Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1212/2019
Stuttgart,
11/20/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 26.11.2019



Klinikum Stuttgart
Wirtschaftsplan 2020 / Zuschüsse


Beantwortung / Stellungnahme

1. Verlustausgleich

Der Wirtschaftsplan der Kommunalanstalt Klinikum Stuttgart wurde am 15. November 2019 im Verwaltungsrat der Kommunalanstalt beraten und beschlossen. Bei der Aufstellung des Entwurfs hat sich gezeigt, dass die Zielergebnisse für 2020 (Defizit - 4 Mio. EUR) und 2021 (ausgeglichenes Ergebnis) aus heutiger Sicht nicht erreicht werden können. Trotz vielfältiger Maßnahmen und Anstrengungen bleiben die Ergebnisverbesserungen unter den sehr ambitionierten Zielgrößen. Im Wirtschaftsplan wird damit für 2020 ein Jahresverlust in Höhe von 12.305 TEUR, für 2021 ein Jahresverlust in Höhe von 10.518 TEUR erwartet.

Die Landeshauptstadt hat im Vier-Seiten-Vertrag verbindlich zugesagt, § 102a Abs. 8 GemO i.V.m. § 4 Abs. 2 der Anstaltssatzung für die gemeinnützige Kommunalanstalt dahingehend auszulegen, dass die Landeshauptstadt als Anstaltsträgerin einen Verlustausgleich vornimmt, sofern ein eventueller Jahresverlust nur unter (teilweisem) Verzehr des festgesetzten Stammkapitals ausgeglichen werden kann.

Im Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021 sind als Verlustausgleich bislang 4,0 Mio. EUR in 2020 und 0 EUR in 2021 veranschlagt. Damit müssen die Ansätze im Haushaltsentwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 entsprechend angepasst werden. Die zusätzlich bereitzustellenden Mittel sind bereits in der Fortschreibung der Grünen Liste (Anlage zu GRDrs 1409/2019) enthalten.

Wesentliche Gründe für die Abweichungen liegen in den Rahmenbedingungen, die durch die Gesetzgebung im Gesundheitswesen gesetzt werden, sowie an den Herausforderungen, Strukturen und Prozesse im Klinikum nachhaltig zu verändern.

Die seitens des Klinikums in 2018 im Krankenhausausschuss vorgestellte und der vom Verwaltungsrat in 2019 gebilligten Medizinstrategie muss in den Führungs- und Organisationsstrukturen sowie in den Prozessabläufen umgesetzt werden. Die Umsetzung der Medizinstrategie führt zur Zusammenfassung von verwandten Disziplinen, dem Abbau von Doppelvorhaltungen und legt den Fokus auf eine abgestufte Versorgung mit einer komplexen und interdisziplinären Leistungserbringung. Die damit erwarteten qualitativen wie auch wirtschaftlichen Synergiepotentiale sollen in 2020/2021 Wirkung entfalten.

Der Vorstand soll dazu dem Verwaltungsrat in seiner Berichterstattung zur strategischen Rahmenplanung die wesentlichen Maßnahmen, mit denen er die Ziele der Planung erreichen möchte, darstellen.

Die Gesundheitsgesetzgebung hat eine starke Veränderungsdynamik. Mit dem in 2018 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz sollen ab 01.01.2020 die Personalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen aus der DRG-Vergütung ausgegliedert werden und von den Kostenträgern theoretisch vollständig finanziert werden. Da die konkrete Umsetzung noch offen ist, lassen sich die finanziellen Auswirkungen für das Klinikum sind derzeit schwer abzuschätzen; deshalb musste bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans mit Annahmen gearbeitet werden. Gleichzeitig werden die Krankenhäuser durch den Gesetzgeber seit 2019 mit Vorgaben zur Einhaltung von Personaluntergrenzen in bestimmten Bereichen konfrontiert, die weiter ausgebaut werden sollen.

Das MDK Reformgesetz das im Wesentlichen zum 01.01.2020 in Kraft treten wird, bringt erhebliche Mehrbelastungen für die Krankenhäuser durch die Einführung von Abschlägen und Strafzahlungen mit sich.


2. Investitionszuschuss

Anfang 2021 soll der Neubau des Hauses F im Katharinenhospital in Betrieb genommen werden. Die Maßnahme ist Teil der Gesamtmaßnahme „Neubau Katharinenhospital“ (GRDrs 20/2018). Die Baukosten für Haus F werden in Höhe von rund 156 Mio. EUR erwartet, wovon das Land Baden-Württemberg rund 78 Mio. EUR fördern will und bereits zu weiten Teilen ausbezahlt hat. Die restlichen Kosten trägt nach dem Vier-Seiten-Vertrag die Landeshauptstadt bzw. das Klinikum als Eigenfinanzierungsanteil.

Ab Inbetriebnahme, also ab dem Wirtschaftsjahr 2021, fallen für Haus F grundsätzlich Abschreibungen und Zinsaufwendungen für den nicht durch Landesmittel finanzierten Teil der Baukosten an; hierdurch wird das Ergebnis des Klinikums belastet. In Ziffer 6 lit. b) des Vier-Seiten-Vertrages wurde der vom Klinikum für die Gesamtmaßnahme Neubau Katharinenhospital im Rahmen einer Darlehensaufnahme zu finanzierende Eigenanteil ab Fertigstellung des Gesamtprojekts (voraussichtlich 2028/2029) auf maximal 87 Mio. EUR begrenzt.

Da das Klinikum erst ab Fertigstellung des Gesamtprojekts die seinem Eigenanteil an den Baukosten von Haus F entsprechenden anteiligen Abschreibungen und Zinsaufwendungen für das Haus F zu tragen hat, sind diese Aufwendungen bis dahin zu neutralisieren.
Deshalb soll die Landeshauptstadt im Haushaltsjahr 2021 einen Investitionszuschuss aus der innerhalb der „Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“ hierfür gebildeten Davon-Position „Klinikum Stuttgart (Neubau Katharinenhospital)“ von insgesamt 200 Mio. EUR leisten. Der Zuschuss beträgt bis zu 82 Mio. Euro, davon entfallen 78 Mio. EUR auf Kosten, die vom Land nicht gefördert werden, sowie bis zu 4 Mio. EUR auf bewilligte, aber zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Hauses F noch nicht ausbezahlte Landesförderung.

Der Zuschuss von bis zu 82 Mio. Euro ist im Finanzhaushalt 2021 zu veranschlagen und durch Entnahme aus der genannten davon-Position zu decken. Auch diese Mittel sind in der Fortschreibung der Grünen Liste (Anlage zu GRDrs 1409/2019) bereits enthalten.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




<Anlagen>


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TOP 3 Anlage 1 Wirtschaftsplan 2020 und Mittelfristplanung.pdf
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TOP 3 Wirtschaftsplan 2020 und Mittelfristplanung.pdf