Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 394/2023
Stuttgart,
07/06/2023


Nachhaltige Kulturentwicklung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023

Bericht:

Zukunftsorientierte kulturpolitische Praxis ist zentraler Schwerpunkt der Kulturverwaltung mit dem Ziel, notwendige gesellschaftliche Veränderungsprozesse und die konsequente Ausrichtung hin zu einer nachhaltigen Entwicklung maßgeblich zu unterstützen. Für diese Querschnittsaufgabe nachhaltiger Kulturentwicklung und zur Umsetzung der weltweiten Nachhaltigkeitsziele müssen eigene städtische Kultureinrichtungen wie auch externe Institutionen und Kulturakteur*innen motiviert, beraten, gestärkt und sparten-, abteilungs- und ämterübergreifende Strategien entwickelt werden.

Für nachhaltige Kulturentwicklung wird daher ein Budget in Höhe von insgesamt 90.000 EUR für folgende Maßnahmen beantragt:

Zum Stellenplan 2024/2025 wurde eine 1,0-Stelle in EG 13 „Beauftragte*r für nachhaltige Kulturentwicklung“ beantragt. Die jährlich reinen Personalkosten betragen insgesamt 89.200 EUR.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Nachhaltige Kulturentwicklung, Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufw./420
35,0
35,0
35,0
35,0
35,0
Nachhaltige Kulturentwicklung, Zuschüsse an übrige Bereiche/430
55,0
55,0
55,0
55,0
55,0
Finanzbedarf
90,0
90,0
90,0
90,0
90,0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Beauftragte*r für nachhaltige Kulturentwicklung
(EG 13, Stellenplanantrag Nr. 1)
1,0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
89,2
89,2
89,2
89,2
89,2
Sachkosten
90,0
90,0
90,0
90,0
90,0
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
179,2
179,2
179,2
179,2
179,2
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Für den in der Drucksache unter dem Punkt "Finanzielle Auswirkungen" geltend gemachten Personalbedarf wurde im Stellenplanverfahren 2024/2025 ein Stellenplanantrag (Nr. 1) gestellt. Die Prüfung des Antrags ergab, dass kein Stellenplankriterium erfüllt ist.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

-

<Anlagen>

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GRDrs. 394-2023 StN 17 an 41.docx.pdf
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