Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 4544-00
GRDrs 23/2013
Stuttgart,
01/16/2013



Koordination der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) und Leitung / Koordination Präventionsprojekt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich30.01.2013



Beschlußantrag:

1. Die Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern (OB-ICG) wird in Änderung der GRDrs 584/2012 (Ermächtigung im Umfang von 75 % einer Vollzeitstelle) neu ermächtigt, zwei Mitarbeiter/-innen zu je 50 % einer Vollzeitstelle ab 01.03.2013 bis 29.02.2016 ohne Blockierung von Planstellen in Entgeltgruppe TVöD EG 12 befristet zu beschäftigen.

2. Die Finanzierung der Projektgesamtkosten in Höhe von wie bisher 206.700 € erfolgt zum einen über externe Fördermittel und Spenden (Robert Bosch Stiftung:150.000 €, PSD Bank: 4.000 €). Die verbleibenden Projektkosten von voraussichtlich 52.700 € werden aus Budgetmitteln von OB-ICG (THH 810 – Bürgermeisteramt, Kontengruppe 44310000 – Geschäftsaufwendungen) nach Bedarf gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Aufgrund der guten Bewerberlage haben sich zwei Personen herauskristallisiert, die über die Projektleitung hinausgehende, zur Zielerreichung der Gewaltprävention notwendige Aufgaben übernehmen bzw. qualifiziert erfüllen können. Nach Rücksprache mit der Robert Bosch Stiftung, die die Fördermittel zur Verfügung stellt, wird diese Änderung auch begrüßt und eine genderspezifische Personallösung (männliche und weibliche Stellenbesetzung) als vorteilhaft angesehen. Die Förderhöhe bleibt unberührt. Es ist lediglich eine Umwidmung der vorgesehenen Gelder für die Kofinanzierung von Sachmitteln (Honorare) in Personalkosten notwendig.

Folgende Aufgaben sollen von zwei Personen übernommen werden: Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Maßnahmen unterschiedlicher Akteure und Institutionen zur Gewaltprävention im Bereich häusliche Gewalt, Rekrutierung neuer Kooperationspartner und notwendiger Akteure, exemplarische Entwicklung neuer Module zur Sensibilisierung und Hilfe zur Selbsthilfe an und für Schulen, exemplarische Umsetzung, Intensivierung der Stadtteilarbeit unter Einbeziehung des gesamten sozialen Nahraums, Abstimmung der STOP- Partner und Weiterentwicklung des Interventionsverfahrens, Entwicklung und Implementierung neuer Verantwortlichkeiten.
Damit dieses umfassende Präventionsförderprojekt und die zukünftig notwendige und ausbaufähige Präventions- und Interventionsarbeit im Bereich häuslicher Gewalt durchgeführt werden kann, soll OB-ICG ermächtigt werden, zwei Personen in enger Verzahnung der einzelnen Verantwortungsbereiche zu je 50 % einer Vollzeitstelle ab 01.03.2013 bis 29.02.2016 (Projektlaufzeit) ohne Blockierung von Planstellen in Entgeltgruppe TVöD EG 12 befristet zu beschäftigen.

Zur Änderung des Finanzplanes des Förderprojekts „Hinschauen, Erkennen, Handeln: Wir alle können etwas tun! Gewaltprävention bei Kindern und Jugendlichen im Bereich Häusliche Gewalt“ (Robert Bosch Stiftung) siehe Anlage 1.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten von 206.700 € werden während der Projektlaufzeit über Fördermittel und Spenden sowie Budgetmittel von OB-ICG finanziert. Somit entstehen der Stadt keine zusätzlichen Kosten durch das Projekt.



Beteiligte Stellen

Referat AK am 15.1.2013 mit den nachstehenden Anmerkungen:
Stellenbedarf / Einsellung von Personal
Der Stellenbedarf im genannten Umfang (2 x 50 %) kann aufgrund erweiterter Aufgabenstellung anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist aber auch, dass das geplante Präventionsprojekt tatsächlich realisiert wird. Vor der sofortigen Einstellung von zusätzlichem Personal im Rahmen einer Ermächtigung muss sichergestellt sein, dass ausreichende (auch externe) Projektmittel zur Verfügung stehen.

Finanzierung
OB-ICG stehen - nach der HSK - lediglich noch jährlich 29.890 € zur Verfügung. Aus der Verteilung der Belastungen über den gesamten Projektzeitraum ist die Finanzierung aus den Projektmitteln grundsätzlich denkbar. Allerdings werden die Möglichkeiten der sonstigen Projektarbeit des Bereichs wesentlich eingeschränkt. Die Entscheidung über diese Unterstützung liegt aber bei OB-ICG. Folgende Vorbelastungen der einzelnen Haushaltsjahre entstehen für
2013 mit 14.600 €
2014 mit 17.600 €
2015 mit 17.600 €
2016 mit 2.900 €

Referat SJG am 15.11.2013
Referat WFB am 11.1.2013


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn

Anlagen

1: Finanzplan, Auszug aus dem Förderantrags an die Robert Bosch Stiftung


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Anlage 1 zu  GRDrs.23-2013.pdfAnlage 1 zu GRDrs.23-2013.pdf