Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/66
GRDrs 1122/2023
Stuttgart,
11/15/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Erhalt der städtischen Infrastruktur entsprechend deren Wertverlust (Abschreibung)

Beantwortung / Stellungnahme

Im Doppelhaushalt 2024/2025 stehen für die Straßenerhaltung jährlich 19,0 Mio. EUR
und in weiteren Pauschalen im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts 11,9 Mio. EUR/Jahr zur Verfügung. Darin ist zum Beispiel die Position „Sonstige Straßenumgestaltungen“ mit 0,7 Mio. EUR enthalten.

Hinzu kommen noch die bei den Einzelvorhaben veranschlagten Mittel. Beispielhaft
genannt sind hier folgende Ansätze in Mio. EUR für den Doppelhaushalt 2024/2025:

2024 2025
Umgestaltung der Willy-Brandt-Straße 11,348 7,420
Bahnhofsplatz Bad Cannstatt 3,400 0,000
Umgestaltung Pragstraße 3,180 4,770
Umgestaltung der Theodor-Heuss-Straße 1,060 3,498
Nord-Süd-Straße, Umgestaltung des Verkehrsknoten 1,060 1,248
Jahnstraße (Hauptradroute 7) mit Fahrbahnsanierung 0,530 2,544

Für das Anlagegut „Verkehrsfläche“ (vor allem Straßen, Gehwege, Plätze) sind im Jahr 2022 Abschreibungen in Höhe von 36,7 Mio. EUR angefallen. Als Plan-Abschreibungen sind im Doppelhaushaltsplan hier 38,0 Mio. EUR in 2024 und 38,4 Mio. EUR in 2025 veranschlagt.

Im Doppelhaushalt 2024/2025 stehen den Abschreibungen (247,2 Mio. EUR in 2024 und 252,34 Mio. EUR in 2025) folgende Ansätze in Mio. EUR zur Unterhaltung und Investition gegenüber:
2024 2025
Ergebnishaushalt - Unterhaltungsaufwendungen 155,3 142,9
Erwerbe und Bauinvestitionen 766,1 574,3
gegebene Investitionszuschüsse 161,5 78,1
1.082,9 795,3

Damit steht den Abschreibungen ausreichend Budget zum Ausgleich des Substanzverlustes gegenüber.



Vorliegende Anträge/Anfragen

8025/2023 AfD




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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