Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 1130/2011
Stuttgart,
10/28/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.11.2011



Förderung innovativer Schulkonzepte im Schulentwicklungsplan

Beantwortung / Stellungnahme

Die pädagogische Verantwortung für die Ausgestaltung und Umsetzung von Gemeinschaftsschulen ist alleinige Aufgabe des Landes. Das Konzept und vor allem die Planungen zur konkreten Umsetzung sind bislang nicht hinreichend erkennbar.

Ich erwarte aber grundsätzlich, dass sich Schulen, die dieses Konzept für sich übernehmen wollen, in ihr Umfeld und ihren Stadtteil hinein vernetzen werden. Unsere Aufgabe ist es dann über die Aufgaben als Träger hinaus, eine solche Vernetzung von formaler und informeller Bildung zu unterstützen. Dies ist ein Grundgedanke unserer Bildungspartnerschaft.

Wir sind insoweit gerne gesprächsbereit, wenn Schulen, die sich auf den Weg zu einer Gemeinschaftsschule machen wollen, Unterstützung bei Kooperationen wünschen. Abhängig von solchen Vernetzungskonzepten wäre es dann auch möglich, Mittel aus dem Qualitätsentwicklungsfonds für Kooperationsprojekte zur Verfügung zu stellen, wenn der HH-Ansatz für den Qualitätsentwicklungsfonds im bisherigen Umfang von 905.000 €/Jahr auch weiterhin eingestellt wird.

Über die Höhe der Mittel für die Unterstützung von Kooperationsprojekten der einzelnen Gemeinschaftsschulen würde auch in diesem Fall der gemeinderätliche Vergabeausschuss Qualitätsentwicklungsfonds im Rahmen des üblichen Antragsverfahrens entscheiden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

395/2011 - Ziffer 1 und 2 von Bündnis 90 / Die Grünen
530/2011 - Ziffer 6 von SPD





Dr. Wolfgang Schuster



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