Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 743/2022
Stuttgart,
02/23/2023



Budgeterhöhung für das Wärmepumpenprogramm



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.03.2023
05.07.2023



Beschlußantrag:

1. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Förderung von Wärmpumpen werden um je 1.000.000 EUR in 2023 und 2024 auf insgesamt 4,0 Mio. EUR erhöht. 2. Die Deckung der Aufwendungen erfolgt im Teilergebnishaushalt THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse

2023 1.000.000 EUR
2024 1.000.000 EUR
3. Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung von 1.000.000 EUR in 2023 im Teilergebnishaushalt THH 360 wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt in entsprechender Höhe aus Mitteln der Maßnahme A1.1. Klimaneutrales Bauen im Teilfinanzhaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken, Ausz.Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Dem Gebäudesektor kommt bei der Erreichung der städtischen Klimaschutzziele eine besonders wichtige Rolle zu. Durch das Vorziehen des Klimaneutralitätsziels auf 2035 steigen die Herausforderungen hier nochmals deutlich an. Neben einer Reduzierung des Energieverbrauchs ist daher die bestmögliche Nutzung des lokalen Potenzials an erneuerbaren Energien notwendig. Der Wärmesektor, der nach wie vor zu überwiegenden Teilen auf fossile Energieträger angewiesen ist, bietet nur eine sehr begrenzte Anzahl an Heiztechnologien, die in der breiten Masse auf Basis von erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Wärmepumpe ist daher ein elementarer Baustein für die zukünftige, klimaneutrale Wärmeversorgung Stuttgarts, da sie die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie Abwärme ermöglicht (z. B. Geothermie, Abwasser). Dies gilt sowohl für einzeln versorgte Gebäude als auch für die Wärmeerzeugung bei Wärmenetzen. Das Aktionsprogramm Klimaschutz „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ (GRDrs 975/2019) hat dies unter der Bezeichnung „Wärmeoffensive“ mit Maßnahme A 3.2 aufgegriffen und sah die Entwicklung eines Förderprogramms für Wärmepumpen vor. Mit GRDrs 597/2020 wurden hierfür am 13. November 2020 die von der Verwaltung erarbeiteten Förderrichtlinien und ein Fördervolumen von insgesamt 2,0 Mio. Euro bis 2023 beschlossen.

Die aktuellen Krisen infolge der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine führen zu einer schwierigen allgemeinen wirtschaftlichen Lage. Insbesondere durch die Störung der Lieferketten und hohe Energiekosten sind die Kosten für Wärmepumpen sowie die Installation durch die Handwerksunternehmen stark gestiegen. Dies trifft in besonderem Maße auf die Stuttgarter Region zu, wo Handwerkskosten aufgrund des Mangels an ausreichend qualifizierten Fachkräften signifikant höher als in anderen Landesteilen sind. Außerdem fallen gerade im Bestand oftmals Kosten für Sekundärmaßnahmen an, die einen effizienten Betrieb erst möglich machen (z. B. Sanierung der Gebäudehülle, neue Heizkörper, Zentralisierung der Heizung in Mehrfamilienhäusern). Des Weiteren wurde die Bezuschussung von Wärmepumpen durch den Bund reduziert. Bei fehlenden finanziellen Anreizen besteht weiterhin die Gefahr, dass anstelle von Wärmepumpen Gasheizungen eingebaut werden, die die CO2-Emissionen für weitere 15 Jahre zementieren.

Das Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. (EBZ) sieht das Wärmepumpenprogramm als essenziellen Bestandteil der Stuttgarter Förderlandschaft im Energiebereich. In der täglichen Arbeit des EBZ zeigt sich, dass das Förderprogramm sowohl in der Vergangenheit als auch aktuell die Realisierung von Wärmepumpen entscheidend beeinflusst. Außerdem zeigt sich in der Praxis, dass nur infolge von beständigen und langfristig laufenden Förderprogrammen bei Eigentümer*innen sowie den Handelnden in der Wohnungswirtschaft Vertrauen und Planungssicherheit bei ihren Bau- und Sanierungsvorhaben gewährleistet werden können.

Vor diesem Hintergrund ist die Fortführung des städtischen Wärmepumpenprogramms von entscheidender Bedeutung für die Beibehaltung einer hohen Umsetzungsgeschwindigkeit und damit zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele.

Mit GRDrs 1162/2021 hat die Verwaltung darüber informiert, dass für eine Fortführung des Programms bis Ende 2023 zusätzliche Mittel erforderlich sind. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurde der Zielbeschluss gefasst, die Erhöhung des Förderprogramms für Wärmepumpen ab 2023 um 1 Mio. EUR pro Jahr in der Fortschreibung des Aktionsprogramms Klimaschutz zu berücksichtigen.

Die Antragszahlen sind seitdem noch stärker angestiegen, als prognostiziert wurde. Bis Anfang Februar 2023 wurden beim Amt für Umweltschutz insgesamt 398 Anträge eingereicht, von denen 181 mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 1,436 Mio. Euro bewilligt wurden. Davon wurden bereits 0,217 Mio. Euro nach erfolgreicher Umsetzung ausbezahlt. Es wurden 28 Anträge abgelehnt, da sie nicht den Förderbedingungen entsprachen oder sie wurden vom Antragstellenden zurückgezogen. Im Jahr 2022 hat sich die Anzahl eingereichter Förderanträge gegenüber 2021 mehr als verdoppelt. Als Folge daraus befinden sich aktuell 189 Anträge im Bewilligungsprozess, die fortlaufend geprüft und bewilligt werden. Sollten diese Anträge alle förderfähig sein, könnten weitere Fördermittel in Höhe von 1,943 Mio. Euro bewilligt werden, sodass sich die gesamte bewilligte Fördersumme auf 3,379 Mio. Euro erhöhen würde. Da aktuell für das Förderprogramm bis 2023 nur 2,0 Mio. Euro zur Verfügung stehen, kann eine Bewilligung aller aktuell vorliegenden Anträge daher nicht erfolgen.


Unter der Annahme einer Lebensdauer von 15 Jahren, führen die bisher geförderten Vorhaben im Wärmepumpenprogramm zu Einsparungen in Höhe von insgesamt 18.660 t CO2. Bei einem bisherigen Fördervolumen von 1,436 Mio. Euro entspricht dies 77 Euro pro eingesparter Tonne CO2. Für die bereits eingegangenen, aber noch nicht bewilligten Anträge werden zusätzliche Einsparungen in Höhe von ca. 25.200 t CO2 prognostiziert.

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der vorliegenden Anzahl an Förderanträgen schlägt die Verwaltung vor, das Förderprogramm für Wärmepumpen noch vor der allgemeinen Fortschreibung des Aktionsprogramms Klimaschutz um insgesamt 2.000.000 EUR zu erhöhen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel rund 10 Monate nach der Bewilligung. Daher werden die zusätzlichen Mittel nur anteilig im Haushaltsjahr 2023 benötigt. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft bei Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse wie folgt gedeckt:

Jahr 2023 1.000.000 Euro
Jahr 2024 1.000.000 Euro

Für das Jahr 2023 ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 EUR im Teilergebnishaushalt THH 360 erforderlich. Die Deckung erfolgt in entsprechender Höhe aus Mitteln der Maßnahme A1.1. Klimaneutrales Bauen im Teilfinanzhaushalt THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken, Ausz.Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen.

Die für das Haushaltsjahr 2024 benötigten Fördermittel in Höhe von 1.000.000 EUR werden im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 als Vorbelastung berücksichtigt. Über die weitere Fortschreibung des Förderprogramms für Wärmepumpen wird die Verwaltung noch vor der Sommerpause berichten.




Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Keine

<Anlagen>



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