Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
968/2017
Stuttgart,
10/24/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.11.2017
Stuttgart 21 - Grundstücke
Beantwortung / Stellungnahme
Das Grundstücksgeschäft wurde vom Gemeinderat beschlossen und basiert auf einem Kaufvertrag, an den die Landeshauptstadt gebunden ist.
Ein einseitiges Rücktrittsrecht vom Grundstückskaufvertrag hatte die Landeshauptstadt nur für den Fall, dass keine Finanzierungsvereinbarung über das Projekt Stuttgart 21 zustande kommt und deshalb „gemäß der Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen-Ulm vom 24.07.2001
(vgl. GRDrs 664/2001)
das Projekt Stuttgart 21 gemäß Ziffer 3.3 letzter Absatz jener Vereinbarung für beendet erklärt wird.“. Mit dem Abschluss der Finanzierungsvereinbarung vom 2. April 2009 ist das vertragliche Rücktrittsrecht hinfällig.
Die Bahn realisiert das Projekt. Verhandlungen mit der Bahn über eine einvernehmliche Rückabwicklung des Grundstücksvertrages machen keinen Sinn.
Vorliegende Anträge/Anfragen
692/2017 Ziffer 4 SÖS LINKE PluS
Michael Föll
Erster Bürgermeister
<Anlagen>