Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
536/2012
Stuttgart,
09/26/2012
Sanierung Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.10.2012
10.10.2012
11.10.2012
Bericht:
Von der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- wird Kenntnis genommen.
Das Regierungspräsidium hat mit Abrechnungsbescheid vom 25. Mai 2012 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Stuttgart 25
-Arnulf-Klett-Platz- bestätigt und Mittel in Höhe von 2.624.015,00 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine
Keine
Matthias Hahn
Bürgermeister
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan
Ausführliche Begründung:
Am 21. Juli 2005 hat der Gemeinderat die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- beschlossen (GRDrs 445/2005). Sie trat am 11. August 2005 in Kraft. Die Erweiterung des Sanierungsgebietes wurde vom Gemeinderat am 19. Juli 2007 beschlossen (GRDrs 152/2007) und am 26. Juli 2007 bekannt gemacht. Sie diente dazu, das Wilhelmspalais sowie die straßenbegleitenden Randstreifen der Konrad-Adenauer-Straße einzubeziehen, um die Vorbereiche der Kulturbauten adäquat zu gestalten.
Das Sanierungsgebiet wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24. März 2005 zur Förderung in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogamm (SEP) mit einem Förderrahmen von zunächst 1.400.000 € aufgenommen und danach mehrfach aufgestockt. Zuletzt betrug der Förderrahmen 15.930.252 €. Anlass für die Aufnahme der Sanierung Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- zum Programmjahr 2005 war die zusätzliche Bereitstellung von Städtebauförderungsmitteln, die in den Austragungsorten der Fußballweltmeisterschaft 2006 zur Aufwertung der Bahnhofsvorplätze eingesetzt werden sollten.
Die Umgestaltung und Modernisierung der unteren Königstraße zwischen Hauptbahnhof und Bolzstraße, sowie die Überdeckelung der Konrad-Adenauer-Straße im Bereich des Akademiegartens wurde realisiert. Die Überdeckelungen am Charlottenplatz vor dem Waisenhaus und am Gebhard-Müller-Platz wurden vom Gemeinderat gestoppt (GRDrs 410/2009).
Das mit der Erweiterung des Gebietes in die Sanierungssatzung einbezogene Grundstück Wilhelmspalais wurde in das Sanierungsverfahren Stuttgart 27 -Innenstadt- überführt (GRDrs 624/2010).
Mit Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Stuttgart vom 21. Oktober 2010 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- vom 11. August 2005 aufgehoben. Sie trat am 09. Dezember 2010 in Kraft.
Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25. Mai 2012 (AZ: 22-2521.1/2 Stuttgart 25) wurde die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem SE-Programm betätigt.
Die
zuwendungsfähigen Ausgaben
betragen gemäß Abrechnungsbescheid
4.373.359,17 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Weitere Vorbereitung 1.136,30 €
Sonstige Ordnungsmaßnahmen 4.317.475,05 €
Vergütung 54.747,82 €
Die Stadt erhielt hierfür Finanzhilfen in Höhe von 2.624.015,00 € (60 %).
Zusätzlich eingenommen wurden in den Jahren 2005 und 2006 Spenden für Spielgeräte von insgesamt 25.305,45 €, die der Förderung nicht gegen gerechnet werden.
Einnahmen aus Ausgleichbeträgen sind nicht vorhanden, da die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wurde.
Die ausbezahlten Fördermittel des Bundes/Landes in Höhe von 2.624.015 € (60 %) wurden gemäß Abschnitt D Nr. 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) zum Zuschuss erklärt.
Die restlichen Fördermittel des Bundes/Landes in Höhe von 6.934.137 € (60 %) wurden mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 29. Oktober 2010 zur Modernisierung des Wilhelmspalais auf die Sanierungsmaßnahme Stuttgart 27 -Innenstadt- umgeschichtet.
zum Seitenanfang
Anlage 2 zur GRDrs 536-2012.jpg