Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Referat Städtebau und Umwelt

Gz: RSO/StU 1515-00
GRDrs 173/2012
Ergänzung
Stuttgart,
07/09/2012



Luftreinhaltung
Weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.07.2012
25.07.2012



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über anstehende Maßnahmen zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen.

2. Finanzierungsbeschluss
2.1 Im Finanzhaushalt werden folgende außerplanmäßigen Auszahlungen zu-
gelassen:

Teilfinanzhaushalt 320 – Amt für öffentliche Ordnung
Projekt 7.329000 – Sonstige Investitionen
Ausz.Gr. 783 – Erwerb von beweglichem Sachvermögen

Jahr 2012 265.000 EUR

Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt
Projekt 7.665019 – Maßnahmen zu Luftreinhaltung Cannstatter-/Hohenheimer
Straße (Tempo 40)
Ausz.Gr. 7873 – Sonstige Baumaßnahmen

Jahr 2012 671.000 EUR

2.2 Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 936.000 EUR werden Mittel des Teilhaushalts 900 – Allgemeine Finanzverwaltung, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen (allgemeine Deckungsreserve) herangezogen.



Begründung:


Der Gemeinderat hat am 15.05.2012 über Vorlage GRDrs 173/2012 „Luftreinhaltung - Weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt Stuttgart“ beraten.

Dabei wurden verschiedene Vorschläge gemacht, Fragen an die Verwaltung gestellt und zu den Vorhaben T 40 Hohenheimer Straße und B 14 Cannstatter Straße keine Beschlüsse gefasst.


T 40 Hohenheimer Straße

Die Verwaltung folgt weiterhin dem Tempo-40 Gutachten, wonach derartige Maßnahmen in Steigungsstrecken eine sinnvolle Maßnahme zur Reduzierung der Luftschadstoffe darstellen.

In der Diskussion im UTA und auch im SPD-Antrag 151/ 2012 „Weniger Lärm und bessere Luft für den Stuttgarter Osten“ werden derartige T 40 Steigungsstrecken als flächendeckende Maßnahmen gefordert.

Die Verwaltung hält die Frage eventueller Verdrängungsverkehre für ein extrem sensibles Thema und möchte keinesfalls Verkehrsregelungen treffen, welche Bürger an diesen Straßen gegeneinander ausspielen. Derartigen Vorwürfen kann nur durch abgesicherte und erhobene Fakten begegnet werden. Flächendeckende Versuche ohne klare Wirkungszusammenhänge führen letztlich nur zu Vermutungen und Spekulationen, welche Auswirkungen Tempo 40 in Bezug auf Verdrängungseffekte innerhalb und auch zwischen den Stadtbezirken hat. Von daher wird zunächst nur eine isolierte Verifizierung durch Erprobung in der Hohenheimer Straße dazu Klarheit bringen.

Parallel dazu kann die Ausarbeitung weiterer Tempo-40-Strecken erfolgen, da die Erarbeitung des geforderten stadtteilbezogenen bzw. stadtübergreifenden Konzeptes einige Zeit beanspruchen wird und somit die Maßnahme Hohenheimer Straße verzögern würde. Dabei wird es Steigungsstrecken geben, welche nur anders beschildert werden und solche welche umfangreiche Neuberechungen der Verkehrsregelungen (Grüne Welle) erfordern. Ungeachtet der fehlenden Finanzierung dieser Maßnahmen wird allein aus arbeitstechnischen Gründen eine Umstellung nur Zug um Zug erfolgen können.

Die Verwaltung hält daher an der zeitnahen Umsetzung der bereits projektierten Maßnahmen in der Hohenheimer Straße aufwärts fest (Anlage 2). Unabhängig von der Tempo-40 Regelung sollten die beabsichtigten Änderungen der Parkregelungen rasch umgesetzt werden, da die Zusammenhänge zwischen bestehender Parkregelung und der negativen Auswirkungen auf die Luftsituation eindeutig sind (Anlage 1). Es hat sich nämlich bei Messfahrten gezeigt, dass für den Schadstoffausstoß vor allem die Gleichmäßigkeit des Verkehrsablaufs maßgeblich ist. Um den Anregungen nach schnellerer Umsetzung weiterer derartiger Maßnahmen Rechung zu tragen, schlägt die Verwaltung vor, parallel zur Erprobung B 27 Hohenheimer Straße weitere Steigungsstrecken vorzubereiten. Der Gemeinderat erhält dadurch einen Überblick, welche Straßen nur mit Beschilderung umgestellt werden können und welche weiterer verkehrstechnischer Maßnahmen bedürfen. Außerdem können entstehende Kosten abgeschätzt werden. Hierüber wird gesondert berichtet.


Maßnahme B 14 Blockabfertigung / Pförtneranlage

Die Verwaltung hält grundsätzlich an dem Ziel fest, im Bereich des Neckartors Anfahr- und Bremsvorgänge zu vermeiden. Dazu ist - wie in GRDrs 173/2012 konzipiert - eine gezielte Blockabfertigung mit separater Signalanlage ein probates Mittel (Anlage 3). Denn dadurch kann die gewünschte definierte Pulkbildung von Fahrzeugen und damit eine Verstetigung des Verkehrs unabhängig vom individuellen Verkehrsverhalten erzwungen werden.

Soll jedoch der Bau einer separaten Signalanlage zur Blockabfertigung vermieden werden, kann alternativ die Geschwindigkeit vor der Kreuzung Cannstatter /Heilmann­straße dynamisch geregelt werden. Auf der Cannstatter Straße stadteinwärts wird dem Autofahrer dann über dynamische Anzeigen jene Geschwindigkeit empfohlen, welche er fahren soll, um an der Signalanlage Heilmannstraße nicht anhalten zu müssen.

Dies soll im Folgenden beispielhaft dargestellt werden:

„Ein Fahrzeug fährt mit 50 km/h entlang der Cannstatter Straße stadteinwärts. Dieses Fahrzeug kommt an der Signalanlage Heilmannstraße mit dieser Geschwindigkeit gerade noch bei Grün über die Kreuzung. Fahrzeuge, welche später die Signalanlage erreichen, erhalten die Empfehlung „Grüne Welle bei 30 km/h“. Dies ist dann die Geschwindigkeit, um bei Grünbeginn an der Signalanlage Heilmannstraße ohne Halt passieren zu können. Spätere Fahrzeuge erhalten dann für eine Fahrt ohne Halt die Empfehlung 40 km/h, usw. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist in diesem Beispiel aber immer konstant 50 km/h.“

Diese Maßnahme erzeugt allerdings nur dann eine positive Wirkung, wenn erneute Beschleunigungsvorgänge nach der Signalanlage Heilmannstraße wirkungsvoll vermieden werden. Dies soll mit einer weiteren dynamischen Geschwindigkeitsempfehlung für eine Grüne Welle erfolgen. Zusätzlich kann dort dann auch über eine dynamische Geschwindigkeitsanzeige verkehrsbedingt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert werden. Dies ist dann an dieser Stelle auch die konsequente Verknüpfung zu der genehmigten Maßnahme im Zuge des EU-Projektes 2MOVE2 im weiteren Verlauf der B14 bis zum Österreichischen Platz.

Auf eine Geschwindigkeitsüberwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, angezeigt durch die o. g. dynamische Geschwindigkeitsanzeige, welche sowohl 50 km/h als auch 40 km/h überwacht, sollte auch bei dieser Alternative nicht verzichtet werden. Kostengünstige Geräte, welche die Umstellung 50 / 40 km/h automatisiert vornehmen, sind zurzeit in der Entwicklung und benötigen zudem noch eine Zulassung durch die PTB. Sobald diese Technik zu Verfügung steht, beabsichtigt die Verwaltung diese
Überwachungsanlagen entsprechend aufzurüsten. Zwischenzeitlich kann diese Umstellung manuell erfolgen.

Bei dieser reduzierten Variante können der Neubau der Signalanlage für die Blockabfertigung und damit auch die Rotlichtüberwachungstechnik entfallen. Jedoch ist zusätzlich ca. 300 m vor der Kreuzung Heilmannstraße eine dynamische Anzeige „Grüne Welle bei xx km/h“ erforderlich. Diese Vario-Tafel kostet 50 000 Euro.

Diese „Grüne-Welle“-Anzeige stellt allerdings im Vergleich zur von der Verwaltung empfohlenen Blockabfertigung mit Signalanlage lediglich eine Empfehlung für den Verkehrsteilnehmer dar. Die gewünschte Geschwindigkeit kann bei dieser Maßnahme nicht erzwungen werden. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung der „Grüne-Welle“-Empfehlung greifen daher bis zur Heilmannstraße nicht!

Geringere Auszahlungen gegenüber dem Vorschlag mit Blockabfertigung / Pförtnerampel:

231.000 Euro (46.000 + 185.000 Euro) durch Wegfall Signalanlage und Rotlichtüberwachung. Die dafür bereits beschlossenen Stellenanteile wären damit zu streichen.

Zur Umsetzung der Maßnahmen sind damit Mittel aus der Deckungsreserve in Höhe von 705.000 € erforderlich.

Die genauen Kosten für eine spätere Aufrüstung der Anlagen für die Geschwindigkeitsüberwachung, um stationär 40 km/h oder 50 km/h automatisiert dynamisch überwachen zu können, können von der Firma voraussichtlich erst 2013 benannt werden. Hierüber wird dann gesondert berichtet.

Die oben beschriebene Variante ohne Signalanlage, aber mit neuer dynamischer „Grüne-Welle“-Anzeige ist in Anlage 4 dieser Ergänzungsvorlage dargestellt.


Maßnahme B 14 Vollanschluss Cannstatter- / Werderstraße

Angeregt wurde, den Bau des Anschlusses Cannstatter-/ Werderstraße für die Fahrtrichtung in und aus Richtung Innenstadt in die Maßnahmen zur Luftreinhaltung B 14 einzubeziehen.

Die Verwaltung stellt den Ausbau dieser Einmündung als Begleitmaßnahme des Baus des Rosensteintunnels nicht in Frage. Untersucht und abgeschätzt wurde, ob sich der Ausbau dieser Einmündung eignet, um im Bereich des Neckartors die gleichen gewünschten/erforderlichen Effekte, wie Pulkbildung, Verminderung der Brems- und Anfahrvorgänge sowie stetiger Verkehrsfluss zu erzeugen .

Dies ist jedoch nicht der Fall, da sich die Grünen Wellen auf der B14 stadteinwärts und stadtauswärts nicht unabhängig voneinander schalten lassen und in geometrisch unveränderbarer Abhängigkeit zueinander stehen. Weitere Brems- und Anfahrvorgänge auf der B14 Richtung Bad Cannstatt an der neuen Kreuzung Cannstatter-/Werder­straße wären die Folge.


Rechtsverfahren / Weiteres Vorgehen

Das Tempo-40 Gutachten liegt vor, die Verwaltung der Landeshauptstadt kann nicht erkennen, dass hierbei grundsätzliche methodische Fehler gemacht wurden. Insofern führen grundsätzliche Zweifel an den Aussagen des Gutachtens nicht weiter.

Die Verwaltung plädiert dafür, die Ansatzpunkte des Gutachtens zügig anzugehen und diese anhand der Erprobungsprojekte zu verifizieren / untersuchen. Dadurch wird die Diskussion über deren Wirksamkeit nicht nur versachlicht, sondern es ergeben sich auch gezielte Hinweise zum weiteren Vorgehen.

Die Verwaltung sieht beide vorgeschlagene Maßnahmen B 14 und B 27 nicht als isolierte lokale Projekte, sondern plädiert dafür zeitnah mit der Erprobung solcher Instrumente zu beginnen. Parallel dazu können einerseits weitere Steigungsstrecken bzgl. T 40 vorbereitet werden. In Kombination mit dem EU-Projekt 2MOVE2 (siehe GRDrs 304/2012) würde die B 14 von der Cannstatter Straße bis zum Wilhelmsplatz betrachtet. Dies ist bezüglich Streckenlänge und Anzahl der Fahrzeuge eine gute Auswahl, denn ob eine Maßnahme zur Luftreinhaltung wirksam ist, entscheidet sich auch dadurch, wie viele Fahrzeuge davon betroffen werden. Mit der B 14 ist die höchstbelastete Straße in Stuttgart ausgewählt worden. Letztlich werden Maßnahmen zur Luftreinhaltung immer nur in der Summe vieler Einzelmaßnahmen Wirkung entfalten können.

Beide in GrDrs173/2012 beschriebenen Maßnahmen sind mit dem Regierungspräsidium abgestimmt. Trifft der Gemeinderat hierzu keine Entscheidung, ist der Ausgang der anhängigen Rechtsverfahren völlig offen.

Die Verwaltung plädiert dafür, keine Zeit zu verlieren und jetzt Maßnahmen sowohl zu den Steigungsstrecken, wie auch zur Verringerung der Anhalte- und Bremsvorgänge zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet.





Dr. Martin SchairerMatthias Hahn
BürgermeisterBürgermeister



Anlagen

4




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Anlage 4.JPGAnlage 4.JPG Anlage 1.jpgAnlage 1.jpgAnlage 2.jpgAnlage 2.jpgAnlage 3.jpg[Anhang "Anlage 3.jpg" gelöscht von Claudia Kaag/AföO/LHS/DE]
Anlage 3.jpg