Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 498/2014
Stuttgart,
09/02/2014



Verlegung des Abendgymnasiums an den Standort Alexander-Fleming-Schule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich01.10.2014



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht zur Standortverlegung des Abendgymnasiums (Privatschule) in die Alexander-Fleming-Schule (städtische Schule) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Finanzierungsmodalitäten und Gleichbehandlungsgrundsätzen bei der Förderung von Schulen in freier Trägerschaft wird Kenntnis genommen.

2. Von der vorgesehenen Aufteilung der im Zusammenhang mit der Standortverlegung anfallenden Kosten zwischen dem Schulverwaltungsamt und der Volkshochschule Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen.

3. Vom zusätzlichen Stellenbedarf i.H.v.0,5 Stellen in EG 8 für Schulhausmeister wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2016/17 zu treffen. Im Hinblick auf die derzeit laufende Organisationsuntersuchung im Bereich der Schulhausmeister, sind von dieser 0,5 Stelle Stellenanteile i.H.v. 0,3 Stellen bis zum 31.12.2015 zu befristen (KW 01/2016).

Um eine rechtzeitige Betreuung des Abendgymnasiums durch die Schulhausmeister sicherstellen zu können, wird das Schulverwaltungsamt ermächtigt, die o.g. Stellenanteile, ohne Blockierung von Planstellen, bereits ab Inbetriebnahme des Abendgymnasiums zu besetzen.





Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Notwendigkeit der Ersatzräume für das Abendgymnasium in der Trägerschaft
der vhs


Aufgrund der Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium muss das in der Trägerschaft der vhs stehende Abendgymnasium den bisherigen traditionellen Standort am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium im Schuljahr 2014/15 verlassen, damit das Musikgymnasium hier ausgebaut werden kann.

Der Aufsichtsrat der Volkshochschule Stuttgart als Trägerin des Abendgymnasiums hat der Standortverlagerung an das neue Schulzentrum in Stuttgart-Nord (Alexander-Fleming-Schule und Hedwig-Dohm-Schule) Ende Mai 2014 zugestimmt.


Städtische Förderung von Schulen in freier Trägerschaft

Das Abendgymnasium ist eine Schule in freier Trägerschaft. Der Träger ist die vhs Stuttgart. Es gibt noch ein weiteres Abendgymnasium und eine Abendrealschule bei anderen freien Trägern in Stuttgart. Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und damit auch des Abendgymnasiums Stuttgart ist Aufgabe des Landes nach den Vorgaben des Privatschulgesetzes. Dies umfasst Kostenersätze für Personal- und Sachausgaben einschließlich Mietkosten bzw. Baukostenzuschüsse. Das Schulgesetz, in dem die Rahmenbedingungen der kommunalen Schulträger geregelt sind, sieht kein Abendgymnasium oder keine Abendrealschule vor.

Die Stadt leistet in ihrem Förderprogramm für Schulen in freier Trägerschaft Abendgymnasien und Abendrealschulen auf freiwilliger Basis ergänzend einen Sachkostenbeitrag. Sie muss dabei konsequent auf Gleichbehandlung achten.


Kostenaufteilung zwischen dem Schulverwaltungsamt und der vhs Stuttgart

Aufgrund der Standortverlegung des Abendgymnasiums entstehen einmalige Investitionskosten sowie laufende, bisher nicht angefallene Kosten. Die Aufteilung dieser Kosten zwischen dem Schulverwaltungsamt und der vhs ist in Anlage 2 dargestellt.


Hausmeisterbetreuung

Die Nutzungsintensivierung der Schulanlage durch die Aufnahme des Schulbetriebs des Abendgymnasiums (vorwiegend Doppelnutzung am Abend und am Wochenende) ist mit dem bisherigen Stammpersonal künftig nicht mehr zu bewältigen, so dass die Personalkapazität für die Schulhausbetreuung um 0,5 Vollzeitstellen für Schulhausmeister zu erhöhen ist.


Schule für Erwachsene (Anträge Nr. 318 und 364/2013)

Der weitergehende Ansatz einer „Schule für Erwachsene“ ist im Grundsatz ein reizvoller Gedanke, jedoch werden die räumlichen Belange von vhs und Abendgymnasium, also zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Finanzierungsmodalitäten, miteinander verquickt. Um den Antrag Nr. 318/2014 weiterverfolgen zu können, müsste der Träger als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat eine Gemeinderatsdrucksache mit einem pädagogischen, räumlichen und finanziellen Konzept erarbeiten. Angesichts der vielen anstehenden Investitionen im schulischen Pflichtbereich ist aus Sicht der Verwaltung eine Umsetzung in absehbarer Zeit jedoch nicht finanzierbar.


Finanzielle Auswirkungen

Für das Schulverwaltungsamt

Einmalige Investitionen
Für die notwendigen baulichen Maßnahmen (insbesondere Umbau der Mediathek in den Verwaltungs- und Lehrerbereich des Abendgymnasiums und Erweiterung des naturwissenschaftlichen Fachbereichs) werden Finanzmittel in Höhe von rd. 660.000 € benötigt. Diese werden im THH 400 - Schulverwaltungsamt – unter Projektnummer 7.403017 - Schulen für GPES, Neubau - , AuszGr. 7871, gedeckt.

Für die 50 %ige Beteiligung an der Neuausstattung des Verwaltungs- und Lehrerbereichs entsteht ein Finanzbedarf von bis zu 13.500 €, der im THH 400 – Schulverwaltungsamt – unter Projektnummer 7.409999 – Sonstige Investitionen, Einrichtung und Ausstattung - ,AuszGr. 7831, gedeckt wird.

Jährliche Kosten (neu)
Bedingt durch die längeren Nutzungszeiten vor allem am Abend und an den Wochenenden und die damit verbundene stärkere Auslastung erhöht sich der Bedarf der Hausmeisterbetreuung um 0,5 Vollzeitstellen in EG 8 mit einem Finanzbedarf von 23.950 € jährlich.

Jährliche Einnahmen (neu)
Durch die Vermietung des Verwaltungs- und Lehrerbereichs, eines Lagerraums im Untergeschoss und eines Tages-Klassenraums ist mit jährlichen Mieteinnahmen in Höhe von 41.200 € zu rechnen.


Für das Abendgymnasium
Nachdem sich 2008 ein erhebliches Defizit in der Finanzierung des Abendgymnasiums aufgezeigt hatte, wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet, bei dessen Umsetzung sich die Landeshauptstadt mit einem Sanierungszuschuss von insgesamt 150.000 € beteiligte. Das Jahr 2013 schloss das Abendgymnasium mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 135.000 € ab. Das Eigenkapital betrug 153.000 €. Der Wirtschaftsplan sieht für 2014 einen Jahresgewinn in Höhe von 12.000 € vor, hierbei berücksichtigt sind u.a. Aufwendungen für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen (17.000 €) und anteilige Verwaltungsmehraufwendungen im Zusammenhang mit dem Umzug.

Nach neueren Hochrechnungen aufgrund der Kostenschätzungen der vhs würde sich umzugsbedingt, insbesondere durch Einmalkosten, ein Jahresverlust von rd. 79.000 € ergeben, der jedoch durch das Eigenkapital gedeckt ist. Für die höheren laufenden Kosten des Abendgymnasiums ist nach den Zuschussrichtlinien des Landes auch ein höherer Zuschuss zu erwarten.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

- Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SÖS und LINKE-Antrag Nr. 318/2013 "Stuttgart braucht eine Schule für Erwachsene - Änderungsantrag zu GRDrs. 1008/2012: Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium"
- SÖS und LINKE, SPD-Antrag Nr. 364/2013 "Ein Ort fürs Abendgymasium - eine Schule für Erwachsene"
- SPD-Antrag Nr. 181/2014 "Abendgymnasium"


Erledigte Anträge/Anfragen

- Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SÖS und LINKE-Antrag Nr. 318/2013 "Stuttgart braucht eine Schule für Erwachsene - Änderungsantrag zu GRDrs. 1008/2012: Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium"
- SÖS und LINKE, SPD-Antrag Nr. 364/2013 "Ein Ort fürs Abendgymasium - eine Schule für Erwachsene"
- SPD-Antrag Nr. 181/2014 "Abendgymnasium"




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Kostenaufstellung




Ausführliche Begründung

Folgende Anträge liegen zum Thema Abendgymnasium vor:

- Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SÖS und LINKE-Antrag Nr. 318/2013 "Stuttgart braucht eine Schule für Erwachsene - Änderungsantrag zu GRDrs. 1008/2012: Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-
Gymnasium"
- SÖS und LINKE, SPD-Antrag Nr. 364/2013 "Ein Ort fürs Abendgymasium - eine Schule für Erwachsene"
- SPD-Antrag Nr. 181/2014 "Abendgymnasium"


Aufgrund der darin genannten vielfältigen Themen hier vorweg ein Überblick über die Gliederung der ausführlichen Begründung:

1) Notwendigkeit der Ersatzräume für das Abendgymnasium in der Trägerschaft der vhs

2) Städtische Förderung von Schulen in freier Trägerschaft

3) Anmietung der ehemaligen Gebäude der Neckar-Realschule durch das
Abendgymnasium (Antrag Nr. 364/2013)

4) Neuer Standort / Verbesserung der Gesamtsituation des Abendgymnasiums

5) Kostenaufteilung zwischen dem Schulverwaltungsamt und der vhs Stuttgart
(Antrag Nr. 181/2014)

6) Zeitliche Umsetzung der Baumaßnahmen

7) Hausmeisterbetreuung

8) Einrichtung einer Schule für Erwachsene (Anträge Nr. 318 und 364/2013)

9) Aufforderung an das Land, das Abendgymnasium und die Schule für
Erwachsene politisch und finanziell zu unterstützen (Antrag Nr. 364/2013)





1) Ersatzräume für das Abendgymnasium in der Trägerschaft der vhs
Aufgrund der Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium muss das Abendgymnasium den bisherigen traditionellen Standort am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium im Schuljahr 2014/15 verlassen, damit das Musikgymnasium hier ausgebaut werden kann.

Da zugesagt wurde, dass sich die räumliche Situation des Abendgymnasiums durch einen Standortwechsel nicht verschlechtern soll, musste ein Schulstandort gefunden werden, welcher über ausreichend Räumlichkeiten verfügt und mindestens so gut erreichbar ist wie der bisherige Standort am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium.

Mit dem neu errichteten beruflichen Schulzentrum in Stuttgart-Nord (Alexander-Fleming-Schule und Hedwig-Dohm-Schule) konnte für das Abendgymnasium ein modern und hochwertig ausgestatteter Standort gefunden werden, der neben den erforderlichen Räumlichkeiten auch wesentlich bessere Rahmenbedingungen bietet als der bisherige Standort des Abendgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium.

Die Raumüberlassung der vom Abendgymnasium mitgenutzten Unterrichtsräume erfolgt wie bisher nach den vom Gemeinderat beschlossenen Allgemeinen Überlassungsbestimmungen für außerschulische Nutzungen. Das Abendgymnasium bezahlt die danach festgesetzten Überlassungsentgelte, die es beim Regierungspräsidium zur Kostenerstattung einreicht. Für die Räume, die dem Abendgymnasium im Schulzentrum zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wird wie generell üblich auf der Grundlage eines Mietvertrags eine angemessene Miete erhoben – siehe auch Anlage 2 Kostenaufstellung.

Der Aufsichtsrat der Volkshochschule Stuttgart als Trägerin des Abendgymnasiums hat der Standortverlagerung an das neue Schulzentrum in Stuttgart-Nord (Alexander-Fleming-Schule und Hedwig-Dohm-Schule) im Mai 2014 zugestimmt.


2) Städtische Förderung von Schulen in freier Trägerschaft
Das Abendgymnasium ist eine Schule in freier Trägerschaft. Der Träger ist die vhs Stuttgart. Das Abendgymnasium der vhs ist nicht die einzige Einrichtung in freier Trägerschaft hier in Stuttgart. Es gibt noch ein weiteres Abendgymnasium und eine Abendrealschule.

Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und damit auch des Abendgymnasiums Stuttgart ist Aufgabe des Landes nach den Vorgaben des Privatschulgesetzes. Dies umfasst Kostenersätze für Personal- und Sachausgaben einschließlich Mietkosten bzw. Baukostenzuschüsse.

Die Stadt leistet in ihrem Förderprogramm für Schulen in freier Trägerschaft Abendgymnasien und Abendrealschulen auf freiwilliger Basis ergänzend einen Sachkostenbeitrag. Sie muss dabei konsequent auf Gleichbehandlung achten.




Ansonsten können die Träger der anderen Einrichtungen ebenfalls entsprechende Ansprüche rechtlich geltend machen. Diese Förderung umfasst keine Baukostenzuschüsse. Die Stadt ist grundsätzlich auch nicht verpflichtet, Schulen in freier Trägerschaft Grundstücke oder Räume zur Verfügung zu stellen.

Das Abendgymnasium erhält wie die anderen allgemeinbildenden Ersatzschulen von der Stadt auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Zuschuss zu den Sachkosten. Die Höhe der Zuschüsse 2014 sind der GRDrs 304/2014 zu entnehmen. In der Summe wendet die Stadt hierfür derzeit rd. 2 Mio. Euro jährlich auf. Die Stadt stellt dort, wo möglich, auch Grundstücke in vergünstigter Erbbaupacht zur Verfügung, sie leistet aber keine Baukostenzuschüsse.

Wenn die Stadt auf freiwilliger Basis diese Privatschulen finanziell unterstützt, muss sie dies unter einheitlichen Kriterien tun, da sonst die anderen Einrichtungen diese weitergehenden Leistungen einklagen könnten. Es gibt weitere Abendschulen in anderer Trägerschaft, die ebenfalls nach den gleichen Kriterien von der Stadt bezuschusst werden. Dies sind das Abendgymnasium der C.G. Zimmermann GmbH Handelsschule Stuttgart und die Abendrealschule des Kolping-Kollegs.

Die Privatschulen sind also grundsätzlich selbst für ihre personellen, sächlichen und finanziellen Angelegenheiten verantwortlich. Das gilt auch für die Investitionen. Wenn in Einzelfällen die Schulen mit Grundstücks- oder Raumanfragen an die Stadt herantreten, wird dies geprüft, aber es entsteht daraus kein Anspruch, wenn hier die Stadt aus welchen Gründen auch immer nicht helfen kann.

Das Abendgymnasium der vhs ist seit 57 Jahren in den Räumen des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums untergebracht. Das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium wurde damals mit städtischer Investition extra größer gebaut, um das Abendgymnasium unterzubringen. Inzwischen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen (Schulgesetz, Privatschulgesetz) jedoch mehrfach geändert. Das erst in den 60er Jahren verabschiedete Schulgesetz, in dem die Rahmenbedingungen der kommunalen Schulträger geregelt sind, sieht als Schulart beispielsweise kein Abendgymnasium oder keine Abendrealschule vor.

Aufgrund der sehr langen Zeit, die das Abendgymnasium im Gebäude des Eberhard-Ludwigs-Gymnasium untergebracht war – die größere räumliche Ausstattung der Schule zur Unterbringung des Abendgymnasiums wurde (unter den damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen) städtisch finanziert – hat die Stadt dem Abendgymnasium mit dem neuen beruflichen Schulzentrum in Stuttgart-Nord (Alexander-Fleming-Schule und Hedwig-Dohm-Schule) auf freiwilliger Basis einen Ersatzstandort angeboten, welcher zudem bessere räumliche Rahmenbedingungen bietet als der bisherige Standort.





3) Anmietung der ehemaligen Gebäude der Neckar-Realschule durch das Abendgymnasium (Antrag Nr. 364/2013)
Bei der laufenden Schulentwicklungsplanung wurde das alte Schulgebäude der Neckar-Realschule nach deren Auszug wegen der unmittelbar benachbarten Baustelle für S 21 für eine weitere schulische Nutzung durch städtische Schulen aufgegeben und an das Amt für Liegenschaften und Wohnen abgegeben.

Zwischenzeitlich hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen das gesamte Gebäude der ehemaligen Neckar-Realschule für zwei Jahre (bis zum Schuljahr 2015/2016 mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr bis zum Schuljahr 2016/2017) an das Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V. vermietet.

Die dort vorhandenen Räume könnten den Bedarf des Abendgymnasiums jedoch alleine nicht decken: Das Abendgymnasium benötigt in den Abendstunden mindestens 20 Klassenräume und fünf Fachunterrichtsräume, hinzu kommt der ständige Bedarf für den Verwaltungsbereich (im Eberhard-Ludwigs-Gymnasium ca. 110 m²). Im ehemaligen Gebäude der Neckar-Realschule könnten jedoch theoretisch der Verwaltungsbereich mit dem Rektorat und die ganztägig benötigten Unterrichtsräume untergebracht werden. In den Abendstunden bestünde hier die Möglichkeit, zusätzlich die Räume des benachbarten, neu sanierten Königin-Katharina-Stifts mit zu nutzen. Da das Abendgymnasium jedoch bereits im Schuljahr 2014/15 neue Räumlichkeiten benötigt, ist eine rechtzeitige Bereitstellung im ehemaligen Gebäude der Neckar-Realschule somit nicht möglich.


4) Neuer Standort / Verbesserung der Gesamtsituation des Abendgymnasiums
Mit der Inbetriebnahme des neuen beruflichen Schulzentrums in der Hedwig-Dohm-Straße in Stuttgart-Nord zum Schuljahr 2013/14 haben sich bei der Suche nach einem neuen Standort für das Abendgymnasium erfreulicherweise neue Möglichkeiten eröffnet. Die Alexander-Fleming-Schule verfügt über ausreichend Unterrichtsräume für den Abend- und Wochenendunterricht des Abendgymnasiums. Für den Tagesunterricht, den das Abendgymnasium anbietet, stellt die benachbarte Hedwig-Dohm-Schule einen Klassenraum zur Verfügung.

Die vom Abendgymnasium benötigten Sekretariats- und Verwaltungsräume sowie ein Lehrerzimmer lassen sich dadurch realisieren, dass die beiden Schulen am Standort (Alexander-Fleming-Schule und Hedwig-Dohm-Schule) auf die Nutzung der im Zentralen Bereich gelegenen Mediathek verzichten. Dadurch kann am Standort ausreichend Fläche für die Einrichtung eines Verwaltungs- und Lehrerbereichs für das Abendgymnasium zur Verfügung gestellt werden.

Durch die Standortverlegung bietet sich dem Abendgymnasium die Möglichkeit, ein neues Schulgebäude mit moderner und hochwertiger Ausstattung zu nutzen. Alle Fachräume sind neu, die Klassenzimmer sind vernetzt und mit moderner Technik (z.B. aktive Whiteboards) ausgestattet. Diese räumliche Verbesserung gewährleistet einen modernen, mediengestützten und zukunftsgerichteten Unterricht.

Der Verwaltungs- und Lehrerbereich wird durch die bauliche Umgestaltung der im Eingangsbereich liegenden Mediathek geschaffen. Das Abendgymnasium ist somit leicht auffindbar und sehr gut zugänglich. Damit ist das Abendgymnasium auch nach außen als Institution erkennbar. Mit dem Umzug an den neuen Standort kann auch die bisher beengte Raumsituation im Verwaltungs- und Lehrerbereich verbessert werden. Schulleiter und Stellvertretender Schulleiter erhalten jeder einen eigenen Raum, die an ein Sekretariat mit drei Arbeitsplätzen angeschlossen sind. Außerdem erhält das Abendgymnasium ein eigenes Schulbuchlager im UG. Insgesamt stehen dem Abendgymnasium am neuen Standort rd. 170 m² (anstelle von bisher rd. 110 m²) zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.

In dem beruflichen Schulzentrum können z.B. für Prüfungen und Schulkonferenzen große Räume (Konferenzräume und die Mensa) zur Verfügung gestellt werden.

Zudem ist dieser Standort, der direkt an der Stadtbahnhaltestelle Eckhartshaldenweg liegt, sehr gut und deutlich besser als das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Notwendige bauliche Maßnahmen
Die Fläche der sehr zentral im Erdgeschoss gelegenen Mediathek der Alexander-Fleming-Schule und Hedwig-Dohm-Schule wird zur Einrichtung des Verwaltungs- und Lehrerbereichs verwendet. Es handelt sich um einen großen, transparenten Raum mit rd. 120 m² und einen Nebenraum mit rd. 30 m². Für die Herstellung von Büroräumen und eines Lehrerzimmers sind bauliche Maßnahmen notwendig:
- neue Wände mit ausreichend Schallschutz
- Einbau einer Küchenzeile und mehrerer Handwaschbecken
- Anpassung der Beleuchtung, Belüftung, Beheizung, EDV-Anschlüsse, Stromversorgung, Sprachalarmierungsanlage, Brandmeldeanlage etc.
- Anpassung der EDV-Infrastruktur, damit dem Abendgymnasium ein pädagogisches Netz und ein Verwaltungsnetz zur Verfügung gestellt werden kann.

Erweiterung des naturwissenschaftlichen Bereichs
Die Alexander-Fleming-Schule verfügt bisher über drei naturwissenschaftliche Fachräume, die für Biologie und Chemie ausgestattet sind. Nachdem mit der zum kommenden Schuljahr vorgesehenen Einrichtung eines Beruflichen Gymnasiums (vgl. GRDrs. 351/2014) auch Physikunterricht erteilt wird, muss der naturwissenschaftliche Fachbereich dafür erweitert werden. Für das Abendgymnasium werden bis zu fünf naturwissenschaftliche Fachräume in den Fachschaften Biologie, Physik und Chemie parallel benötigt. Daher werden zwei Unterrichtsräume sowie ein Sammlungsraum so umgebaut und eingerichtet, dass die Räume sowohl als naturwissenschaftliche Fachräume als auch als allgemeine Unterrichtsräume genutzt werden können. Außerdem werden im Vorbereitungs- und Sammlungsraum Chemie bauliche und einrichtungsseitige Ergänzungen notwendig.


5) Kostenaufteilung zwischen dem Schulverwaltungsamt und der vhs Stuttgart (Antrag Nr. 181/2014)
Aufgrund der Standortverlegung des Abendgymnasiums entstehen einmalige Investitionskosten sowie laufende, bisher nicht angefallene Kosten. Die Aufteilung dieser Kosten zwischen dem Schulverwaltungsamt und der vhs ist in Anlage 2 dargestellt.

6) Zeitliche Umsetzung der Baumaßnahmen
Die baulichen Maßnahmen müssen über die für den Neubau verantwortliche Firma abgewickelt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass bei ggf. auftretenden Mängeln die Gewährleistungsansprüche der Stadt Stuttgart nicht verloren gehen. Die sich daraus ergebenden vergaberechtlichen Vorprüfungen haben längere Zeit in Anspruch genommen, so dass eine Fertigstellung der notwendigen Baumaßnahmen zum Schuljahresbeginn im September 2014 leider nicht umsetzbar war.

Die Verwaltung hat vor den Sommerferien 2014 in enger Abstimmung mit dem Abendgymnasium und dem Eberhard-Ludwigs-Gymnasium die neue Zeitschiene des Umzugs so festgelegt, dass schulorganisatorische Fragen des Schulbetriebs so weit wie möglich berücksichtigt werden können. „Plan A“ sieht den Umzug des Abendgymnasiums in den Herbstferien 2014 vor. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass diese Terminschiene eingehalten werden kann. Sollte es zu unerwarteten Verzögerungen kommen, z.B. bedingt durch Lieferschwierigkeiten einzelner Bauteile, so soll gemäß „Plan B“ der Umzug in den Weihnachtsferien stattfinden.


7) Hausmeisterbetreuung
Für die Alexander-Fleming-Schule und die Hedwig-Dohm-Schule wurden aufgrund ihrer Größe von gesamt über 200 Unterrichtsräumen, des hohen technischen Standards und der intensiven Nutzung als Berufliche Schulen drei Schulhausmeisterstellen geschaffen. Nachdem die Gebäude im April 2013 an das Schulverwaltungsamt übergeben worden sind und die Schulen nach ihrem Umzug den Schulbetrieb zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 aufgenommen haben, hat sich schnell herausgestellt, dass das Arbeitspensum mit dieser Personalausstattung im Schichtdienst unter Berücksichtigung der gegenseitigen Vertretungen mit den jetzigen Betriebszeiten gerade so noch zu bewältigen ist.

Mit Aufnahme des Schulbetriebs des Abendgymnasiums in den Räumen der Alexander-Fleming-Schule werden an fünf Abenden von 17 bis 21.45 Uhr sowie an den Samstagen ganztägig auf vier ganze Stockwerke verteilt rd. 500 weitere Schüler/innen unterrichtet. Die Nutzungsintensivierung der Schulanlage in diesem Ausmaß ist mit dem bisherigen Stammpersonal künftig nicht mehr zu bewältigen, so dass die Personalkapazität für die Schulhausbetreuung um 0,5 Vollzeitstellen für Schulhausmeister zu erhöhen ist.


8) Einrichtung einer Schule für Erwachsene (Anträge Nr. 318 und 364/2013)
Eine Schule für Erwachsene, wie sie bereits mit Antrag 318/2013 der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SÖS/LINKE („Stuttgart braucht eine Schule für Erwachsene: Änderungsantrag zur GRDrs 1008/2012: Einrichtung eines Musikgymnasiums am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium“) gefordert wurde, würde nicht nur das Abendgymnasium, sondern auch die weiteren Angebote der vhs für den 2. Bildungsweg umfassen. Diese Angebote sind derzeit vor allem im vhs-Zentrum Stuttgart-Ost untergebracht.



Die „Schule für Erwachsene“ ist im Grundsatz ein reizvoller Gedanke, jedoch werden die räumlichen Belange von vhs und Abendgymnasium, also zwei Einrichtungen mit unterschiedlichen Finanzierungsmodalitäten, miteinander verquickt. Bei der Umsetzung muss jedoch darauf geachtet werden, dass hierbei die Grundsätze der einheitlichen Förderung beachtet werden. Problematisch ist dies im Wesentlichen bei zwei Punkten des Antrags Nr. 318/2013, die sehr weitgehende Folgen für die Stadt haben können:

· Wenn der Gemeinderat explizit die Verwaltung beauftragt, einer Privatschule Räume zur Verfügung zu stellen, so wird dadurch der Charakter der Freiwilligkeit aufgehoben. Dies weicht von den üblichen Leistungen gegenüber den geförderten Privatschulen ab und stellt einen Präzedenzfall dar, der auch andere Schulen auf den Plan rufen kann.

· Auch die Verquickung mit der Erwachsenenbildung macht klare Abgrenzungen und Definitionen notwendig, da sich die Privatschulförderung im Schulverwaltungsamt auf allgemeinbildende Schulen (allgemeine Schulen und Sonderschulen) begrenzt. Berufliche (Weiter-)Bildungsgänge von freien Trägern werden von der Stadt nicht gefördert. Vorliegende Anfragen entsprechender Träger von beruflichen Bildungsgängen aufgrund der zur „Schule für Erwachsene“ erfolgten Presseberichterstattung machen deutlich, dass diese Entwicklung sehr genau beobachtet wird.

Von der vhs aufgezeigter Raumbedarf:
Der Raumbedarf für das Abendgymnasium beträgt einschließlich dessen Verwaltung ca. 2.220 m². Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wäre eine Doppelnutzung der in den Abendstunden benötigten Räume anzustreben. Der Zusatzbedarf für die weiteren Angebote des 2. Bildungswegs der vhs beträgt ca. 740 m² einschließlich Verwaltung. Der gesamte Raumbedarf mit Synergieeffekten für eine Schule für Erwachsene beträgt somit rd. 3.000 m². Verkehrsflächen sind nicht mit eingeschlossen. Wunsch der vhs Stuttgart ist die Unterbringung in einer städtischen Liegenschaft, damit das sog. „Mietverrechnungsmodell“ auch weiter in Anwendung gebracht werden kann.

Was die Schulentwicklungsplanung des Schulverwaltungsamts betrifft, ist derzeit nicht erkennbar, dass ein so großes Gebäude in absehbarer Zeit vollständig freigemacht werden könnte, da hier vorrangig der Bedarf der Schulen in städtischer Trägerschaft befriedigt werden muss.

Die Vorstellungen für eine Schule für Erwachsene sind noch sehr unausgewogen. Vor allem fehlen bislang ein pädagogisches Konzept, auf dem das Raumprogramm basiert, und vor allem ein schlüssiges Finanzierungskonzept des Trägers, also der vhs.

Angesichts des großen Umfangs an dringend notwendigen Investitionen im Pflichtbereich der städtischen Schulen, die Priorität genießen, steht die Verwaltung deshalb diesen Wünschen und Planungen sehr skeptisch gegenüber und lehnt aufgrund der vorgebrachten Argumente eine Weiterverfolgung des Antrags Nr. 318/2013 ab.

9) Aufforderung an das Land, das Abendgymnasium und die Schule für Erwachsene politisch und finanziell zu unterstützen (Antrag Nr. 364/2013)
Mit Schreiben vom 31. Juli 2013 hatte die Schulverwaltung das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Landesbehörde um Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Standort für das Abendgymnasium gebeten. Mit Schreiben vom 06. September 2013 hatte das Regierungspräsidium seine Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Standort für das Abendgymnasium zugesagt.


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Anlage 2 zur 498-2014 Kosten.pdfAnlage 2 zur 498-2014 Kosten.pdf