Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1406/2013
Stuttgart,
01/10/2014



Projektmittel für die Freie Szene - "teilchenbeschleuniger"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.02.2014
05.02.2014



Beschlußantrag:

Der Übertragung der Aufgabe „Technikförderung“ an das Kulturamt, verbunden mit den dazu notwendigen Mittel in Höhe von 23.000 Euro aus dem Budget des Projekts „teilchenbeschleuniger“ ab dem Jahr 2014, wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf der Grundlage der durch den Verwaltungsausschuss am 01.12.2010 beschlossenen Vorlage GRDrs 801/2011 wurde ein Teil der Mittel des ehemaligen RotebühlTheaters dem Innovationstopf für Freie Tanz und Theater zur Verfügung gestellt - mit dem Ziel, dass künftig auch über die Premiere hinaus weitere Aufführungen mit gefördert werden können.

Der andere Teil wurde dem Produktionszentrum Tanz und Performance für das Projekt „teilchenbeschleuniger“ gewährt, um die Freie Szene mit Öffentlichkeitsarbeit und der Kostenübernahme eines Technikers zu unterstützen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Haushaltsmittel stehen haushaltsrechtlich bei Sachkonto 43180000 - Zuschüsse an übrigen Bereich, Auftrag 417DAKU20 - Darstellende Kunst Produktionszentrum Tanz und Performance - zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung



Ausführliche Begründung



Das Produktionszentrum Tanz und Performance hat bisher für das Projekt „teilchenbeschleuniger“ Mittel erhalten, um hiermit die Freie Szene mit Öffentlichkeitsarbeit und Technikförderung zu unterstützen.

Die Mittel für den Bereich Technikförderung (Übernahme der Kosten eines Technikers), in Höhe von 23.000 Euro, sollen künftig bei der Kulturverwaltung belassen werden, um das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowohl für Antragsteller, als auch für die Bewilligungsstelle, zu vereinfachen. Die übrigen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit verbleiben beim Produktionszentrum.


Derzeitiger Ablauf der Förderung:

Zur Förderung der Aufführungen der Freien Szene werden die Kosten für Abendgagen und Miete vom Kulturamt - im Rahmen einer Aufführungsförderung bzw. einer Wiederaufnahmeförderung - übernommen. In beiden Fällen muss beim Kulturamt ein Antrag auf Förderung der Honorar- und Betriebskosten gestellt werden. Bisher musste man einen zusätzlichen Antrag auf Technikförderung beim Produktionszentrum Tanz und Performance stellen.


Zukünftige Praxis:

Aufgrund der zweijährigen Erfahrung und in Absprache mit dem Produktionszentrum Tanz und Performance sind die Beteiligten zu dem Schluss gekommen, dass es aus Sicht der geförderten Gruppen sinnvoller ist, die Förderung bei einer Stelle zu beantragen und von dieser zu erhalten.

Künftig sollen die Arbeitsschritte vereint werden und im Rahmen der Aufführungs- bzw. Wiederaufnahmeförderung auch gleichzeitig die Technikförderung bei der Kulturverwaltung beantragt und ggf. auch bewilligt werden.

Die Voraussetzungen sowie die genauen Förderbeträge sind dem „Merkblatt zur Förderung von Aufführungen“ der Freien Szene zu entnehmen. Dieses ist auch auf der Website der Stadt Stuttgart unter Projektförderung Theater und Tanz eingestellt.

Das Produktionszentrum Tanz und Performance erhält ab dem Jahr 2014 für das Projekt „teilchenbeschleuniger“ eine jährliche Förderung in Höhe von 67.000 Euro statt bisher 90.000 Euro. Die restlichen Mittel in Höhe von 23.000 Euro werden für die Technikförderung durch das Kulturamt eingesetzt.



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