Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 477/2012
3. Ergänzung
Stuttgart,
07/18/2012



Konzessionsvergabeverfahren
1. Festlegung der Vergabekriterien
2. Entwürfe der Konzessionsverträge




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.07.2012
19.07.2012



Beschlußantrag:

Neufassung von Ziffer 2 gegenüber der 2. Ergänzung

2. Den „Ersten Verfahrensbriefen“ im Vergabeverfahren der Konzessionen für die Bereiche Strom, Gas und Fernwärme und den darin enthaltenen Vergabekriterien und deren Gewichtung (Anlagen 1 bis 3) wird mit den in den Anlagen 11, 12 und 13 genannten Änderungen zugestimmt.


Begründung:


Um die Besonderheiten im Bereich der Fernwärmeversorgung zu berücksichtigen, wird die in Anlage 13 aufgeführte 2. Änderung der Gewichtung von der Verwaltung vorgeschlagen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart geht davon aus, dass sie bei der Vergabe der Konzession für die Fernwärmeversorgung nicht nur darüber entscheidet, wer die Netze bekommt, sondern auch darüber, wer in die Lieferbeziehungen eintritt. Das konzessionierte Unternehmen wird faktisch über eine weitgehende Monopolstellung bei der Fernwärmeversorgung verfügen. Die Entscheidung der Landeshauptstadt Stuttgart hat damit auch Auswirkungen auf die Umweltverträglichkeit der Wärmeerzeugung. Damit kommt dem Kriterium der Umweltverträglichkeit eine besondere Bedeutung zu.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die bedeutenden Kriterien Sicherheit, Preisgünstigkeit und Umweltverträglichkeit in der Gruppe A mit jeweils 30 Punkten vergleichsweise hoch zu gewichten. Der Verbraucherfreundlichkeit wird durch die hohe Bewertung der Preisgünstigkeit bereits Rechnung getragen. Da der Diskriminierungsfreie Zugang zum Fernwärmenetz nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist und von den Fernwärmenetzbetreibern teilweise bestritten wird, schlägt die Verwaltung vor, diesen Anspruch vertraglich festzuschreiben und mit 20 Punkten zu gewichten.

Bezüglich der Vervollständigung der „Ersten Verfahrensbriefe“ für die Bereiche Strom, Gas und Fernwärme schlägt die Verwaltung vor, die Frist zur Vorlage erster indikativer Angebote auf den 28.09.2012 festzulegen, so dass die Dialogphase Anfang Oktober beginnen kann.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



13 2. Änderungen der Gewichtung der Kriterien bei Fernwärme


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Anlage 13_GRDrs 477_2012.pdfAnlage 13_GRDrs 477_2012.pdf