Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1187/2011
Stuttgart,
11/03/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 09.11.2011



SIM um zwei Komponenten erweitern

Beantwortung / Stellungnahme

Das SIM sieht als ein Leitziel die Sicherung von Mindestqualitätsstandards insbesondere beim Wohnungsbau. Dieses soll über städtebauliche Verfahren (Wettbewerbe, Bebauungspläne) und Verträge gesichert werden. In der Kategorie Nutzungsmischung und Konzeptvielfalt wird insbesondere eine Quote für barrierefreie und behindertengerechte Wohnungen genannt. 10% der Wohnungen sollen auf Rollstuhlbesitzer ausgerichtet sein (siehe auch Sozialverträglichkeitsprüfung GRDrs. 261/2008). Die Quoten sind beim SIM im Weiteren nicht fest bestimmt, um bedarfsgerecht individuelle Lösungen bei den Vorhabenplanungen im Rahmen von Vereinbarungen zu ermöglichen. Dabei ist in den zuvor genannten Verfahren zunächst auf die Anwendung der Mindestqualitätsstandards zu achten.

Eine Quote von 30% für barrierefreie Wohnungen entsprechend der DIN 18025-2 Barrierefreie Wohnungen wäre zwar theoretisch angemessen, da aufgrund des demografischen Wandels hier zukünftig ein Bedarfsschwerpunkt gesehen wird. Beim Wohnen in der städtebaulich integrierten Lage (zumeist mit Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungen) greift jedoch ohnehin § 35 LBO Baden-Württemberg. So wird für größere Wohngebäude die barrierefreie Erreichbarkeit eines Geschosses vorgeschrieben, seit dem 1. Januar 2009 gilt diese Vorschrift bereits für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen.

DIN 18040-1 bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das barrierefreie Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (Ausgabe: Okt. 2010).

Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die jetzige Landesregierung im Rahmen der Neuausrichtung der Landeswohnraumförderung und der massiven Aufstockung der Fördermittel insbesondere für den Mietwohnungsbau schon zum Programmjahr 2012 einen Zuschlag für barrierefreie Wohnungen (Eigentum und Miete) plant und damit ein Anreizsystem schafft, dass in die kommunale Wohnraumförderung implementiert werden kann.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag Nr. 767/2011 Nr. 1, SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft




Matthias Hahn
Bürgermeister




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