Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU/Amt 61
GRDrs 1271/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Weitere Planungsschritte für die Panoramabahn angehen
Panoramabahn: Potentiale der Stadtentwicklung identifizieren


Beantwortung / Stellungnahme

Mit den Haushaltsanträgen Nr. 1031/2023 und Nr. 5104/2023 liegen zwei Anträge zur Bereitstellung von Planungsmittel in Höhe von 200.000 EUR für das Haushaltsjahr 2024 vor. Die Mittel sollen entsprechend der Anträge verwendet werden, um die Einbindung möglicher neuer Bahnhaltepunkte entlang der Panoramabahn in das städtische Umfeld zu prüfen und zu untersuchen.

Nach Auffassung von L/OB-RZ ist eine solche Untersuchung perspektivisch sinnvoll. Zum derzeitigen Stand der Maßnahmen zum Erhalt der Panoramabahn ist eine Prüfung der städtebaulichen und strukturellen Einbindung möglicher künftiger Haltestellen entlang der Panoramabahn jedoch nicht zielführend.

Die Verwaltung arbeitet mit hoher Priorität am Projekt „Erhalt Panoramabahn“. Mit der Kooperationsvereinbarung vom Juli 2023 wurde ein wichtiger Meilenstein zum Erhalt erreicht. Der Kooperationsvertrag stellt für den Erhalt der Eisenbahnverkehrsinfrastruktur zwischen Stuttgart Vaihingen und Stuttgart Nord folgende Maßnahmen in den Mittelpunkt (siehe Ziele des Kooperationsvertrags):
1. Sanierung der Panoramabahn
2. Realisierung des neuen Bahnsteigs „Nordhalt“
3. Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik

Der mögliche Übergang der Eisenbahninfrastruktur der Panoramabahn an einen neuen Verantwortlichen, welcher die Anlagen künftig betreut, kann parallel zur Inbetriebnahme der neuen S-Bahnführung zwischen Stuttgart Nord und dem Stuttgarter Hauptbahnhof erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die zuvor genannten Maßnahmen zum Erhalt der Panoramabahn nach Stuttgart Nord zu erarbeiten. Ein weiterer Ausbau der Panoramabahn inklusive neuer Haltepunkte und einem möglichen geänderten Betriebskonzept kann vollumfänglich betrachtet werden, wenn der Erhalt verbindlich gesichert ist.



Vor einer Einbindung von möglichen Haltepunkten in das Stadtbild sind die verkehrlichen Rahmenbedingungen und das Betriebskonzept des künftigen Verantwortlichen für die Panoramabahn zu klären. Auch diese Betrachtung kann erst nach Sicherung des Erhalts vollumfänglich geführt werden.

Städtische Untersuchungen zur Integration weiterer Haltepunkte sind daher erst nach der verbindlichen Sicherung des Erhalts der Panoramabahn und der weiteren Ausarbeitung des bahnverkehrlichen Betriebskonzepts des neuen Verantwortlichen (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) erforderlich. L/OB-RZ rechnet damit, dass diese Voraussetzungen frühestens in den Haushaltsjahren 2026/2027 vorliegen. Die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 200.000 EUR im Haushaltsjahr 2024 ist daher nicht erforderlich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

1031/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion; 5104/2023 PULS-Fraktionsgemeinschaft




Peter Pätzold
Bürgermeister




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