Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 6215-00
GRDrs 1372/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/30/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Einen einheitlichen Handwerkerparkausweis für die Region Stuttgart schaffen

Beantwortung / Stellungnahme

Ein regionsweiter Handwerkerparkausweis bietet aus Sicht der Verwaltung die Chance, eine organisatorische Erleichterung (Bürokratieabbau) für Handwerksbetriebe zu schaffen, was grundsätzlich befürwortet wird.

Eine Herausforderung besteht darin, dass für eine regionsweite Umsetzung eines Handwerkerparkausweises der Umgang mit unterschiedlichen Regelungen (Parkbefreiung im Straßenraum, Berücksichtigung der sozialen Dienste, etc.) geklärt, sowie unterschiedliche Gebührensätze harmonisiert werden müssen. Dieser Aspekt ist insbesondere im Hinblick auf die Regelungen bzgl. der sozialen Dienste relevant. Sollte es im Abstimmungsprozess mit der Region nicht gelingen, die für die Stadt Stuttgart geltenden Regelungen für soziale Dienste regionsweit auszuweiten, muss darauf geachtet werden, dass das für soziale Dienste innerhalb von Stuttgart bestehende Angebot weiterhin aufrechterhalten werden kann.

Schon in den Jahren 2011-2016 wurde von der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart (WRS) ein einheitliches Konzept für einen Handwerkerparkausweis erarbeitet, das sehr stark an den Bestimmungen des Sonderparkausweises der Landeshauptstadt Stuttgart angelehnt ist. Für eine schnelle Umsetzung empfiehlt die Stadtverwaltung dieses Konzept zu aktualisieren und anzupassen. Dies kann in Zusammenarbeit mit der WRS und den betroffenen Landkreisen erfolgen. OB/82 kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten unterstützen. Dieser Prozess könnte Mitte 2024 abgeschlossen sein. Jedoch muss die inhaltliche Ausarbeitung fachlich vom Amt für öffentliche Ordnung (Amt 32) begleitet werden. Derzeit ist offen, ob hierfür ein zusätzlicher Personalbedarf entsteht.

In einem nächsten Schritt muss das Konzept in den fünf Landkreisen der Region angenommen werden. In diesem Prozess sind weitere Ausarbeitungen, Absprachen und Anpassungen zu erwarten. Daher ist davon auszugehen, dass ein einheitlicher Handwerkerparkausweis frühestmöglich zum 01.01.2025 zu realisieren wäre.

Im Anschluss an die 1. Lesung wurden noch einmal Gespräche mit der WRS und den Kreiswirtschaftsförderern geführt. Sowohl von der WRS, als auch von den Kreiswirtschaftsfördern wurde für einen einheitlichen Handwerkerparkausweis eine Gebührenhöhe von 150 Euro als empfehlenswert angesehen. Bei höheren Sätzen wird keine regionsweite Realisierungswahrscheinlichkeit gesehen.

Die Verwaltung hat ergänzend zu den Szenarien, die in der ersten Lesung dargestellt wurden, ein Szenario auf der Gebührenhöhe von 150 Euro berechnet. Bei der Berechnung des Szenarios wurde berücksichtigt, dass 40% der Sonderparkausweise von Gewerbetreibenden beantragt werden, die nicht in der Landeshauptstadt Stuttgart ansässig sind. Da bei einem einheitlichen regionalen Handwerkerparkausweis davon auszugehen ist, dass diese in Zukunft nicht mehr in der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt werden, sondern in einer anderen Kommune in der Region, wurden diese als Einnahmequelle herausgerechnet. Im Rahmen der Verhandlungen mit der Region wird ein finanzieller Ausgleichsmechanismus geprüft. Eine durch die Attraktivierung des Angebots erhöhte Nachfragesituation, die einen Teil der Einnahmeverluste ausgleichen könnte, wurde bei der Prognose nicht berücksichtigt.

Bei einer Gebührenhöhe von 150 Euro für einen einheitlichen Handwerkerparkausweis läge der kalkulatorische Einnahmenverlust demnach für die Stadt Stuttgart in etwa bei 602.835 Euro ab dem Jahr 2025, sofern eine Einführung am 01.01.2025 erfolgen kann.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Nachfrage von StR Kotz (CDU) im VA, 13.11.2023, Nachfrage von StR’in Tiarks (Die FrAKTION) im VA, 13.11.2023




Dr. Frank Nopper



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