Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
655
17
Verhandlung
Drucksache:
1016/2023
GZ:
SI,JB
Sitzungstermin:
25.10.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Förderung von Mehraufwendungen freier Träger der Wohlfahrtspflege und der Jugendhilfe durch Energiepreissteigerungen im Jahr 2022
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 16.10.2023, öffentlich, Nr. 125
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 23.10.2023, öffentlich, Nr. 210
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration und des Referats Jugend und Bildung vom 11.10.2023, GRDrs 1016/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Von Sozialamt, Jugendamt oder Gesundheitsamt geförderte Träger, die Mehraufwendungen durch inflationsbedingte Energiepreissteigerungen im Rahmen einer stadtweiten Abfrage gemeldet haben, erhalten für das Zuschussjahr 2022 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 80 % der gemeldeten Mehraufwendungen. Träger, die keine Rückmeldung abgegeben haben, können keinen Zuschuss erhalten.
2. Der Zuschuss wird auf Grundlage der Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen (Rundschreiben 31/2005) ausgezahlt. Dabei wird die Bedarfsmeldung als Antrag gewertet. Auf die Einreichung eines Verwendungsnachweises wird verzichtet.
3. Die Verwaltung wird legitimiert, für Detailregelungen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
4. Der Finanzierung wird, wie im Kapitel "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, zugestimmt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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