Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU 1517-04.02
GRDrs 1532/2023
Stuttgart,
11/30/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 04.12.2023



Förderprogramme im Bereich Energie und Klimaschutz

Beantwortung / Stellungnahme

Mit der Mantelvorlage Klimaschutz (GRDs 638/2023) wurden alle von den Ämtern angemeldeten Mittelbedarfe für die städtischen Förderprogramme im Bereich Energie und Klimaschutz zusammengefasst. Die Mittelanmeldungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 orientieren sich am Ziel zur Klimaneutralität 2035. Sie stellen einen ersten Aufschlag dar und sind so umfangreich kalkuliert, dass nach Einschätzung der Verwaltung alle eingehenden Förderanträge in 2024/2025 bewilligt werden können. In den Prognosen wurden steigende Antragszahlen berücksichtigt.

Für den Zeitraum nach 2025 können zum aktuellen Zeitpunkt keine belastbaren Zahlen genannt werden, da die Ausgestaltung der städtischen Förderrichtlinien (z. B. hinsichtlich Fördersätze) und damit auch die erforderlichen Budgets unter anderem stark abhängig sind von der Entwicklung der Förderkulisse auf Bundesebene sowie der Kostenentwicklung auf dem Wärmemarkt (z. B. Herstellung von Wärmepumpen, Geothermiebohrungen). Unter Berücksichtigung der städtischen Klimaziele ist für folgende Haushalte jedoch ein Hochlauf der erforderlichen Fördermittel zu erwarten.

Diese Annahme greift die kommunale Wärmeplanung mit dem stark vereinfacht abgeschätzten Fördermittelbedarf in Höhe von jährlich 315 Mio. Euro bis 2035 auf. In diesem Zusammenhang muss jedoch klargestellt werden, dass dieser Zahl die Hypothese zu Grunde liegt, dass jede einzelne im Zielszenario der Wärmeplanung bis 2035 erforderliche Maßnahme (Sanierung, Heizungsumstellung) umgesetzt und nach den heute geltenden Fördersätzen über die städtischen Förderprogramme gefördert wird. Die Realität zeigt aber, dass in Stuttgart zahlreiche Maßnahmen auch ohne Förderung durch die Stadt realisiert werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Eigentümer*innen die Sanierung in Eigenleistung umsetzen (dies ist nicht förderfähig).



Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

4393/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Peter Pätzold
Bürgermeister




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