Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
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GZ:
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Sitzungstermin: 23.03.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Eine Zukunft für das Abendgymnasium!
- Antrag Nr. 114/2011 der Gemeinderatsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 17.03.2011 -

Der im Betreff genannte Antrag ist diesem Protokoll beigefügt.

Den derzeit der Verwaltung bekannten Sachverhalt trägt BMin Dr. Eisenmann vor. Ihre Ausführungen sind nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben:

BMin Dr. Eisenmann:

"Frau Mikasch-Köthner ist für den Träger anwesend.

Wie schon in der Aufsichtsratssitzung am vergangenen Freitag möchte ich zunächst anmerken, Aufsichtsratssitzungen sind zunächst einmal nicht öffentlich. Dasselbe gilt für die Unterlagen aus solchen Sitzungen. Ich persönlich empfand es als nicht so glücklich, dass schon im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung, Zahlen aus nicht öffentlichen Unterlagen durch einen Antrag einer Gemeinderatsfraktion öffentlich wurden. Allerdings muss man darauf hinweisen, dass das Thema insgesamt ein Thema ist, das nicht nur den Aufsichtsrat, sondern auch den Gemeinderat interessiert. Betonen möchte ich für die Schulverwaltung, dass das Abendgymnasium als Bildungseinrichtung in der Landeshauptstadt Stuttgart als zwingend angesehen wird. Es ist eine Bildungseinrichtung, der im Rahmen des Bildungssystems eine große Bedeutung zukommt. Diese Schule macht die Durchlässigkeit des Bildungssystems und die vielfältigen Möglichkeiten deutlich.

Das Abendgymnasium ist seit 1948 in der Trägerschaft der Volkshochschule. Es gibt im Land Baden-Württemberg viele Abendgymnasien, auch viele Abendrealschulen in unterschiedlichen Trägerschaften. Mal sind es die Volkshochschulen, mal sind es die Kolping-Werke, mal sind es andere freie Träger.

Das Land bezuschusst die Abendgymnasien nach Privatschulgesetz. Es gibt Bemessungsgrundlagen, die das Land festlegt. Darüber, wie die Bemessungsgrundlagen einzuschätzen sind, gibt es immer wieder Diskussionen. Aber ausgehend von den Bemessungsgrundlagen, wobei das auch immer wieder falsch dargestellt wird, bezuschusst das Land in Privatschulen und auch beim Abendgymnasium 90 % der Personalkosten, 90 % der notwendigen Mittel und Bewirtschaftungskosten für Schulräume sowie 90 % der sächlichen Kosten. Wie gesagt, ausgehend von den Bemessungsgrundlagen. Früher waren es einmal 100 %.

Die Zuständigkeit für private Schulen und auch für die Abendgymnasien oder Abend-realschulen, für die Abendschulen insgesamt, liegen beim Land und nicht bei der Stadt. Deshalb will ich darauf hinweisen, dass das Abendgymnasium definitiv in einer finanziellen Schieflage ist. Soweit man da Einblick nehmen kann, geht dies auf die letzten acht bis zehn Jahre zurück.

Der Blick auf das Abendgymnasium hat sich jetzt ergeben, da im Rahmen der Übernahme der Direktorenposition durch Frau Mikasch-Köthner das Rechnungswesen professionalisiert wurde und darauf Wirtschaftsprüfer einen Blick hatten. Ersparen Sie mir die Diskussion, warum das vorher nicht der Fall war. Ich kann es Ihnen nicht sagen, aber klar ist, man hat jetzt einen sehr fundierten Einblick und einen sehr konkreten
Überblick.

Das Abendgymnasium hat einen Schuldenberg in der Größenordnung von rund 1,1 Mio. € angehäuft. Dabei handelt es sich auch um einen Kredit in Höhe von 390.000 €. Obwohl sich die Direktion der Volkshochschule sehr viel Mühe gibt, ist das Ganze nur bedingt nachvollziehbar, da ein Zeitraum betroffen ist, der vor der Zeit der jetzt handelnden Personen liegt. Unter wirtschaftlich seriösem Handel, so meine persönliche Meinung, muss etwas anderes verstanden werden.

Tatsache ist darüber hinaus, dass neben diesem Defizit, und auch dies wurde dem Aufsichtsrat in der letzten Aufsichtsratssitzung am Freitag mitgeteilt, dass das Abendgymnasium zudem dauerhaft ein strukturelles Defizit erzeugt. Das heißt, jedes Jahr erzeugt das Abendgymnasium zusätzliche Schulden. Es handelt sich um keinen Vorwurf, sondern um eine Feststellung, dass das Stuttgarter Abendgymnasium als einzige Abendschule in ganz Baden-Württemberg ein Defizit schreibt. Die Bezuschussungsgrundlagen des Landes sind bekannt. Damit müssen alle, auch die Privatschulen, umgehen. Daher sagt natürlich das Land nicht ganz zu Unrecht - ihr müsst mal aufarbeiten, woher das Problem insgesamt kommt. Aber ich will schon in der Deutlichkeit sagen, dass das Land Baden-Württemberg für das, was sich dort in den zehn Jahren entwickelt hat, nichts kann. Leider muss konstatiert werden, dass das Abendgymnasium über seine Verhältnisse gelebt hat. Dies trifft nicht diejenigen, die heute das Heft des Handelns in der Hand haben. Diese Personen sind im Grunde die Leidtragenden und geben sich viel Mühe, das aufzuarbeiten.

Das jährliche strukturelle Defizit resultiert aus den Bemessungsgrundlagen des Landes. Dort wird festgelegt, was abrechnungsfähig und was nicht erstattungsfähig ist. Ein Beispiel - Lehrergehälter für den sogenannten nebenberuflichen Unterricht, werden vom Land als Bemessungsgrundlage mit der Summe x zugrunde gelegt. Wenn darüber hinaus eine Bezahlung erfolgt, wird dieser Unterschiedsbetrag nicht erstattet. Und dadurch sinkt natürlich die Erstattungsquote. Genauso verhält es sich beim Raumprogramm. Das Land bezuschusst für eine Schule der Größe xy eine bestimmte Fläche. Wenn eine Schule zusätzliche Räume benutzt, werden diese vom Land nicht bezuschusst.

Natürlich muss man sich diese Dinge genau anschauen. Da kann man sicher manches auch nicht sofort ändern. Der Aufsichtsrat der Volkshochschule hat am Freitag beschlossen, dass für eine Sondersitzung in den nächsten vier Wochen Detailvorschläge zu erarbeiten sind. Dabei geht es beispielsweise um Fragen, wie man das strukturelle Defizit tatsächlich abbauen kann, wie können Mietverträgen beendet werden, wie kann ich mit Personal/mit Verträgen in welchem Zeitraum umgehen? Es geht also im Detail um eine Bewertung des strukturellen Defizits und um dessen Abbau.

Andererseits muss darauf geachtet werden, dass die Schuldenlast nicht weiter ansteigt. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, zunächst die Aufarbeitung solcher Fragen durch die Volkshochschule abzuwarten. Das Land ist wie gesagt bei dem Thema Entschuldung nicht in der Pflicht. Aber es ist möglich das Land zu bitten, eine Neuorientierung durch Mithilfe bei einer Entschuldung zu unterstützen. Es gibt seit gestern auch einen Brief der Kultusministerin an den Oberbürgermeister, wo sie ausdrücklich ihre Bereitschaft zu solchen Gesprächen anbietet.

Zunächst müssen wir in Erfahrung bringen, wie es zu diesem dauerhaften strukturellen Defizit kommt. Wir brauchen zunächst einmal konkrete Grundlagen, um das bewerten zu können, um dann ein Zukunftskonzept entwickeln zu können. Dafür ist sicher die VHS mit ein Partner, da ist sicher das Land Baden-Württemberg ein Partner, und auch die Stadt wird überlegen, wie sie damit umgeht. Es ist alles andere als ein erfreulicher Vorgang. Froh können wir sein, dass wir heute wissen, wo man steht. Erfreulich ist es definitiv nicht, aber es ist ein Problem des Trägers, das in die Vergangenheit reicht.

Das Abendgymnasium umfasst rund 600 Schülerinnen und Schüler. Wir bezuschussen als Stadt Stuttgart analog zum Privatschulgesetz die Stuttgarter Schülerinnen und Schüler. Das ist gerade mal die Hälfte. Natürlich ist es nicht zwingend Aufgabe des
Abendgymnasiums Stuttgart 50 % Schülerinnen und Schüler aus dem Umland aufzunehmen. Das sind natürlich schon Ansätze, wo man sagen kann, man muss sich anschauen, wie hier in der Zukunft vorzugehen ist.

Wie gesagt, die Volkshochschule ist durch den Aufsichtsrat beauftragt darzustellen, wie ein Restrukturierungskonzept aussehen kann. Sobald dieses vorliegt und der Aufsichtsrat dieses beraten hat, würden wir, so wäre der Vorschlag seitens der Verwaltung, auf den Gemeinderat zukommen. Wir sehen uns als Partner. Wir haben formal mit dem Abendgymnasium nichts zu tun, weil das Sache des Landes ist und die VHS die Trägerschaft inne hat. Aber es ist ein wichtiges Thema für den Bildungsstandort, deshalb macht es sicher auch Sinn, wenn wir als Stadt dabei sind."

Seine Fraktion, so StR Wölfle (90/GRÜNE), habe sich in der Pflicht gesehen, diesen Vorgang öffentlich zu machen. Angesichts der nun angestoßenen Diskussion habe sich dies auch gelohnt. Darüber, wer für welche "Altlasten" verantwortlich ist, müsse gesprochen werden. Nach seiner Einschätzung hat das Land in der Vergangenheit durch eine Kürzung der Unterstützung von Privatschulen diese Schulen insgesamt in Schwierigkeiten gebracht. Er sieht die Stadt in der Pflicht, dieses Bildungsangebot in Stuttgart weiter vorzuhalten.

Im weiteren Verlauf unterstreichen für ihre Fraktionen StR Stradinger (CDU),
StR Kanzleiter (SPD), StRin von Stein (FDP), StR Zeeb (FW) und StRin Küstler (SÖS und LINKE) mit Nachdruck die Bedeutung des Abendgymnasiums für den Bildungsstandort Stuttgart.

Gegenüber StR Kanzleiter unterstreicht die Vorsitzende, erst seit Anfang des letzten Jahres arbeite die VHS in ihren derzeitigen Strukturen. Erst ab diesem Zeitpunkt gebe es auch einen Aufsichtsrat. Im in der Vergangenheit im Rahmen der vereinsrechtlichen Strukturen der VHS gebildeten Finanzausschuss seien alle gemeinderätlichen Fraktionen vertreten gewesen.

Obwohl sich das Abendgymnasium in der Trägerschaft der VHS, einem selbstständigen Verein, befindet, sieht StR Wölfle die Landeshauptstadt in der Verantwortung für das Abendgymnasium. Er geht davon aus, dass es der VHS gelingt, die strukturellen Defizite mittelfristig zu beseitigen. Für den Betrieb des Abendgymnasiums sei eine "schwarze Null" erforderlich. Die Landeshauptstadt sollte gegenüber den derzeitigen Schülerinnen/Schülern erklären, dass sie das Ende des Abendgymnasiums nicht befürchten müssen. Ansonsten äußert er sich positiv zu der von BMin Dr. Eisenmann skizzierten weiteren Vorgehensweise.

Von StR Stradinger wird, auch an die anwesenden Pressevertreter gewandt, ebenfalls betont, dass sich die Schülerschaft des Abendgymnasiums keinerlei Sorgen machen muss. Der Betrieb werde weitergehen. Alle Beteiligten würden die Schule bei der Bewältigung der hausgemachten Probleme unterstützen. Anschließend müsse darüber gesprochen werden, ob die Schule in Zukunft weiter unter der Trägerschaft der VHS oder mit einem anderen Träger arbeitet.

Die Schlagzeile "Abendgymnasium von Schließung bedroht" in der heutigen Ausgabe der Stuttgarter Zeitung wertet StR Kanzleiter als Irreführung. Niemand wolle eine Schließung dieser Schule. Geklärt gehöre, ob es tatsächlich keine Möglichkeiten gibt, den Betrieb kostendeckend zu führen. Anschließend, spätestens im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen, müssten Entscheidungen getroffen werden. Für ihn stehen das Land und die Stadt in der Verantwortung, obwohl die Schule im Privatschulbereich angesiedelt ist.

Ebenfalls für den Erhalt des Abendgymnasiums sprechen sich StRin von Stein, StR Zeeb und StRin Küstler aus. Das Erstellen eines Sanierungskonzeptes fordert StRin von Stein. StR Zeeb kritisiert, dass trotz 90-%iger Landesbezuschussung über Jahre hinweg defizitär gearbeitet worden ist. Geprüft gehöre, ob dafür nicht auch private Dinge relevant waren. Unverständlich ist für ihn, dass seitens des Landes in der Vergangenheit keine Prüfung stattgefunden hat. Zudem müssten sich die Vertreter des Gemeinderates im Finanzausschuss kritisch hinterfragen. Ohne entsprechende Nachweise, so StRin Küstler, sollte nicht von zu hohen Lehrergehältern etc. gesprochen werden. In der Verantwortung stünden diejenigen, die es versäumt haben, jährliche Prüfungen der sachgerechten Mittelverwendung vorzunehmen und diejenigen, die in den verantwortlichen Gremien vertreten gewesen seien. Zur Sicherung der Schule müssten die gemachten Fehler analysiert und künftig vermieden werden.

Nachdem sich StRin Küstler und StR Kanzleiter vehement gegen einen Trägerwechsel aussprechen, erläutert BMin Dr. Eisenmann, es handle sich um eine Privatschule in der Trägerschaft der Volkshochschule. Einen Vergleich zieht sie mit der Waldorf-Trägerschaft der Merz-Schule. Zur Darstellung der Position der VHS zitiert sie aus einer Beschlussvorlage der VHS an den Aufsichtsrat: "… Das Abendgymnasium Stuttgart wird zum 31.07.2013 geschlossen. … Zur Abwendung der Schließung wird ein letzter Versuch unternommen, die notwendigen Mittel zur Finanzierung … durch das Land Baden-Württemberg zu erwirken." Da sie das Abendgymnasium als eine zentrale Einrichtung betrachte, habe sie sich eindeutig für den Erhalt des Abendgymnasiums ausgesprochen. Aber der erste Ansprechpartner müsse natürlich der Träger sein.

Daran anknüpfend unterstreicht EBM Föll, dass Stuttgart ein Abendgymnasium benötige werde in keiner Weise in Abrede gestellt. Die Stuttgarter Abendrealschule komme in freier Trägerschaft mit ihren Finanzen aus und zwar unter denselben Rahmenbedingungen wie das Abendgymnasium. Dass beim Abendgymnasium ein strukturelles Defizit existiert, sei eine neue Erkenntnis. Im Zusammenhang mit der Sanierung der Volkshochschule sei lediglich die Information bekannt gewesen, dass beim Abendgymnasium Altverbindlichkeiten in einer Größenordnung von ca. 400.000 € existieren.

Es könne nicht sein, dass die VHS als Träger einfach erkläre, wenn das Defizit nicht durch Steuergelder abgedeckt werde, werde das Abendgymnasium geschlossen. Im Bereich der Förderung von Privatschulen gebe es eine gewisse Systematik und auch eine Gleichbehandlung, die bei freien Trägern entsprechend angewendet werden muss. Offensichtlich sei beim Abendgymnasium Misswirtschaft betrieben worden. Angesichts des Umfangs des Defizits handle es sich um einen gravierenden Vorgang. Zu einer Wortmeldung von StRin Küstler informiert er weiter, sowohl das Land Baden-Württemberg als auch die Landeshauptstadt überprüften im Zusammenhang mit der Bezuschussung von Trägern nicht deren allgemeine Finanzlage sondern lediglich die zweckentsprechende Mittelverwendung. Die Mittelverwendung werde im vorliegenden Fall jedoch nicht infrage gestellt.

Mit Nachdruck bittet er den Ausschuss die Diskussion so zu führen, dass der Träger nicht aus der Verantwortung entlassen wird. Die Stadt könne nicht der Ausfallbürge von freien Trägern sein. Man befasse sich mit der Thematik und versuche zu einer konstruktiven Lösung beizutragen, aber der Träger müsse selbstverständlich als Hauptverantwortlicher mitwirken. Weiter an StR Kanzleiter und StRin Küstler gewandt teilt der Erste Bürgermeister mit, für die Überlassung der Schulräume erhalte das Abendgymnasium bereits eine Ermäßigung von 50 %. Im Vergleich mit anderen Abendgymnasien in anderen Kommunen bewegten sich die Überlassungsgelder der Landeshauptstadt eher unterhalb der üblichen Kosten.

Im weiteren Verlauf unterstreicht StR Kanzleiter für seine Fraktion erneut, das Abendgymnasium sollte in seiner bisherigen Form und weiter unter der Trägerschaft der VHS bestehen bleiben. Damit werde allerdings die Erwartung verbunden, dass wie bei den anderen Abendschulen auch der Betrieb funktioniert. Dafür müssten die notwendigen Klärungen herbeigeführt werden. Dies sei kein Hinweis für irgendwelche finanziellen Konsequenzen zu Lasten des städtischen Haushaltes. Ob diese notwendig werden, werde sich am Ende des nun beginnenden Verfahrens zeigen.

Ihm gegenüber verweist die Vorsitzende nochmals darauf, dass es sich bei der VHS um einen Verein, um einen freien Träger, handelt. Erfreulicherweise sei die auf vier Jahre seitens des Gemeinderates zur Verfügung gestellte Entschuldung dieses Vereines ab 2012 nicht mehr notwendig. Die VHS habe "ihre Hausaufgabe" gemacht. Beim Aufsichtsrat handle es sich um kein gemeinderätliches Gremium. Auch der frühere Finanzausschuss müsse in Schutz genommen werden. Hier stelle sich die Frage, was den Gremien in der Vergangenheit insgesamt überhaupt vorgelegt wurde.

StR Prof. Dr. Dr. Lübbe (FDP) regt an, die Aussprache über dieses Thema, das er als mittleren Skandal bezeichnet, für heute zu beenden. Seitens der Vorsitzenden müsse eine klare Ursachenanalyse darüber vorgelegt werden, wie es zu diesem Schuldenstand kommen konnte. In der Folge könne dann eine Strukturveränderung erfolgen.

Dies, so BMin Dr. Eisenmann, werde ja auch vorgeschlagen. Zu bedenken gibt sie, für die Aufarbeitung sei die Verwaltung auf die VHS angewiesen.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BMin Dr. Eisenmann fest:

- Der Verwaltungsausschuss hat vom Bericht Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird den Gemeinderat weiterinformieren, sobald die vom Aufsichtsrat beauftragten Schritte stattgefunden haben.

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