Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
139
8
Verhandlung
Drucksache:
211/2017
GZ:
AKR 0442-04
Sitzungstermin:
03.05.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
de
Betreff:
Rahmenvertrag über die Beschaffung von PCs und
Notebooks
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 27.04.2017, GRDrs 211/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Rahmenvertrag für die Lieferung von PCs und Notebooks inkl. Serviceleistungen ab 2018 für die Laufzeit von bis zu vier Jahren auszuschreiben und nach der Vergabe daraus Leistungen abzurufen.
2. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von geschätzt 1,8 Mio. EUR jährlich wird zugestimmt. Die Investitionsausgaben werden aus den veranschlagten Budgets der IuK-Maßnahmenpläne ab 2018 gedeckt, der laufende Betriebsaufwand aus den zentralen Haushaltsmitteln für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens.
3. Finanzierung
3.1. Die Investitionsausgaben werden aus den veranschlagten Budgets der IuK-Maßnahmenpläne ab 2018 gedeckt.
- Teilfinanzhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt - Projekt 7.104000: IuK-Maßnahmenplan (investiv), Auszahlungsgruppe 783 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
3.2 Der laufende Betriebsaufwand für die Serviceleistungen von ca. 10.000,- EUR im Jahr wird aus den veranschlagten Aufwendungen im zentralen IuK-Budget gedeckt.
- Teilergebnishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 - Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Gegenüber StR
Urbat
(SÖS-LINKE-PluS) teilt BM
Dr. Mayer
mit, Umstellungen städtischer Rechner auf Linux, weder in der Soft- noch in der Hardware, seien nicht vorgesehen. Derzeit werde an der Nachfolge von Windows 7 gearbeitet.
Danach stellt BM
Dr. Mayer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
bei 1 Stimmenthaltung einstimmig
wie beantragt.
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