Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
292
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VerhandlungDrucksache:
659/2017
GZ:
9110
Sitzungstermin: 19.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Geldanlagen der Stadt nach Wegfall der Einlagensicherung für Kommunen bei Privatbanken ab 01.10.2017

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 04.07.2017, GRDrs 659/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Für neue Geldanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart müssen ab dem 01.10.2017 folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Die Bank muss in Deutschland geschäftsansässig sein.
2. Die Bank muss unter der Aufsicht der Bundesbank/EZB stehen.
3. Die Bank muss dem Haftungsverbund der Sparkassen/Genossenschaften angehören

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.



Von EBM Föll wird einführend vorgetragen, in der Vorlage habe die Verwaltung dargelegt, dass für Geldanlagen bei Privatbanken der Einlagensicherungsfonds ab 01. Oktober 2017 entfalle. Nach der GemO sei die Koppelung von Geldanlagen (Kassenmitteln) an den Einlagesicherungsfonds nicht vorgeschrieben. Eine interne Regelung der Stuttgarter Stadtverwaltung sehe jedoch vor, dass Kassenmittel nur bei Banken eingelagert werden könnten, die Teil eines entsprechenden Einlagesicherungsfonds, natürlich bis zur maximalen Gewährleistungsbbergrenze, seien. In der GemO heiße es, dass eine ausreichende Sicherheit geboten sein müsse und bei der Beurteilung des Begriffs "ausreichende Sicherheit" überlasse die GemO den Kommunen ein gewisses Ermessen.

Die Verwaltung schlage nun im Grunde genommen folgende 3 Kriterien vor:

1. Die Bank muss in Deutschland geschäftsansässig sein - dies sei bislang bereits ein Kriterium
2. Die Bank muss unter der Aufsicht der Bundesbank/der EZB stehen - dies sei ebenfalls bereits schon ein Kriterium
3. Die Bank muss dem Haftungsverbund der Sparkassen/der Genossenschaftsbanken angehören - dort gebe es den Einlagesicherungsfonds weiterhin -
oder
die Geldanlage muss mit mindestens A- geratet sein - dies sei ein neues Kriterium.

A- sei deshalb gewählt worden, da, wenn es um Anlagen der Spezialfonds und Vermögensverwaltungen gehe, Anleihen von einer mindestens A- gerateten Bank in das städtische Anlageportfolio übernommen würden. Also dort, wo sozusagen mittel- und langfristig angelegt werde, müsse auch kurzfristig angelegt werden können. Im Übrigen würden die privaten Banken benötigt, da diese gegenwärtig die einzigen Banken seien, die mit einer sehr geringen, aber immerhin noch positiven Verzinsung Kassenmittel annehmen. Bei der LBBW und bei der Volksbank sei dies nicht der Fall.

In der Abwägung sehe die Verwaltung A- als ausreichende Sicherheit an. In den städtischen Anlagerichtlinien sei das A- Rating bei Anleihen durch den Gemeinderat beschlossen. Insoweit könne dies analog auch bei Kassenmitteln angewendet werden. Bei Kassenmitteln sei die Flexibilität viel höher, da man diese in der Regel von einem Tag auf den anderen abrufen könne.

Von daher schätze er den Vorschlag als differenziert und der gegenwärtigen Situation angemessen ein.

Zustimmend zum Vorschlag der Verwaltung äußert sich StR Sauer (CDU), StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) und StR Pfeifer (SPD).

Zu einer Frage von StRin Deparnay-Grunenberg verweist der Vorsitzende darauf, dass im Rahmen der GRDrs 589/2017 "Aufstellung Jahresabschluss 2016", heutige NNr. 285, die Verwaltung über die für Fonds geltenden neuen Richtlinien informiert hat. Die neuen Richtlinien seien in den Anlageportfolios der unterschiedlichen Fonds bereits vollständig umgesetzt. Die Nachhaltigkeitskriterien führten nicht dazu, dass bei bestimmten Banken keine Anlagen getätigt werden könnten.


Eine Wortmeldung von StR Urbat (SÖS-LINKE-PluS) aufgreifend merkt der Vorsitzende an, Kassenmittel könnten nicht in Immobilien angelegt werden. Immobilien wiesen stets eine langfristige Anlageperspektive auf. Wenn ein Rating unter A- sinke würden Kassenmittel abgezogen. Die Stadtkämmerei beobachte die Entwicklungen täglich.

In diesem Zusammenhang äußert StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) die Annahme, dass es ökologische, soziale sprich ethische Beurteilungen auch von Geldinstituten gibt. Diese sollte man betrachten und diese sollten neben Sicherheitsfragen, die natürlich gewährleistet sein müssten, für die Stadt auch bei Kassenkrediten gelten. Er, so EBM Föll, habe von den durch den Gemeinderat beschlossenen Nachhaltigkeitskriterien gesprochen. An diese halte sich die Verwaltung. In diesen Anlagerichtlinien stehe nicht, dass, wenn eine Bank einen Kredit für ein Kohlekraftwerk gebe, sie dann nicht mehr unter den städtischen Anlagehorizont falle. Ansonsten könnte man nicht einmal mehr bei der LBBW das Konto der Stadtkasse führen.



Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt.

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