Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1291/2011
Stuttgart,
11/28/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Haushalt 2012/2013 Antrag Nr. 03
Vermögen erhalten – Werte erhalten


Beantwortung / Stellungnahme


Instandhaltungsdatei beim Amt für Liegenschaften und Wohnen

Wie in der Antragsbeantwortung zum Antrag Nr. 21/2011 Bündnis 90/DIE GRÜNEN Gemeinderatsfraktion ausgeführt, wurde im Rahmen der Zentralisierung des Immobilienmanagements beim Amt für Liegenschaften und Wohnen auch mit der Einrichtung einer Instandhaltungsdatei begonnen.

Anhand einer für diese Zwecke selbst erarbeiteten Checkliste sollen alle Immobilien einmal pro Jahr von den zuständigen Objektverwaltern begangen werden, um notwendige Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu erfassen. Hierbei können naturgemäß nur offenkundig notwendige Maßnahmen erfasst werden. Wenn erkennbar ist, dass weitergehende Prüfungen notwendig sind bzw. Hinweise auf einen baulichen Mangel vorliegen, wird das Hochbauamt über einen entsprechenden Planungsauftrag eingebunden.

Die Instandhaltungsdatei wird auf der Basis jährlicher Gebäudebegehungen sukzessive fortgeschrieben.


Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf der Objekte des Amts für Liegenschaften und Wohnen

Zum 31. Oktober 2011 befanden sich 691 Objekte im Bestand des Amts für Liegenschaften und Wohnen. Für alle Gebäude ergibt sich aus der Instandhaltungsdatei Stand heute ein mittelfristiger Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf in Höhe von rd. 63 Mio. €. Das jährliche Bauunterhaltungsbudget des Amts für Liegenschaften und Wohnen beträgt rd. 15 Mio. € pro Jahr, wovon rd. 5 Mio. € gesperrt sind für kleinere Instandsetzungsmaßnahmen, nicht planbare Sofortmaßnahmen und für notwendigen Wartungsarbeiten.

Nachdem der Bedarf die verfügbaren Mittel deutliche überschreitet, können die notwendigen Maßnahmen nur im Rahmen einer Priorisierung durchgeführt werden:

1. Gewährleistung von Stand- und Verkehrssicherheit

2. Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (Brandschutz, Gesundheitsgefährdung etc.)

3. Herstellung Nutzungs-/Gebrauchsfähigkeit, z. B. Heizung, Sanitär

4. Verhinderung von größeren Folgeschäden, z. B. Dach

Für Maßnahmen der Priorität 1 und 2, d.h. die Gewährleistung von Stand und Verkehrssicherheit sowie die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, werden kurzfristig rd. 3,5
Mio. € benötigt. Dies ist aus dem verfügbaren Budget machbar. Weiter können aus dem verfügbaren Budget teilweise auch Maßnahmen der Priorität 3 abgewickelt werden. Alle weiteren Maßnahmen werden zurückgestellt bzw. spätestens dann behoben, wenn sie eine absolut unaufschiebbare Dringlichkeit erreichen.

Mit dem im Antrag aufgeführten Betrag von 4 Mio. € könnten entsprechend der Anmeldung in der roten Liste folgende Maßnahmen durchgeführt werden:


1. Eberhardstraße 33 B 2 (Nr. 5 rote Liste)

Die Küche im Schwabenzentrum ist spätestens 2014 zu erneuern, da die vorhandenen Geräte abgängig sind und die Neuausstattung einen baulichen Totalumbau bedingt. Es sollten daher die Planungen in Auftrag gegeben werden, um die Umsetzung in 2014 zu gewährleisten.

Für Planungskosten werden 180.000 € benötigt.

2. Eberhardstraße 39/B 4 Schwabenzentrum (Nr. 6 rote Liste)

2.1
Sanierung der Lüftungsanlage wegen häufiger Defekte und gesundheitlicher Beschwerden der Mitarbeiter wegen fehlender Regelungsmöglichkeit der Anlage (Fehlen von Volumenstromreglern) und energetischer Optimierung der Anlage sowie Erneuerung der Decken wegen nicht erfüllter brandschutztechnischer Anforderungen an Flucht- und Rettungswege.

Für Planungskosten werden 200.000 € benötigt.

2.2
Umbaumaßnahmen in einem Teilbereich der ehemaligen Cafeteria zur Schaffung von Büroflächen, die vom Amt für öffentliche Ordnung dringend benötigt werden, sowie Sanierung der Gemeinschaftsflächen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fenster, Bodenbeläge, Elektrik und Malerarbeiten.

Die Planungs- und Baukosten betragen 850.000 €.



3. Krailenshaldenstraße 32 (Nr. 11 rote Liste)

Sanierung des Verwaltungsgebäudes der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle einschl. energetischer Verbesserungsmaßnahmen.

Die Planungs- und Baukosten betragen 1.910.000 €.

4. Kleine Königstraße 9 (Altes Schauspielhaus)

Auflagen des Baurechtsamtes im Hinblick auf Planung und Umsetzung eines zweiten Flucht- und Rettungsweges aus den oberen Rängen des Vorführsaales sind umzusetzen und in diesem Zusammenhang auch Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

Die Kosten werden auf mindestens 150.000 € geschätzt.

5. Bottroper Straße 42/44 in Bad Cannstatt (vermietet an Freie Kunstschule)
In dem vor 20 Jahren sanierten Gebäude sind Instandsetzungs- und Innensanierungsarbeiten erforderlich, auch um Folgeschäden (Wassereintritt etc.) zu vermeiden und das Objekt weiterhin in einem für den derzeitigen Mieter nutzbaren Zustand zu erhalten.


Die geschätzten Kosten betragen 420.000 €.

6. Städtisches Gebäude Reuchlinstraße 4 B (Künstlerhaus)

Das Gebäude ist insgesamt in einem schlechten Zustand. Konkret ist die WC-Anlage im 1., 4. und 5. OG instand zu setzen, die Fenster sind zu erneuern und Auflagen gemäß den Brandschutzrichtlinien sind zu erfüllen.

Die geschätzte Kosten betragen 290.000 €.


Im Übrigen sind die verfügbaren Bauunterhaltungsmittel – wenn man von den vorstehend aufgeführten Projekten absieht sowie der Abverkauf von Bestandsobjekten abgeschlossen ist – für die Subtanzerhaltung auskömmlich, zumal für Generalsanierungen wie beim Bezirksrathaus Bad Cannstatt ohnehin zusätzliche Mittel bereitgestellt werden müssen.


Energetische Sanierungen

Mustergültige energetische Sanierungen sind nicht berücksichtigt, da diese deutlich über die Instandhaltung hinausgehen. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Objekten, bei denen unter energetischen Gesichtspunkten entsprechende Maßnahmen sinnvoll sind. Beispielhaft seien nachfolgende Objekte aufgeführt: Hierbei handelt es sich allesamt um Gebäude, bei denen Maßnahmen zur energetischen Erneuerung notwendig sind, welche nicht mit Priorität 1 oder 2 versehen sind.


Verteilung des Bauunterhaltungsbudgets nach Nutzern

Entsprechend den Festsetzungen aus der Zentralisierung des Immobilienmanagements beim Amt für Liegenschaften und Wohnen wurde zugesagt, dass die von den Fachämtern übergegangenen Budgets entsprechend den jeweiligen Gebäudearten verwendet werden.

Für Kindertagesstätten/Kindergärten, Feuerwachen, kulturelle Einrichtungen etc. wurden zu diesem Zweck gesonderte Budgets als Unterbudgets gebildet. Für 2012 und 2013 betragen die Unterbudgets:
Instandsetzungsbedarf für weitere stadteigene Objekte

Für die vom Schulverwaltungsamt verwalteten Objekte wurde der Instandsetzungsbedarf detailliert erfasst. Was die Objekte außerhalb des Schulverwaltungsamts und des Amts für Liegenschaften und Wohnen anbelangt (insbesondere Gebäude der Eigenbetriebe, des Amts für Sport und Bewegung sowie Betriebsgebäude des Tiefbauamts und des Garten-, Friedhofs- und Forstamts), gibt es keine zentrale Bestandserfassung. Mittel für Ausweichquartiere und Umzug

Die vorgeschlagenen Mittel in Höhe von 600.000 € für Ausweichquartiere genügen – je nach Größe der Einrichtung – für ein bis zwei Ausweicheinrichtungen in Modulbauweise einschließlich Mietkosten.

Für die Ausweichquartiere von Kita-Bauvorhaben werden entsprechend den in der Roten Liste aufgeführten Projekten die nachstehenden Finanzmittel benötigt:

Kita-Bauvorhaben
Priori-tät
Kosten für
Ausweichquartier/Umzug
Sanierungen/Erweiterungen bestehender Einrichtungen
Sattelstraße 73, Untertürkheim
1
310.000 €
Borkumstraße 51, Zuffenhausen
2
690.000 €
Bismarckstraße 3, S-West
3
45.000 €
Vaihinger Straße 75, Möhringen
4
470.000 €
Neubauvorhaben
Winterlinger Weg 22, Möhringen
2
470.000 €
Don-Carlos-Straße 20, Vaihingen
5
470.000 €
Burtenbachstraße 11, Stammheim
10
20.000 €
Welsweg 3, Mühlhausen
11
470.000 €
Tiefenbachstraße 70, Rohracker
12
630.000 €
Widmaierstraße 100, Möhringen
13
630.000 €
Hirschsprung 40, Vaihingen
14
470.000 €
Kaindlstraße 4, Vaihingen
15
470.000 €
Summe
5.145.000 €

Über die Bereitstellung der Mittel ist im Zusammenhang mit GRDrs 721/2011 – Um- und Ausbau der Kinderbetreuung in Stuttgart zu entscheiden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

338/2011 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

338 und 379/2011 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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