Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
160
10
Verhandlung
Drucksache:
256/2015
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
20.05.2015
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Zuwendungen 2015 an Schulen in freier Trägerschaft
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 06.05.2015, GRDrs 256/2015, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Für die in Anlage 1 aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2015 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von
2.065.952 €
bewilligt.
2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. und das Abendgymnasium der C.G. Zimmermann GmbH Han- delsschule Stuttgart - alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Be- reich der Erwachsenenbildung - werden in Anlehnung an die Zuwendungspra- xis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von
25.094 €
bewilligt.
3. Neu in die Förderung aufgenommen wird ab 2015 die BiL Private Grundschule. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2014/2015 aufgenommen. Der Zuwen- dungsbetrag liegt 2015 bei 4.583 € und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 ent- halten.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Nach Kenntnis von StR
Urbat
(SÖS-LINKE-PluS) gehört die in der Beschlussan- tragsziffer 3 aufgeführte BiL Private Grundschule zum Predigernetzwerk von Fethullah Gülen (von der Türkei in die USA emigrierter türkischer Prediger). Laut BMin
Dr. Eisenmann
handelt es sich nach den rechtlichen Grundlagen des Baden- Württembergischen Kultusministerium bei dieser Schule um eine Privatschule. Daran orientiere sich das städtische Schulverwaltungsamt. Inhaltliche Bewertungen könnten seitens der Stadt nicht vorgenommen werden. Es gelte der Gleichbehand- lungsgrundsatz.
Nach der Berechnung von StR
Prof. Dr. Maier
(AfD) ergibt sich bei den Sachzuwen- dungen eine Förderung von 261 €/Grundschulplatz. Bei den Waldorfschulen werde dieser Satz jedoch um ca. 20 € unterschritten. Hierzu merkt die
Vorsitzende
, die das Angesprochene nicht nachvollziehen kann, an, die Waldorfschulen haben nach der Landessystematik zwar eine andere Zuordnung, aber diese Schulen erhielten exakt denselben Betrag wie die anderen Schulen. Sie verweist dabei auf die Anlage 1 der Vorlage sowie erneut auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Von ihr wird angeboten, dass die Amtsleiterin des Schulverwaltungsamtes, Frau Korn, dem Ratsmitglied die Fördersystematik im Nachgang zur Sitzung detaillierter erklärt.
Danach stellt BMin
Dr. Eisenmann
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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