Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 649/2022
Stuttgart,
10/21/2022



Koordinierung, Umsetzung und Begleitung von Sanierungen und Neubaumaßnahmen der Berufsfeuerwachen und der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.10.2022



Beschlußantrag:

1. Vom Sachstand bez. der bereits bestehenden und der zusätzlichen neuen Aufgaben resultierend aus den Sanierungsplänen der Berufsfeuerwehren nach GRDrs 817/2017, sowie nach Beschluss der GRDrs 7/2022 geregelte Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen vordinglichen Personalbedarf beim Liegenschaftsamt (Abteilung Immobilienmanagement) in Höhe von 1,0 VZÄ in Entgeltgruppe 11 TVöD für die Abteilung Immobilienmanagement, Sachgebiet Flächenmanagement, Team Projektmanagement für die Koordinierung, Umsetzung und Begleitung von Sanierungen und Neubaumaßnahmen der Berufsfeuerwachen und der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 zu treffen.


Begründung:


Wie bereits bekannt, wurden im Jahr 2010 durch die Branddirektion alle Feuerwachen, Feuerwehrhäuser der Berufs- und freiwilligen Feuerwehren auf ihren einsatztaktischen und bautechnischen Zustand überprüft. Wurden durch den Gemeinderat verschiedene Sanierungs-, Neubau-, Umbau- und Modernisierungskonzeptionen beschlossen, mit der gesetzlichen Vorgabe, dass das gesamte Projekt bis zum Jahr 2030 abzuschließen ist.

Mit der Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung durch die GRDrs 7/2022 kommt ein weiteres Großprojekt auf Bereich Flächenmanagement, Projektmanagement zu, welches ebenfalls bis 2030 abgeschlossen sein muss.

Umfangreiche Untersuchungen anhand ausgewerteter Einsatzdaten und EDV-technisch simulierter Entwicklungsszenarien haben bereits damals gezeigt, dass eine Optimierung der Gebietsabdeckung zur Einhaltung und Erreichung der gesetzlichen Hilfsfrist in allen Bereichen der Landeshauptstadt Stuttgart in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr durch ggf. Neuschaffung von zusätzlichen Standorten für Feuerwachen notwendig ist. Innerhalb der bevorstehenden Brandschutzbedarfsplanung wird die Standortentwicklung in Abhängigkeit der strukturellen Rahmenbedingungen und der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr bewertet.

Für die einsatztaktisch nach wie vor korrekt im Stadtgebiet positionierten Gebäude wurde in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt und dem Hochbauamt ein hoher baulicher Sanierungsaufwand einhergehend mit arbeitsschutzrechtlichem, einsatztaktischem und ablauforganisatorischem Änderungsbedarf erkannt und wie vorgenannt in Beschlüssen zur Planung und Umsetzung gebracht.

In der Zwischenzeit wurden eine Reihe von Maßnahmen beschlossen und sind im derzeitigen Umsetzungsstand. Umfangreiche Vorprojektsplanungen wurden beschlossen, sowie die Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen, unter der Federführung des Liegenschaftsamts, Flächenmanagement gemeinsam mit der Branddirektion, dem Amt für Stadtplanung und dem Tiefbauamt begonnen. Der aktuelle Bearbeitungsstand ist hier wie folgt:

Berufsfeuerwehr (Sanierungsfahrplan siehe GRDrs 817/2017)
Feuerwache 1 - Süd Neubau (GRDrs 96/2020) - bereits in Planung, Vorprojektbeschluss gefasst

Feuerwache 1 – Interim Neubau und Inbetriebnahme (GRDrs 96/2020) - bereits Feuerwache 2 - West Neubau „Logistikhalle “ (GRDrs 97/2020) - bereits in Bau Hauptfeuerwache Machbarkeitsstudie Neubau Hauptfeuerwache (GRDrs 1498/2019) - bereits in Planung
Neubau Führungszentrum für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG) mit dem Neubau Integrierte Leitstelle (ILS) auf Q18 im Neckarpark und dem Neubau Zentrale Verwaltung der Branddirektion (ZV) auf Q16.1 / Q17 im Neckarpark (GRDrs 544/2022) - bereits in Planung plus späterer Neubau der Feuerwache 3

Feuerwache 4 –
Feuerbach Neubau mit ZWA, Grundstückssuche - bereits in Planung
Feuer-und
Rettungswache 5 Neubau (GRDrs 86/2019), - bereits in Bau - Baubetreuung, Umzugsplanung, Inbetriebnahme-Planung
Werkstatt- und
Logistikzentrum Zukünftiger Neubau - bereits in Planung
Aus- und
Fortbildungszentrum Zukünftiger Neubau - bereits in Planung

Freiwillige Feuerwehr (Sanierungsbedarf GRDrs 476/2019)

Abt. Münster Neubau (GRDrs 44/2019) - bereits in Planung
Abt. Sillenbuch Neubau - bereits in Planung
Abt. Untertürkheim Neubau - bereits in Planung
Ant Zazenhausen Sanierung und Erweiterung

Weitere Umbauten, Sanierungen und Neubauten für Feuerwehrhäuser der
Freiwilligen Feuerwehr müssen nach Ausarbeitung einer Umsetzungsstudie
„Feuerwehrhäuser Freiwillige Feuerwehr“ angegangen werden.

Diese Aufgaben wurden mit dem vorhandenen Personalstand bis zu Kapazitätsgrenze ausgereizt. Weitere Projektaufgaben können nicht mehr abgedeckt bzw. umgesetzt werden.

Durch Beschluss der GRDrs 7/2022 mit weiteren Maßnahmen zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans erhöht sich der Projektauftrag um ein Vielfaches. Die Ausarbeitung weitere Konzeptionen und Bedarfsplanungen und der damit verbundenen Umsetzungsplanung, können im gesamten Umfang derzeit noch nicht abgesehen werden.

Geänderte Maßnahmenplanung und die dahinterstehenden Leistungen auf Seiten des Liegenschaftsamtes erfordern klare Strukturen und eine Aufstockung des vorhandenen Personalkörpers.

Der zusätzliche vordingliche Bedarf an 1,0 VZÄ in EG11 für die Abteilung Immobilienmanagement, Sachgebiet Flächenmanagement, Team Projektmanagement ist für die Umsetzung der neuen Maßnahmen erforderlich.

Die vorhandenen Kapazitäten (1 Vollzeitkraft EG 11, Teamleitung in veränderlichen Arbeitsumfang) reichen nicht mehr aus, um die bereits jetzt anstehenden Aufgaben im notwendigen Zeitrahmen und mit der erforderlichen Bearbeitungstiefe und Qualität zu erfüllen.

Mit der GRDrs 375/2011 wurde für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 5 in Stuttgart-Möhringen ein zusätzlicher (zunächst auf 4 Jahre befristeter) Personalbedarf beim damaligen Amt für Liegenschaften und Wohnen zur Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben für das anstehende Hochbauprojekt beschlossen. Die Stelle ist im Team Projektmanagement mittlerweile dauerhaft vorhanden, die Baumaßnahme Neubau der Feuer- und Rettungswache 5 aktuell noch nicht abgeschlossen.

Ein erhebliches Engagement des Liegenschaftsamtes im Rahmen der Steuerungspflichten ist erforderlich, um die Realisierung der besonderen Nutzeranforderungen einer Feuerwehr an die Gebäude und deren Betriebstechnik gewährleisten zu können.
Besondere Nutzeranforderungen liegen sowohl in sozialen Aspekten, die aus dem 24-
Stunden-Betrieb erwachsen, als auch vielen rechtlichen Vorgaben, beispielsweise solchen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Auch der Betrieb der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart ist an besondere Bedingungen geknüpft, die sich auf Betriebsgebäude und -technik auswirken.

Damit die Feuerwehr der Landeshauptstadt Stuttgart, weiterhin effektiv unter Beachtung aller rechtlichen Rahmenvorgaben und wirtschaftlich vertretbar ihren Auftrag aus
dem Feuerwehrgesetz, dem Katastrophenschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften leisten, ist die Umsetzung aller Konzeptionen unerlässlich.

Es bedarf mittlerweile zwei Projektkoordinatoren und der Teamleitung auf Seiten der Teams Projektmanagement, die insbesondere die Gesamtkoordination der Teilprojekte verantwortet, Zeitschienen koordinieren, inhaltliche Aussagen abgleichen, Standardisierungsmöglichkeiten erkennen und Konsequenzen daraus ziehen sollen, Eskalationswege beschreitet, Kommunikationsstrukturen vereinheitlichen, den Informationsfluss zur Projektleitung beim Hochbauamt bzw. zum Nutzer gewährleistet sowie Redundanzen und Widersprüche ausräumt.

Projektkoordinator 1:
Neubau laufende Projekte Berufsfeuerwache verbunden mit der GRDrs 7/2022 (vorliegender Stellenantrag)

Projektkoordinator 2:
Neubau laufende Projekte Freiwillige Feuerwehr

Die zwei Projektkoordinatoren (1 + 2) sollen projektbezogen eingesetzt werden, so dass
je ein Verantwortlicher/ eine Verantwortliche für die Einzelprojekte zuständig sind. Um
den Betrieb im Urlaubs- und Krankheitsfall aufrechterhalten zu können vertreten und unterstützen sich die beiden Mitarbeiter ständig. Temporäre und zeitlich begrenzte Arbeitsmehrungen innerhalb eines Projektes können durch den jeweiligen zweiten Mitarbeiter und die Teamleitung ausgeglichen werden.

Die Feuerwehr der Landeshauptstadt Stuttgart soll weiterhin effektiv, unter Beachtung
aller rechtlichen Rahmenvorgaben und wirtschaftlich vertretbar ihren Auftrag aus dem
Feuerwehrgesetz, dem Katastrophenschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften leis-
ten. Um die baulichen Rahmenbedingungen der Berufsfeuerwachen und der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr zu schaffen und zu erhalten muss der für die Aufgaben erforderliche Personalkörper innerhalb eines Sachgebiets aufgebaut werden.
Sollte weiterhin mit minimalstem Personal der Bereich Neubauten umgesetzt werden kann die Nutzbarkeit der Berufsfeuerwachen und Feuerwehrhäuser
der Freiwilligen Feuerwehr nicht sichergestellt werden. Eine Umsetzung der Maßnahmen aus der Feuerwehrbedarfsplanung ist nicht realisierbar. Daraus resultierend kann
die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Stuttgart dauerhaft nicht gewährleistet werden. Die Koordination, Kommunikation, Überwachung und Baubegleitung der Feuerwehrhäuser der freiwilligen Feuerwehr nicht durchgeführt werden und der Bauablauf und somit auch die Fertigstellung und Inbetriebnahme deutlich Verzögern. Eine Fertigstellung bis 2030 kann nicht gewährleistet werden.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Stellenschaffungen ergeben sich Arbeitsplatzkosten ohne Verwaltungsgemeinkosten für 1,0 VZÄ für die Abteilung Immobilienmanagement, Sachgebiet Flächenmanagement, Team Projektmanagement in Höhe von ca. 89.300 (EG 11) Euro pro Jahr.




Beteiligte Stellen

Referat AKR hat der Vorlage zugestimmt.




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

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