Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 353/2015
Stuttgart,
06/10/2015



Konzeption "Kinderfreundliches Stuttgart 2015 bis 2020"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.06.2015
15.07.2015
16.07.2015



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020“ zur Kenntnis.

2. Der Gemeinderat beauftragt die Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt, die Ziele und die Handlungsempfehlungen mit den zuständigen Ämtern und Eigenbetrieben im Rahmen verfügbaren Budgetmittel und der Zuständigkeiten weiter zu verfolgen und dabei die fett markierten Handlungsempfehlungen priorisiert anzugehen. Die Handlungsempfehlungen sind von den Zuständigen ggf. an die Bedarfe und die Entwicklungen anzupassen, weiter zu entwickeln und zu operationalisieren.

3. Die Kinderbeauftragte berichtet regelmäßig im Jugendhilfeausschuss und spätestens in zwei Jahren im Gemeinderat über den Stand der Umsetzung der Konzeption.

4. Das Referat SJG legt dem GR einen Beschlussantrag zur Änderung der Satzung für das Jugendamt vor. Diese Satzungsänderung ergänzt die Aufzählung der vom Oberbürgermeister zu bestellenden beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses in § 3 Abschnitt (3) um einen neuen Punkt 14. "der / die Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt Stuttgart".


Begründung:


Herr Oberbürgermeister hat die Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt beauftragt, eine Konzeption „Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020“ zu erstellen Die vorliegende Konzeption beschreibt Ziele und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung von Stuttgart als kinderfreundlicher Stadt. Sie wurde in einem 9-monatigen Prozess mit Unterstützung der Bürgerstiftung Stuttgart unter Beteiligung von Ämtern, Eigenbetrieben und Bezirken der Stadtverwaltung, sowie Freien Trägern, Verbänden und Vereinen und Einrichtungen und Fraktionen des Gemeinderates erstellt. Insbesondere wurden auch der AK Stuttgarter Jugendrat, der Lenkungskreis Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sowie die IG Kinderbeteiligung und der AK Spielflächen in die Erstellung einbezogen.

Zentraler Bestandteil und Ausgangspunkt der Konzeption ist die breite Beteiligung von Kindern zwischen 6 und ca. 14 Jahren und die stichprobenartige Befragung von Eltern und pädagogischen Fachkräften von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Die Konzeption soll die handlungsleitende Grundlage der Arbeit der Kinderbeauftragten für die Jahre 2015-2020 sein und der Weiterentwicklung einer kindergerechten und kinderfreundlichen Stadt und der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention dienen.

Die Strukturvorschläge in der Konzeption unterstützen die Handlungsfähigkeit der Kinderbeauftragten. Für die Umsetzung von Maßnahmen der Konzeption, die unmittelbar bei der Kinderbeauftragten liegen, wurde ein Mittelbedarf von 20.000 € pro Jahr beantragt, über den im weiteren Haushaltsverfahren zu entscheiden ist.

Finanzielle Auswirkungen

Über Mittel für Maßnahmen, die sich aus den Handlungsfeldern der Konzeption ergeben, ist unter Berücksichtigung der bereits im Haushaltsplan enthaltenen kinderspezifischen Aufwendungen im weiteren Haushaltsverfahren zu entscheiden.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB, RSO, KBS, SJG, StU und T haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Fritz Kuhn

Anlagen

- Konzeption Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020
- Satzung für das Jugendamt, Stand: 6. Juli 1994





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2015_06_09_Text_Konzeption_Endfassung.docx2015_06_09_Text_Konzeption_Endfassung.docx

Satzung Jugendamt.pdfSatzung Jugendamt.pdf