Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
183/2021 Neufassung
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 02.02.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Fortschreibung und Umbenennung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus dem städtischen Naturschutzfonds zu Naturschutzmaßnahmen von Organisationen und Einzelpersonen

Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 21.01.2022, öffentlich, Nr. 1
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 11.01.2022, GRDrs 183/2021 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Förderrichtlinie Stuttgarter Naturschutzfonds wird in der Fassung gemäß Anlage 2 fortgeschrieben und umbenannt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, stadteigene Projekte u.a. zur Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung und zum Erhalt von Streuobstbeständen durchzuführen und diese aus den im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz zur Streuobstförderung zusätzlich bereitgestellten 400.000 EUR (2020 - 2023) des Naturschutzfonds zu finanzieren.

3. Die Finanzierung erfolgt im Teilhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607010 - Fachaufgaben Abt. Naturschutz bei Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.


Für StR Ebel (AfD) beinhaltet die Vorlage wichtige Vorhaben, um wertvolle Streuobstwiesen zu erhalten. Abhebend auf das Gebiet Kräuterwald im Stadtbezirk Weilimdorf zeigt er sich über Neupflanzungen und Baumpflegemaßnahmen sowie darüber erfreut, dass durch den Erhalt abgestorbener Bäume Habitate für Insekten und Vögel angeboten werden. Den Boden dieser Streuobstwiese bezeichnet er allerdings als "Rasenwüste". Seiner Vermutung nach ist dieser Zustand das Resultat großflächiger Düngung.

Zu seiner Nachfrage, ob die Förderrichtlinie Maßnahmen beinhaltet, die die Eigentümer veranlassen, nicht oder anders zu düngen, trägt Frau Kübler (AfU) vor, die große Streuobstwiese im Gebiet Kräuterwald sei Naturschutzgebiet. Die Stadt verfüge dort über relativ wenig Eigentum, und es habe einen Pächterwechsel gegeben. Das Gebiet befinde sich hauptsächlich auf der Gemarkung Korntal-Münchingen. Mit dem neuen Pächter habe die Stadt einen Landschaftspflegevertrag abgeschlossen; zum Tragen komme hier ein Naturschutzförderprogramm des Landes. Mit diesem Vertrag werde genau geregelt, wie die Fläche bewirtschaftet werden müsse (Mähzeitpunkt, keine Düngung). Dieses Förderprogramm sei bereits in der Vergangenheit angeboten worden, wenn der bewirtschaftende Landwirt dieses Angebot aber ablehne, habe die Stadt keine Einflussmöglichkeit. Zudem müssten die Grundstückseigentümer dafür gewonnen werden.

Weiter informiert Frau Kübler, das Gebiet sei ein Hauptschwerpunkt bei den Bemühungen der Verwaltung, wieder zu blütenreichen Wiesen zu kommen, sowie bei der Umsetzung des Artenschutzkonzeptes. Da schon Vieles verlorengegangen sei, handle es sich um einen langen Weg.

Bei noch landwirtschaftlich bewirtschafteten großen Wiesenflächen sei die städtische Förderrichtlinie überfrachtet. Dafür gebe es andere Förderprogramme. Auf den Fildern hätten einige Landwirte entsprechende Verträge abgeschlossen, und auf der Basis dieser Verträge würden Landschaftspflegemittel des Landes durch die Stadt ausgeschüttet. Neben dem Aspekt "Düngung ja oder nein" gehe es teilweise auch um den richtigen Zeitpunkt des Grasschnitts.

Die städtischen Flächen, und damit beantwortet Frau Kübler eine weitere Nachfrage von StR Ebel, würden durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bewirtschaftet. Ziel sei, diese Flächen zu Vorzeigewiesen zu entwickeln. Bedauerlicherweise hätten dort Lohnunternehmer in den letzten Jahren manchmal den Grasschnitt ebenfalls zum falschen Zeitpunkt durchgeführt.

Seitens des Gemeinderates seien in den letzten Etatberatungen weitere Mittel zur Verfügung gestellt worden. Die Anwohner zeigten großes Interesse an den Maßnahmen.

Abschließend stellt BM Fuhrmann fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.
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