Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz: AK 0335-02
GRDrs 12/2012
Stuttgart,
01/16/2012



1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats
2. Anhebung des Kopfbetrags für Fortbildungen der Mitglieder des Gemeinderats




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
25.01.2012
26.01.2012



Beschlußantrag:

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats (Fraktionsfinanzierungssatzung – Stadtrecht 0/12) vom 6. Dezember 2007, zuletzt geändert am 22. April 2010 (Amtsblatt Nr. 17 vom 29. April 2010), wird rückwirkend zum 1. Januar 2012 entsprechend Anlage 1 geändert.

2. Die Fortbildungsmittel für die Teilnahme der Mitglieder des Gemeinderats an Fortbildungen im Inland, den Nachbarländern sowie den Ländern der Europäischen Union (Kosten für die Dienstreisen und Teilnehmergebühren) werden ab 1. Januar 2012 pro Person auf 385 Euro festgesetzt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In den Haushaltsplanberatungen 2012/2013 wurde vom Gemeinderat am 16. Dezember 2011 beschlossen, ab 1. Januar 2012 die Budgetmittel nach der Fraktionsfinanzierungssatzung sowie die Mittel für Fortbildungen der Mitglieder des Gemeinderats aufzustocken.

Die Fraktionsfinanzierungssatzung ist daher entsprechend zu ändern.

Die Budgetaufstockung wird in der mündlich beantragten jeweiligen Höhe für die folgenden Jahre wie folgt umgesetzt:

1. Der Sockel- und Kopfbetrag Assistenz gemäß § 2 Absatz 3 der Fraktionsfinanzierungssatzung werden ab 1. Januar 2012 wie folgt festgesetzt:

2. Die den Mitgliedern des Gemeinderats für Fortbildungen zur Verfügung stehenden Mittel mit 290 Euro pro Jahr und Mitglied werden ab 1. Januar 2012 auf 385 Euro erhöht.

Hieraus ergibt sich ein Mehraufwand ab dem Haushaltsjahr 2012 in Höhe von

Sockelbetrag Assistenz (1.187 Euro x 6 Fraktionen) = 7.122 Euro
Kopfbetrag Assistenz (1.998 Euro x 60 Mitglieder des GR) = 119.880 Euro
Fortbildungsmittel (95 Euro x 60 Mitglieder des GR) = 5.700 Euro
Gesamterhöhung 132.702 Euro

Diese Mittel sind bereits im Haushaltsplan 2012/2013 sowie in der mehrjährigen Finanzplanung enthalten.


Finanzielle Auswirkungen

siehe oben


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

1



Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am …….… aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats beschlossen:
§ 1

Die Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats vom 6. Dezember 2007 (Amtsblatt der Stadt Stuttgart Nr. 50 vom 13. Dezember 2007), zuletzt geändert am 22. April 2010 (Amtsblatt der Stadt Stuttgart Nr. 17 vom 29. April 2010), wird wie folgt geändert:

In § 2 Absatz 3 wird der Betrag von 9.925 Euro durch den Betrag 11.112 Euro und der Betrag 11.105 Euro durch den Betrag 13.103 Euro ersetzt.
§ 2

§ 1 tritt rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft.




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