Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1227/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/02/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Neue und moderne Veranstaltungshalle im NeckarPark

Beantwortung / Stellungnahme

Als Alternative zur Generalunternehmerausschreibung, bei der eine detaillierte Planung durch den Bauherrn OSA und in.Stuttgart erbracht wird und daher Planungskosten in Höhe von 12 Mio. EUR in 2023 entstehen würden, wurde nun auch eine Generalübernehmerausschreibung angedacht. Das heißt, dass Planung und Bau in der Verantwortung des Generalübernehmers liegen.

Unter den derzeit vorliegenden Marktgegebenheiten wäre der große Vorteil dieses Verfahrens, dass die planerischen Vorleistungen des Bauherrn nur einen Bruchteil des Betrages ausmachen würden, die eine Generalunternehmerausschreibung verursachen würde. Da OSA und in.Stuttgart von einer detaillierten Planung absehen und nur eine funktionale Ausschreibung vorbereiten müssten, wären für eine Generalübernehmerausschreibung Gesellschafterzuschüsse an die städtische Besitzgesellschaft OSA in Höhe von 0,6 Mio. EUR in 2022 und 2 Mio. EUR in 2023 einzustellen.

Diese Beträge wurden in der ersten Änderungsliste zum Haushaltsentwurf 2022/23 berücksichtigt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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490/2021 CDU




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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