Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 152/2023
Stuttgart,
09/28/2023



Rückbau der Rosensteinbrücke, Stuttgart-Bad Cannstatt
- Baubeschluss und Vergabeermächtigung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.10.2023
11.10.2023
12.10.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Rückbau der Rosensteinbrücke gemäß dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 24. August 2023 (Anlage 1)
2. Die voraussichtlichen Auszahlungen für den Rückbau der Rosensteinbrücke in Höhe von 8.913.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von 535.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:

3. Beim Projekt 7.661111 - Abbruch und Ersatzneubau der Rosensteinbrücke, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen wird der außerplanmäßigen Mittelbewilligung im Jahr 2023 in Höhe von 1.000.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen in Höhe von 1.000.000 EUR im Jahr 2023 aus dem Teilfinanzhaushalt, Projekt 7.662982 - Brücken, Stege. Weitere 3.000.000 EUR werden durch Wenigeraufwand in Höhe im Jahr 2024 im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605440 - Bundesstraßen finanziert und bei der nächsten Fortschreibung zum Haushaltsplanentwurf 2024/2025 (Änderungsliste) berücksichtigt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, für den Rückbau der Rosensteinbrücke innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 2 sämtliche erforderliche Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.



Begründung:


In der GRDrs 174/2022 sowie 569/2022 wurde über den Bauwerkzustand der Rosensteinbrücke berichtet. Die Brücke ist seit dem 12. Mai 2022 für den gesamten motorisierten Verkehr gesperrt, davon ausgenommen ist der Fuß- und Radverkehr.

Mit der GRDrs 535/2022 wurde der Vorprojektbeschluss für einen Brückenrückbau und dem anschließenden Ersatzneubau der Rosensteinbrücke herbeigeführt.

Das Ingenieurbüro Leonhardt Andrä & Partner hat ein Konzept zum Rückbau der Rosensteinbrücke entwickelt. Das erarbeitete Rückbaukonzept ist die Grundlage für die öffentliche Ausschreibung zum Rückbau der Rosensteinbrücke.

Im 2. Quartal 2023 erfolgten erste Arbeiten, Asphalt- und Gleisbetonrückbau zum Rückbau der Brücke.

Im 4. Quartal 2023 beginnen die eigentlichen Arbeiten zum vollständigen Rückbau des Brückenbaus, die im August 2024 vollständig abgeschlossen sein sollen.

Das Submissionsergebnis vom 22. August 2023 übersteigt den in der Planungsphase geschätzten Kostenanschlag um ca. 4 Mio. EUR. Vor dem Hintergrund des schlechten Bauwerkszustands wird ein zügiger Abbruch der Rosensteinbrücke und damit eine Vergabe weiterhin angestrebt.


Weiteres Vorgehen Rosenstein- und Wilhelmsbrücke

Auch die Wilhelmsbrücke befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und muss ebenfalls zeitnah erneuert werden. Daher ist vorgesehen, nach erfolgtem Rückbau der Rosensteinbrücke zunächst eine temporäre Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer an der Stelle der Rosensteinbrücke zu errichten, damit jederzeit eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr über den Neckar zur Verfügung steht. Die temporäre Behelfsbrücke ist noch nicht finanziert.

Die Vergabe der Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Wilhelmsbrücke erfolgen durch das Tiefbauamt, sobald die konzeptionellen Überlegungen zu einem Verkehrsstrukturkonzept für Bad Cannstatt und die Neckarvorstadt vom Amt für Stadtplanung und Wohnen abgeschlossen sind. Aus dem Konzept lassen sich die Brückenbreite und die Kreuzungsgeometrie vor und hinter der Brücke ableiten.

Da sich der Neubau der Rosensteinbrücke durch den Planungs- und Genehmigungsprozess weiter hinziehen wird, ist geplant, zunächst die Wilhelmsbrücke durch einen Neubau zu ersetzen. Über das weitere Vorgehen wird regelmäßig in den Gremien berichtet.

Der Bezirksbeirat wurde in der Sitzung am 27. September 2023 über das weitere Vorgehen informiert.


Klimarelevanz

Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz sind nicht quantifizierbar.

Finanzielle Auswirkungen

Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung des Rückbaus der Rosenstein-
brücke in Bad Cannstatt belaufen sich auf 9.448.000 EUR

Davon entfallen auf
Aktivierungsfähige Eigenleistungen 535.000 EUR

Für den Rückbau der Rosensteinbrücke werden beim Projekt 7.661111 - Abbruch und Ersatzneubau der Rosensteinbrücke, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen Mittel in Höhe von 4.000.000 EUR in den Jahren 2023 und 2024 innerhalb des THH 660 Tiefbauamt wie folgt finanziert: Im Rahmen der außerplanmäßigen Mittelbewilligung erfolgt die Deckung im Jahr 2023 zu einem Anteil von 1.000.000 EUR aus dem Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.662982, Brücken, Stege. Ein Anteil von 3.000.000 EUR wird aus dem Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605440 - Bundesstraßen, KontenGr. 42120 - Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen im Jahr 2024 finanziert und bei der nächsten Fortschreibung zum Doppelhaushaltsplanentwurf 2024/2025 (Änderungsliste) berücksichtigt.

Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 535.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale gedeckt (nicht zahlungswirksam). Die Mittel werden unter der KontenGr. 481, Aufwendungen für interne Leistungen auf das v. g. Projekt umgesetzt.

Die darüber hinaus erforderlichen zahlungswirksamen Auszahlungen von 4.913.000 EUR sind derzeit nicht finanziert. Diese werden kassenmäßig im Jahr 2024 aus den im Doppelhaushaltsplan berücksichtigten Mitteln gedeckt.

Die für die Vergaben im Jahr 2023 erforderliche Verpflichtungsermächtigungen können
innerhalb des Teilfinanzhaushalts 660 - Tiefbauamt gedeckt werden.

Die geschätzten Gesamtkosten für den Rückbau und Ersatzneubau der Rosensteinbrücke erhöhen sich somit auf insgesamt rund 49,448 Mio. EUR.


Beteiligte Stellen

WFB, SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenanschlag


<Anlagen>



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