3. BiL Private Grundschule Ab 2015 wird die BiL Private Grundschule neu in die städtische Förderung mit auf- genommen. Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 7. Oktober 2013 nach § 4 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) dem Bildungs- und Schulverein BW e.V. in Stuttgart die Genehmigung erteilt, eine private Grundschule als Ersatzschule zu errichten und zu betreiben. Der Schulträger betreibt bereits die BiL Realschule und das BiL Gym- nasium. Der Bildungs- und Schulverein BW e.V. hat für die BiL Grundschule einen Sachkostenzuschuss beantragt. Die Gewährung von Landeszuschüssen ist auf Antrag ohne Einhaltung einer Wartefrist möglich. In Anlehnung daran wird bei der Gewährung der städtischen Zuschüsse ebenso verfahren. Lt. Amtlicher Schulstatistik vom Oktober 2014 werden an der BiL Grundschule 27 Kinder (davon 19 aus Stuttgart) unterrichtet. Finanzielle Auswirkungen Die Zuwendungen für die allgemeinen Schulen, Sonderschulen und Abendschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 2.091.046 € werden im Ergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt – unter dem Kostenträger 40215003000 „Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft“, Sachkonto 43180000 verbucht. Im Haushaltsplan 2015 sind 2.044.000 € veranschlagt. Der Fehlbetrag in Höhe von 47.000 € wird durch Budgetumbuchung innerhalb des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt gedeckt. Beteiligte Stellen Referate WFB und SJG Dr. Susanne Eisenmann Anlagen Anlage 1: Zuwendungsberechnung <Anlagen> zum Seitenanfang Anlage 1 zur GRDrs 2015.xlsx