Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 6322-00
GRDrs 1162/2021
Stuttgart,
11/12/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Neue Förderprogramme: Beleuchtungssanierung und Wärmepumpen

Beantwortung / Stellungnahme

Dem Gebäudesektor kommt bei der Erreichung der städtischen Klimaschutzziele eine besonders wichtige Rolle zu. Neben der Steigerung der Sanierungsrate sind energiesparende Anwendungen und die bestmögliche Nutzung des lokalen Potenzials an erneuerbaren Energien hier die zentralen Bausteine. Mit der Nutzung von Wärmepumpen, neuen Beleuchtungssystemen (LED) und Photovoltaikanlagen werden Klimaschutzpotenziale besonders effizient gehoben.

1. Wärmepumpenprogramm
Mit GRDrs 597/2020 wurde am 13.11.2020 ein Fördervolumen von insgesamt 2,0 Mio. Euro (0,5 Mio. Euro/a für 2020 bis 2023) für die Förderung von Wärmepumpen bis 2023 beschlossen. Bis Anfang November 2021 wurden bereits 108 Anträge mit 769.285 Euro Zuschüssen bewilligt. Unter der Annahme, dass die Antragszahlen aufgrund der steigenden Bekanntheit des Förderprogramms ab dem kommenden Jahr um 50 Prozent ansteigen, könnten bis Ende 2023 insgesamt 4 Mio. Euro im Rahmen des Wärmepumpenförderprogramms bewilligt werden.



Der Mittelabfluss erfolgt in der Regel jedoch rund 3 Monate nach der Bewilligung. Daraus ergeben sich folgende Bedarfs-/Mittelabflussprognosen:

Mittelabfluss-
prognose
Szenario 1
Steigerung Antragszahlen
um 50% ab 2022
Szenario 2
Gleichbleibende
Antragszahlen
2022
750.000 Euro
440.000 Euro
2023
1.000.000 Euro
440.000 Euro
2024
250.000 Euro
120.000 Euro

2. Beleuchtungssanierung
LED-Leuchten bieten gegenüber konventionellen Leuchtmitteln wie den weit verbreiteten Gasentladungslampen, ein hohes Energiesparpotenzial. Dieses ergibt sich einerseits aus der Reduktion der Leuchtenanschlussleistung bei gleichem Lichtstrom. Andererseits können bei LED-Leuchten die benötigten Lichtströme bedarfsgenau erzeugt und somit die bei konventionellen Leuchten typischen Überdimensionierungen vermieden werden. In Industrie und Gewerbe werden die Potenziale der Beleuchtungssanierung in LED-Technik jedoch noch zu selten gehoben. Neben den höheren Anschaffungskosten für die LED-Leuchtmittel stellt dabei insbesondere der beim Leuchtentausch häufig notwendige Gesamtaufwand (Ersatz der gesamten Lampen mit Vorschaltgerät bis hin zur Elektroverteilung) ein Hemmnis dar. Ein Förderprogramm Beleuchtungssanierung könnte zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen und bestehende Energieeinsparpotenziale erschließen. Durch die Bereitstellung von Sachmitteln in Höhe von je 0,3 Mio. Euro in 2022 und 0,7 Mio. Euro in 2023 könnten bis zu 1.000 Anträge à 1.000 Euro bewilligt werden.

3. Personalbedarf

Mit diesen Programmerweiterungen steigt der Personalbedarf im Amt für Umweltschutz.

Für die Bearbeitung zusätzlicher Anträge im Zuge einer Aufstockung des Wärmepumpenprogramm wäre mit einem zusätzlichen Personalbedarf von 0,25 Stellenanteilen (0,15 Stellenanteile für die Sachbearbeitung + 0,10 Stellenanteile für Ingenieur*innen-Aufgaben) zu rechnen.

Für ein Förderprogramm Beleuchtungssanierung ist zunächst die konzeptionelle Ausgestaltung des Programms und eine Konzeption zur Bewerbung zu entwickeln. Neben der Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Fördergelder, ist auch der Aufwand für die Kooperation mit externen Partnern und das Monitoring der Förderprogramme zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen. Unter der Annahme, dass rd. 1.000 Anträgen im Doppelhaushalt 2022/2023 zu bearbeiten sind, ist von einem zusätzlichen Personalbedarf für das Beleuchtungssanierungsprogramm im Umfang von 1,35 Stellen (0,75 Stellenanteile für die Sachbearbeitung + 0,60 Stellenanteile für Ingenieur*innen-Aufgaben) auszugehen.

Die Stellen wären auf den Zeitraum der Finanzierung und Abwicklung zu befristen.

4. Finanzierung aus Klimaschutzfonds
Mit Verabschiedung des Doppelhaushaltplans 2020/2021 und der Finanzplanung bis 2024 sowie der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 wurden insgesamt 218 Mio. Euro für das Aktionsprogramm Klimaschutz für konkrete Zwecke und Maßnahmen bereitgestellt.

Von den im Aktionsprogramm Klimaschutz für das Jahr 2020 bereitgestellten Finanzmitteln ist nur ein Teil abgeflossen. Ein Großteil der noch nicht verwendeten Mittel wurde per Ermächtigungsübertragung innerhalb der Teilhaushalte der Ämter nach 2021 übertragen und ist damit weiterhin an konkrete Maßnahmen gebunden. Aktuell sind damit lediglich 2,1 Mio. Euro aus dem Klimaschutzfonds noch nicht konkret verplant. Auf der anderen Seite werden bereits innerhalb der Verwaltung Projekte erarbeitet, die aus Mitteln des Klimaschutzfonds finanziert werden könnten, wie z. B. der Bürger*innen-Rat Klima, die Erweiterung der Kommunikationskampagne und die Erweiterung des Klima-Innovationsfonds um eine Linie Klimaanpassung. Es wird daher vorgeschlagen über die Verwendung der verfügbaren Mittel erst im Rahmen der mit GRDrs 786/2021 beschlossenen Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Klimaschutz zu entscheiden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

319/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 474/2021 Teil 1 Spiegelstrich 1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 979/2021 Die FrAKTION, 1119/2021 Nr. 3 PULS




Peter Pätzold
Bürgermeister




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