Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 4233-00
GRDrs 239/2022
Stuttgart,
05/10/2022



Aktuelle Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine
- Personalbedarfe und Einrichtung von Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.05.2022
18.05.2022
19.05.2022



Beschlußantrag:

1. Von den aktuellen Entwicklungen im Flüchtlingsbereich aufgrund des Krieges in der Ukraine wird Kenntnis genommen.

2. Die stetig ansteigenden Flüchtlingszahlen von Personen aus der Ukraine führen bei den nachstehenden Ämtern in den Jahren 2022 und 2023 zunächst zu Personalmehrbedarfen im Umfang von insg. 94,74 VZK. Diese verteilen sich folgendermaßen:
3. Von diesen vordringlichen zusätzlichen Personalmehrbedarfen wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang von insg. 85,18 VZK (Beschlussziffer 2.1 – 2.10 ohne 2.6 b) außerhalb des Stellenplans einzustellen.
Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt,
ab 1. September 2022 Personal im Umfang von weiteren insg. 9,56 VZK (Beschlussziffer 2.6 b) außerhalb des Stellenplans einzustellen. 4. Zur Deckung des kurzfristigen Personalbedarfs in der Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Amts für Öffentliche Ordnung i. H. v. 9,56 VZK wird ein Personaldienstleister beauftragt. Die externe Unterstützung soll perspektivisch durch eigenes Personal ersetzt werden und wird daher vorerst für 3 Monate vorgesehen.

Dem überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von bis zu 225.000 € im Teilergebnishaushalt 320 – Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207040 – Einwohnerwesen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird zugestimmt.

5. Die Personalmehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 3.578.745 € und für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 6.379.160 € werden in den betreffenden Teilergebnishaushalten in der Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen gedeckt.


Begründung:


Zu Ziff. 1 des Beschlussantrags:

Der Europäische Rat hat sich am 03.03.2022 einstimmig darauf geeinigt, dass die Massenzustrom-Richtlinie für die Geflüchteten aus der Ukraine angewendet wird, die am
oder nach dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte, die an diesem Tag begann, aus der Ukraine vertrieben wurden (Schreiben des Bundesministerium des Innern und für Heimat vom 14. März 2022 zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses). Damit erhalten alle Betroffenen auch eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (§ 24 AufenthG). Aufgrund der erstmals in Kraft getretenen Massenzustrom-Richtlinie und der gewährten Freizügigkeit für ukrainische Staatsbürger/-innen innerhalb der EU kommt insbesondere den großen Städten, so auch aktuell der Landeshauptstadt Stuttgart, faktisch die Funktion eines Ankunftszentrums zu.


Eine offizielle Verteilung aus den Landeserstaufnahmestellen (LEA) gibt es bislang nicht. Aufgaben, die im definierten Prozess im Rahmen des Asylverfahrens bisher durch die LEAs erfüllt werden, müssen jetzt durch die Kommunen bewältigt werden.

Bis Mitte März waren bereits knapp 1.400 Geflüchtete in Notunterkünften (einschließlich der kurzfristig angemieteten Jugendherberge Neckarpark und verschiedener Hotels) unterzubringen. Diese Entwicklung war Anlass für den Oberbürgermeister, am 11. März 2022 eine Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) für das Stadtgebiet Stuttgart festzustellen. Hierdurch konnten durch die Branddirektion Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes zur Lagebewältigung eingesetzt werden, ohne deren Einsatz die Lage nicht beherrschbar gewesen wäre. Bis Ende des Monats waren es dann ca. 3.340 Personen in städtischen Unterkünften. Zu diesem Zeitpunkt waren knapp 3.600 leistungsbeziehende Personen nach AsylbLG mit ukrainischer Staatsangehörigkeit erfasst.

Inzwischen wurden über 6.100 geflüchtete Menschen aus der Ukraine, welche ab März 2022 Leistungen erhalten haben, unabhängig von der Art der Unterbringung (Unterkünfte für Geflüchtete, Privatwohnungen, oder andere), vom Sozialamt gemeldet. Von den insgesamt derzeit ca. 7.680 Personen in Unterkünften für Geflüchtete inkl. Notunterkünfte sind ca. 3.500 Schutzsuchende aus der Ukraine. Hinzu kommt noch eine hohe Zahl von privat untergebrachten geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Zum Vergleich: im Jahr 2015 waren knapp 5.130 Personen bis Jahresende aufgenommen worden. Die höchste Zahl an aufgenommenen, geflüchteten Menschen während des Syrienkriegs belief sich zur Jahresmitte 2016 auf 8.558.

Bisher lag der Fokus der betroffenen Verwaltungsstellen in der Unterbringung, Versorgung und medizinischen Betreuung sämtlicher Geflüchteten. Allein für diese Aufgaben sind bisher knapp 42,3 Mio. € Kosten angefallen bzw. durch entsprechende Verträge für das Jahr 2022 bereits verfügt. Die Unterbringung erfolgt überwiegend in Notunterkünften, aber auch in bereits bestehenden regulären Flüchtlingsunterkünften. Eine der wichtigsten zukünftigen Herausforderung wird sein, für die geflüchteten Menschen eine dauerhafte Folgeunterbringung zu ermöglichen.

Durch Errichtung der sogenannten „Registrierungsstraße“ am Hauptbahnhof wird versucht, die Ankommenden strukturiert zu erfassen und zu informieren und diesen eine zentrale Anlaufstelle zu bieten. Eine weitere Herausforderung ist der avisierte Übergang der Leistungsbezieher in den Rechtskreis der Grundsicherung nach SGB II (JobCenter) bzw. SGB XII (Sozialamt/Bezirksämter) ab Juni 2022, wie dies im Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zum Ukraine-Krieg am 7. April 2022 vereinbart wurde. Darüber hinaus wird in Zukunft die soziale Betreuung durch Fachkräfte in den privat zur Verfügung gestellten Unterkünften, die Intensivierung der Integrationsförderung und die Betreuung von Kindern bzw. die schulische Versorgung verstärkt angegangen.

Es ist davon auszugehen, dass die Personalbedarfe betreffender Ämter noch in diesem Jahr zu überprüfen sind und dem Gemeinderat weitere Beschlüsse über zusätzliche Ermächtigungen vorgelegt werden müssen.

Zu Ziff. 2.1 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Referat Soziales und Integration

Welcome Center – 1,0 VZK EG 11 TVöD
Das Welcome Center ist eine der Erstanlaufstellen für Neubürger und Neubürgerinnen sowie für internationale Fachkräfte in Stuttgart. Seit der Ukraine-Krise hat sich der Alltag im Welcome Center sehr verändert. Stand 01.04.2022 hat das Welcome Center seit dem 24.02.2022 (seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine) insgesamt rund 440 Beratungen geführt. Hiervon wurden 124 Beratungen von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Anspruch genommen. Hinzu kommen Anfragen von Drittstaatsangehörigen, welche aus der Ukraine geflohen sind, beispielsweise aus Belarus, Pakistan, Ghana, der Türkei etc. sowie Anfragen von Ehrenamtlichen und Flüchtlingskreisen. Die Anfragen der letztgenannten Personengruppe ohne ukrainische Staatsangehörigkeit beruft sich auf circa weitere 60 Beratungen. Die Tendenz ist weiterhin steigend.

Die Ratsuchenden aus der Ukraine haben überwiegend Fragen bezüglich der Anmeldung des Wohnsitzes, der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und dem Wunsch nach Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Alternativen sowie der Beantragung von Sozialleistungen nach dem AsylbLG. Da sie die deutschen Verwaltungsstrukturen nicht kennen, dient das Welcome Center als Verweisberatungsstelle und verweist die Ratsuchenden an die jeweiligen Ämter. Die Berater/-innen des Welcome Centers händigen den Ratsuchenden ebenfalls die erforderlichen Antragsformulare aus und erklären die Antragswege sowie die vorzubereitenden Unterlagen, sodass die Ratsuchenden gut auf die Antragstellung (der Aufenthaltserlaubnis, der sozialen Leistungen) vorbereitet sind und auch die zuständigen Ämter vor Ort entlastet werden. Weitere Themen sind Fragen zur Anmeldung der Kinder in Kindergarten und Schule.

Fachstelle Migration – 1,0 VZK S 15 TVöD
Die Fachstelle Migration ist eine Fachberatungsstelle zu aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen für Mitarbeiter/-innen der Ämter und der sozialen Dienste der freien Träger. Die Ukraine-Krise hat den Arbeitsalltag in der Fachstelle Migration stark verändert. Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine (24.02.2022) hat die Fachstelle Migration 150 Beratungen (Stand: 11.04.2022) durchgeführt. Hiervon war die größte Gruppe derer, für die Fachberatung in Anspruch genommen wurde, diejenige der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Hinzu kommen Anfragen von Drittstaatsangehörigen, welche aus der Ukraine geflohen sind; beispielsweise afghanische, türkische oder belarussische Staatsangehörige. Die Tendenz ist weiterhin steigend.
Die Fachstelle Migration berät bezüglich aus der Ukraine Geflüchteten hauptsächlich Personen, die aktuell Geflüchteten Unterkunft gewähren, Ehrenamtliche, Arbeitgeber/
-innen und Mitarbeiter/-innen von sozialen Diensten.

Häufige Themen der Beratung sind Nachfragen zum aktuellen Verfahrensablauf vor Ort (Anmeldung des Wohnsitzes, Antrag auf soziale Leistungen, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde etc.), das Erfragen nach Dokumenten und Formularen, die Frage nach der Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und Anfragen bzgl. der Weiter- und/ oder Rückreise.


Das Welcome Center und die Fachstelle Migration unterstützen seit Beginn das Team und die Hotline Ukraine engagiert.


Zu Ziff. 2.2 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Haupt- und Personalamt

Abteilung Gemeinderat und Stadtbezirke – Sachgebiet Förderung Bürgerschaftliches Engagement 10-2.5 – 0,5 VZK EG 10
Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Akquise, Beratung und Vermittlung von Engagierten und Engagement-Interessierten und die Unterstützung von Organisationen bei der Suche nach Engagierten. Wenn diese Personen im Engagement angekommen sind, läuft die weitere Begleitung bei der jeweiligen Einsatzstelle (z. B. Freundeskreis Flüchtlinge, Vereine, etc.). Die Einsatzstellen werden wiederum von den Kollegen/-innen aus dem Sozialamt (50-402 BE) betreut und erhalten dort Unterstützungsangebote, wie beispielsweise Qualifizierungsangebote, Supervisionen etc. Hierfür werden von 50-402 BE ebenfalls Stellen beantragt.

Abteilung Personalwirtschaft – 1,0 VZK EG 11
Für die Bedarfe im Amt für öffentliche Ordnung erfolgte stadtweit ein Aufruf an alle Mitarbeiter-/innen zur zeitlich befristeten Unterstützung. Für die vom Sozialamt gemeldeten kurzfristig notwendigen Unterstützungsbedarfe gilt entsprechendes.
Die Betreuung dieses Pools ist eine neue zusätzliche Aufgabe für das Haupt- und Personalamt mit folgenden Aspekten:
- Konzeptionierung und laufende Nachjustierung des Pool-Systems. Hierbei ist durchaus denkbar, dass es nach einem ersten freiwilligen Aufruf zu Pflichtabordnungen kommen kann.
- Vermittlung Mitarbeitende und Ansprechpartner in den Ämtern.
- Clearing von Problemsituationen zwischen MA, Dienststellen und aufnehmenden Ämtern.
- Organisations- und Kommunikationskonzept.
- Beantwortung von Grundsatzfragen in bislang völlig fremden Rechtsgebieten, Fragen rund um das Arbeitsrecht.


Zu Ziff. 2.3 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf bei der Stadtkämmerei

Abteilung Stadtkasse – 0,5 VZK EG 7
Geflüchtete aus der Ukraine können bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Bund und Länder haben am 7. April 2022 beschlossen, dass registrierte, hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine ab 1. Juni 2022 Zugang zu Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten sollen.

Aufgrund der hohen Anzahl geflüchteter Menschen, die ad hoc versorgt werden mussten, erfolgte als pragmatische Sofortlösung die erste Auszahlung der gewährten Leistungen zunächst bar durch die Stadtkasse. Die Öffnungszeiten des extra eingerichteten Barkassenschalters sind aktuell Montag bis Donnerstag von 9 - 15 Uhr sowie Freitag von 9 - 14 Uhr. Da es sich hier um eine vorübergehende Interimslösung handelt, wird die anfallende Mehrarbeit in durch die Mitarbeitenden der Stadtkasse aufgefangen.

Für die weitere Regelversorgung können bzw. sollen die Geflüchteten aus der Ukraine Bankkonten eröffnen.

Die steigende Anzahl an Leistungsberechtigten in der Regelversorgung schlägt sich jedoch bei der zentralen Steuerung und Abwicklung der Buchungsvorgänge im Bereich der wiederkehrenden Ausgaben nieder und führt dort dauerhaft zu Mehrarbeit, insbesondere in der Personenkontenpflege. Die gesetzliche Grundlage des Leistungsbezugs ist dabei von untergeordneter Bedeutung.


Zu Ziff. 2.4 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Liegenschaftsamt

Aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Zahl der Flüchtlinge werden zusätzliche Objekte/Wohnungen in der Abteilung Immobilienmanagement in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt akquiriert, die im Anschluss ordnungsgemäß verwaltet werden müssen, was zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führt.

In der Folgeunterbringung sollen die Geflüchteten dezentral in Wohnungen untergebracht werden. Dem Liegenschaftsamt wurden bisher rund 630 Wohnungsangebote vorgelegt, welche kurzfristig, derzeit auch mit Unterstützung von Mitarbeiter/-innen der SWSG, aufgenommen und in entsprechende Mietspiegel eingruppiert werden müssen, sofern die Wohnung geeignet ist und ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten aufwärts geschlossen werden kann.


Neben der Akquise von Wohnungen müssen diese auch dauerhaft betreut werden, beginnend mit dem Abschluss eines Mietvertrages, der regelmäßigen Mietzahlung, aber auch der Abrechnung nicht nur der Betriebskosten gegenüber dem Sozialamt.


Das Liegenschaftsamt bemisst den Personalbedarf vorläufig auf insgesamt 2,5 VZK:
- 2,0 VZK EG 10 Kaufmännische Gebäudeverwaltung (Aufgabenbereich „Objektverwaltung“)
- 0,5 VZK EG 8 Abrechnung Betriebskosten (Aufgabenbereich „Services/Betriebskosten“)


Zu Ziff. 2.5 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Jobcenter

SB Leistung und Persönliche Ansprechpartner – insg. 37,33 VZK
Bund und Länder haben am 7. April 2022 beschlossen, dass registrierte, hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine ab 1. Juni 2022 Zugang zu Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten sollen. Entsprechend ist eine Fallzahlensteigerung bei den Jobcentern zu erwarten. Aktuelle Zahlen ergeben, dass ca. 5.800 aus der Ukraine geflüchtete Personen in Stuttgart registriert sind. Die Entwicklung bleibt sehr dynamisch, da täglich 40 bis 80 Registrierungen hinzukommen. Konkrete Schätzungen und Prognosen über die Entwicklungen gestalten sich als sehr schwierig, weshalb diese laufend im Blick behalten werden müssen. Sofern nicht eine wesentliche Zahl der Geflüchteten tatsächlich ausreichend eigenes Einkommen erwirtschaftet, ergeben sich daraus Stand heute rechnerisch Fallzahlen von 3.400 BG mit 3.489 ELB im Rechtskreis SGB II.

Entsprechend der üblichen Betreuungsrelationen ergeben sich folgende zusätzliche Personalbedarfe für die Bereiche der SB Leistung und Persönliche Ansprechpartner/-innen (fachspezifisch):
· 9,02 VZK in EG 10 für pAp ELB U25
· 8,44 VZK in EG 10 für pAp ELB Ü25
· 19,87 VZK in EG 9c für SB Leistungsgewährung

33,37 VZK der insgesamt berechneten 70,70 VZK können vorläufig innerhalb der mit dem Geschäftsplan 2021 (GRDrs. 954/2020) zur kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Pandemie bereitgestellten Ermächtigungen aufgefangen werden.

Sachgebietsleitung Sicherung des Lebensunterhalts – 1,0 VZK EG 11 TVöD (fachspezifisch):
Die Fallzahlensteigerung macht es erforderlich, dass ein weiteres Sachgebiet in der Abteilung Migration und Teilhabe eingerichtet wird. Hierfür sind 2,00 Stellen für Sachgebietsleitungen im Bereich Sicherung des Lebensunterhalts und Eingliederung in Arbeit erforderlich, um u.a. eine ordnungsgemäße Personalführung und Personaleinsatz zu gewährleisten. Für das Sachgebiet Eingliederung in Arbeit soll eine bereits vorhandene 1,00 Ermächtigung (EG 11) der Abteilung Migration und Teilhabe verwendet werden. Für das Sachgebiet Sicherung des Lebensunterhalts wird diese noch benötigt.

Personal- und Organisationssachbearbeitung – 1,0 VZK EG 10 TVöD (nicht fachspezifisch):
Aufgrund der zu erwartenden steigenden Anzahl an geflüchteten Menschen aus der Ukraine im SGB II, ist von einer erhöhten Arbeitsbelastung im Bereich Personal auszugehen. Dies macht eine Erhöhung der Personalkapazitäten im Umfang von 1,00 Stellen im Sachgebiet Personal und Organisation notwendig. Die zeitnahe Personalbeschaffung und die anschließende Personalbetreuung sowie organisatorische Aufgaben kann nur mit zusätzlichen Kapazitäten im Sachgebiet Personal und Organisation gewährleistet werden.

Finanzierung
Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten fachspezifischer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die Stelle entsteht.

Aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 7. April 2022 ist davon auszugehen, dass der Bund mit Verabschiedung des Bundeshaushalts 2022 zusätzliche Mittel für das SGB II bereitstellt. Sofern das Budget für die Verwaltungskosten nicht oder in nicht ausreichendem Maße erhöht wird, kann zur Finanzierung des Bundesanteils an den Verwaltungskosten eine Umschichtung aus dem Eingliederungstitel erforderlich werden.


Zu Ziff. 2.6 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Amt für öffentliche Ordnung

Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle 1,0 VZK EG 7
Es lässt sich feststellen, dass bereits einige konkrete Zulassungsvorgänge mit ukrainischen Flüchtlingen bearbeitet wurden (und sicherlich zunehmen werden).
Die Dienststelle Kfz-Zulassungsstelle beobachtet die Lage und versucht mit den bestehenden personellen Ressourcen die Lage im Griff zu behalten. Ob dies gelingt oder ob personell nachgesteuert werden muss, muss zeitnah evaluiert werden.


Auf den Ersterteilungsbereich der Führerscheinstelle (E-Bereich) kommt in jedem Fall enorme zusätzliche Arbeit in den nächsten Monaten/Jahren zu. Bei Berücksichtigung aller Umstände zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist für ein zeitnahes Agieren zunächst 1,0 VZK in EG 7 zusätzlich notwendig.



Bürgerbüros – 2,03 VZK EG 8
Für die Berechnung des Personalbedarfes der Bürgerbüros im Zusammenhang mit den nach Stuttgart flüchtenden Personen aus der Ukraine erfolgt eine Orientierung an der Bemessung analog der Flüchtlingsvorlagen aus dem Syrienkrieg GRDrsen. 882/2015, 715/2016 und 910/2017. Dem Bedarf liegt eine vorläufige Prognose der im Jahr 2022 nach Stuttgart zuziehenden Flüchtlingen aus der Ukraine zugrunde.


a) Ersterfassung Melderegister einschließlich Konsolidierung Meldedaten und Fortschreibung Wanderungsbewegungen/Umverteilung: 1,35 VZK

b) Sonstige Aufgaben nach Zuzug wie Beglaubigungen, Meldebestätigungen, Landesfamilienpass, Fortschreibungen Personenstand, Konfliktfälle, SteuerID, etc.: 0,68 VZK


Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht – 1,0 VZK EG 10, 5,56 VZK EG 9a und 3,0 VZK EG 5
Es wird davon ausgegangen, das 90 % der Flüchtlinge aus der Ukraine unter die Massenzustromsrichtlinie fallen und in der Folge einen Antrag nach § 24 AufenthG stellen und den entsprechenden Titel auch erhalten.
Allen Flüchtlingen, die unter die Massenzustromsrichtlinie fallen, ist in einem ersten Schritt eine Fiktionsbescheinigung auszustellen.

Zusätzlich ist jede Person über sechs Jahren erkennungsdienstlich zu behandeln. Es wird davon ausgegangen, dass dies 80 % des berechtigten Personenkreises betrifft. Aktuell steht der Ausländerbehörde dazu eine PIK-Station zur Verfügung. Der zeitliche Aufwand pro Person beträgt durchschnittlich 40 Minuten.


Rechnerisch ergibt sich ein Bedarf in der Dienststelle von derzeit 9,56 VZK. Da in diesem Bereich eine sofortige personelle Unterstützung notwendig ist, insbesondere auch um Rückstände aufzuarbeiten, ist vorgesehen, übergangsweise einen externen Personaldienstleister einzubinden. Die externe Unterstützung soll perspektivisch durch eigenes Personal ersetzt werden. Hierzu hält die Verwaltung Ermächtigungen ab 1. September 2022 für erforderlich (3,0 VZK in EG 5, 5,56 VZK in EG 9a und 1,00 VZK in EG 10). Der Vertrag mit dem Personaldienstleister wird daher in der Laufzeit begrenzt und ist entsprechend flexibel auszugestalten.

Noch nicht berücksichtigt ist der Bedarf aufgrund der gemeinsam mit dem Land geplanten „Registrierungsstraße“.



Zu Ziff. 2.7 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf bei der Branddirektion

Abteilung Einsatz (Sachbearbeitung Katastrophenschutz – Schwerpunkt: Großschadenslagen/KRITIS) – 1,0 VZK EG 10
Für die durch die Mitwirkung im Verwaltungs- und Führungsstab, die Einsatzfunktion als Leitungsdienst, die Unterstützung anderer Ämter bei der Bewältigung von außergewöhnlichen Schadenslagen, die Erstellung, Fortschreibung und Überwachung von Einsatzkonzepten, -planungen und -standards für außergewöhnliche Schadenslagen (GSE-Module), die Mitwirkung bei der Planung und Festlegung der Katastrophenschutzausstattung sowie die Mitwirkung bei der Durchführung und Auswertung von Übungen, Stabsrahmen- und Katastrophenschutzübungen entstehende Mehrarbeit bei der Branddirektion ist in der Sachbearbeitung 1,0 VZK erforderlich (eine Ermächtigung als Beamtendienstposten in A 11 gfwtD ist nicht möglich; für die notwendige Besetzung der Ermächtigung mit einem Einsatzbeamten/einer Einsatzbeamtin ist eine amtsinterne Lösung zu finden).

Sachbearbeitung Lagerverwaltung Katastrophenschutz – 1,0 VZK in EG 9a TVöD
Die Überwachung des Lagerbestandes, die Ausgabe von Einsatzmitteln, die Koordination der Geräteprüfung, die Instandhaltung von Einsatzmitteln sowie die Ersatzbeschaffung von Verbrauchsmaterialien und Einsatzmitteln des Katastrophenschutzes führt zu erheblichem Mehrbedarf, der in der bisherigen Personalstruktur keine Berücksichtigung findet.


Zu Ziff. 2.8 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Schulverwaltungsamt

Das Schulverwaltungsamt ist für das nichtlehrende Personal an den Schulen wie z. B. Schulsekretärinnen zuständig. Durch jedes einzelne geflüchtete Kind entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand im Schulsekretariat, der ungleich höher ist als bei einem anderen Kind. Ursächlich für den Mehraufwand ist besonderer Klärungsbedarf, der sich weiter in sprachlichen Barrieren manifestiert. Erstgespräche sind zu führen, um persönliche Daten festzustellen, die erste Erkenntnisse für die Zuordnung zur Schule bzw. zur richtigen Vorbereitungsklasse liefern. Dolmetscher sind häufig einzuschalten, dennoch gibt es Verständigungsprobleme auch aufgrund unterschiedlicher Kulturen. Das setzt sich fort im eigentlichen Anmelde- bzw. Aufnahmegespräch, das vom Sekretariat organisatorisch und koordinierend betreut und begleitet wird.

Derzeit sind ca. 960 Schüler/-innen in Vorbereitungsklassen/VABO an Stuttgarter Schulen (soweit bekannt ca. 100 Schüler/-innen sowie ca. 20 Berufsschüler/-innen aus der Ukraine.

Unbegleitete Minderjährige (UMA) werden je nach Alter und Bildungsstand einer Vorbereitungsklasse oder einer beruflichen Schule zugewiesen auf der Grundlage entsprechender Einzel- und Beratungsgespräche sowie diversen Kontakten mit verschiedenen Stellen. Aktuell sind die Zahlen in Stuttgart noch sehr überschaubar, so dass derzeit kein Personalmehrbedarf bei der Meldestelle für berufliche Schulen (Schulsekretariat) besteht, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Damit ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf von 1,13 VZK.


Zu Ziff. 2.9 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Sozialamt

Verwaltung und Unterbringung von Geflüchteten in Unterkünften für Geflüchtete inkl. Notunterkünfte (50-1/50-6); Schlüssel 1:136
Außer 50-11 (einbezogen in Stellenbemessung OU Personalsachbearbeitung) sind die Sachgebiete von 50-1 und 50-6 im Flüchtlingsschlüssel 1:136 berücksichtigt (Verteilung 15:85)

Aktuelle Flüchtlingszahl (Verifizierung läuft täglich):
Rd. 7.600 Flüchtlinge (Stand 12. April 2022), davon ca. 3.400 aus der Ukraine
Stellenbedarf insgesamt: 56,32 Stellen
Stellenbestand: 43,13 Stellen
Differenz: 13,19 VZK

davon Stellenbedarf 50-6: 47,87
Stellenbestand: 36,66
Differenz: 11,21


davon Stellenbedarf 50-1: 8,45 Stellen
Stellenbestand: 6,47 Stellen
Differenz: 1,98 Stellen


Zusätzlicher Bedarf bei 50-1:

Personal- und Organisationssachbearbeitung (50-11) – 1,0 VZK EG 10 TVöD
Der Personalbedarf bei 50-11 wird anhand der OU Personalbemessung erst zentral zum nächsten Stellenplan 2024 berücksichtigt. Um die Personalgewinnung/-sachbearbeitung sowie organisatorische Aufgaben für die zusätzlichen Ermächtigungen gewährleisten zu können, wird sofort 1,0 VZK für diese Aufgaben benötigt. Die Sachbearbeitung Personal und Organisation hat eine wichtige Rolle als steuerungsunterstützende Funktion für den personellen und organisatorischen Ausbau. Hierzu gehören z. B. die Beratung der Führungskräfte bei organisatorischen Angelegenheiten.

SB IuK-Betreuung (50-12) – 1,0 VZK EG 10 TVöD
In der Software des Flüchtlingsmanagementsystems (FMS) kommt es zu einer Erhöhung des Administrationsaufwands da mehr Unterkünfte/Unterkunftsarten und Geflüchtete Personen im System erfasst werden müssen. Bereiche der Anwendung müssen neu konfiguriert oder umkonfiguriert werden, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Mit dem vorhandenen Stellenschlüssel lässt sich die Mehrarbeit, der fortschreitenden Komplexität der Arbeiten, der notwendigen schnellen Einarbeitung in vielschichtige Sachverhalte und der erforderlichen eigenständigen und konzeptionellen Arbeitsweise nicht mehr decken. Ohne die korrekte Erfassung und valide Daten im EDV-Verfahren gibt es keine Planungsgrundlagen für künftige Prognosen und Steuerungsdaten.

Zusätzlicher Bedarf bei 50-4:

Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagogen/Sozialpädagog*innen und SGL für die soziale Betreuung in Notunterkünften/Wohnungen – 8,0 VZK EG S 12 TVöD und 1,0 VZK SGL EG S 17 TVöD
Für die derzeit in Notunterkünften untergebrachten Menschen gibt es keine städtischen Ressourcen für eine soziale Betreuung. Gleichzeitig besteht das erklärte Ziel, möglichst viele ukrainische Geflüchtete dezentral in Wohnungen unterzubringen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es zum Erhalt der Mietverhältnisse erforderlich ist, die geflüchteten Menschen entsprechend zu begleiten. Hierfür ist eine flexible und über das gesamte Stadtgebiet einsetzbare soziale Betreuung erforderlich. Die soziale Betreuung durch die freien Träger ist auf die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte fokussiert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Anzahl der individuellen und dezentral gelegenen Wohnungen in der Flüchtlingsunterbringung deutlich erhöht und sich damit die soziale Betreuung nicht mehr schwerpunktmäßig alleine in den Gemeinschaftsunterkünften abbilden lässt. Für diese veränderte, besonders flexibel zu gestaltende und dezentrale Aufgabe liegen keine entsprechenden personellen Ressourcen vor.


Weitere Bedarfe:

SB Koordination Bürgerschaftliches Engagement bei 50-4 – 2,0 VZK EG 10 TVöD
Das Sozialamt verfügt über eine Vollzeitstelle zur Koordination des Bürgerschaftlichen
Engagements in der Flüchtlingsarbeit, die in der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde angesiedelt ist. Mehrere Mitarbeitende aus dieser Abteilung verstärken
zurzeit die Aufgabenübernahme. Um das aufgebaute Engagement für die Geflüchteten aus der Ukraine weiter zu begleiten, ist zusätzliches Personal erforderlich. Da alle Engagierten nur zeitweise arbeiten, ist es wichtig, dass die Landeshauptstadt Stuttgart kontinuierliche Ansprechpersonen für das Bürgerschaftliche Engagement vorhält, die den Überblick haben und für alle Engagierten verlässliche Ansprechpersonen sind und die Kooperation im Netzwerk Ukraine sichern.

Sozialplaner/-in – 1,0 VZK EG 13 TVöD
Mit dem Anstieg der Zahl an Geflüchteten aus der Ukraine (inkl. in Notunterkünften und Privatwohnraum untergebrachter Personen) um aktuell rund 5.700 zusätzliche Personen ist der Aufwand in der Sozialplanung sprunghaft angewachsen und reicht weit über den bisherigen Aufwand hinaus, der unabhängig vom Ukraine-Krieg weiterhin besteht. Dieser zusätzliche Aufwand umfasst kurzfristig vor allem koordinierende Aufgaben in der Bewältigung der akuten Notlage, wie z. B. den Aufbau von Hausleitungen in den Notunterkünften, den Aufbau mobiler Teams zur Sozialbetreuung sowie eine schnelle Reaktion auf auftauchende Bedarfe der Geflüchteten wie Pflegebedarf oder Behinderungen. Darüber hinaus entsteht ausgehend vom derzeitigen Kriegsverlauf (Zerstörung ganzer Städte) und den damit absehbar weiterhin hohen Zahlen an Geflüchteten auch mittelfristig in der Planung des Integrationsmanagements ein deutlich erhöhter Aufwand und damit ein erhöhter Personalbedarf. Dieser betrifft sowohl elementare Voraussetzungen der Integration (z. B. Wohnraum für Geflüchtete) als auch individuelle Unterstützungsbedarfe, die sich u. a durch die Flucht und die Kriegserfahrungen ergeben (Traumatisierungen, psychische Erkrankungen, ggf. Suchterkrankung).

Asylbewerberleistungsgesetz - 1,0 VKZ EG 9c
Zum 01.06.22 werden die geflüchteten ukrainischen Staatsangehörigen im erwerbsfähigen Alter in die Zuständigkeit des SGB II (Jobcenter) wechseln. Erwerbsunfähige ukrainische Staatsangehörige (Alter, Behinderung, Pflege) werden dann analog in die Zuständigkeit nach SGB XII wechseln. Menschen aus sogenannten Drittstaaten, die sich in der Ukraine aufgehalten haben, sind bei Ausbruch des Krieges ebenfalls geflohen und erhalten aktuell, wie alle Geflüchteten, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aktuell ist davon auszugehen, dass diese „Drittstaatler“ im Asylbewerberleistungsgesetz verbleiben werden. Aktuell kann die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften aus Drittstaaten statistisch nicht valide beziffert werden. Auf der Grundlage der Erfahrungswerte aus der Antragsentgegennahme, ist davon auszugehen, dass zusätzlich zu den aktuell 3.376 ukrainischen Bedarfsgemeinschaften (Stand 19.04.22) ca.160 (ca. 280 Personen) Bedarfsgemeinschaften ursprünglich aus einem Drittstaat stammen.


Zu Ziff. 2.10 des Beschlussantrags – Personalmehrbedarf beim Sozialamt und den Bezirksämtern

Sozialhilfesachbearbeitung – 5,0 VZK EG 9c
Mit Stand 08.04.2022 hatten mindestens 427 Personen/Fälle aufgrund ihres Alters keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Hinzu kommt eine unbekannte Fallzahl von Menschen, die jünger sind und aufgrund Behinderung/Krankheit nicht die Kriterien für das SGB II erfüllen. Diese Personen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere Bedarfe (z. B. Pflege), so dass zu erwarten ist, dass diese Fälle als sogenannte Mischfälle zu bearbeiten sein werden. Ausgehend von 500 Fällen besteht ein zusätzlicher Personalbedarf im Umfang von 5,0 Stellen (Schlüssel 1:100) für die Sozialhilfesachbearbeitung im SGB XII.

Finanzielle Auswirkungen


Teilhaushalt
Amt
Anzahl Stellen
Entgelt-gruppe
Bedarf ab
Rechnerischer Personalmehraufwand 2022 (€)
Rechnerischer Personalmehraufwand 2023 (€)
BMABürgermeisteramt
(Referat SI)
1,0
EG 11
01.06.2022
45.150
77.400
1,0
S 15
01.06.2022
42.175
72.300
100Haupt- und Personalamt
0,5
EG 10
01.06.2022
21.117
36.200
1,0
EG 11
01.06.2022
45.150
77.400
200Stadtkämmerei
0,5
EG 7
01.06.2022
15.429
26.450
230
Liegenschaftsamt
2,0
EG 10
01.06.2022
84.467
144.800
0,5
EG 8
01.06.2022
16.158
27.700
290Jobcenter
1,0
EG 11
01.06.2022
45.150
77.400
18,46
EG 10
01.06.2022
779.627
1.336.504
19,87
EG 9c
01.06.2022
747.609
1.281.615
320Amt für öffentliche
1,0
EG 10
01.09.2022
24.133
72.400
Ordnung
5,56
EG 9a
01.09.2022
116.575
349.724
2,03
EG 8
01.06.2022
65.603
112.462
1,0
EG 7
01.06.2022
30.858
52.900
3,0
EG 5
01.09.2022
49.200
147.600
370Branddirektion
1,0
EG 10
01.06.2022
42.233
72.400
1,0
EG 9a
01.06.2022
36.692
62.900
400Schulverwaltungsamt
1,13
EG 6
01.06.2022
34.013
58.308
500Sozialamt
1,0
EG 13
01.06.2022
52.208
89.500
5,98
EG 10
01.06.2022
252.555
432.952
17,21
EG 9c
01.06.2022
647.526
1.110.045
8,0
S 12
01.06.2022
338.800
580.800
1,0
S 17
01.06.2022
46.317
79.400
Personalbedarf/-aufwand
gesamt
94,74
3.578.745
6.379.160
320Amt für öffentliche OrdnungSachaufwendungen
2022
225.000
Der Personalaufwand wird in den jeweiligen Teilergebnishaushalten in der Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen gedeckt.

Sollten für die geschaffenen Ermächtigungen zusätzliche Sachmittel für die Ausstattung von Arbeitsplätzen benötigt werden, könnten hier vorrangig die Mittel aus den im Doppelhaushalt 2022/2023 zentral veranschlagten Budgets für Sachmittel sowie IuK-Ausstattung verwendet werden.

Die Umsetzung erfolgt in Verwaltungszuständigkeit.

Die Sachaufwendungen im Teilergebnishaushalt 320 – Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207040 – Einwohnerwesen, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind überplanmäßig bereitzustellen.

Für alle Aufwendungen ist eine haushaltstechnische Deckung baldmöglichst durch die Verwaltung zu erarbeiten. Eine Nachtragshaushaltspflicht nach § 82 GemO wird geprüft.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, SOS, JB und SI haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

GR-Antrag Nr. 87/2022 von der FDP- und der SPD-Gemeinderatsfraktion



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



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