auf 60% der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG) von 2002 gleich bleibend festgesetzt (GRDrs 156/2003).

Um die Finanzierungslücke im Schulhaushalt im Bereich der Pflichtaufgaben zu decken, wurden die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ab 2010 um 15%-Punkte von bisher 60% auf 45% des Sachkostenbeitrages 2002 abgesenkt (vgl. GRDrs 746/2009 und GRDrs 1417/2009).

Für die Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird der niedrig- ste Sachkostenbeitrag für weiterführende Schulen (analog Realschulen) angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgese- hen sind. Aus der Übersicht (Anlage 1) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungen pro Schüler/Schülerin sowie die Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.

Auch bei den Schulen in freier Trägerschaft nimmt das Thema „Inklusion“ an Be- deutung zu. Die Auswirkungen auf die Finanzen sind zu verfolgen und zu hinterfra- gen. Im Schulversuch erhält jeweils die Sonderschule die Ressourcen (Lehrerstun- den und der jeweilige Träger den Sachkostenbeitrag). Die sollen den inklusiv beschulten Kindern „mit“ gegeben werden. Bei städtischen Schulen untereinander lässt sich das regeln. Bezüglich einer trägerübergreifenden Kooperation mit einer Privatschule gibt es bislang keine Erfahrungen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie das Land die Finanzierung solcher Kooperationen regeln will.


Dietrich-Bonhoeffer-Schule und Albert-Schweitzer-Schule (Sonderschulen für Erziehungshilfe in freier Trägerschaft)

Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmen- vertrages zu §78 f SGB VIII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegesatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kos- ten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Danach erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe auf Antrag um die Schulentgelte erhöhte Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbe- fristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden- Württemberg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträ- gern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen für Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen.

Vor der Schiedsstelle wurde einer der Anträge als Musterverfahren verhandelt. Es liegt noch immer keine abschließende Entscheidung vor.

Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den Zuschuss (702,90 € pro Schüler/Jahr) überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt. Der Anteil des Schulverwaltungsamts beträgt 2015 für 326 Schüler (176 an der Albert-Schweitzer- Schule sowie 150 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) 229.145 €.

Das bisherige Verfahren wird bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weiter- geführt.


Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Albert-Schweitzer-Schule an der GWRS Ostheim, an der Hohensteinschule und an der Seelachschule

Aufgrund der Ausweitung des Modellprojekts „Außenklassen von privaten Schulen für Erziehungshilfen“ hat die Albert-Schweitzer-Schule Außenklassen an der GWRS Ostheim, an der Hohensteinschule und zum Schuljahr 2014/2015 an der Seelach- schule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Träger eine Zuwendung zu den lau- fenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Um jedoch zu verhindern, dass dem privaten Schulträger eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossene Rahmenvereinbarung für den Bereich der Erziehungs- hilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann, wird der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wie im Vorjahr, um das Mietentgelt (ca. 47.722 € Miet- und Nebenkosten ab Schuljahr 2014/2015) vermindert.


Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Dietrich-Bonhoeffer-Schule an der Carl-Benz-Schule und an der Körschtalschule Plieningen

Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat an der Carl-Benz-Schule und an der Körschtal- schule Außenklassen gebildet. Zum Schuljahr 2014/2015 hat die Dietrich-Bonhoef- fer-Schule an der Carl-Benz-Schule eine zweite Außenklasse eingerichtet. Aus den gleichen Gründen wird analog wie bei der Albert-Schweitzer-Schule verfahren. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule an das Jugendamt überträgt, wird um das Mietentgelt (ca. 34.219 € Miet- und Nebenkosten ab Schuljahr 2014/2015) vermindert.


2. Abendrealschule und Abendgymnasien

Der Zuwendungssatz der Abendschulen wurde ab 1997 mit 15% des für die jeweili- ge Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrag des Landes festgelegt. Entsprechend des Beschlusses des VA vom 25. Juni 2003 wurden die Fördersätze auf 15% des Satzes der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) von 2002 festgeschrieben.

Die Zuschüsse 2015 berechnen und verteilen sich wie folgt:
EinrichtungZuschuss je Schüler/
Schülerin
Schüler
gesamt
Stuttgarter
Schüler/
Schülerin
Gesamt-
zuschuss
Abendrealschule
80,40 €
81
45
3.618 €
Abendgymnasium der VHS
87,30 €
405
216
18.857 €
Abendgymnasium der Zimmermann
GmbH Handels- schule
87,30
51
30
2.619 €
Gesamt
537
291
25.094 €
Zum Vergleich Vorjahr
627
319
27.552 €


3. BiL Private Grundschule

Ab 2015 wird die BiL Private Grundschule neu in die städtische Förderung mit auf- genommen. Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 7. Oktober 2013 nach § 4 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) dem Bildungs- und Schulverein BW e.V. in Stuttgart die Genehmigung erteilt, eine private Grundschule als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben. Der Schulträger betreibt bereits die BiL Realschule und das BiL Gym- nasium. Der Bildungs- und Schulverein BW e.V. hat für die BiL Grundschule einen Sachkostenzuschuss beantragt. Die Gewährung von Landeszuschüssen ist auf Antrag ohne Einhaltung einer Wartefrist möglich. In Anlehnung daran wird bei der Gewährung der städtischen Zuschüsse ebenso verfahren.

Lt. Amtlicher Schulstatistik vom Oktober 2014 werden an der BiL Grundschule 27 Kinder (davon 19 aus Stuttgart) unterrichtet.





Finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendungen für die allgemeinen Schulen, Sonderschulen und Abendschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 2.091.046 € werden im Ergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt – unter dem Kostenträger 40215003000 „Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft“, Sachkonto 43180000 verbucht. Im Haushaltsplan 2015 sind 2.044.000 € veranschlagt. Der Fehlbetrag in Höhe von 47.000 € wird durch Budgetumbuchung innerhalb des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referate WFB und SJG




Dr. Susanne Eisenmann





Anlagen

Anlage 1: Zuwendungsberechnung

<Anlagen>


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Anlage 1 zur GRDrs 2015.xlsxAnlage 1 zur GRDrs 2015.xlsx