Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
99
15a
VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 20.03.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Verlängerung Jugendticket für Studierende ab 27 Jahre
- Antrag Nr. 58/2024 v. 07.03.2024 (Die FrAKTION LINKE
SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, 90/GRÜNE, CDU, SPD,
PULS, FDP)

Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) begründet kurz den Antrag.

Herr Dr. Raupp (SSB) erklärt, seit September 2023 könnten über 27-jährige Studierende mit Wohnsitz in Stuttgart zum Preis von 365 EUR im Jahr (30,42 EUR/Monat) den ÖPNV nutzen. Dieses Angebot habe sich auf das Wintersemester beschränkt. Die Zahlen hätten sich besser als ursprünglich prognostiziert entwickelt, zumal auch zum 01.12.2023 die Gültigkeit vom VVS-Gebiet auf ganz Deutschland ausgeweitet worden sei. Im November 2023 hätten noch rund 240 Studentinnen und Studenten das Angebot genutzt, im März 2024 seien es bereits 600 Studierende. Der städtische Zuschuss pro Stück liege bei 18,58 EUR, insofern sei für das Sommersemester mit einer Summe von 56.000 (600 Studierende) - 70.000 (ca. 750 Studierende) EUR zu rechnen. Zum Vertriebsprozess führt er aus, das Angebot sei von vornherein befristet gewesen und die Studierenden seien Anfang Februar entsprechend informiert worden. Es sei kein Problem, das Angebot nochmals fortzuführen, allerdings müssten Fristen eingehalten werden. Wenn heute der Beschluss gefasst würde, könnten in der kommenden Woche die Studierenden informiert werden, sodass im Anschluss noch zwei Wochen Zeit blieben, um ein eventuelles Deutschlandticket zu kündigen. Er gehe davon aus, dass die ausgestiegenen Studierenden mittlerweile in das Deutschlandticket eingestiegen seien, sodass eine reguläre Kündigungsfrist bis zum 10.04.2024 einzuhalten wäre, um bis zum 15.04.2024 in das Angebot der Stadt Stuttgart einzusteigen. Somit könne ab 01.05.2024 das Angebot für fünf Monate fortgeführt werden.

Zur Perspektive eines Vollsolidarmodells ab Herbst 2024 führt Herr Dr. Raupp aus, es seien bereits tarifliche Grundlagen getroffen worden (29,40 EUR), allerdings seien einige Rahmenbedingungen zu beachten, was die Beschlussfassung bei der Studierendenschaft angehe. Es gebe tatsächlich zwei private Unis, die Anfragen gestellt hätten; die große Masse an Zulauf sei aktuell jedoch nicht erkennbar.

Ergänzend führt Herr Dietz (VVS) aus, im November 2023 seien alle Hochschulen im Verbundgebiet angeschrieben und über das neue Solidarmodell informiert worden. Darauf habe es die zwei genannten Interessenbekundungen gegeben, die großen Hochschulen jedoch hätten ihr Interesse bisher nicht bekundet. Dies habe sicherlich damit zu tun, dass das Vollsolidarmodell in Baden-Württemberg und Bayern keine Tradition habe; in Hessen, Nordrhein-Westfalen oder Berlin-Brandenburg beispielsweise seien alle Studierenden zur Vollabnahme eines gültigen Tickets verpflichtet, das nicht nur wie in Baden-Württemberg über die Grundbeitragsfinanzierung in den Freizeitverkehren gelte, sondern über den ganzen Tag hinweg. In Baden-Württemberg gebe es die besondere Situation des Deutschlandtickets Jugend BW zum Preis von 30,42 EUR/Monat als fakultatives Modell. Man bewege sich damit in dem Bereich von 1,02 EUR Unterschied, was es schwierig mache, flächendeckend im VVS ein Vollsolidarmodell umzusetzen, weil ohnehin nur 50 - 60 % der Studierenden tatsächlich ein Semesterticket kauften. Sie hätten die Möglichkeit, ein Deutschlandticket Jugend BW zu kaufen, das wie ein Vollsolidar-Semesterticket in ganz Deutschland gelte. Es müsse nun abgewartet werden, wie sich die Studierendenschaft entscheide. Derzeit halte sich der Andrang in engen Grenzen.

Herr Körner (S/OB) gibt den Hinweis, am 29.11.2023 sei im Verwaltungsausschuss beschlossen worden, dass der Zuschuss für die älteren Studierenden zum 31.03.2024 ende. Er bitte um Verständnis, dass für eine Verlängerung heute ausdrücklich ein Beschluss gefasst werden müsse und die Umsetzung zum 01.05.2024 erfolge. Wenn tatsächlich ein Vollsolidarmodell nicht käme - Herr Dietz habe die Gemengelage beschrieben -, solle in sechs Monaten nicht erneut eine Verlängerung beschlossen werden. Ein permanentes "rein und raus" sei für die Zuverlässigkeit einer Kundenbindung nicht förderlich. Er verstehe den Antrag dergestalt, dass damit ein Einstieg in das Vollsolidarmodell ermöglicht werden solle.

StR Roth (90/GRÜNE) dankt für die Erläuterungen und erklärt, man wolle damit auch ältere Studierende fördern. Insgesamt sei die Situation bei den Tickets für Studierende sehr luxuriös durch das Deutschlandticket und Deutschlandticket Jugend BW.

Dem Dank schließt sich StR Sauer (CDU) an und er betont, es gebe nun einen Monat ohne Finanzierung. Es handle sich um ein weiteres faires Angebot an die Studierenden in Stuttgart, das die Zeit zur Entscheidung für ein Vollsolidarmodell gebe, was wiederum einen Paradigmenwechsel für Baden-Württemberg und Bayern bedeute. Er appelliert, dieses Modell an allen Hochschulen zu beschließen, damit die von den Verkehrsministern in Bund und Ländern beschlossenen 29,40 EUR auch griffen und umgesetzt werden könnten. Seine Fraktion sei letztmalig bereit, den Antrag für das Sommersemester 2024 zu unterstützen; danach erwarte er, dass die Studierenden diese Solidarität aufbrächten und das Vollsolidarmodell für alle beschlössen. Er bitte darum, über die Entscheidung der Hochschulen zu informieren. Er gehe davon aus, dass die nötigen 56.000 - 70.000 EUR aus den eingesparten Mitteln für das Jugendticket beim Schulverwaltungsamt finanziert werden könnten.

Auf die große Veränderung der Tariflandschaft weist StR Perc (SPD) hin; durch die bundesweite Gültigkeit des Jugendtickets schwinde die Attraktivität eines Vollsolidarmodells. Perspektivisch stelle sich die Frage, ob es einer solchen Fortführung bedürfe. Er sehe es wie sein Vorredner als Angebot für das Sommersemester, dies entsprechend in der Studierendenschaft zu beschließen. Sollte dies nicht genutzt werden, sei eine Fortführung kritisch. Er dankt der Verwaltung für die kurzfristige Umsetzung.

Seinen Vorredner schließt sich StR Ozasek (PULS) an, der erklärt, es handle sich damit um eine letztmalige Überbrückung für Stuttgarter Studierende. Er verbinde den Beschluss ebenfalls mit dem klaren Appell an die Studierenden, in das Vollsolidarmodell einzusteigen. Eine Stuttgarter Insellösung könne es nicht auf Dauer geben.

In ähnlicher Form äußert sich StR Pantisano, der für die unkomplizierte Umsetzung dankt. Die Zahl von rund 600 in Stuttgart wohnenden Studierenden über 27, die das Angebot wahrnähmen, zeige den großen Bedarf. Darüber hinaus gebe es weitere Personen, die in der Region wohnten und von diesem Nachteil betroffen seien. Dieser bestehe darin, dass durch die Umstellung über 27-Jährige mehr für den Nahverkehr bezahlten als vorher. Daher habe der Gemeinderat diese Unterstützung beschlossen. Die Begrenzung auf das Sommersemester 2024 sei nachvollziehbar, denn die Stadt Stuttgart könne nicht für die Fehler der Landesregierung einspringen. Die Hoffnung, dass die Studierenden das Vollsolidarmodell annähmen, hege er ebenfalls, aber die Skepsis der Studierenden sei nachvollziehbar. Es gebe schließlich für Studierende unter 27 das attraktive Angebot des Jugendtickets, das monatlich gekündigt werden könne. Beim Vollsolidarmodell verpflichteten sich die Studierenden, im Halbjahr zuvor die komplette Summe zu überweisen. Er appelliert an die Landesregierung, beim Jugendticket die Altersgrenze für Studierende zu entfernen; diese gebe es in anderen Bundesländern nicht. Viele Personen studierten aus verschiedenen Gründen länger als bis zum 27. Lebensjahr und sollten nicht benachteiligt werden. Wenn es nicht zum Solidarmodell komme, müsse sich die Landesregierung überlegen, wie sie diese Lücke schließen wolle.


EBM Dr. Mayer stellt den Antrag Nr. 58/2024 zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig wie beantragt (1 Enthaltung).

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