Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 7833-04
GRDrs 829/2010
Stuttgart,
12/07/2010



Übertragung der Zuständigkeit für die Industriegleise
auf die Hafen Stuttgart GmbH (HSG)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.12.2010
15.12.2010
17.12.2010



Beschlußantrag:

1. Der Übertragung der Zuständigkeit für den Betrieb und der Unterhaltung der dauerhaft aktiven Industriegleise von der Stadt Stuttgart auf die Hafen Stuttgart GmbH (HSG) sowie dem Verkauf der betriebsnotwendigen Grundstücke und Anlagen an die HSG zum 01.01.2011 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Verträge mit der HSG abzuschließen.

2. Dem Abschluss eines Überleitungsvertrages für drei Mitarbeiter vom Tiefbauamt an die HSG mit Wirkung zum 01.01.2011 wird zugestimmt.



Begründung:


Mit der GRDrs 281/2010 (Haushaltssicherungskonzept 2009) wurde beschlossen, eine Übertragung der städtischen Industriegleise auf die HSG zu prüfen, da diese bereits Industriegleise im Bereich des Hafens betreibt.

Die Prüfung ergab, dass es sinnvoll ist, den Betrieb der dauerhaft aktiven Industriegleisanlagen auf die HSG zu übertragen und das güterbahntechnische Know-how bei der HSG zu bündeln. Auch sollen die bisher bei der Stadt beschäftigten Mitarbeiter zur HSG wechseln, um die Anlagen, die Sachmittel und die personellen Ressourcen an einer Stelle zusammen zu fassen und einen direkten Zugriff des Betreibers der Industriegleisanlagen ohne Reibungsverluste zu ermöglichen.


Dauerhaft aktiv sind die Industriegleise in Feuerbach (u.a. Fa. Bosch) und Stuttgart Ost (Stammgleis 1). Die HSG wird in die Rechte und Pflichten aus den Gleisanschlussverträgen eintreten. Der Bahnbetrieb auf dem Gleisabschnitt von der Kreuzung Steiermärker-/ Bludenzer Straße über die Borsig-, sowie die Krailenshaldenstraße bis zur Sieglestraße bleibt bis zur endgültigen Stilllegung in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes. Hier gibt es nur noch einen einzigen Nutzer der Gleise, der in Verhandlungen erklärt hat, zur Aufgabe des Anschlusses grundsätzlich bereit zu sein. Hierzu wird die Fachverwaltung noch eine eigene Vorlage einbringen.

Für die Unterhaltung der Gleise, die bereits in der Zuständigkeit der HSG liegen, sind schon jetzt drei städtische Mitarbeiter zuständig, deren Leistung im Rahmen einer Personalgestellung zwischen der HSG und dem Stadthaushalt verrechnet wird.

Mit der Bündelung der Industriegleise bei der HSG werden auch die Mitarbeiter zur HSG wechseln. Der Wechsel erfolgt auf freiwilliger Basis. Gespräche mit den Mitarbeitern haben stattgefunden. Der örtliche und der Gesamtpersonalrat sind eingebunden. Die Einzelheiten der Personalüberleitung, die die Rechte der Mitarbeiter sichert, werden durch einen Vertrag zwischen der Stadt und der HSG geregelt. Nach Abschluss des Überleitungsvertrags wird der Personalgestellungsvertrag mit der HSG vom 14.02.2005 in gegenseitigem Einvernehmen angepasst.

Der vorläufige Kaufpreis der betriebsnotwendigen Grundstücke und Anlagen beträgt 251.000 EUR. Der Wert der Grundstücke wurde durch ein Gutachten des Stadtmessungsamtes ermittelt, wobei die aktuelle Nutzung als Industriegleis zugrunde gelegt wurde. In den Kaufvertrag wird eine auf 20 Jahre befristete Nachzahlungsverpflichtung der HSG an die Stadt aufgenommen, falls die Grundstücke zu einem späteren Zeitpunkt anders genutzt werden sollten.

Durch die Übertragung fallen die Erlöse für die Personalgestellung und die Benutzungsgebühren i.H.v. 194.600 EUR weg. Die Personalkosten reduzieren sich um rund 120.000 EUR (3 Stellen) und die Sachaufwendungen um 109.600 EUR. Insgesamt wird mit der Übertragung ein Konsolidierungsbeitrag in Höhe von rd. 82.800.EUR realisiert, dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Rahmen der HSK-Kürzungen beim Tiefbauamt (GRDrs 849/2009) der Unterhaltungs- und Sachmittel im Bereich der Industriegleise bereits um 47.800 EUR reduziert wurden.


Einnahmen - 194.600 €
Personalkosten 120.000 €
Sachaufwendungen 109.600 €
Saldo/HSK Beitrag zusätzlich 35.000 €
HSK Beitrag (GRDrs 849/2009) 47.800 €
HSK Beitrag insg. 82.800 €

Beim Tiefbauamt verbleiben danach noch rund 5.000 EUR/Jahr zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht und der Unterhaltung der stillgelegten, aber nicht rückgebauten Industriegleise. Der Rückbau der stillgelegten Gleise erfolgt nach und nach in der Regel bei anstehenden Straßenbaumaßnahmen. Für den gesonderten Rückbau aller stillgelegten Gleise wären nach Schätzung des Tiefbauamtes rund 3,5 Mio. EUR nötig. Die geplanten Maßnahmen werden jeweils zu den Haushaltsberatungen angemeldet.


Referat T hat der Vorlage zugestimmt.






Michael Föll
Erster Bürgermeister




Finanzielle Auswirkungen













Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen








Anlagen

-

<Anlagen>



zum Seitenanfang