Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
358/2011 und 358/2011 Ergänzung A
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 16.11.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:die Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Schulentwicklungsplan für die allgemeinbildenden
Schulen
- Vertagung -

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 08.06.2011, nicht öffentlich, Nr. 185
Ergebnis: Einbringung

Verwaltungsausschuss vom 21.09.2011, öffentlich, Nr. 331
Ergebnis: Einbringung (GRDrs 358/2011 Ergänzung A)

Gemeinderat vom 27.10.2011, öffentlich, Nr. 211
Ergebnis: Zurückstellung

Beratungsunterlagen sind die Vorlagen des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 25.05.2011 bzw. 05.08.2011, GRDrs 358/2011 und GRDrs 358/2011 Ergänzung A, mit folgendem

Beschlussantrag:

- GRDrs. 358/2011
1. Von dem Schulentwicklungsplan für die allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird für den Planungsbereich Nord-West (Stadtbezirke Feuerbach und Weilimdorf) in Ergänzung zu den mit GRDrs 408/2010 beschlossenen Maßnahmen auf der Grundlage der Modellvariante E mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen beauftragt:
a) Erstellung eines Raumprogramms für den Standort Hohewartschule/Realschule Feuerbach auf Basis der prognostizierten Schülerentwicklung im Grundschul- und Realschulbereich (vgl. Anlage 1, Seite C-29, Handlungsempfehlungen E1 und E5)
b) Prüfung einer Zusammenlegung von Leibniz-Gymnasium und Neuem Gymnasium und daraus resultierender räumlicher Neustrukturierung (vgl. Anlage 1, Seite C-29, Handlungsempfehlung E2)
c) Prüfung einer Verlagerung der Föhrichschule an den Standort Bismarckschule und Aufgabe des Standorts Föhrichschule (vgl. Anlage 1, Seite C-30, Handlungsempfehlung E3)
d) Prüfung der Änderung der Schulbezirksgrenze zwischen Bachschule und Hattenbühlschule (vgl. Anlage 1, Seite C-30, Handlungsempfehlung E4)

3. Die Verwaltung wird für den Planungsbereich Nord-Ost (Stadtbezirke Mühlhausen, Stammheim und Zuffenhausen) auf der Grundlage der Modellvariante C mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen beauftragt:
a) Auflösung der Hauptschule Mönchfeldschule sowie Prüfung einer Verlagerung der Kreuzsteinschule an den Standort Mönchfeldschule und Nutzung der so frei werdenden Räume für die Bertha-von-Suttner-Realschule und das Eschbach-Gymnasium (vgl. Anlage 1, Seite D-24, Handlungsempfehlung C1)
b) Prüfung einer Zusammenführung der Hohensteinschule mit der Hauptschule der GHS Stammheim am Standort Park-Realschule und Verlagerung der Park-Realschule an den Standort der GHS Stammheim mit entsprechender räumlicher Erweiterung und Nachnutzung der freien Räume am Standort Hohensteinschule durch die Robert-Bosch-Schule (vgl. Anlage 1, Seite D-24, Handlungsempfehlung C2)
c) Erstellung eines Raumprogramms für das Schulzentrum Rot unter Einbezug des Raumbedarfs von Gustav-Werner-Schule, Uhlandschule, Rilke-Realschule und Ferdinand-Porsche-Gymnasium und konzeptionelle Weiterentwicklung des Schulzentrums unter Beteiligung der Schulen und Akteure vor Ort (vgl. Anlage 1, Seite D-24, Handlungsempfehlung C3) 4. Die Verwaltung wird für die Planungsbereiche Neckar (Stadtbezirke Bad Cannstatt, Hedelfingen, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Untertürkheim und Wangen) auf der Grundlage der Modellvariante D mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen beauftragt:
a) Prüfung einer Überführung der Werkrealschule Altenburgschule in eine Realschule (vgl. Anlage 1, Seite E-29, Handlungsempfehlung D1)
b) Prüfung einer Anpassung der Schulbezirksgrenze zwischen Steigschule und Auschule zur räumlichen Entlastung der Steigschule, insbesondere zur Einrichtung eines entsprechenden Ganztagesbereichs (vgl. Anlage 1, Seite E-29, Handlungsempfehlung D2) c) Erstellung eines Raumprogramms für den Standort Eichendorffschule unter der Prämisse einer Rückführung der Außenstelle im Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, um dort Raum für den 4-zügigen Ausbau des Gymnasiums zu schaffen (vgl. Anlage 1, Seite E-29, Handlungsempfehlung D3)
d) Prüfung einer Nachnutzung der durch den Auszug der Außenstelle Eichendorffschule frei werdenden Räume durch das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium bzw. eines Neubaus am Standort angesichts der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und Erstellung eines funktionalen Raumprogramms für diesen Standort (vgl. Anlage 1, Seite E-29, Handlungsempfehlung D4) e) Prüfung einer Einrichtung von zwei Außenklassen der Helene-Schoettle-Schule an der Grundschule Hofen (vgl. Anlage 1, Seite E-29, Handlungsempfehlung D5) f) Prüfung einer Auflösung der Werkrealschule Steinenbergschule zur Stärkung der Haupt- und Werkrealschulstandorte im Stadtgebiet Oberer Neckar (vgl. Anlage 1, Seite E-29, Handlungsempfehlung D6)
g) Prüfung der Einrichtung eines neuen Gymnasiums am Standort Steinenbergschule und Erstellung eines Raumprogramms für diesen Standort unter Einbezug der Grundschule Steinenbergschule (vgl. Anlage 1, Seite E-29, Handlungsempfehlung D7)
h) Prüfung eines Ausbaus der Wilhelmsschule Wangen zur Werkrealschule und Erstellung eines Raumprogramms (vgl. Anlage 1, Seite E-29, Handlungsempfehlung D8)

5. Die Verwaltung wird für den Planungsbereich Filder Mitte-Ost (Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Möhringen, Plieningen und Sillenbuch) in Ergänzung zu den mit GRDrs 409/2010 beschlossenen Maßnahmen auf der Grundlage der neu entwickelten Modellvariante E mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen beauftragt:
a) Prüfung einer Auflösung der Hauptschule Filderschule (vgl. Anlage 1, Seite F-17, Handlungsempfehlung E1)
b) Prüfung einer Zusammenführung der Albschule mit der Filderschule am Standort Filderschule zu einem leistungsfähigen Grundschulstandort und Ausbau eines Ganztagesbetriebs (vgl. Anlage 1, Seite F-17, Handlungsempfehlung E2)
c) Prüfung einer Nachnutzung der freien Räume am Standort Albschule durch die Fritz-Leonhardt-Realschule (vgl. Anlage 1, Seite F-17, Handlungsempfehlung E3) d) Prüfung einer Zusammenführung des Schulkindergartens für Sprachbehinderte, Abteilung Möhringen, mit der Außenstelle Vaihingen der Helene-Fernau-Horn-Schule in Vaihingen am Standort Österfeldschule und Nachnutzung der so freien Räume durch die Anne-Frank-Realschule (vgl. Anlage 1, Seite F-17, Handlungsempfehlung E4)

6. Die Verwaltung wird für den Planungsbereich Filder West (Stadtbezirk Vaihingen mit Kaltental) auf der Grundlage der Modellvariante A mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen beauftragt:
a) Auflösung der Hauptschule der Österfeldschule zum Schuljahr 2013/2014 (vgl. Anlage 1, Seite G-17, Handlungsempfehlung A1)
b) Prüfung einer Zusammenführung der Außenstelle Vaihingen der Helene-Fernau-Horn-Schule mit dem Schulkindergarten für Sprachbehinderte, Abteilung Möhringen, am Standort Österfeldschule und Aufgabe des Gebäudes auf dem Universitätsgelände (vgl. Anlage 1, Seite G-17, Handlungsempfehlung A2)
c) Erstellung eines Raumprogramms für das Schulzentrum Vaihingen unter Einbezug des Raumbedarfs von Verbundschule Rohr, Pestalozzischule, Robert-Koch-Realschule und Hegel-Gymnasium und konzeptionelle Weiterentwicklung des Schulzentrums unter Beteiligung der Schulen und Akteure vor Ort (vgl. Anlage 1, Seite G-17, Handlungsempfehlung A3)
d) Weiterbeobachtung der Steinbachschule und ggf. Prüfung einer Auflösung der Hauptschule (vgl. Anlage 1, Seite G-17, Handlungsempfehlung A4)

7. Die Verwaltung wird für den Planungsbereich Innenstadt (Stadtbezirke Botnang, Mitte, Nord, Ost, Süd und West) auf der Grundlage der Modellvariante E mit der Weiterbearbeitung der folgenden Handlungsempfehlungen als Basis für weitere Gespräche und Planungen beauftragt:
a) Prüfung einer Zusammenführung von Werkrealschule Friedensschule und Hauptschule Falkertschule zu einer zentralen und leistungsfähigen Grund- und Werkrealschule am derzeitigen Standort Falkertschule/Schloss-Realschule (vgl. Anlage 1, Seite H-41, Handlungsempfehlung E1)
b) Prüfung der Einrichtung eines neuen Gymnasiums am Standort Friedensschule und Erstellung eines Raumprogramms für diesen Standort unter Einbezug des Sportflächenbedarfs (vgl. Anlage 1, Seite H-41, Handlungsempfehlung E2)
c) Prüfung der Auflösung der Heusteigschule (vgl. Anlage 1, Seite H-41, Handlungsempfehlung E3)
d) Prüfung einer Verlagerung der Schloss-Realschule an den Standort Heusteigschule und Entwicklung zu einer leistungsfähigen, mindestens 3-zügigen Realschule (vgl. Anlage 1, Seite H-41, Handlungsempfehlung E4) e) Prüfung einer Verlagerung der Lehenschule in die freien Räume der Jakobschule und Nachnutzung der Räume der Lehenschule durch die Immenhoferschule (vgl. Anlage 1, Seite H-41, Handlungsempfehlung E5) f) Prüfung einer Auflösung bzw. Reduzierung der Grundschule Ostheim und Entwicklung des Standorts zu einem leistungsfähigen weiterführenden Schulstandort unter Einbezug von Werkrealschule und Realschule Ostheim (vgl. Anlage 1, Seite H-41, Handlungsempfehlung E6)
g) Prüfung einer Auflösung der Raichberg-Realschule und Aufgabe bzw. Nachnutzung des Standorts (vgl. Anlage 1, Seite H-41, Handlungsempfehlung E7)
h) Prüfung einer Auflösung der Hauptschule Ameisenbergschule und der Hauptschule Raitelsbergschule zur Stärkung der Werkrealschulen Gablenberg und Ostheim (vgl. Anlage 1, Seite H-41, Handlungsempfehlung E8)
i) Erstellung eines Raumprogramms für den Standort Fuchsrainschule sowie Prüfung einer Anpassung der Grundschulbezirksgrenzen zwischen Fuchsrainschule, Jakobschule und Ameisenbergschule (vgl. Anlage 1, Seite H-41, Handlungsempfehlung E9) 8. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zu den Beratungen des Doppelhaushalts 2012/2013 über die für die Weiterführung der Planungen notwendigen Planungsmittel, Stellen sowie die finanziellen Mittel für die weitere externe Begleitung der Schulentwicklungsplanung zu berichten.

-GRDrs. 358/2011 Ergänzung A j) Prüfung einer Zusammenführung der Hauptschule Falkertschule und Werkrealschule Friedensschule am Standort Friedensschule und Nutzung der so frei werdenden Räume am Standort Falkertschule durch die Schloss-Realschule

Diesem Protokoll sind folgende Unterlagen beigefügt:

- Antragsbeantwortung des Herrn Oberbürgermeisters vom 14.11.2011 zum Antrag Nr. 817/2011 der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler samt Antrag
- Antrag Nr. 842/2011 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der SPD-Gemeinderatsfraktion und der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE vom 14.11.2011
- Antrag Nr. 845/2011 der CDU-Gemeinderatsfraktion vom 15.11.2011


Zu diesem Tagesordnungspunkt sind die Mitglieder des Schulbeirats eingeladen.

Die Mitglieder des Schulbeirats werden von BMin Dr. Eisenmann begrüßt. Sie merkt an, aufgrund der Komplexität des Themas habe keine Gelegenheit bestanden, dieses in der letzten regulären Sitzung des Beirats zu diskutieren.

I. Einführung

Zu Beginn ihres Sachvortrages bedankt sich BMin Dr. Eisenmann insbesondere bei den Bezirksbeiräten. Diese hätten sich in den letzten 6 bis 8 Monaten sehr viel Zeit für die Schulentwicklungsplanung genommen. Die Bezirksbeiratssitzungen, in denen das Thema für die jeweiligen Planungsbezirke vorgestellt worden sei, seien stets gut besucht worden, und dort habe auch die Diskussion mit der Bürgerschaft und der Elternschaft unter Beteiligung der Betreuungsstadträte stattgefunden. Anschließend hätten sich die Bezirksbeiräte mit dem Thema noch in internen Sitzungen befasst. Insgesamt sei es gelungen, so ihr Eindruck, sehr sachliche und sehr intensive Diskussionen zu führen.

Schulentwicklungsplanung, und dies sei in den letzten Monaten immer wieder besprochen worden, stelle einen Prozess dar. Dieser Prozess zeige, dass Schule/Bildung nicht nur in der politischen Diskussion, sondern auch bei der Bürgerschaft sehr große Bedeutung einnimmt. Die Behauptung, dass sich Bürgerinnen und Bürger nicht für Bildung interessierten, stelle eine Unterstellung dar. Die Menschen kämpften für ihre Schule und die Schule vor Ort stelle neben einer Bildungseinrichtung auch eine Begegnungsstätte, einen Ort des Miteinanders und einen wichtigen Teil des Stadtbezirks dar. Dies hätten alle Diskussionen in den Stadtbezirken gezeigt und dies empfinde sie als positive Entwicklung.

Der Prozess habe vor gut zwei Jahren auf Antrag des Gemeinderats begonnen. Eine Schulentwicklungsplanung sei in dieser Form in den letzten 15 bis 20 Jahren nicht vorgenommen worden. Die Ende der 90er Jahre durchgeführte Schulentwicklungsplanung sei vom Umfang wesentlich kleiner gewesen. Die damalige Planung habe sich auf Teile mit Handlungsbedarf bezogen. Die Komplexität der Fragen, wohin entwickelten sich Schülerzahlen und wie entwickelt sich im Detail die Demografie in der Landeshauptstadt, habe die externe Begleitung erforderlich gemacht. Die durchgeführte Gesamtschau auf die allgemeinbildenden Schulen habe eine zwingend notwendige Aufgabe dargestellt.

Im kommenden Jahr, und dies sei bereits Beschlusslage, schließe sich eine Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen an. Diese werde nicht nur vom zeitlichen Umfang her kleiner ausfallen. Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs beim Schulwesen werde dieser Schritt jedoch mindestens genauso wichtig sein.

Da die Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung bereits mehrfach vorgestellt worden seien, wolle sie auf deren Detailerläuterung heute verzichten. Insgesamt laute die zentrale Erkenntnis für die Landeshauptstadt, dass die Schülerzahlen bis 2020 ff. nicht zurückgehen. Deren Größenordnung bleibe unverändert. Diese Entwicklung sei im Übrigen vor einigen Wochen bereits im Jugendhilfe-/Sozialausschuss festgestellt worden, als es um die demografische Entwicklung der Stadt Stuttgart insgesamt gegangen sei. Die damals zur Diskussion stehende Studie habe ein anderes Institut, auch mit einem anderen Blickwinkel, durchgeführt. Die Zusammenfassung dieser Studie besage, dass der demografische Wandel die Landeshauptstadt bei weitem nicht so stark treffe, wie dies im ländlichen Raum bzw. in Baden-Württemberg insgesamt der Fall sein wird. Dies spiegele sich in den Schülerzahlen wider. Demnach werde es bei den Schülerzahlen in den nächsten 10 bis 15 Jahren eine hohe Stabilität geben.

Allerdings, und diese Entwicklung habe sich bereits in den letzten fünf Jahren abgezeichnet, werde es eine immense Veränderung beim Zuspruch der einzelnen Schularten geben. Festgestellt werden müsse, dass schon in den letzten Jahren der Zuspruch bei den Haupt- und Werkrealschulen massiv abgenommen hat (durchschnittliche Größenordnung 25 bis 27 %). Es gebe Stadtteile, wo sich der Rückgang auf über 30 % beläuft. Interessanterweise habe die Einführung der Werkrealschule diesen Trend bei den Hauptschulen nicht stoppen können. In diesem Zeitraum gebe es prozentual einen entsprechenden Zuwachs bei den Gymnasien. Die Quote des Zuwachses beim Gymnasium in seinen unterschiedlichsten Formen sei auch im Landes- und Bundesvergleich sehr hoch; in Stuttgart besuchten knapp 52 % der Schüler/-innen ein Gymnasium. Diese Tendenz, dies habe die Schulentwicklungsplanung bewiesen, werde in den nächsten 10 bis 12 Jahren weiter ansteigen. Wie sich hier das Abschaffen der verpflichtenden Grundschulempfehlung auswirkt, müsse abgewartet werden. Seriöserweise könne aber bereits heute die Aussage getroffen werden, dass diese Abschaffung eher zu einer Verstärkung der Tendenz Richtung Realschulen/Gymnasien führt. Der Drang der Eltern auf das Gymnasium sei sehr hoch, ob immer zum Wohl des Kindes sei dahingestellt.

Gleichbleibend hoch sei der Zuspruch bei den Realschulen. Diese Entwicklung lasse sich ebenfalls seit fünf bis sechs Jahren erkennen und laut Schulentwicklungsplanung werde sich diese in den nächsten gut zehn Jahren fortsetzen. Insgesamt müsse darauf geachtet werden, dass die Realschulen für ihre Aufgaben sowohl räumlich als auch inhaltlich ertüchtigt werden. Die heute schon und auch in Zukunft auf die Realschule zukommende wichtige Bedeutung dürfe nicht in Vergessenheit geraten. Im Übrigen habe die Entwicklung hin zu den Gymnasien in den letzten Jahren dazu geführt, dass es in den Klassen 6 und 7 sehr viele Wechsel auf die Realschule gegeben hat. Bedauerlicherweise laute bei solchen Wechseln häufig die Aussage "das Kind wechselt runter". Die Eltern und Kinder empfinden dieses so. Dieses, so ihre Auffassung, sei jedoch ein großer Fehler. Diese Emotionalität lasse sich aber nur sehr schwer umgehen. Nach solchermaßen bewerteten Wechseln stelle sich die Frage, mit welchem Engagement die Kinder dann auf der Realschule arbeiten. Gerade auf die Lehrerschaft komme in dieser Phase eine sehr wichtige Aufgabe zu.

Zusammengenommen zeige die Schulentwicklungsplanung, mit der man sich heute in einem ersten Schritt befasst, einen Bedarf an zusätzlichen gymnasialen Plätzen auf. Daher schlage die Verwaltung mittel- und langfristig vor, zwei neue Gymnasialstandorte zu begründen (einmal Innenstadt, einmal obere/untere Neckarvororte). Es gehe dabei nicht nur um die Reaktion auf die erwartete Entwicklung. In den oberen Neckarvororten gebe es seit Jahren in der Größenordnung von zwei Klassenzügen einen zusätzlichen Bedarf. Dieser Bedarf könne dort nicht beschult werden. Ausgewichen werde auf die Fildern und nach Bad Cannstatt. Zudem bewege man sich im Bereich der Innenstadt beim Bedarf seit Jahren in einer Größenordnung von sechs bis sieben Klassen, die dort nicht beschult werden können. Da sich dieser Druck verteile, erhöhe sich der Druck bei allen Gymnasien. Mittel- und langfristig stehe außer Frage, dass zwei zusätzliche Gymnasien angegangen werden müssen. Neben dem Vorschlag, zwei vollwertige neue Gymnasien zu schaffen, könnte natürlich auch beispielsweise gesagt werden, dass im Innenstadtbereich ein oder zwei Gymnasien durch mehrere Außenklassen erweitert werden. In den Schulen werde diese Alternative nicht geschätzt, da die Schulgemeinschaft darunter leidet.

Im Bereich der Realschulen werde insgesamt eine deutliche Erweiterung einschließlich eines neuen Realschulstandorts (Altenburgschule) vorgeschlagen, um den heute bereits vorhandenen immensen Raumbedarf bei den Realschulen anzugehen.

Im Bereich der Haupt- und Werkrealschule könne in den nächsten Jahren eindeutig Platz gewonnen werden. Die sinkende Anzahl der Schüler/-innen auf diesen Schulen zeige, dass der Wunsch der Eltern in eine andere Richtung geht. Diskutiert gehöre darüber, an welchen Standorten was stattfinden soll. Dies sei ja die Aufgabe einer Schulentwicklungsplanung. Insgesamt müsse man sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Attraktivität von Schulstandorten/Schularten sich durch deren zwingenden Erhalt nicht steigern lässt. Im Rahmen der Werkrealschuldiskussion vor eineinhalb Jahren sei dieses bereits Thema gewesen. Damals sei diskutiert worden, welche Schulstandorte sich nicht unter Qualitäts-, sondern unter Quantitätsgesichtspunkten halten können. Dabei habe sich beispielsweise an der Filderschule in Degerloch, einer zweifelsohne hervorragenden, mehrfach ausgezeichneten Schule gezeigt, dass die Schülerzahlen heute schon nicht mehr für eine fünfte Klasse ausreichen. Dies obwohl die Schule gute Arbeit leiste und die Räumlichkeiten durchaus attraktiv sind. Die Schülerzahlen der Hauptschulen im Filderbereich würden so rapide abnehmen, dass dort auf Dauer nicht alle Hauptschulstandorte mangels Masse und nicht aufgrund ihrer Qualität überleben können. Aufgabenstellung der Schulentwicklungsplanung sei es, ohne Hektik nun in einem ersten Schritt die benötigten Entscheidungen zu treffen, um mittel- und langfristig reagieren zu können.

Parallel dazu laufe das Thema der Schulsanierungen. Das umfassende Sanierungsprogramm für die Jahre 2012/2013 ff. werde sicherlich umgesetzt. Die Fraktionen hätten sich dazu bereits im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen eindeutig bekannt. Der heute zu diskutierende Sachstand sei, dass Handlungsempfehlungen, die der Bildungsstandort Stuttgart im Jahr 2020 ff. benötigt, unter den genannten Gesichtspunkten zu treffen sind. Diese Entscheidungen müssten in Ruhe abgewogen werden. Das von der Verwaltung heute Vorgeschlagene seien Handlungsempfehlungen. Diese müssten in Prüfaufträge umgewandelt werden und diese wiederum sollten in den nächsten Jahren mit den Schulgemeinschaften, den Eltern, den in den Stadtbezirken vor Ort Verantwortlichen etc. im Detail weiterbearbeitet und sicherlich auch um neue Ansätze ergänzt bzw. aber auch verworfen werden, wenn eine Detailprüfung ergibt, dass ein Weg an sich korrigiert werden muss. Dieser Prozess benötige Zeit, aber mit ihm müsse irgendwann begonnen werden, um dafür nicht den richtigen Zeitpunkt zu verpassen. Die heute vorgelegten Zahlen zu Entwicklungsarten, zu Schülerzahlen und zu Tendenzen bei den verschiedenen Schularten stellten für weitere Prüfaufträge eine wichtige Grundlage dar. Der Modus, unter dem die Ausarbeitung stattfinde, müsse noch besprochen werden. Dazu gebe es ja auch Anträge der Fraktionen. Heute würden jedoch keine Entscheidungen über Schulschließungen getroffen. Von den heutigen Entscheidungen würden Schüler/-innen, die sich heute in den Schulen befinden, nicht mehr betroffen. Kommunalpolitisch bestehe die Aufgabe, Entscheidungen über bauliche Investitionen, über die Stärkung von Schulstandorten und über die hinterlegte Pädagogik zu treffen. Diese Entscheidungen würden erst für zukünftige Generationen bedeutsam.

II. Grundsätzliche Stellungnahmen der Fraktionen und von Mitgliedern des Schulbeirats / Aussprache

Für die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wird von StR Lazaridis (90/GRÜNE) vorgetragen, der einführende Sachvortrag habe ihm nochmals die Bedeutung des Antrags Nr. 842/2011 deutlich gemacht. Die Verwaltung, so sein Gefühl, denke noch in alten Strukturen (dreigliedriges Schulsystem). Gestern habe er allerdings vom CDU-Bundesparteitag Signale vernommen, die durchaus auch in eine andere Richtung gehen. Neben dem von der Verwaltung vertretenen System der Oberschule gebe es das System Gemeinschaftsschule. Das System Gemeinschaftsschule bezeichnet er als das pädagogisch wertvollere und aber auch als das teurere. Bezogen auf die Gemeinschaftsschule und auf die Zukunft setze die vorgelegte Schulentwicklungsplanung relativ wenig um.

Heute gehe es um Handlungsempfehlungen. Diese wiederum bedingten regelmäßig weitere Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise. Allein die Tatsache, dass es keine Grundschulempfehlungen in der bisherigen Form mehr geben werde, berge eine gewisse Unsicherheit in sich. Erforderlich sei es, auf Sicht zu fahren und flexibel auf Entwicklungen zu reagieren.

Alle Fraktionen hätten sehr viel Zeit damit verbracht, die Inhalte der Schulentwicklungsplanung zu verstehen. Für die Verwaltung habe es sich sicherlich um keine einfache Aufgabe gehandelt, diesen Plan zusammen mit dem Büro GUS (Gesellschaft für Umweltplanung Stuttgart) zu entwickeln. Es habe sich wohl um eine undankbare Aufgabe gehandelt, da man dabei unweigerlich auf Widerstände, Besserwisserei, aber auch auf fundierte Kritik stößt. Trotzdem und auch gerade deshalb wolle er sich im Namen seiner Fraktion bei der Vorsitzenden, der Amtsleiterin des Schulverwaltungsamtes, Frau Korn, und insbesondere bei Herrn Forstner (SchulverwA) für die geleistete Arbeit bedanken. Alle Beteiligten mitzunehmen sei nicht immer ganz einfach gewesen und dies sei durchaus nicht immer reibungslos geschehen.

Das größte Projekt in der Stadt sei die Bildung. Nichts anderes sei für die Zukunftsfähigkeit der Stuttgarter Bürgergesellschaft von so zentraler Bedeutung. Der Schulentwicklungsplan stelle dabei einen von mehreren Bausteinen dar. Er müsse im Gesamtzusammenhang, also mit den Schulsanierungen, dem Ausbau der Ganztagesschule, dem Ausbau der Kleinkindbetreuung, der frühkindlichen Bildung, dem beruflichen Schulwesen und dem Bereich Übergang Schule/Beruf gesehen werden.

Das pädagogische Großprojekt im Bereich Schule laute "mehr Bildungsgerechtigkeit durch individuelle Förderung". Entscheidend für die Zukunftsfähigkeit der Bürgergesellschaft, sowohl sozial als auch ökonomisch, sei, dass es gelingt, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Wer aus einer ärmeren, bildungsfernen Familie stamme, habe auch in Stuttgart bisher schlechtere Bildungschancen. Dieser Zustand sei unerträglich und dürfe so nicht hingenommen werden. Aufgrund der Verantwortung für die heranwachsenden Generationen seien alle Verantwortlichen in der Pflicht, Veränderungen herbeizuführen. Die Faktenlage sei ohne Wenn und Aber empirisch hinterlegt.

Viele politische Akteure in der Landeshauptstadt seien sich weitestgehend darüber einig gewesen, dass der Schlüssel für bessere Bildungschancen in längerem gemeinsamem Lernen, individueller Förderung und offenen Unterrichtsformen liegt. Hier sei an das Bildungsprojekt im Neckarpark zu erinnern. Das dortige Projekt "Bildung als Standortfaktor" drohe in Vergessenheit zu geraten. Weiter geht er auf eine Veranstaltung mit Frau Dr. Süßmuth ein (u. a. ehemalige Bundestagspräsidentin). Der Tenor dieser Veranstaltung sei gewesen, die von Stuttgart gewünschten schulischen Innovationen würden vom Land nicht erlaubt. Heute stelle sich die Situation seitens des Landes allerdings bekanntlich anders dar.

In Stuttgart gebe es gute Schulen und gute Pädagogen. Viele wollten einen neuen, einen innovativen Weg beschreiten. Mit der Gemeinschaftsschule erhielten sie diese Chance. Daher habe seine Fraktion den Ergänzungsantrag gestellt. Dort werde angeregt, die Handlungsempfehlungen dahingehend zu ergänzen, dass die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen an sechs Standorten geprüft wird. Andere Schulen wie die Elise-von-König-Schule würden von seiner Fraktion nicht gebremst, wenn auch sie sich zu einer Gemeinschaftsschule entwickeln wollen. Wichtig seien seiner Fraktion dabei folgende Punkte:
- Die Schulgemeinde hat sich in Richtung Gemeinschaftsschule positioniert.
- Der Standort besitzt die Möglichkeit, mit zukünftigen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Sinne von Inklusion zu kooperieren.
- Der Stadtbezirk befürwortet diese Entwicklung (breite Unterstützung vor Ort).

Die Systematik der Gesamtumsetzung des Schulentwicklungsplans sollte beibehalten werden. Es handle sich um Handlungsempfehlungen. Der Prozess an sich sei offen. Qualität gehe vor Schnelligkeit. Gehofft werde, dass der Prozess mittelfristig zu den gewünschten Ergebnissen führt. Die Schulgemeinden, die sich auf den Weg hin zur Gemeinschaftsschule gemacht haben, sollten das eindeutige Signal erhalten, dass sie in diese Richtung weiterarbeiten können.

Ihre Ausführungen beginnt StRin Ripsam (CDU) mit der Fragestellung, welche
Überlegungen bei der Schulentwicklungsplanung im Mittelpunkt stehen sollen. Ihre Antwort darauf lautet: Das Wohl unserer Kinder. Es müsse Sorge dafür getragen werden, dass die Kinder für ihr Leben alle Chancen erhalten, damit sie die nach der Schule auftretenden Herausforderungen bewältigen können. Es gehe also darum, die Schule in die Lage zu versetzen, die Kinder so vorzubereiten, so zu qualifizieren, damit sie im Leben bestehen können.

Schulentwicklungsplanung sei eminent wichtig. Es sei schwierig, zu einem bestimmten Zeitpunkt für die nächsten 10 bis 15 Jahren die Entwicklung in einer schnelllebigen Zeit vorherzusehen. Wenn Weichenstellungen vorgenommen werden, müsse bei der Vorgehensweise stets berücksichtigt werden, dass es sich um einen fließenden Prozess handelt. Daher gehe es ja auch heute um Handlungsempfehlungen. Handlungsempfehlungen zielten darauf ab, einen Weg einzuschlagen, ohne endgültige Festlegungen zu treffen. Es gehe um den Beginn eines Prozesses, in den alle Beteiligten einbezogen gehörten. Insbesondere gelte dies für die Eltern. Diese begleiteten den Weg ihrer Kinder und sie entschieden, auf welchen schulischen Weg sie mit ihren Kindern gehen wollen. Den Eltern müsse eine besondere Beratungsfunktion zukommen. Sie wüssten in der Regel am besten darüber Bescheid, was das Beste für ihre Kinder ist.

Anschließend geht StRin Ripsam auf die Inhalt der Schulentwicklungsplanung ein. Bei den Schulsanierungen, die in die Schulentwicklungsplanungen einfließen müssten, sei die Vorgehensweise bekannt. Ein weiterer Punkt sei das Thema Schulkindbetreuung. Hier gehe es um die Entwicklung von Ganztagesschulen, von Ganztagesgrundschulen sowie um die Entwicklung weg vom Hort hin zu Schülerhäusern. Diese Dinge gehörten noch im weiteren Verlauf der Etatberatungen besprochen. Des Weiteren müsse das Thema Inklusion beachtet werden. Dafür gehörten die räumlichen Voraussetzungen geschaffen.

Zu Gemeinschaftsschulen betont die Stadträtin, die CDU stehe nicht für Gemeinschaftsschulen. Eine Gemeinschaftsschule werde im Detail nicht gewollt. Die Vorstellungen der CDU-Fraktion und der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN seien beim Thema gemeinsames Lernen nicht deckungsgleich. Eine Bewertung der Gemeinschaftsschule müsse allerdings möglich sein. Im letzten Schulbeirat seien die Inhalte dieser Schulform nur sehr schwammig und sehr unscharf dargestellt werden. Angesichts der Planung, 30 Gemeinschaftsschulen im Land zu gründen, könne nicht davon gesprochen werden, dass hier eine Einführung in der Breite stattfinde. Wenn wie im Schulbeirat zu den Möglichkeiten beim Übergang Gemeinschaftsschule/reguläres Gymnasium gesagt werde, es müsse noch ein zusätzliches Schuljahr eingeplant werden, würden die Eltern zur Gemeinschaftsschule ihre Entscheidungen treffen. Die CDU-Gemeinderatsfraktion respektiere natürlich, dass eine politische Mehrheit diesen Umsetzungsprozess in Richtung Gemeinschaftsschule gehen will. Wenn in Stuttgart Schulen diesen Weg einschlagen wollten, werde man sich dagegen auch nicht verwehren. Diese Schulen - und dies hebt sie hervor -, müssten diesen Weg allerdings in großer Einigkeit (Eltern, Schüler, Lehrer, Bürgerschaft, Vereine/Institutionen vor Ort) beschreiten. Gemeinschaftsschulen dürfen nicht dazu herangezogen werden, um einen Schulstandort zu sichern. Vor diesem Hintergrund schlage ihre Fraktion eine Gemeinschaftsschule an der Elise-von-König-Schule und an einem weiteren Schulstandort vor. Wenn Schulstandorte der CDU-Gemeinderatsfraktion glaubhaft versicherten, dass sie inhaltlich von der Gemeinschaftsschule überzeugt sind, werde man dieses konstruktiv kritisch begleiten.

An den heute zur Beratung anstehenden Teil der Schulentwicklungsplanung müsse sich eine Planung zu den beruflichen Schulen anschließen. Hierbei verweist sie auf den Antrag Nr. 9/2011.

Lobend äußert sich StRin Ripsam zum Zeitplan des Schulentwicklungsprozesses. Diese lange Zeit sei notwendig, um Details zu diskutieren und zu hinterfragen. Mit den Handlungsempfehlungen könne man aber nicht allen Ansätzen gerecht werden. Für ihre Fraktion bedankt sie sich für die Erstellung dieser Schulentwicklungsplanung. Durch eine Ausweitung der Zuständigkeit des Unterausschusses Schulsanierungen könne der Gemeinderat diesen Prozess weiter begleiten und wenn erforderlich Nachjustierungen vornehmen.

Nach Einschätzung von StRin Gröger (SPD) beschäftigt derzeit die Gesellschaft nichts so sehr wie der Handlungsbedarf im Bildungsbereich. Eine große Anzahl von Untersuchungen belege, dass das derzeitige System Bildungsungerechtigkeiten mit sich bringt. Die Aussage "mit Bildung lassen sich keine Wahlen gewinnen" aus der Wochenzeitung DIE ZEIT wandelt sie in "mit Schulentwicklungsplanung kann man nicht nur Blumen gewinnen" ab. Aus den stattgefundenen Diskussionen sei dies mittlerweile allen bekannt. Es gebe sowohl begründete Einwände durch Ortskenntnisse, aber auch unbegründete Einwände, da mit Veränderungen, losgelöst von der Bildungspolitik, manchmal auch Ängste ausgelöst werden. Bei denjenigen, die durch die Erarbeitung des Plans und dessen Präsentation stark belastet waren, bedankt sich StRin Gröger. Dabei signalisiert sie, dass sie sich in manchen Fällen eine etwas andere Vorgehensweise gewünscht hätte. Manche Aufregung hätte eventuell dann vermieden werden können.

Die Anregungen, die von Menschen vor Ort kommen, müssten ernst genommen werden. Das bisherige "Schubladendenken" gehöre beendet. Auch sie habe bei der Einführung der Vorsitzenden das Gefühl gehabt, dass man noch zu sehr mit den bisher üblichen Formen verbunden ist. Sie geht von der Auflösung dieser bisherigen Formen aus. Selbst wenn diese bisherigen Formen bestehen blieben, würden diese vor neue Herausforderungen gestellt. Dann bestehe die Gefahr, dass nicht rechtzeitig reagiert werden kann. Bekanntlich gebe es ab dem neuen Schuljahr keine verbindliche Grundschulempfehlung mehr. Dies werde die Bestandsschulen, wenn das System nicht verändert wird, nachhaltig verändern. Da schon in diesem Schuljahr mit diesen Empfehlungen sehr milde umgegangen worden sei, würden sich wohl viele Schulen spätestens im zweiten Schulhalbjahr mit den daraus resultierenden strukturellen Veränderungen auseinandersetzen müssen. Sollten sich daraus Änderungen - an manchen Stellen der Stadt deutliche Änderungen - ergeben, seien die Kinder die Verlierer dieser Entwicklung. Zwischen Elternwille und Kinderchancen klaffe doch manchmal eine große Lücke.

Von daher sei es wichtig gewesen, dass mit einem interfraktionellen Antrag deutlich gemacht worden sei, an welcher Stelle die Schulgesellschaft als so gut aufgestellt angesehen wird, dass man das Thema Gemeinschaftsschulen politisch auf den Weg bringen und begleiten kann. Den weiteren Entwicklungen an anderen Schulen stehe man offen gegenüber. Gelebt werden solle Schulentwicklungsplanung von unten. Lösungen, die vor Ort nicht mitgetragen werden, könnten nicht übergestülpt werden. Zwischenzeitlich zeichne sich ab, dass der Weg in diesem Bereich in Stuttgart länger sein wird als in anderen Kommunen. Den Umfang der vorliegenden Untersuchung hätten allerdings alle Ratsfraktionen gemeinsam beschlossen. Bei der Auftragserteilung seien die vielen zwischenzeitlich hinzugekommenen Themen noch nicht bekannt gewesen (Inklusion, Entwicklung auf Landesebene). Dennoch könne auf der Basis des jetzt vorliegenden Datenmaterials aufgebaut werden.

Mit den Empfehlungen und Anregungen der einzelnen Stadtbezirke, auch mit entschiedenen Ablehnungen, müsse ernsthaft umgegangen werden. Deutlich macht sie, dass man sich nach Einschätzung ihrer Fraktion angesichts eindeutiger fachlicher Entscheidungen und angesichts von Entscheidungen der Bezirksbeiräte die Mühe weiterer Untersuchungen sparen kann. So sei der Realschulgedanke im Hallschlag von den Fachleuten und vor Ort negativ beurteilt worden. Hier müsse den beiden betroffenen Schulen das von ihnen Angedachte ermöglicht werden.

Zu Differenzen bei den Einzugsgrenzen von Grundschulen fährt sie fort, wenn aus Stadtbezirken entschiedener Widerstand gegen eine Konzentration von Grundschulbezirken kommt, müsse darüber nachgedacht werden. Große Sorge äußert sie in diesem Zusammenhang zur Schulwegeplanung für die Grundschulen in den inneren Stadtbezirken. Auch damit müsse man sich in einem offenen Verfahren intensiv, u. a. unter Einbeziehung von Bezirksbeiratskenntnissen, befassen. Nur so könne mit den vielen offenen Fragen, wie Rochaden im Sonderschulbereich, umgegangen werden.

Abschließend wünscht sie sich für ihre Fraktion, die Antragsziffer 3 des Antrags Nr. 845/2011 zurückzustellen. Das dort enthaltene Anliegen müsse ihre Fraktion noch beraten.

StR Gulde (FW) bedankt sich bei der Verwaltung für die vorgelegte Schulentwicklungsplanung. Vieles sei von den unterschiedlichsten Akteuren und auf den verschiedensten Ebenen in Bewegung gebracht worden. Alle Verantwortlichen, auch die Fraktionen, verfolgten dasselbe Ziel, nämlich den Stuttgarter Kindern die besten Bildungschancen zu ermöglichen. Angesichts sich ständig ändernder Rahmenbedingungen stelle es für die Landeshauptstadt Stuttgart eine große Herausforderung dar, die benötigten Schulräume in der erforderlichen Quantität und Qualität zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler sei es wichtig, dass Lehrer und Eltern in den Prozess eingebunden werden. Es müssten dabei verständliche und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Viele Eltern und Schulleitungen seien offen für Neues, aber deren dringende Bitte laute, mitgenommen zu werden. Änderungen dürften nicht von oben vorgegeben werden. Schulleitungen und Eltern würden es als problematisch ansehen, Informationen zuerst aus der Presse zu erfahren.

Seine Fraktion gehe davon aus, dass keine Schulgemeinde gegen ihren Willen mit neuen Gemeinschaftsschulen oder was auch immer beglückt werde. Kinder dürften nicht als Testpersonen für schulpolitische Glaubensfragen benutzt werden. Die Elternschaft wünsche sich einen verlässlichen Rahmen. Einsetzen werde man sich für aktive Eltern, Schüler und Schulen. Zudem seien Stundenpläne, die auch stattfinden, erforderlich.

StR Klingler (FDP) bedankt sich bei der Vorsitzenden für deren persönlichen Einsatz bei dem zur Behandlung anstehenden Thema. Dem drohenden Fachkräftemangel müsse entgegengetreten werden. Dies beginne im Schulbereich, indem dort den Kindern die besten Chancen eröffnet werden. Die Einschätzung, dass sich die Gymnasialquote durch das Wegfallen der verbindlichen Grundschulempfehlung weiter erhöht, teilt er. Die Realschulen und die Hauptschulen dürften jedoch nicht vernachlässigt werden; beim manchen Kindern setzten Entwicklungsprozesse erst spät ein.

Weiter merkt er an, zu hoffen sei, dass seitens der Landesregierung zügig Leitlinien für die Gemeinschaftsschule vorgegeben werden. Die Stadt Stuttgart könne in verschiedenen Schulen pädagogische Schwerpunkte setzen und die Entwicklung von Schulstandorten und von Schulsanierungen vorantreiben. Es müssten beste Rahmenbedingungen an den Schulen geschaffen werden. Dies sei Voraussetzung, damit Schüler und Lehrer gerne in die Schule gehen. Deshalb müsse auch Wert auf die Grundausstattung der Schule gelegt werden. So müssten bereits Grundschulen über gute EDV-Ausstattungen verfügen.

Begrüßt wird von ihm, dass über Kooperationen und Zusammenlegungen diskutiert wird. Solche Schritte machten allerdings nur dann Sinn, wenn dadurch nicht besonders viele Nachteile entstehen (z. B. lange Schulwege durch das Zusammenlegen von Albschule und Filderschule). Lobenswert äußert er sich zum Stadtbezirk Weilimdorf. Dort habe sich der Bezirksbeirat frühzeitig interfraktionell mit den Betreuungsstadträten und den Schulleitungen zusammengesetzt.

Der Diskussionsprozess für die Schulentwicklungsplanung stehe am Anfang. Alle Akteure gehörten einbezogen. Aktuell gehe es um Handlungsempfehlungen und Prüfaufträge. Die Gemeinschaftsschule habe sicherlich Chancen und Risiken. Gemeinschaftsschulen lösten gesamtgesellschaftliche Veränderungen aus (Vereine, Musikschulen etc.). Wenn der Wille vor Ort für Gemeinschaftsschulen vorhanden sei, könnten Lösungen für die Bildung gefunden werden.

Für die Stadt, so StRin Küstler (SÖS und LINKE), sei die weitere Entwicklung im Bereich des Schulwesens sehr bedeutsam. Die Diskussionen in den Stadtteilen und die Diskussionen aus dem Schulbereich zeigten, dass Schulentwicklungsplanung nicht nur Raumplanung bedeutet, sondern Schulentwicklungsplanung müsse auch auf aktuelle Anforderungen, wie veränderte Pädagogik, Inklusion, Herstellung von Bildungsgerechtigkeit und Herstellung von Bildungsübergängen etc., eingehen. Auf Stadtebene müsse Klarheit darüber hergestellt werden, welche Schularten/Schulformen in Zukunft gewollt werden. Dieses müsse dann beim Land beantragt werden. Hinter der Feststellung, dass die soziale Frage des 21. Jahrhunderts die Bildungsfrage darstellt, stehe die soziale Frage an sich. Es gehe darum, wie Eltern aufgrund ihrer Möglichkeiten ihre Kinder unterstützen und wie die Gesellschaft Kinder unterstützen muss, bei denen es an der Unterstützung des Elternhauses mangelt.

Noch nicht geklärt habe die Stadt, wie eine Lösung bei der Frage "Anschluss ohne Abschluss" gewährleistet werden kann. Ebenfalls habe noch keine Antwort darauf gefunden werden können, wie viele Kinder überhaupt die Schule ohne Abschluss verlassen. Um diese Kinder müsse man sich kümmern. Ihrer Überzeugung nach gehören Schulformen erprobt, die versuchen, sich den Schwierigkeiten, die sich aus der sozialen Frage ergeben, zu stellen. Das Schulsystem gehöre so ausgerichtet, dass es sich an den Chancen des einzelnen Kindes orientiert. Dazu gehöre das Einrichten von Gemeinschaftsschulen zur Herstellung einer größeren Bildungsgerechtigkeit durch eine veränderte, eine verbesserte Pädagogik. Mit dieser Schulform müsse angestrebt werden, die Übergänge zu erleichtern. Damit könne unter Umständen die zwei- bzw. Dreigliedrigkeit des Schulsystems überwunden werden. Außerdem beinhalte die Gemeinschaftsschule die Inklusion und den Ganztagesbetrieb.

Die Verwaltung habe die Notwendigkeit erkannt, in der weiteren Entwicklung alle Beteiligten mitzunehmen. Ihre Fraktion stelle sich in den Bereichen, in denen Gemeinschaftsschulen entwickelt werden sollen, Planungs-/Zukunftswerkstätten unter Beteiligung aller Akteure vor. Anstehende Fragen gehörten dort direkt im jeweiligen Stadtbezirk erörtert.

Der langfristig angelegte Prozess dürfe nicht bedeuten, dass Realisierungen verzögert werden.

Aus Sicht der Eltern fügt Frau Wassmer an, für die Eltern sei es bisher manchmal schwierig gewesen, sich im Prozess der Schulraumentwicklungsplanung wiederzufinden. Das Gefühl, nicht richtig einbezogen zu sein, sei von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich ausgeprägt. Im Zentrum der Überlegungen müssten die Kinder stehen, und neben dem Thema der Befähigung sich in wirtschaftliche Zusammenhänge einzufinden, müsse auch die ganzheitliche Bildung beachtet werden, damit sich aufrechte Persönlichkeiten entwickeln. Dies beginne in der Grundschule. In Ganztagesgrundschulen gehe es nicht nur um die Kinderbetreuung, sondern auch darum, mit den Kindern ganzheitlich zu lernen und zu leben. Wenn Eltern nicht mitgenommen würden, verstärke sich die Abwanderung in Richtung privater Schulen/Spezialschulen. Eltern, die einbezogen werden, würden Konzepte mittragen.

Die geschäftsführende Schulleiterin für Grund- und Hauptschulen, Frau Schlüter, betont die Bedeutung, Schulgemeinden mit einzubeziehen. Gemeinschaftsschule bedeute nicht nur eine Campuslösung. Diese Schulform bringe auch umfassende pädagogische Veränderungen mit sich. Diese seien, dies zeigten die Versuche in ihrer Schule, sehr spannend und absolut positiv in der Anlage. Notwendig sei dafür ein Umdenken. Abgleiche mit dem Bisherigen sollten nicht mehr stattfinden. Von diesen Einschränkungen (Schubladendenken) müsse man sich frei machen. Außer Frage steht für sie, dass die Eltern bei den Entscheidungen mitgenommen gehören. Für eine Gemeinschaftsschule seien Beschlüsse der Schulgremien erforderlich (Beschluss der Schulkonferenz/umfas-sende Information der Eltern). Ihrer Einschätzung nach ist es notwendig, die Gesellschaft insgesamt darüber zu informieren, was Gemeinschaftsschule vom pädagogischen Ansatz her bedeutet. Für die Offenheit der Stadt gegenüber neuen Entwicklungen bedankt sich Frau Schlüter. Sie erklärt, die Schulen seien bereit, mitgenommen zu werden und verfügten auch über das dafür notwendige Know-how.

Für den Gesamtelternbeirat trägt Frau Stark-Murgia vor, Prüfaufträge für Gemeinschaftsschulen würden begrüßt. Eltern müssten mitgenommen werden. Gemeinschaftsschulen können nur im Ganztagesbetrieb funktionieren, und Ganztagesgrundschulen beinhalteten bessere Bildungschancen für alle.

Gegenüber StRin Gröger wirbt die Vorsitzende dafür, gegebenenfalls auch Prüfaufträge in Auftrag zu geben, die von der derzeitigen Schulgemeinde als nicht notwendig angesehen werden. Niemand könne entscheiden, was aktuell eine detaillierte Prüfung umfassen muss. Bezogen auf die Altenburgschule und die Elise-von-König-Schule fährt sie fort, in den Bereichen obere und untere Neckarvororte müsse eine Antwort auf ein deutliches Defizit bei Realschulplätzen gefunden werden. Auf nachhaltiges Unverständnis stößt vor diesem Hintergrund bei ihr, wenn eine Prüfung der Altenburgschule als Realschulstandort, parallel zu der beantragten Prüfung als Gemeinschaftsschule, abgelehnt würde. Pädagogik sei ohne Berücksichtigung der Faktenlage nicht machbar.

Zur Gemeinschaftsschule berichtet BMin Dr. Eisenmann weiter, dass am vergangenen Montag Herr Zeller, der als Städtetagsmitarbeiter für die AG Schulämter und damit für das Thema Gemeinschaftsschule zuständig ist, davon gesprochen hat, dass für Gemeinschafsschulen noch Themen wie Bildungspläne, die Bedarfe eines Modellraumprogramms, die Frage "wie wird eine Ganztagesschule in einer Gemeinschaftsschule umgesetzt?" und die Frage "wie soll der Übergang von einer Gemeinschaftsschule zu einem Gymnasium erfolgen?" offen sind. Dies habe auch eine Diskussion im Schulbeirat gezeigt. Antworten des Landes auf Schreiben der Stadt zu Themen wie Inklusion etc. würden schriftlich nicht erfolgen. Im Gegensatz zur Ganztagesschule, die bereits bewiesen habe, dass mit ihr die richtigen Schritte zu mehr Bildungsgerechtigkeit möglich sind, müsse die Gemeinschaftsschule diesen Beweis erst noch antreten. Eindeutig habe das Land kommuniziert, dass im nächsten Schuljahr in Baden-Württemberg 30 Gemeinschaftsschulen umgesetzt werden. Unrealistisch sei, dass in der Altenburgschule und in der Elise-von-König-Schule parallel zueinander Gemeinschaftsschulen existieren können. Daher sollten Alternativen geprüft werden, unabhängig davon, welche Entscheidung letztlich getroffen wird.

Aufgrund des interfraktionellen Antrags habe sie Schulen angerufen, die in diesem Antrag als Schulen benannt werden, bei denen Gemeinschaftsschulen geprüft werden sollen. Diese hätten davon erst aus dem Antrag erfahren. Auf Bitten der Schulen verzichtet sie darauf, Schulnamen zu nennen. Gemeinschaftsschule könne nicht verordnet werden. Die allen so wichtige "Schule von unten" könne nichts überstülpen. Der anstehende Prozess benötige Zeit, und diese Zeit sollte man sich auch nehmen. Besser sei es, zwei Prüfaufträge mehr zu erteilen, um sicherzugehen, dass der letztlich eingeschlagene Weg auch der richtige ist. Die Fachleute im Schulverwaltungsamt und vom Büro GUS befürworteten eine Prüfung der Altenburgschule als Realschulstandort.

Im weiteren Verlauf werden die unterschiedlichen Positionen zu einem Prüfauftrag "Altenburgschule als Realschulstandort" dargelegt. Für diesen Prüfauftrag sprechen sich StR Klingler, StRin Ripsam, StR Gulde, StR Sauer (CDU) und Frau Brittinger (beratendes Mitglied des Schulbeirats/Staatliches Schulamt) aus. Dagegen halten es
StR Lazaridis, StRin Gröger und StRin Küstler nicht für erforderlich, diesen Prüfauftrag aufrechtzuerhalten. Von StRin Gröger wird die Auffassung vertreten, dass die letzten beiden Punkte, die von der Vorsitzenden noch als offen bezeichnet worden sind, mittlerweile geklärt sind. Zudem erklärt sie, das Neufassen von Bildungsplänen benötige Zeit. Die Kommunen müssten nun erklären, an welchen Standorten sie sich Gemeinschaftsschulen vorstellen können. Dies erachtet sie u. a. auch deswegen als bedeutsam, damit an solche Schulen nicht Schulleiter von aufgelösten Hauptschulen versetzt werden, die dieser neuen Schulart eher kritisch gegenüberstehen. Gegenüber StRin Gröger wird seitens der Vorsitzenden angemerkt, das Schulverwaltungsamt habe im Rahmen der Sozialen Stadt vorgeschlagen, im Gebiet Hallschlag einen Realschulstandort zu prüfen. Diese Schulart, so die Vorstellung der Fachleute, könne sich auf das dortige Umfeld positiv auswirken.

Zu einer Frage von Frau Stark-Murgia, die sich im Neckarpark ebenfalls ein Gemeinschaftsschulmodell vorstellen kann, führt die Vorsitzende aus, im Neckarpark stehe eine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Umgang mit diesem Gebiet aus. Für einen Schulstandort seien 600 bis 700 Wohneinheiten notwendig. Dieses Gebiet stehe weiterhin auf der Tagesordnung als Schulstandort (s. a. Seite 16 dieses Protokolls, Maßgaben/Ergänzungen zur Beschlussantragsziffer 4).

III. Abstimmungsvorgänge

Zur weiteren Vorgehensweise bemerkt BMin Dr. Eisenmann grundsätzlich, die Themen würden nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in aller Ruhe mit den Verantwortlichen vor Ort in eine Weiterbearbeitung gegeben. Sollten sich dabei z. B. aus neuen Erkenntnissen weitere Punkte ergeben, würden diese mit aufgenommen. Manches sei heute noch nicht absehbar. Die Auffassung von StR Kanzleiter (SPD), dass, wenn im weiteren Verlauf neue Themen auftreten, die Bezirksbeiräte und Schulen erneut eingebunden werden, teilt die Bürgermeisterin.

Im Verlauf der Aussprache bittet StRin Ripsam (CDU) die Verwaltung, schnellstmöglich gegenüber dem Staatlichen Schulamt die Dringlichkeit einer zügigen Besetzung der Schulleiterstelle der Filderschule deutlich zu machen.

BMin Dr. Eisenmann stellt die Beschlussantragsziffern zur Abstimmung, wobei sie Bezug nehmend auf die Beschlussantragsziffer 2 betont, dass die Prüfaufträge generell unter folgenden Gesichtspunkten bearbeitet werden:
- Warum will man eine Änderung vornehmen?
- Was bedeutet dies in der jetzigen Form?
- Was bedeutet eine Änderung?
- Gleichbehandlung der Stadtbezirke

Nur wenn auch Gegenvorschläge geprüft werden, könnten zu einem späteren Zeitpunkt Abwägungen stattfinden.

Die Abstimmungsergebnisse sowie die besprochenen Maßgaben/Ergänzungen sind nachstehend aufgeführt (nicht aufgerufen werden die Beschlussantragsziffern 1 und 8):

Beschlussantragsziffer 2
(Planungsbezirk Nord-West / Stadtbezirke Feuerbach und Weilimdorf)

Maßgabe/Ergänzung
- Überprüfung, dass die Föhrichschule und die Bismarckschule weiterhin getrennt voneinander bestehen [StRin Gröger (SPD)]

Nachdem sich dagegen keine Einwendungen erheben, stimmen der Schulbeirat und der Verwaltungsausschuss in getrennten Abstimmungen dieser Beschlussantragsziffer 2 einmütig zu.


Beschlussantragsziffer 3
(Planungsbereich Nord-Ost / Stadtbezirke Mühlhausen, Stammheim und Zuffenhausen)

Maßgaben/Ergänzungen
- Um Vergleiche und Folgeabschätzungen vornehmen zu können, werden in Zusammenhang mit dem Thema Gemeinschaftsschule Stammheim die Auswirkungen auf die Park-Realschule und die Hohensteinschule geprüft (Frau Brittinger, BMin Dr. Eisenmann).

- Zur Beschlussantragsziffer 3c / Vernetzung der zwei Sonderpädagogischen Schulen ist zu berücksichtigen (Herr Hezel)

Nachdem sich dagegen keine Einwendungen ergeben, stimmen der Schulbeirat und der Verwaltungsausschuss, jeweils in getrennten Abstimmungen, der Beschlussantragsziffer 3 einmütig zu.


Beschlussantragsziffer 4
(Planungsbereich Neckar / Stadtbezirk Bad Cannstatt, Hedelfingen, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Untertürkheim, Wangen)

Maßgaben/Ergänzungen
- Sollte im NeckarPark kein Bildungsstandort realisiert werden, ist zu klären, wie der Standort Martin-Luther-Straße weiterentwickelt werden kann (BMin Dr. Eisenmann).
- Prüfung einer inhaltlichen Weiterentwicklung der Wilhelmsschule Wangen
(BMin Dr. Eisenmann)

- Zur Beschlussantragsziffer 4g / zwei- bzw. dreizügiges Gymnasium macht dort aufgrund des Bedarfs Sinn [die Vorsitzende gegenüber StR Gulde (FW)].

Zur Beschlussantragsziffer 4a "Prüfung einer Überführung der Werkrealschule Altenburgschule in eine Realschule" stellt BMin Dr. Eisenmann nach eingehender Diskussion fest:

- Der Schulbeirat stimmt diesem Prüfauftrag bei 11 Ja-Stimmen und 7 Gegenstimmen mehrheitlich zu.

- Der Verwaltungsausschuss lehnt diesen Antrag bei 7 Ja- und 9 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

Der Beschlussantragsziffer 4 stimmen der Schulbeirat und der Verwaltungsausschuss unter Berücksichtigung der vorstehenden Abstimmung zur Beschlussantragsziffer 4a in getrennten Abstimmungen einmütig zu.

Somit werden entsprechend den Anträgen Nrn. 842/2011 und 845/2011 die Altenburgschule und die Elise-von-König-Schule als Gemeinschaftsschulen geprüft.


Beschlussantragsziffer 5
(Planungsbereich Filder Mitte-Ost / Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch)

Maßgaben/Ergänzungen
- Zu Beschlussantragsziffer 5d / Verwaltung soll versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen [StRin Ripsam, StRin Küstler (SÖS und LINKE)].

- Zu den Beschlussantragsziffern 5a und c / Prüfung einer zweizügigen Grundschule anstelle der Auflösung der Albschule (StRin Gröger)

- Zu den Ziffern 5b und 7c des Antrags Nr. 842/2011 sagt BMin Dr. Eisenmann zu, dass die Verwaltung auf die dort genannten Schulen mit der Frage zugehen wird, ob diese sich eine Rolle in einer Gesamtkonzeption vorstellen können. Über das Ergebnis bzw. welches Vorgehen mit diesen Schulen ggf. abgestimmt wird, werde berichtet.

Zur Ziffer 5a des Antrages Nr. 842/2011 ergeben sich folgende Abstimmungen:

- Der Schulbeirat stimmt der Prüfung der Weiterentwicklung der Grund- und Hauptschule Körschtalschule zu einer Gemeinschaftsschule mit einer Schullaufbahn von Jahrgangsstufe 1 bis 10 einmütig zu.

- Der Verwaltungsausschuss stimmt der Prüfung der Weiterentwicklung der Grund- und Hauptschule Körschtalschule zu einer Gemeinschaftsschule mit einer Schullaufbahn von Jahrgangsstufe 1 bis 10 einmütig zu.

Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ergeben sich gegen die Beschlussantragsziffer 5 keine Einwendungen.

Beschlussantragsziffer 6
(Planungsbereich Filder West / (Stadtbezirk Vaihingen mit Kaltental)

Maßgabe/Ergänzung
- Beschlussantragsziffer 6d / Bei der Steinbachschule wird der Ansatz Schulkindbetreuung (Schülerhaus, Ganztagesgrundschule) eine Rolle spielen
(BMin Dr. Eisenmann, StRin Ripsam)

Nachdem sich dagegen keine Einwendungen erheben, stimmen sowohl der Schulbeirat als auch der Verwaltungsausschuss in getrennten Abstimmungen der Beschlussantragsziffer 6 einmütig zu.


Beschlussantragsziffer 7
(Planungsbereich Innenstadt / (Stadtbezirke Botnang, Mitte, Nord, Ost, Süd und West)

Die Vorsitzende erklärt zu diesem Planungsbereich, seitens der Fraktionen gebe es wohl Konsens darüber, dass für die Innenstadt bis zu sieben zusätzliche Gymnasialzüge und rund fünf zusätzliche Realschulzüge benötigt werden.

In der Folge schlägt sie aus zeitlichen Gründen vor, dass die Verwaltung den in der Beschlussantragsziffer 7 enthaltenen Prüfauftrag bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30.11.2011 übersichtlich darstellt. Dabei sind der im ersten Absatz genannte Aspekt, die beantragte Prüfung von Gemeinschaftsschulen und die Diskussionen in den Bezirksbeiräten, zu berücksichtigen.

Nachdem sich gegen die in der Beschlussantragsziffer 7 dargestellte Vorgehensweise keine Einwendungen erheben, wird zudem Einvernehmen darüber hergestellt:

- dass dieser Tagesordnungspunkt in der Verwaltungsausschusssitzung am 30.11.2011 erneut als Tagesordnungspunkt 1 unter erneuter Berücksichtigung des Schulbeirats nochmals vorgesehen wird und dieser Tagesordnungspunkt nicht in der morgigen Sitzung des Gemeinderates, sondern in der Gemeinderatssitzung am 01.12.2011 abschließend behandelt wird.

- dass sich bis zum 30.11.2011 die Fraktionen auch mit der Antragsziffer III des CDU-Antrags Nr. 845/2011 auseinandersetzen (Erweiterung des Unterausschusses Schulsanierungen um den Themenbereich Schulentwicklungsplanung).

Mit diesen Maßgaben schließt BMin Dr. Eisenmann diesen Tagesordnungspunkt ab.
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