Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
AK-0504-00
GRDrs
803/2014
Stuttgart,
11/18/2014
Auszahlung des Leistungsentgelts an die städtischen Beschäftigten im Jahr 2014
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
03.12.2014
04.12.2014
Beschlußantrag:
1. Im Jahr 2014 erhalten die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart (einschl. Klinikum) mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember tariflich 6 v. H. und übertariflich 18 v. H. des für den Monat September 2014 zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen.
Die Auszahlung erfolgt unter Vorbehalt.
2. Von der weiteren Vorgehensweise zur Leistungsbezogenen Bezahlung (LBB) in der Stadtverwaltung wird zustimmend Kenntnis genommen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1. Nach § 18 Abs. 3 TVöD steht für die Auszahlung von Leistungsentgelten im Jahr 2014 ein Gesamtvolumen von 2,0 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten zur Verfügung. Dies beträgt 4
,
9 Mio. EUR für die Ämter und 1,1 Mio. EUR für die Eigenbetriebe Stuttgart sowie 2,9 Mio
.
EUR für das Klinikum
.
Das Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden. Der Arbeitgeber ist zur jährlichen Auszahlung der Leistungsentgelte verpflichtet. Das System der LBB ist betrieblich zu vereinbaren.
Da bisher keine betriebliche Vereinbarung zur Ausgestaltung des Systems der LBB zustande kam, haben die Beschäftigten einen tarifrechtlichen Anspruch auf Auszahlung von 6 v. H. des Tabellenentgelts des Monats September 2014 mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2014.
Der Restbetrag des Gesamtvolumens (18 v. H. des Tabellenentgelts des Monats September 2014) wäre nach den Regelungen des TVöD in das Jahr 2015 zu übertragen.
Bislang konnte keine Einigung mit dem Gesamtpersonalrat über den Abschluss einer Dienstvereinbarung zur leistungsbezogenen Bezahlung erzielt werden. Das Festhalten an der oben dargestellten tariflichen Regelung würde den Betriebsfrieden erheblich beeinträchtigen. Abweichend von dieser tariflichen Regelung wird deshalb beabsichtigt, diese 18 v. H. zusätzlich auszuschütten. Damit wird an die Beschäftigten das volle Leistungsentgeltvolumen (6+18 = 24 v. H.) des Jahres 2014 pauschal ausgeschüttet. Dies entspricht der Praxis der Vorjahre.
Die von der Landeshauptstadt Stuttgart praktizierte Handhabung ist jedoch nicht tarifkonform. Zur Minimierung rechtlicher und finanzieller Risiken wird der übertarifliche Anteil unter Anrechnungsvorbehalt gestellt.
2.
Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung hat zum Thema LBB einen Meinungsbildungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung eingeleitet.
- Als erster Schritt wurde eine Umfrage unter den städtischen Amts- und Betriebsleitungen durchgeführt, in der zu verschiedenen Aussagen zum Thema LBB zustimmend oder ablehnend Stellung genommen werden konnte. Aus den eingegangenen Rückmeldungen ergibt sich eine deutliche grundsätzliche Zustimmung dieser Führungsebene für eine Einführung der LBB, überwiegend in Form einer systematischen Leistungsbewertung.
- Als nächster Schritt wird eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus Führungskräften aus allen Ämtern (Amtsleitungen, Verwaltungsleitungen und Leitungen großer Fachabteilungen) zusammensetzt. Die Arbeitsgruppe wird in mehreren Themenblöcken Eckpunkte für ein Stuttgarter Modell erarbeiten. Die Personalvertretung wird gebeten, dabei mitzuwirken.
- Anschließend wird der zeitliche, personelle und technische Aufwand für dieses Modell abgeschätzt.
- Bis Mai 2015 wird die Arbeitsgruppe der Verwaltungsspitze ein Ergebnis vorschlagen, das dann dem Gesamtpersonalrat als Gesamtgremium vorgestellt und mit ihm im Rahmen der Beteiligung erörtert wird.
- Im Juli 2015 soll der Verwaltungsausschuss wieder mit der Angelegenheit befasst werden.
Finanzielle Auswirkungen
1. Da die Mittel im Gesamtpersonalkostenbudget enthalten sind, handelt es sich nicht um eine überplanmäßige Ausgabe, sondern lediglich um eine zeitlich vorgezogene Auszahlung.
2. Die erforderlichen Mittel zur Ein- und Durchführung der LBB werden im Rahmen des Arbeitsgruppenprozesses festgestellt.
Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
274/2014 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion (Leistungsorientierte Bezahlung bei der Stadt Stuttgart - Vorteile und Nachteile in 2015 abwägen)
285/2014 CDU-Gemeinderatsfraktion (Fundierte Diskussion über die Einführung der leistungsorientierten Bezahlung bei der LHS)
287/2014 SPD-Gemeinderatsfraktion (Gute Arbeit - Motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
Erledigte Anträge/Anfragen
274/2014 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion (Leistungsorientierte Be-zahlung bei der Stadt Stuttgart - Vorteile und Nachteile in 2015 abwägen)
285/2014 CDU-Gemeinderatsfraktion (Fundierte Diskussion über die Einführung der leistungsorientierten Bezahlung bei der LHS)
287/2014 SPD-Gemeinderatsfraktion (Gute Arbeit - Motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
Werner Wölfle
Bürgermeister
Anlagen
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