Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 5013-00
GRDrs 1071/2021
Stuttgart,
11/11/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Defibrillatoren für Stuttgarter Sportstätten

Beantwortung / Stellungnahme


Die insgesamt rd. 310 Sportstätten (170 Hallen, 140 Vereinsanlagen) der Stadt (Sporthallen, Bezirkssportanlagen und Vereinssportanlagen in der Verwaltung des Amts für Sport und Bewegung, Sport- und Turnhallen in der Verwaltung des Schulverwaltungsamtes) verfügen aktuell nicht flächendeckend über Defibrillatoren.

Einige der Vereinssportanlagen verfügen bereits über einen Defibrillator. Die genaue Anzahl ist jedoch nicht bekannt, da die Geräte in aller Regel von den Vereinen selbst angeschafft werden und bei einem Sponsoring durch Dritte der Stadt nicht bekannt sind. Die städtischen Hallen verfügen in aller Regel nicht über einen Defibrillator.

Bereits heute ist die Anschaffung von Defibrillatoren durch Stuttgarter Sportvereine entsprechend den Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung förderfähig (Fördersatz 23,25%). Soweit Sondermittel zur Verfügung stehen, wäre eine Sonderförderung für die Anschaffung durch Sportvereine denkbar, die über den bisherigen 23,25% liegt. Um einen zusätzlichen Anreiz für den Erwerb zu schaffen, wäre z.B. eine erhöhte Förderquote in Höhe von 50% vorstellbar.

Bei Anschaffungskosten von rd. 2.000 EUR pro Gerät wäre mit 50.000 EUR pro Jahr die Ausstattung von 50 Vereinsanlagen pro Jahr möglich. Im DHH 2022/2023 wäre damit eine deutlich bessere Ausstattung der Vereinssportanlagen und vereinseigenen Hallen mit Defibrillatoren zu erreichen. Für die Ausstattung der städtischen Hallen wären weitere Mittel notwendig.

Zumindest für die Sportanlagen welche die Stadt selbst verwaltet (stadteigene Sport- und Turnhallen und Bezirkssportanlagen), würden sich aus der notwendigen jährlichen Wartung Folgekosten in Höhe von rd. 150 EUR pro Jahr und Gerät ergeben, zusätzlich zu einem entsprechenden administrativen Aufwand.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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304/2021 CDU, 608/2021 CDU




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister




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