Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 5603-01.00
GRDrs 452/2015
Stuttgart,
06/10/2015


"fit ab 50"



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sportausschuss
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
07.07.2015
15.07.2015

Bericht:

Die gesundheitswirksame Bewegungsförderung älterer Menschen ist eines von 12 zentralen Handlungsfeldern der Stuttgarter Sportentwicklung. Der Anteil der Bevölkerung über 60 Jahren liegt in Stuttgart bei rund 24 % (rund 140.000 Personen). Bei näherer Betrachtung fallen Stadtteile mit besonders hohem Anteil an älteren Menschen und damit mit erhöhtem Interventionsbedarf auf. Hierzu gehören beispielweise Mönchfeld, Hallschlag und Neugereut.

Das Amt für Sport und Bewegung hatte in den Jahren 2013/14 die Möglichkeit, im Rahmen eines EU-Projekts verschiedene Maßnahmen der Bewegungsförderung älterer Menschen auszuprobieren und ein Pilotprojekt in Mönchfeld durchzuführen.

Mit der Broschüre „fit ab 50“ steht ein umfassendes Produkt zur Information und Bewusstseinsbildung zur Verfügung, das mehr als 1.000 Angebote beinhaltet. Darüber hinaus erreicht das niederschwellige Bewegungsangebot der „Bewegten Apotheken“ bisher inaktive ältere Menschen, die von der angeleiteten Bewegung besonders profitieren. Zudem konnte ein Runder Tisch als strategischer Lenkungskreis installiert werden, der sich alle sechs Monate zum Austausch, zur Umsetzung gemeinsamer Ziele und zur Weiterentwicklung der behandelten Themen trifft.

Der Runde Tisch hat für die kommenden Jahre einen Aktionsplan für die Bewegungsförderung Älterer entwickelt (s. Anlage). Auf Basis einer Bedarfs- und Kapazitätsanalyse sollen Maßnahmen zur Deckung der Bedarfe entwickelt werden. Weitere Punkte des Aktionsplans sind die Qualitätssicherung der Angebote sowie die Sensibilisierung und Information der Zielgruppe. Außerdem sind die Schaffung neuer Zugangswege mit Hilfe von konkreten Programmen, wie z.B. „Bewegte Apotheke“ und „Bewegung auf Rezept“ weitere wichtige Bausteine.

Es hat sich gezeigt, dass insbesondere die lokale Stadtteilarbeit effektiv ist, um ältere Menschen langfristig zu Bewegungsaktivität zu animieren. Bisher standen zur Umsetzung im Jahr 2014 10.000 EUR und im Jahr 2015 20.000 EUR zur Verfügung. Zur Umsetzung des Aktionsplans und Ausweitung des Angebots auf weitere Stadtbezirke werden 2016 20.000 EUR und in den Folgejahren jeweils 30.000 EUR benötigt.


Priorisierung der Mitteilungsvorlagen:
Das Amt für Sport und Bewegung hat insgesamt 8 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die vierte Priorität.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
„Fit ab 50“/43100
20.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
Finanzbedarf
20.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
„Fit ab 50“/43100
0
0
0
0
0
0
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Insgesamt wurde eine Sachbearbeiterstelle in EG 11 TVöD für Bewegungsförderung und Sportentwicklung beantragt. Der Anteil für „fit ab 50“ beträgt 0,5 Stellenanteile.
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
Sachbearbeiter EG 11 TVöD, Koordination und Organisation von Angeboten der Zielgruppe 50plus
0,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
34.850
34.850
34.850
34.850
34.850
34.850
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen.

Aus Sicht von Referat AK sind die Kriterien für Stellenschaffungen, insbesondere das Kriterium der "Arbeitsvermehrung" (s.a. Geschäftsanweisung für Stellenplanbearbeitung, GRDrs 623/2012), bei vorliegendem Antrag nicht erfüllt.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

Aktionsplan "fit ab 50" 2015-2017

<Anlagen>

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fit ab 50_Aktionsplan.pdf