Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 43/2012
Stuttgart,
02/03/2012



Ausschreibung Qualitätsentwicklungsfonds 2012



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.02.2012



Beschlußantrag:

1. Der Ausschreibung für Schulentwicklungsprozesse an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen sowie Realschulen im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds (Förderbereich 2) für das Jahr 2012 wird zugestimmt. 2. Projekte, die durch den Qualitätsentwicklungsfonds, (Förderbereich 2)‚ Gemeinschaftliche Schulentwicklung, gefördert wurden, erhalten die Möglichkeit, eine zweite Förderphase zur Verstetigung und nachhaltigen Sicherung der Ergebnisse zu beantragen.


Begründung:


1. Ausschreibung Qualitätsentwicklungsfonds 2012

Aus dem Qualitätsentwicklungsfonds wurden bislang Projekte gemeinschaftlicher Schulentwicklungsprozesse von Grundschulen und ihren außerschulischen Partnern gefördert, um Kindern und Jugendlichen durch ein gut abgestimmtes System von Bildung, Erziehung und Betreuung Bildungserfolge zu ermöglichen.

Bisher eröffnet sich nur Grundschulen und ihren Kooperationspartnern die Möglichkeit, mit Mitteln aus dem Qualitätsentwicklungsfonds ein Gesamtkonzept für ihre Schule zu entwickeln. Auf der Grundlage der bisherigen Regelung konnte bei einer Antrag stellenden Grund- und Hauptschule, wenn beide Schularten in den Schulentwicklungsprozess einbezogen werden, das Vorhaben aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds nur gefördert werden, wenn der Schwerpunkt des Projektes auf dem Primarbereich lag. Wurde der Fokus auf den Sekundarbereich gelegt, kam bisher eine Förderung aus Mitteln des Projektmittelfonds in Betracht.
Diese Regelung wurde der Realität an vielen Grund- und Hauptschulen, an denen die Lehrer/-innen sowohl an der Grund- wie auch an der Hauptschule tätig sind, nur bedingt gerecht. Denn meist lassen sich Bemühungen, etwa bei der Entwicklung eines guten Schulklimas oder hinsichtlich einer Einbeziehung der Eltern, nur schwer innerhalb einer Schule nach Klassenstufen trennen.

In Stuttgart sind von insgesamt 72 Grundschulen 42 reine Grundschulen, 30 sind Grund-, Haupt- und Werkrealschulen. Hinzu kommen noch 17 Realschulen.

Der Vergabeausschuss Qualitätsentwicklungsfonds, der am 17. Januar 2012 tagte, hat die Ausschreibung in der vorliegenden Form (Anlage) zur Beschlussfassung empfohlen.

2. Zweite Förderphase zur Verstetigung und nachhaltigen Sicherung der Projektergebnisse durch den Qualitätsentwicklungsfonds

Bei der Förderung durch den Qualitätsentwicklungsfonds kommt der Initiierung, Entwicklung und Verstetigung gelingender Kooperationsbeziehungen mit außerschulischen Partnern eine hohe Bedeutung zu. Eine wesentliche Erkenntnis aus der bisherigen Förderpraxis ist, dass es Zeit braucht, bis die mit dem Qualitätsentwicklungsfonds verbundenen Fördermöglichkeiten als Chance wahrgenommen werden. Umgekehrt wird von Schulen die Befürchtung geäußert, dass mit den Projektmitteln aus dem Qualitätsentwicklungsfonds Entwicklungen eingeleitet und Strukturen geschaffen werden, die ohne jegliche Förderung von den Schulen alleine nicht aufrecht erhalten werden können. Um die bisherigen Erfolge zu sichern und die Nachhaltigkeit der eingeleiteten Entwicklungen zu gewährleisten, ist es sinnvoll, erfolgreichen Projekten eine zweite Förderphase in Aussicht zu stellen. Dies wäre auch ein Signal an die Stuttgarter Schulen bezüglich der Kontinuität und Verlässlichkeit der Stuttgarter Bildungspartnerschaft mit dem Ziel einer langfristig projektierten Schulentwicklung, die auch den sozialen Nahraum und das kommunale Umfeld mit einbezieht.

Kriterien für eine Folgeförderung

Voraussetzung für eine zweite Förderung aus Mitteln des Qualitätsentwicklungsfonds ist die erfolgreiche Umsetzung der für die erste Förderphase geplanten Vorhaben. Die Auswertung des bisherigen Projektverlaufs erfolgt gemeinsam mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft und wird in einem Bericht dokumentiert.

Die neue Förderung zielt auf die Verstetigung und nachhaltige Implementierung der in der ersten Förderphase entwickelten und modellhaft erprobten Konzepte der Antragsteller. Eine Perspektive für die weitere Umsetzung nach der Förderung durch den Qualitätsentwicklungsfonds muss erkennbar sein.

Zur Bewerbung reichen die Schulen gemeinsam mit ihren bisherigen Kooperationspartnern einen Antrag auf Folgeförderung bei der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft ein. Analog zu neuen Anträgen werden auch die Anträge auf Folgefinanzierung vom Vergabeausschuss begutachtet.


Finanzierung

Die Finanzierung der Folgeförderung erfolgt aus dem Budget des Qualitätsentwicklungsfonds.

Für das Jahr 2012 stehen im Qualitätsentwicklungsfonds 910.000 € zur Förderung von Vorhaben im Bereich der Schulentwicklung zur Verfügung.

Der Vergabeausschuss Qualitätsentwicklungsfonds hat am 17.01.2012 die Ermöglichung einer zweiten Förderphase (Nachhaltigkeitsförderung) empfohlen.


Die Förderkriterien für Ad-hoc-Projekte aus dem Förderbereich 2 des Qualitätsentwicklungsfonds bleiben unverändert.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Das Referat SJG hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Ausschreibung Qualitätsentwicklungsfonds 2012




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43-2012 - Anlage zur Ausschr. Qualitätsentwicklungsfonds 2012.doc