Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T/66
GRDrs
1122/2023
Stuttgart,
11/15/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
23.11.2023
Erhalt der städtischen Infrastruktur entsprechend deren Wertverlust (Abschreibung)
Beantwortung / Stellungnahme
Im Doppelhaushalt 2024/2025 stehen für die Straßenerhaltung jährlich 19,0 Mio. EUR
und in
weiteren Pauschalen im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts 11,9 Mio. EUR/Jahr zur Verfügung. Darin ist zum Beispiel die Position „Sonstige Straßenumgestaltungen“ mit 0,7 Mio. EUR enthalten.
Hinzu kommen noch die bei den Einzelvorhaben veranschlagten Mittel. Beispielhaft
genannt sind hier folgende Ansätze in Mio. EUR für den Doppelhaushalt 2024/2025:
2024 2025
Umgestaltung der Willy-Brandt-Straße 11,348 7,420
Bahnhofsplatz Bad Cannstatt 3,400 0,000
Umgestaltung Pragstraße 3,180 4,770
Umgestaltung der Theodor-Heuss-Straße 1,060 3,498
Nord-Süd-Straße, Umgestaltung des Verkehrsknoten 1,060 1,248
Jahnstraße (Hauptradroute 7) mit Fahrbahnsanierung 0,530 2,544
Für das Anlagegut „Verkehrsfläche“ (vor allem Straßen, Gehwege, Plätze) sind im Jahr 2022 Abschreibungen in Höhe von 36,7 Mio. EUR angefallen. Als Plan-Abschreibungen sind im Doppelhaushaltsplan hier 38,0 Mio. EUR in 2024 und 38,4 Mio. EUR in 2025 veranschlagt.
Im Doppelhaushalt 2024/2025 stehen den Abschreibungen (247,2 Mio. EUR in 2024 und 252,34 Mio. EUR in 2025) folgende Ansätze in Mio. EUR zur Unterhaltung und Investition gegenüber:
2024 2025
Ergebnishaushalt - Unterhaltungsaufwendungen 155,3 142,9
Erwerbe und Bauinvestitionen 766,1 574,3
gegebene Investitionszuschüsse 161,5 78,1
1.082,9 795,3
Damit steht den Abschreibungen ausreichend Budget zum Ausgleich des Substanzverlustes gegenüber.
Vorliegende Anträge/Anfragen
8025/2023 AfD
Dirk Thürnau
Bürgermeister
<Anlagen>