Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
263
16
VerhandlungDrucksache:
323/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 20.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Verlängerung der Durchführungsfristen nach § 142 BauGB von Sanierungssatzungen

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 28.06.2022, öffentlich, Nr. 183
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 19.07.2022, öffentlich, Nr. 235
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 02.06.2022, GRDrs 323/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Gemäß § 235 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 142 Abs. 3 S. 4 BauGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung wird die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzungen für die Gebiete
2. Gemäß § 142 Abs. 3 S. 4 BauGB in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung wird die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzung für das Gebiet
3. Gemäß § 142 Abs. 3 S. 4 BauGB in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung wird die Verlängerung der Durchführungsfrist der Sanierungssatzungen für die Gebiete

EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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