Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB-K
GRDrs 476/2022
Stuttgart,
07/15/2022



Klinikum Stuttgart gKAöR - Jahresabschluss 2021 und Bericht über das Geschäftsjahr



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.07.2022
21.07.2022



Beschlußantrag:

1. Der Feststellung des Jahresabschlusses des Klinikums Stuttgart zum 31. Dezember 2021 in der vorgelegten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.521.064,19 EUR wird zugestimmt. 2. Die Landeshauptstadt Stuttgart gleicht den Jahresfehlbetrag 2021 in Höhe von 21.521.064,19 EUR durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage des Klinikums aus (Teilergebnishaushalt 200, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke). Der Jahresfehlbetrag 2021 des Klinikums in Höhe von 21.521.064,19 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. In die Kapitalrücklage wurden bereits im Geschäftsjahr 2021 Abschlagszahlungen auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 21.000 TEUR durch die LHS zugeführt.

3. Der Gewährung der Zuschüsse für 2021 aufgrund des Vier-Seiten-Vertrags für die:
4. Zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 wird die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestellt. Der Auftrag beinhaltet auch die Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen des bei der BWKG geführten Ausbildungsfonds gem. § 17a KHG sowie die Prüfung der Bezüge des Vorstands.




Begründung:


Formales

Nach § 11 Abs. 2 der Anstaltssatzung beschließt der Verwaltungsrat unter dem Vorbehalt der Zustimmung oder im Falle der Nicht-Zustimmung nach Weisung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Bestellung eines Abschlussprüfers. Der vom Verwaltungsrat beschlossene Jahresabschluss wird dem Gemeinderat zur Zustimmung vorgelegt. Sollte er diese verweigern und den Jahresabschluss in anderer Fassung beschließen, gilt dieser abweichende Beschluss als Weisung gegenüber dem Verwaltungsrat und ersetzt dessen ursprünglichen Beschluss.

Über die Entlastung des Vorstandes entscheidet der Verwaltungsrat nach § 11 Abs. 4 der Anstaltssatzung.

Der Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR wird in seiner Sitzung am 15.07.2022 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 unter Vorbehalt beschließen.

Jahresergebnis 2021

Der Jahresfehlbetrag 2021 beläuft sich auf 21.521.064,19 EUR (Vorjahr 43.413 TEUR).

Die Zielvorgabe des Wirtschaftsplans 2021 mit einem Jahresfehlbetrag von 12.251 TEUR wurde damit um 9.270 TEUR verfehlt. Die Stadt Stuttgart hat in 2021 bereits 21.000 TEUR als Abschlagszahlung auf den Verlustausgleich in die Kapitalrücklage geleistet.

Nach 2020 war auch das Wirtschaftsjahr 2021 durch die COVID-19 Pandemie geprägt. Nach Auffassung des Vorstands konnten die erhaltenen COVID-19 Ausgleichszahlungen für den Leistungsrückgang, gegenüber dem letzten Nicht-Corona Jahr 2019, die Kostenentwicklung bei den Personal- und Sachkosten nicht vollständig kompensieren.

Bei den entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsachen weist der Jahresabschlussprüfer pflichtgemäß darauf hin, dass die Kommunalanstalt weiterhin zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit der Sicherstellung der Unternehmensfortführung auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Stuttgart angewiesen ist.

Leistungsentwicklung 2021

Im Geschäftsjahr 2021 wurden 65.607 Casemix-Punkte erwirtschaftet. Diese liegen um ca. 0,5 % unter dem Vorjahreswert 2020 (65.962) und um 12,2 % unter dem um die Pflege bereinigten Vorjahreswert 2019 (74.745).

Die DRG-Fallzahlen 2021 lagen bei 66.894. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Fallzahl nahezu konstant, gegenüber 2019 war dennoch ein Rückgang von 13.335 Fällen (-16,6 %) zu verzeichnen.

Die durchschnittliche Verweildauer lag bei 5,1 Tagen und im Vorjahr bei 5,3 Tagen.

Erträge

Die Summe der Erträge hat sich gegenüber dem Vorjahr um 9,5% erhöht.

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind zu 2020 um 1,9 % auf 497,5 Mio. EUR angestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus einem Preiseffekt (Erhöhung des Landesbasisfallwerts von 3.672,40 EUR auf 3.750,41 EUR), zum anderen durch die Entwicklung des Pflegebudgets, bei dem neue Erkenntnisse berücksichtigt werden konnten. Gegenläufig sind die in den Erlösen aus Krankenhausleistungen enthaltenen Corona Pauschalen von 40,6 Mio. EUR auf 32,5 Mio. EUR im Berichtsjahr 2021 gesunken.

Der Anstieg der ambulanten Erlöse ist unter anderem auf höhere Erlöse aus Arzneimittelabrechnungen zurückzuführen.

Der Anstieg der Umsatzerlöse nach § 277 HGB um 42,5 Mio. EUR auf 107 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus dem Betrieb der Impfzentren sowie die übernommenen Beschaffungen von medizinischem Material für die Landeshauptstadt Stuttgart und deren Gesellschaften.

Die ergebniswirksamen Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand setzten sich zusammen aus 10,6 Mio. EUR Zuweisungen und Zuschüsse des Trägers Landeshauptstadt Stuttgart sowie 7 Mio. EUR Zuschüsse des Landes und sonstige Zuschüsse. Die Abweichung bei den Zuweisungen und Zuschüssen zum Vorjahr ergibt sich hauptsächlich aus der Erstattung von Corona Mehraufwendungen durch das Land von 5,4 Mio. EUR in 2020. Solche Erstattungen sind in 2021 nicht erfolgt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von 13,8 Mio. EUR auf 19,8 Mio. EUR erhöht. Ursächlich sind die Auflösungen von Rückstellungen, davon 2,4 Mio. EUR aus der Risikovorsorge für die ehemalige International Unit und Erträge aus Spenden.

Aufwendungen

Die Summe der Aufwendungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 5,9 % erhöht.

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 28,9 Mio. EUR (6,5 %) von 446,9 Mio. EUR auf 475,8 Mio. EUR gestiegen.

Dies ist auf einen höheren Personaleinsatz als auch auf die tariflich bedingten Erhöhungen zurückzuführen. Die Anzahl der Vollkräfte wurde im Vergleich zum Vorjahr um ca. 271 VK auf 5.721 VK erhöht.

Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 21,1 Mio. EUR (14,3 %) auf 169,4 Mio. EUR ist auch beim Materialaufwand zu verzeichnen. Dies ist insbesondere auf höhere Aufwendungen für medizinischen Sachbedarf zurückzuführen, die in Folge der mit Corona verbundenen Maßnahmen entstanden sind. Davon entfallen ca. 13,1 Mio. EUR auf die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung und Covid-Testkits für städtische und andere öffentliche Einrichtungen, denen entsprechende Umsatzerlöse gegenüberstehen.

Der Rückgang der bezogenen Leistungen ist auf eine Reduzierung des Einsatzes von Leasingpersonal (3,7 Mio. EUR) zurückzuführen, welches mit dem Zuwachs an Pflegepersonal zu erklären ist. Die Mehrkosten für den Wachschutz sind um ca. 0,4 Mio. EUR auf 2,2 Mio. EUR gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sinken gegenüber dem Vorjahr um 1,8 % auf 85,4 Mio. EUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Aufwendungen für Wertberichtigungen und Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Effekt wird durch gestiegene periodenfremde Aufwendungen abgemildert. Zudem sind im Geschäftsjahr Kosten für den Betrieb von Impfzentren enthalten, denen in den Umsätzen entsprechende Erlöse gegenüberstehen.

Es ergibt sich ein Rückgang der Steueraufwendungen gegenüber dem Vorjahr, da in 2020 Aufwendungen aus der Zuführung zur Steuerrückstellung im Zusammenhang mit der laufenden Betriebsprüfung in Kuwait für die Jahre 2014-2016 i. H. v. 1.108 TEUR enthalten waren.

Finanzielle Hilfen des Bundes, der Kostenträger und des Landes (Covid Prämien)

In den Erlösen aus Krankenhausleistungen (497.493 TEUR) sind Corona Pauschalen in Höhe von 32.545 TEUR enthalten. Davon betreffen 2.295 TEUR die Mehrkostenpauschale und 30.250 TEUR die Freihaltepauschale. Weiterhin hat das Klinikum 2.435 TEUR „finanzielle Landes-Hilfen für Krankenhäuser im Hinblick auf die Coronapandemie“ erhalten, die erfolgsneutral behandelt wurden.

Zuweisungen und Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart

Die Zuweisungen und Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart im Wirtschaftsjahr 2021 belaufen sich auf 102,6 Mio. EUR.

Darüber hinaus hat das Klinikum bereits Abschlagszahlungen auf den Jahresverlust in Höhe von 21 Mio. EUR erhalten,

Für die Finanzierung von Investitionen hat die LHS dem Klinikum Mittel in Höhe von 92 Mio. EUR ausbezahlt, davon 80 Mio. EUR für die Endfinanzierung für Haus F und 12 Mio. EUR für die jährliche Investitionskostenfinanzierung.

Des Weiteren sind im Jahresergebnis 2021 ergebniswirksame Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 10.646 TEUR enthalten. Davon 1.348 TEUR zur Berücksichtigung der negativen Auswirkungen für das Erreichen der „Schwarzen Null“ sowie 2.574 TEUR für Aufwendungen bezüglich des strukturellen Rahmenplans. Weitere Zuschüsse erhielt das Klinikum in Höhe von 1.000 TEUR für die Ausbildungsstätten 805 TEUR für die Beamtenversorgung.

Für die Kindertagesstätten des Klinikums erstattete die Landeshauptstadt Stuttgart 1,9 Mio. EUR im Rahmen der allgemeinen Förderung für Betriebskindergärten. Darüber hinaus erhielt das Klinikum für die Aufgabenwahrnehmung für die Landeshauptstadt Stuttgart im Bereich der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Tagesstätten, der gerontopsychiatrischen Dienste sowie zur Förderung einer Suchtberatungsstelle 2,8 Mio. EUR. Im Jahresergebnis sind zudem Mietzuschüsse i. H. v. von 0,2 Mio. EUR enthalten, die im Rahmen der Übertragung der Personalwohngebäude auf die SWSG gewährt wurden.

Kapitalentwicklung

Ausgehend von einem Eigenkapital in Höhe von 4.255 TEUR zum 31.12.2020 hat sich das Eigenkapital durch die Abschlagszahlungen von 21.000 TEUR auf den Jahresfehlbetrag 2021 sowie die Restzahlung des Verlustausgleichs für 2020 in Höhe von 11.413 TEUR durch die Landeshauptstadt Stuttgart zunächst erhöht. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2021 in Höhe von 21.521 TEUR und der Entnahme des Restbuchwertes im Rahmen des Verkaufes der Breitscheidstraße 100/102 (172 TEUR) beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2021 14.974 TEUR.

Forderungen – Entwicklung Ausgliederung Pflegebudget

Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht stiegen um 43,3 Mio. EUR und betrugen zum Bilanzstichtag 70,6 Mio. EUR. Diese umfassen auch die Forderungen für die Pflegebudgets. Bei der Kommunalanstalt konnten bis zum Prüfungszeitpunkt noch keine Pflegebudgets für die Jahre 2020 und 2021 mit den Kostenträgern verhandelt und abgeschlossen werden, so dass entsprechende Forderungen auf Basis einer kaufmännisch vorsichtigen Kalkulation von insgesamt 49,2 Mio. EUR (27,3 Mio. EUR für 2021 und 21,9 Mio. EUR für 2020) ausgewiesen werden.

Liquidität (Kassenbestand und Bankguthaben)

Die Liquidität des Klinikums hat sich von 61 Mio. EUR im Vorjahr auf 15 Mio. EUR reduziert. Ursächlich hierfür ist das noch nicht mit den Kostenträgern vereinbarte Pflegebudget für die Jahre 2020 und 2021, für das wie dargestellt, Forderungen gegenüber den Kostenträgern von 49,2 Mio. EUR bestehen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 63,6 Mio. EUR verringert und betrugen zum Bilanzstichtag 103,1 Mio. EUR. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der zweckentsprechenden Verwendung im Rahmen der laufenden Bauprojekte. Im Jahr 2021 erfolgte durch die Landeshauptstadt Stuttgart hieraus ein Trägerzuschuss zur Endfinanzierung von Haus F in Höhe von 80,0 Mio. EUR.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Veränderung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens geht überwiegend auf die Entnahme der Vorauszahlungen auf definierte zukünftige Aufwendungen gemäß des Vier-Seiten-Vertrags (14.000 TEUR) in Höhe von 1.348 TEUR und der gegenläufigen Zuführung der Erträge aus dem Verkauf der Breitscheidstraße 100/102 in Höhe von 2.616 TEUR gemäß der Neukonzeption für Personalwohnungen zurück.

Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht (Anlagen) verwiesen. Im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen weitere Kennzahlen und Erläuterungen zu den Grundzügen des Geschäftsverlaufs, der Ertrags- und Vermögenslage des Klinikums Stuttgart.

Feststellungen des Wirtschaftsprüfers und des Amts für Revision

Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte mit Beschluss laut GRDrs 625/2021. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde von der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart, geprüft.

Der Auftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfasste auch die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung).
Seit 01.01.2006 erfolgt die Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung für die Ausbildungsberufe gemäß § 2 Nr. 1a KHG über einen bei der BWKG zu führenden Ausbildungsfonds (§ 17a KHG). Die zweckgebundene Verwendung muss gem. § 17a Abs. 7 KHG vom Krankenhausträger für die Budgetverhandlungen durch eine vom Jahresabschlussprüfer bestätigte Aufstellung für das abgelaufene Jahr nachgewiesen werden.

Wie bei den Jahresabschlüssen 2015 bis einschließlich 2020 erteilen die Prüfer aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen im Bereich der ehemaligen International Unit einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk. Im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird ausgeführt:

„Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat“.

Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile

Analog der Vorjahre führt der Abschlussprüfer in der Zusammenfassung der Feststellungen in Bezug auf die International Unit aus:

Im Rahmen unserer Prüfung in den Vorjahren ergaben sich Anhaltspunkte für erhebliche Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der tatsächlichen Geschäftsführung im Bereich der International Unit in der Zeit bis 2016, die verschiedene Fragen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 53 HGrG aufwerfen. In diesem Zusammenhang sind derzeit verschiedene Untersuchungen durch staatliche Stellen sowie seitens des Klinikums beauftragte Rechtsanwälte anhängig, die derzeit z.T. noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Eine endgültige Beurteilung dieser Sachverhalte im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und ggf. weitere, auch finanzielle Auswirkungen auf das Klinikum, wird erst nach Abschluss dieser Untersuchungen möglich sein.“

Das Amt für Revision hat den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 mit Datum vom 17.06.2022 vorgelegt. Im Abschnitt Prüfungsergebnis wird ausgeführt:

„…Die örtliche Prüfung ergab, mit Ausnahme von Einschränkungen im Bereich der International Unit, keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 des Klinikums der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts (gKAöR) entgegenstehen.“

Im Zusammenhang mit den vom Abschlussprüfer und dem Amt für Revision angesprochenen Sachverhalten der ehemaligen International Unit wurden von Trägerseite die notwendigen Maßnahmen veranlasst. In enger Abstimmung mit Behörden, dem Amt für Revision, dem Abschlussprüfer und dem beauftragten Rechtsanwaltsbüro werden die Sachverhalte aufgearbeitet.

Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlagen
(nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats)
Hinweis: Die Anlagen stehen in KSD / KORVIS als PDF-Dokumente zur Verfügung






































Finanzielle Auswirkungen








Anlagen

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