Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 442/2022
Stuttgart,
07/05/2022



Verlängerung des Betriebs der Corona-Schutzunterkunft Ulmer Str. 216



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.07.2022
20.07.2022



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, für Menschen mit Verdacht oder bestätigter Corona-Infektion, die sich nicht selbst isolieren können, und für deren engsten Kontaktpersonen (KP1) den Betrieb der Schutzunterkunft Ulmer Str. 216 bis 31.07.2022 zu verlängern.

2.. Von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Teilergebnishaushalt 530 – Gesundheitsamt entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Aufwendungen für den Betrieb der Schutzunterkunft Ulmer Str.216 - sozialarbeiterische Betreuung, Vollverpflegung, Sicherheitsdienst, Corona-Sonderreinigungen und Wäscheservice sowie Corona-Krankentransporte - im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von voraussichtlich bis zu 1.036.800 EUR wird Kenntnis genommen.

3. Die Deckung im Haushaltsjahr 2022 erfolgt im THH 530 – Gesundheitsamt in Höhe von 815.800 EUR durch Inanspruchnahme der im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 900 6120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve. Der überplanmäßigen Mittelbewilligung im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von bis zu 815.800 EUR wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Solange eine Quarantäne für Menschen mit Verdacht auf oder bestätigter Corona-Infektion empfohlen bzw. angeordnet wird (durch das Gesundheitsamt bzw. Amt für öffentliche Ordnung), ist die Einrichtung einer Schutzunterkunft zielgruppenübergreifend (Geflüchtete, derzeit insbesondere aus der Ukraine, Menschen in Wohnungsnot, weitere unterstützungsbedürftige Menschen aus der Bevölkerung, die sich nicht in der eigenen Häuslichkeit isolieren können) eine wichtige und tragende Säule in der Pandemiebekämpfung.

Deshalb nahm die Gesundheitsverwaltung als Quarantänestationen für infizierte Menschen sowie für enge Kontaktpersonen bzw. Verdachtsfälle im Frühjahr 2020 die Schutzunterkünfte Hohenheimer Straße 76, Ulmer Straße 216 und Strombergstraße 15 in Betrieb (vgl. GRDrs 479/2020). Die Schutzunterkunft Rosensteinstraße 14/16 folgte im Oktober 2020 (vgl. GRDrs 961/2020). Im Einzelnen wird auf die Gesamtdarstellung in der GRDrs 651/2021 „Betrieb von Corona-Schutzunterkünften (Quarantänestationen)“ verwiesen.

Diese Infrastruktur hat sich bewährt. Die vorgehaltenen Kapazitäten wurden vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklungen laufend überprüft und angepasst (aktive Steuerung).

Im Jahr 2022 ist nur noch eine eigenständige Schutzunterkunft im Gebäude Ulmer Straße 216 in Betrieb. Der Mietvertrag in der Schutzunterkunft Ulmer Str. musste allerdings aufgrund der im Frühjahr 2022 noch hohen Inzidenzzahlen vom 16.03.2022 auf 30.09.2022 verlängert werden. Dies ermöglicht noch eine Belegung mit infizierten und engsten Kontakt-Personen bis 31.07.2022 – danach erfolgt der sog. Rückbau (Abwicklung und Beseitigung von Gebrauchsschäden).

Schutzunterkunft Ulmer Straße 216 (ehem. Hotel Ambiente) in S-Wangen
71 Plätze
Betreuungsträger DRK
Betrieb und Belegung: 04.04.2020 bis 31.07.2022
Mietbeginn 17.03.2020, Mietvertragsende 30.09.2022. Der Zeitraum zwischen Betriebsende und Mietvertragsende dient dem Rückbau bzw. der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

Hinweis: Das oben ebenfalls erwähnte Gebäude Rosensteinstraße 14/16 (A&O Hostel) dient aufgrund des Kriegs in der Ukraine bis 31.07.2022 als Notunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine mit einem eigenen Schutzunterkunft-Bereich (Laufzeit bis 30.06.2022) mit bis zu 31 Zimmern für mit Corona infizierte Ukrainer*innen. Hierzu wurden auf Verwaltungsebene Entschließungen gefertigt


Finanzielle Auswirkungen


Schutzunterkunft Ulmer Straße 216 (ehem. Hotel Ambiente) in S-Wangen

Gesamtaufwand 2022, einschließlich Miete, bis 31.09.2022 bis zu 1.508.652 EUR.

THH 230Kontengruppe
Betrag
Miete und Nebenkosten bis 31.09.2022
471.852 EUR

THH 530Kontengruppe
Betrag
Sicherheitsdienst42410
213.400 EUR
Corona-Sonderreinigungen42410
74.600 EUR
Vollverpflegung durch Malteser Hilfsdienst42510
221.000 EUR
Betreuungsaufwendungen44310
516.400 EUR
Wäscheservice44310
3.400 EUR
Krankentransporte44310
8.000 EUR


Die Miet- und Nebenkosten wurden bereits durch die GRDrs 27/2022 im THH 230 – Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 – Immobilienverwaltung, Kontengruppe 42310 – Mieten und Pachten überplanmäßig gedeckt.

Die oben genannten Aufwendungen werden im Haushaltsjahr 2022 im THH 530 – Gesundheitsamt wie folgt gedeckt:
Kontengruppe 42510 – Aufwendungen Sach-und Dienstleistungen 221.000 EUR
Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen 288.000‬ EUR
Kontengruppe 44310 – Geschäftsaufwendungen 527.800‬ EUR

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 815.800 EUR im Haushaltsjahr 2022 erfolgt durch Inanspruchnahme der im THH 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 900 6120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve, soweit eine Deckung aus einer Kostenbeteiligung des Landes nicht erfolgt.

Rückbau und Schadensersatz
Aufwendungen für den Rückbau und Schadensersatz sind im Haushalt 2022 nicht berücksichtigt. Die Aufwendungen für den Rückbau, die Wiederherstellung oder für Schadensersatzleistungen hinsichtlich der Schutzunterkünfte Ulmer Straße 216 sowie Rosensteinstraße 14/16 können aktuell noch nicht beziffert werden, da
- zum Einen die Ulmer Straße 216 noch nicht an den Eigentümer zurückgegeben werden kann (Mietvertrag läuft bis 30.09.2022) und
-zum Anderen die Rückgabe der Schutzunterkunft/Notunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine Rosensteinstraße 14/16 an den Eigentümer nach Schließung am 31.07.2022 erst noch abgewickelt werden muss.






Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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