Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1179/2021
Stuttgart,
11/09/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2021



Lernräume

Beantwortung / Stellungnahme

Mit dem Beschluss des Modellprojekts „Lernräume für Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften“ (GRDrs 674/2020) sowie über eine Spende der Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung konnten im Herbst 2020 im referats- und ämterübergreifenden Zusammenwirken (Referat Jugend und Bildung und Referat Soziales und gesellschaftliche Integration) sowie der Unterstützung der Träger der Flüchtlingshilfe insgesamt vier Lernräume modellhaft etabliert werden. Die Finanzierung der vier Lernräume mit je einer 50% Fachkraftstelle endet am 31. Oktober 2022. Die Bedarfe für die Verstetigung wurden mit der GRDrs 312/2021 mitgeteilt. Diverse Anträge der Fraktionen haben dies aufgegriffen.

Zum weiteren Ausbau der Lernräume, auf den sich der vorliegende Antrag bezieht, kann auf die GRDrs 186/2021 verwiesen werden. Dort ist beschrieben, dass die vielen bislang nicht mit Lernräumen/Lernangeboten versorgten Kinder und Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften über unterschiedliche Settings von „Lernräumen“ erreicht werden könnten. Diese konzeptionelle Ausweitung sieht vor, dass neben den vier klassischen Lernräumen, bestehende Kooperationen mit Institutionen im Sozialraum noch stärker eingebunden und genutzt werden (z.B. Stadtteilbibliotheken mit den Lernstudios, Jugendhäuser etc.). Dadurch lassen sich Synergien mit bestehenden Ressourcen gewinnen.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass die durchschnittlichen Kosten je weiterem Lernraum, in einer erweiterten Form gedacht, mit ca. 40.000 EUR pro Jahr ausreichen. Mit dem beantragten Betrag könnten in 2022 drei bis vier und ab 2023 weitere zwei Lernräume starten. So könnten dauerhaft ca. 10 Lernräume stadtweit in unterschiedlichen Ausgestaltungen für Kinder und Jugendliche aus Unterkünften zur Verfügung stehen.

Voraussetzung des Ausbaus weiterer Lernräume/Lernsettings ist die Verstetigung der vier bestehenden Lernräume in den Gemeinschaftsunterkünften. Zu beachten ist zudem, dass der erforderliche personelle Aufwand in der Verwaltung zum Aufbau und zur Begleitung der Lernräume hier nicht berücksichtigt ist.


Vorliegende Anträge/Anfragen

851/2021 Nr.1 lit. f Die FrAKTION




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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