Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 438/2023
Stuttgart,
07/20/2023


Kulturförderung - Erhöhungen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
25.07.2023
26.07.2023

Bericht:

Erhöhungen und Verstetigungen institutioneller Förderungen

Das Gesamtvolumen der unten zusammengefassten Vorhaben beträgt rd. 7,6 Mio. EUR im Jahr 2024. Darin sind 70 Anträge enthalten, in denen Einrichtungen bis Mitte Mai konkrete Mehrbedarfe geltend gemacht haben. Gründe für Erhöhungsanträge jenseits neuer Projekte liegen vor allem in der allgemeinen Preissteigerung, in erhöhten Tarifabschlüssen und neuen Honoraruntergrenzen sowie in den Bemühungen, Strukturen zu stabilisieren. Von diesen Themen sind neben den antragstellenden Institutionen auch freischaffende Künstler*innen betroffen. Entsprechend wurden acht Maßnahmen von der Kulturförderung initiiert, überwiegend zur Stärkung der freien Szene aber auch um Maßnahmen zur Barrierefreiheit voranzutreiben.

Die Kulturverwaltung ist der Meinung, dass das vielfältige Kulturangebot in der Landeshauptstadt von derselben grundsätzlich gestützt werden sollte. Zugleich sollte mit Beginn des kommenden Doppelhaushaltes auch ein Nachdenken über die zukünftigen Wege der Zuschussnehmenden beginnen. Die weiteren Entwicklungen sowie die Verwendung bzw. der Bedarf gewährter Fördermittel ist auch im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit hin zu überprüfen. Ohnehin ist seitens der Kulturverwaltung beabsichtigt, das Thema nachhaltige Kulturentwicklung ab 2024 verstärkt in den Blick zu nehmen und die Grundlagen der kulturellen Infrastruktur zunehmend unter dem Fokus nachhaltiger Fragestellungen in einem ganzheitlicheren Sinn zu erarbeiten. Neben der Förderung künstlerisch-inhaltlicher Aspekte werden beispielsweise Teilhabe, Barrierefreiheit, Klimaschutz und Ressourcenverwendung absehbar größere Rollen bei der Beurteilung von Förderungen spielen. Die entsprechenden Diskurse werden mit den Akteur:innen zu führen sein.



Untergliedert ist die Übersicht in die Themenfelder
A) Dynamisierung (Theater und Soziokultur) und den dazugehörigen Institutionen
B) Weitere Mehrbedarfe, nach Fachbereichen
C) Nicht im Verwaltungsvorschlag enthaltene Vorhaben

Der Verwaltungsvorschlag ist jeweils kenntlich gemacht und summiert sich insgesamt auf rd. 6,47 Mio. EUR im Jahr 2024.

Für den Herbst liegen bereits 20 weitere Anträge bzw. Ankündigungen zu Anträgen vor. Hierzu gehören die VHS, die Fortführung des Literaturfestivals Stuttgart, die Konzerthausinitiative, das Theaterhaus und die Freie Tanz- und Theaterszene.


Vorschlag der Kulturverwaltung:

Erhöhungen
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
A) Dynamisierung
2.743,3
2.401,3
2.333,2
2.333,2
2.333,2
1
Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater
– Dynamisierung
1.093,1
1.093,1
1.093,1
1.093,1
1.093,1
2
Schauspielbühnen in Stuttgart
– Altes Schauspielhaus & Komödie im Marquardt
246,0
246,0
246,0
246,0
246,0
3
JES – Junges Ensemble Stuttgart
400,0
300,0
300,0
300,0
300,0
4
JES Stuttgart – Anmietung Casino Torstraße, Ausgleich Mietkosten durch Amt 23
20,4
20,4
5
Theater Rampe e. V.
220,0
200,0
200,0
200,0
200,0
6
Theater der Altstadt
137,8
67,8
67,8
67,8
67,8
7
FITZ! Zentrum für Figurentheater
92,0
92,0
92,0
92,0
92,0
8
Renitenztheater
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
9
Studio Theater
70,0
70,0
70,0
70,0
70,0
10
Theater LaLune
47,7
47,7
11
A2 Arbeitskreis soziokultureller Zentren in Stuttgart
– Dynamisierung
48,1
48,1
48,1
48,1
48,1
12
Kulturverein Merlin e. V.
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
13
Rosenau Kultur e. V.
61,4
61,4
61,4
61,4
61,4
14
Kulturinsel Stuttgart gGmbh
124,0
15
Kulturwerk
30,0
30,0
30,0
30,0
30,0
16
Kulturkabinett e. V.
46,8
46,8
46,8
46,8
46,8
17
Laboratorium e. V.
36,0
8
8
8
8
B) Weitere Mehrbedarfe, nach Fachbereichen
3.728,6
3.253,6
2.602,9
2.602,9
2.425,0
18
SHIFT-Stipendium
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
19
Erhöhung Juryhonorare und Einführung
Mentor*innenmodell
85,0
85,0
85,0
85,0
85,0
20
Inflationsbedingte Erhöhung jurierten Förderfonds
74,4
74,4
74,4
74,4
74,4
21
Kunstverein Wagenhalle e. V.
710,0
110,0
110,0
110,0
110,0
22
Künstlerhaus Reuchlinstraße e. V.
45,0
45,0
45,0
45,0
23
JuKuS - Jugendkunstschule
99,7
99,7
99,7
99,7
99,7
24
Bund Bildender Künstlerinnen Württemberg e. V.
5,0
5,0
5,0
5,0
5,0
25
Claude Horstmann/Barbara Karsch-Chaieb
– Erhöhung Mittel für Förderankäufe
20,0
20,0
20,0
20,0
20,0
26
Atelierförderung, Ausgleich Mietkostenerhöhung durch Amt 23
41,3
41,3
41,3
41,3
41,3
27
Erhöhung jurierter Förderfonds Theater und Tanz
150,0
150,0
150,0
150,0
150,0
28
Mittel für Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
29
Kultur am Nachmittag - Neu: Barrierefreier Spielplan
90,0
90,0
90,0
90,0
90,0
30
Aufstockung COLOURS Festival 2025
100,0
31
Theater am Olgaeck e. V.
95,0
95,0
95,0
95,0
95,0
32
Ensemble Materialtheater gUG
17,0
17,0
33
Produktionszentrum Tanz + Performance e. V.
76,0
76,0
76,0
76,0
76,0
34
Tanztheater Katja Erdmann-Rajski
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
35
O-Team
115,0
160,0
160,0
160,0
160,0
36
Lokstoff! Theater im öffentlichen Raum e. V.
145,0
145,0
145,0
145,0
145,0
37
backsteinhaus produktion
90,0
90,0
90,0
90,0
90,0
38
Französische Filmtage Tübingen | Stuttgart e. V.
5,0
5,0
5,0
5,0
5,0
39
Wand 5 e. V.
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
40
Bürgerverein Obertürkheim-Uhlbach e. V.
0,4
0,4
0,4
0,4
0,4
41
Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e. V.
80,0
80,0
80,0
80,0
42
Stadtgarde zu Pferde Stuttgart e. V.
5,0
5,0
5,0
5,0
43
Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)
45,5
45,5
45,5
45,5
45,5
44
Institut Français
10,0
10,0
10,0
10,0
45
Forum der Kulturen
35,0
80,0
46
Art Public Space – Culture Matters gUG
52,5
52,5
47
Stuttgarter Schriftstellerhaus e. V.
9,0
9,0
9,0
9,0
9,0
48
Stuttgarter Kriminächte e. V.
5,2
5,2
5,2
5,2
5,2
49
Literaturhaus Stuttgart
150,0
150,0
150,0
150,0
150,0
50
Akademie für gesprochenes Wort
97,6
97,6
17,6
17,6
17,6
51
Hannsmann-Poethen-Literaturstipendium
2,5
2,5
2,5
2,5
2,5
52
Museumsverein Stuttgart-Ost e. V.
53,0
53,0
53,0
53,0
53,0
53
Feuerwehrverein Stuttgart e. V.
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
54
Freunde der Weissenhofsiedlung
60,0
60,0
60,0
60,0
60,0
55
Kompositionspreis des Landeshauptstadt Stuttgart
16,1
16,1
16,1
16,1
16,1
56
Live Music Fonds Stuttgart
– Veranstalter*innenförderung
15,0
15,0
15,0
15,0
15,0
57
Stuttgarter Kammerorchester e. V. (SKO)
50,0
50,0
50,0
50,0
50,0
58
Stuttgarter Hymnus-Chorknaben
20,0
20,0
20,0
20,0
20,0
59
Stuttgarter Liederkranz e. V.
30,8
30,8
30,8
30,8
30,8
60
Stiftsbläser (Turmbläser)
2,2
2,2
2,2
2,2
2,2
61
Stadtverband der Chöre, Musik- u. Karnevalvereine
32,7
32,7
32,7
32,7
32,7
62
Württembergischer Kammerchor e. V.
7,7
7,7
7,7
7,7
7,7
63
Musikinitiative Rock (MIR)
55,0
40,0
40,0
40,0
40,0
64
IG Jazz Stuttgart e. V.
16,0
16,0
16,0
16,0
16,0
65
Orchester Pro Musica Stuttgart
11,1
11,1
11,1
11,1
66
Stuttgarter Oratorienchor e. V.
8,4
8,4
8,4
8,4
8,4
67
Internationale Hugo-Wolf-Akademie f. Gesang-Dichtung-Liedkunst e. V.
25,0
25,0
25,0
25,0
25,0
68
Musik Podium Stuttgart e. V.
30,6
30,6
30,6
30,6
30,6
69
Gospel im Osten
2,4
2,4
2,4
2,4
2,4
70
Internationale Bachakademie
61,3
61,3
61,3
61,3
61,3
71
Festival Musikfest Stuttgart (Internationale Bachakademie)
159,9
159,9
72
Collegium Iuvenum Stuttgart
27,2
27,2
27,2
27,2
27,2
73
Musik der Jahrhunderte
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
74
LiedKunst KunstLied
25,0
25,0
25,0
25,0
75
Il Gusto Barocco
90,0
90,0
90,0
90,0
90,0
76
IG CSD Stuttgart e. V.
40,0
40,0
40,0
40,0
40,0
77
Fläche e. V. Zwischennutzung Schwaben Bräu Passage, Projekt PRISMA
211,3
161,3
78
forum jüdischer bildung und kultur e. V.
1,8
1,8
1,8
1,8
Summe
6.471,9
5.654,9
4.936,1
4.936,1
4.758,2
C) Ohne abschließende Bewertung der
Verwaltung
Freie Kunstschule Stuttgart e. V. (FKS)


A) Dynamisierung

1. Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater – Dynamisierung

Beantragt ab 2024:
Dynamisierte Erhöhung der Förderung, fortlaufend ab dem DHH 2024/2025:
Verstetigung der Erhöhung 2023: 542.001 EUR p.a.; Erhöhung der institutionellen Förderung (Förderansatz 2023) um 9 %: 1.098.964,80 EUR, ab den folgenden Doppelhaushalten Prozentsatz jeweils neu zu bestimmen.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Verstetigung der Erhöhung 2023: 542.001 EUR p.a.; Dynamisierte Erhöhung der Förderung, ausgehend vom Förderansatz 2023 um 4,6 % zum DHH 2024/2025: 551.107,60 EUR (exkl. Rosenau).

Definition: Die Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater ist ein Zusammenschluss der Intendant*innen von insgesamt 17 Stuttgarter Institutionen, die sich 2018 konstituierte. 14 der insgesamt 17 Institutionen werden durch die Landeshauptstadt Stuttgart institutionell gefördert, 13 davon im Bereich Theater und Tanz. Dazu gehören: FITZ! Zentrum für Figurentheater, Forum Theater gGmbH, Friedrichsbau Varieté, Junges Ensemble Stuttgart, Renitenztheater e. V., Schauspielbühnen in Stuttgart, Studio Theater Stuttgart e. V., Theater der Altstadt im Westen e. V., Theater La Lune Stuttgart e. V., Theater Rampe e. V., Theater Tredeschin, Theater tri-bühne e. V. und das Theaterhaus Stuttgart. Die ebenfalls der Solidargemeinschaft zugehörige Rosenau Kultur e. V. ist im Bereich Soziokultur verortet. Folgende Institutionen, die nicht von der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden, sind im Antrag nur solidarisch enthalten: Theaterschiff, Wilhelma Theater, Wortkino/Dein Theater.

Kontext: Zu den Haushaltsplanberatungen 2022/2023 reichte die Solidargemeinschaft einen kollektiven Antrag auf Dynamisierung der institutionellen Förderung ein mit dem Ziel, die Haushaltsplanung jener Institutionen, die bei der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden, zu stabilisieren, indem eine dynamische Erhöhung der institutionellen Förderung um 4,6 % umgesetzt wird.
Diesem Antrag war der Gemeinderat gefolgt und hatte zum Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen, die Förderung um 4,6 % zunächst befristet für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 umzusetzen. Die beschlossene Gesamthöhe, berechnet anhand des Ansatzes 2021, betrug 2022 und 2023 insgesamt 542.001 EUR p. a.

Antrag: Zum DHH 2024/2025 wurde ein neuer Dynamisierungsantrag durch die Solidargemeinschaft eingereicht. Mit dem Hinweis, dass sich die Situation angesichts gestiegener Inflationsrate gegenüber den Vorjahren stark verändert habe und zudem die Tarife gestiegen seien, beantragt die Solidargemeinschaft die dauerhafte Fortschreibung einer Dynamisierung jeweils zum Doppelhaushalt. Ausgehend von der Verstetigung des Förderansatzs 2023 wird zum DHH 2024/2025 eine Dynamisierung in Höhe von 9 % beantragt. Die über diesen DHH hinausgehende Dynamisierung soll für jeden DHH anhand der Faktoren Tarifabschlüsse und Inflationsrate jeweils neu bestimmt werden.

Verwaltungsvorschlag: Die Verwaltung schlägt vor – ausgehend von der Verstetigung des Ansatzes 2023 – die Dynamisierung von 4,6 % erneut anzuwenden, jeweils berechnet auf dem Ansatz des Förderjahres vor Doppelhaushalt (exklusive einmaliger Erhöhungen). Der Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund, dass ein entsprechender Dynamisierungsantrag aus dem Bereich Soziokultur vorliegt. Um ein Ungleichgewicht zu vermeiden sollen identische Prozentsätze angesetzt werden. Die Rosenau zählt zu den soziokulturellen Zentren und wird in jenem Antrag mitberechnet. In vorliegenden Einzelanträgen werden ggf. zusätzlich enthaltene Positionen für Inflations- und Energiekostenausgleich aus den jeweiligen Verwaltungsvorschlägen herausgerechnet.

Alternative: Sofern dem Verwaltungsvorschlag nicht gefolgt wird, muss der Beschluss zum DHH 2022/2023 zur Erhöhung durch Dynamisierung verstetigt (Status Quo Erhalt Förderansatz 2023: 542.001 EUR inkl. Rosenau) und Einzelanträge individuell bewertet werden.

Institution
Erhöhung durch Dynamisierung 2023
Beantragte
Dynamisierung

9 % p. a.
(DHH 2024/2025)
Vorgeschlagene Dynamisierung 4,6 % p. a.
(DHH 2024/2025)
Zusätzlicher Einzelantrag bereits
vorliegend
Schauspielbühnen in Stuttgart
158.283 EUR
305.930,43 EUR
156.364,44 EUR
Ja
Theaterhaus
119.862 EUR
245.300,58 EUR
125.375,85 EUR
Folgt
Junges Ensemble Stuttgart
72.266 EUR
147.893,94 EUR
75.590,24 EUR
Ja
Theater tri-bühne
40.403 EUR
82.685,52 EUR
42.261,49 EUR
Folgt
Theater Rampe
31.188 EUR
63.826,92 EUR
32.622,65 EUR
Ja
Theater der Altstadt
29.838 EUR
61.063,92 EUR
31.210,45 EUR
Ja
FITZ! Zentrum für Figurentheater
29.776 EUR
60.936,84 EUR
31.145,50 EUR
Ja
Renitenztheater
19.969 EUR
40.965,21 EUR
20.937,77 EUR
Ja
Studio Theater
13.414 EUR
27.451,26 EUR
14.030,64 EUR
Ja
Forum Theater
8.510 EUR
17.415,90 EUR
8.901,46 EUR
Nein
Friedrichsbau Varieté
4.600 EUR
15.264,00 EUR
7.801,60 EUR
Nein
Theater La Lune
2.300 EUR
6.507,00 EUR
3.325,80 EUR
Ja
Theater Tredeschin
1.472 EUR
3.012,48 EUR
1.539,71 EUR
Nein
Rosenau
10.120 EUR
20.710,80 EUR
s. Antrag
Soziokultur
Ja
Gesamt
542.001 EUR
1.098.964,80 EUR
551.107,60 EUR
Weitere Einzelanträge, die die Kulturverwaltung noch nach Mai erreichen sollten, werden nach gleicher Systematik in einer separaten Vorlage im Herbst behandelt.


2. Schauspielbühnen in Stuttgart – Altes Schauspielhaus & Komödie im Marquardt

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 3.399.227 EUR um 380.570 EUR auf 3.779.797 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 246.000 EUR auf 3.645.227 EUR

Das Privattheater mit seinen zwei Hauptspielstätten ist mit einem personalintensiven Stadttheater vergleichbar. Abonnements sind eine relevante Einnahmenquelle. Personalkosten und Einnahmenrückgänge haben die Schauspielbühnen in den vergangenen Jahren vor große Herausforderungen gestellt. Auf der einen Seite stehen starke Mindereinnahmen im Bereich Abonnement durch die Kündigung von aktuell 2.900 Abonnements, auf der anderen Seite die Erhöhung des Mindestlohns, die Einführung neuer Mindestgagen durch Tarifbeschlüsse, steigende Energiekosten und allgemeine Preissteigerung. Um den hierdurch entstehenden Finanzbedarf zu decken und die Möglichkeit zu schaffen, eine Angleichung an Tarifstandards umzusetzen, die das Theater auch zur Konkurrenzfähigkeit braucht, beantragen die Schauspielbühnen in Stuttgart eine Erhöhung der institutionellen Förderung auf 3.300.000 EUR (zuzüglich gesondert ausgewiesener Mietkosten in Höhe von 479.797 EUR), sodass sich die Gesamthöhe der institutionellen Förderung ab dem Doppelhaushalt 2024/2025 auf 3.779.797 EUR belaufen soll. Während das Theater mit verschiedenen Maßnahmen wie auch durch Kartenpreiserhöhungen das entstehende Defizit verkleinert, ist eine Erhöhung der institutionellen Förderung dennoch notwendig, um angemessene Vergütungsstrukturen zukünftig beibehalten und laufende Kosten finanzieren zu können. Die Kulturverwaltung schlägt eine Erhöhung für Löhne und Gagen vor. Allgemeine Kosten- und Energiekostensteigerungen sowie Inflationsausgleich sollen über die Erhöhung durch Dynamisierung gedeckt werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 3.240.945 EUR um 158.283 EUR (Dynamisierung) auf 3.399.227 EUR


3. JES – Junges Ensemble Stuttgart

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 1.643.266 EUR um 300.000 EUR auf 1.943.266 EUR, einmalig zusätzlich 100.000 EUR in 2024

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 300.000 EUR auf 1.943.266 EUR, einmalig zusätzlich 100.000 EUR in 2024

Das Junge Ensemble Stuttgart (JES) gehört im internationalen Vergleich zu den führenden Kinder- und Jugendtheatern. Mit dem erfolgreichen Intendanzwechsel 2022 knüpft Grete Pagan an Bestehendem an und entwickelt das Programm des stark auf Partizipation ausgerichteten Hauses weiter, besonders in Bezug auf Fragen der Teilhabe und Barrierefreiheit.
Mit 30 festangestellten Mitarbeiter*innen ist das JES, das verpflichtend an den Bühnen-Tarifvertrag gebunden ist, besonders stark von aktuellen Tarifsteigerungen betroffen, die 2022 mit einer Staffelung bundesweit eingeführt wurden. Um den entstehenden Mehrbedarf, der sich aus Tarifverpflichtungen ergibt, auszugleichen, meldet das JES jährliche Zusatzkosten in Höhe von 150.000 EUR an. Da das JES zudem mit Freischaffenden arbeitet, werden weitere Mehrkosten in Höhe von 50.000 EUR angemeldet, um die neuen Mindesthonorarstandards, die durch die einschlägigen Bundesverbände angesetzt wurden, zu erfüllen.

In der Umsetzung von Maßnahmen für Teilhabe, Barriereabbau und Partizipation ist das JES besonders aktiv. Um die inklusive Öffnung des Hauses weiter und nachhaltig umzusetzen, werden zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, um spezifische Expertisen, neu konzipierte künstlerische Produktionen und technische Anpassungen und Weiterbildungen zu finanzieren. Das JES beantragt hierfür Mittel in Höhe von 100.000 EUR.

Für das Jahr 2024 werden darüber hinaus einmalig Investitionsmittel beantragt, um eine multifunktionale Zuschauer*innentribüne zu installieren. Die bestehende Tribüne, die inzwischen 20 Jahre alt ist, bietet keine flexiblen Bespielungsmöglichkeiten und entspricht nicht den Barrierefreiheitsstandards des JES. Mit einer neuen Tribüne soll dieses Problem behoben und außerdem eine zeitgenössische Bespielung des JES über die Frontalperspektive hinaus ermöglicht werden. Für die Realisierung einer mobilen Zuschauer*innentribüne beantragt das JES einmalig 100.000 EUR.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 1.571.000 EUR um 72.266 EUR (Dynamisierung) auf 1.643.266 EUR


4. JES Stuttgart – Anmietung Casino Torstraße, Ausgleich Mietkosten durch Amt 23

Beantragt ab 2024:
je 20.400 EUR einmalig für die Jahre 2024 sowie 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung: je 20.400 EUR einmalig für die Jahre 2024 sowie 2025

2022 wurde dem Jungen Ensemble Stuttgart (JES) eine Zwischennutzung im ehemaligen Casino in der Torstr. 15 durch das Liegenschaftsamt in Aussicht gestellt. Der Raum mit einer Gesamtfläche von ca. 200 qm soll als multifunktionaler Ort genutzt werden können, um die Raumnot, auch für Workshops, Spielclubs u. ä. aufzufangen, mit der das JES aktuell konfrontiert ist. Eine Nutzung im seinerzeit geplanten Kulturgeschoss im Objekt Eberhardstr. 63 ist bislang nicht gesichert. Die unmittelbare Nachbarschaft zum ebenfalls aktuell angemieteten Abschnitt in der Torstr. 15, in dem das JES im Sommer 2022 sein Kinder- und Jugendtheaterprojekt „Kinderagentur für Arbeit“ eröffnen konnte, bietet synergetische Nutzungsmöglichkeiten zum neu zu beziehenden Casino. 2023 wurden durch das Liegenschaftsamt die Mietkosten für die zunächst bis 2024 vorgesehene Zwischennutzung bekannt, die das Theater auch angesichts der massiven Kostensteigerungen im Bereich Personal und Energie vor große Herausforderungen stellt. Da mit dem Casino ein dringend benötigter Raum für Vermittlung und die Stärkung des Kinder- und Jugendtheaters entstehen soll, für den im vollbesetzten Theater unterm Turm Areal keine Kapazitäten vorhanden sind, bleibt die Zwischennutzung durch das JES von großer Bedeutung, um das Angebot und die künstlerisch-vermittelnden Aktivitäten in angemessenem Maße ausführen zu können. Veranschlagt werden Mietkosten in Höhe von 1.700 EUR mtl., dadurch entsteht für die Jahre 2024 und 2025 ein Mehrbedarf für Miete in Höhe von 20.400 EUR p. a.


5. Theater Rampe e. V.

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 709.188 EUR um 200.000 EUR auf 909.188 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 200.000 EUR auf 909.188 EUR ab 2024, einmalig zusätzlich 20.000 EUR in 2024

Nach einem öffentlichen, bundesweit beachteten Findungsprozess übernimmt zu Beginn der Spielzeit 2023/2024 ein neues Team die Leitung des Theaters Rampe. Das Theater hat sich mit seiner Arbeit in den letzten zehn Jahren zu einem ausgezeichneten und bundesweit beachteten Produktionshaus der Freien Darstellenden Künste in Deutschland weiterentwickelt. Ziel der neuen Leitung ist es, an diese Entwicklung anzuknüpfen, das Haus international zu öffnen und gleichzeitig lokale Verbindungen zu stärken. Im Fokus stehen Teilhabegerechtigkeit, Barriereabbau und weitere Öffnung des Hauses in die Stadtgesellschaft.

Mit dem Leitungswechsel wird die Verstetigung der dritten Leitungsposition beantragt, nachdem sich die Findungskommission dezidiert für eine Drei-Personen-Konstellation ausgesprochen hatte. Die dritte Stelle erfüllt Aufgaben im Bereich diversitätsorientierte Entwicklung und Öffnung, die es in der vorherigen Konstellation so noch nicht gab und die deshalb auch nicht aus dem bestehenden Organigramm entnommen werden kann. Diese neue Stelle konnte in der Vorbereitungszeit 2023 zunächst mit Projektmitteln finanziert werden. Ohne Verstetigung ab 2024 müsste das Theater Rampe jedoch radikale Kürzungen vornehmen, die das Programm des Hauses gefährden. Als Arbeitgeber*in ist das Theater Rampe für festangestelltes Personal (12 Mitarbeitende, 3 Leitungspersonen) verantwortlich; als freies Produktionshaus ohne festes Ensemble mit einer Vielzahl von freischaffenden Künstler*innen verbunden. Durch die Steigerung der Gehälter laut NV-Bühne, an den das Theater Rampe juristisch nicht gebunden ist, sich jedoch im Sinne der Konkurrenzfähigkeit orientieren muss, sowie aufgrund stark gestiegener Untergrenzen der Mindesthonorarempfehlungen, wird ein Mehrbedarf allein für die Anpassung von Gehältern und Honoraren in Höhe von 122.000 EUR beantragt.

Zusätzlich beantragt das Theater Mittel für Mietkosten, um dem bestehenden Raummangel für Bürofläche zu lindern. Aktuell stehen 35 qm Bürofläche für 8 Mitarbeitende (ohne technisches Personal) zur Verfügung. Um dem Arbeitsschutz in dem durch Denkmalschutz stark reglementierten Gebäude Rechnung zu tragen, soll die bislang vermietete Intendant*innen-Wohnung im Haus zukünftig als Büro- und Arbeitsfläche genutzt werden. Darüber hinaus werden Mittel beantragt, um den konsequenten Abbau von Barrieren anzuschieben, sowohl auf baulicher, organisatorischer und künstlerischer Ebene. Ziel ist es, Barriereabbau langfristig und strategisch in die eigenen Strukturen zu überführen anstelle punktueller Einzelmaßnahmen.

Insgesamt meldet das Theater Rampe einen Mehrbedarf in Höhe von 200.000 EUR an, zuzüglich einer Fortschreibung der Dynamisierung ab 2024 für inflationsbedingte Mehrkosten, die im Rahmen des Antrags der Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater abgebildet ist.

Darüber hinaus besteht nach Rücksprache mit der Kulturverwaltung ein einmaliger Fehlbedarf in Höhe von 20.000 EUR, um die kommende Ausgabe des Festivals „6 tage frei“ realisieren zu können. 2024 feiert das FREISCHWIMMEN Netzwerk damit 20-jähriges Jubiläum unter dem Titel „Xtage FreiSchwimmen“. Durch das Festival soll eine größere, bundesweite Sichtbarkeit der Freien Szene hergestellt und die bundesweiten Netzwerke stark ausgebaut werden. Zusätzlich muss das Festival durch eine bestehende Rücklage sowie durch Bundesmittel finanziert werden. Durch das Vorhaben der besonderen Festivalausgabe kann Stuttgart als Standort der Freien Szene entschieden gestärkt werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 678.000 EUR um 31.188 EUR (Dynamisierung) auf 709.188 EUR, in 2022 zusätzlich einmalig 210.400 EUR


6. Theater der Altstadt

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 678.488 EUR um 135.698 EUR auf 814.186 EUR, einmalig zusätzlich 140.000 EUR in 2024 für Intendanzwechsel

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 67.849 EUR auf 746.337 EUR, einmalig zusätzlich 70.000 EUR in 2024 für Intendanzwechsel (Übergangsgehalt und Arbeitsplatz)

Im Sommer 2024 beendet die langjährige Leiterin des Hauses ihre Intendanz. Im Juni 2023 wurde der Findungsprozess für eine neue Intendanz abgeschlossen. Die neue Intendanz übernimmt das Haus mit Eröffnung der Spielzeit im September 2024/2025, eine Übergangszeit ab Januar 2024 wurde gestaffelt kalkuliert. Der im Antrag formulierte Zusatzbedarf in Höhe von 140.000 EUR ging noch von der Einrichtung eines zusätzlichen Arbeitsplatzes und einem Jahresgehalt in Vollzeit aus. Die neueren Berechnungen sind im Verwaltungsvorschlag enthalten (acht Monate, z. T. Teilzeit).
Durch die Energiekrise sowie Nachwirkungen der Pandemie und die steigende Ausgabenlast meldet das Theater für den laufenden Betrieb zum DHH 2024/2025 einen Mehrbedarf von 135.698 EUR an. Dies entspräche 20 % der institutionellen Förderung gemessen am Förderansatz 2023, darin enthalten ein Inflationsausgleich in Höhe von 10 %. Die Kulturverwaltung schlägt eine Erhöhung um 10 % vor, um das künstlerische Niveau des Theaters zu halten, das Profil zu entwickeln und das Haus mit Blick auf den anstehenden Intendanzwechsel zu stärken. Allgemeine Kosten- und Energiekostensteigerungen sowie Inflationsausgleich sollen durch Dynamisierung gedeckt werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 648.650 EUR um 29.838 EUR (Dynamisierung) auf 678.488 EUR



7. FITZ! Zentrum für Figurentheater

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 677.076 EUR um 96.000 EUR auf 773.076 EUR,

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 92.000 EUR auf 769.076 EUR

Das FITZ! Zentrum für Figurentheater ist eines der drei bedeutenden Produktionszentren für Figurentheater in Deutschland. Dabei dient das FITZ! nicht nur als Ort der Produktion und Präsentation, sondern (inter-)nationaler Kooperationen, Vernetzung, Nachwuchsförderung, Forschung, kultureller Bildung und mehr. Biennal richtet es das Festival IMAGINALE aus. Bei steigender Beachtung und stetig wachsenden Anforderungen ist das Personal in den vergangenen 20 Jahren kaum mitgewachsen, zumal als ausrichtende und koordinierende Institution des Festivals IMAGINALE. Die Dringlichkeit personeller Aufstockung der insgesamt aktuell nur 5,45 Stellen ist besonders im Bereich Verwaltung groß, der nach einer Neustrukturierung der Stellen um 50 % auf ein Volldeputat angehoben werden soll.
Zudem muss das FITZ! Gehälter angesichts der Tarifsteigerungen anpassen. Während das Theater keine Tarifverträge hat, ist eine Orientierung daran wichtig, um der Abwanderung von Mitarbeiter*innen vorzubeugen. Aufgrund der Tariferhöhungen meldet das FITZ! einen Mehrbedarf in Höhe von 28.000 EUR im Rahmen des DHH 2024/2025 an. Als Produktionshaus für Freie Künstler*innen ist das FITZ! darüber hinaus von den gestiegenen Honoraruntergrenzen-Empfehlungen betroffen die sich in dem beantragten Mehrbedarf niederschlagen. Beantragte Mittel zum Ausgleich allgemeiner Strom- und Energiekostensteigerungen sollen aus Sicht der Verwaltung durch Dynamisierung gedeckt werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 647.300 EUR um 29.776 EUR (Dynamisierung) auf 677.076 EUR


8. Renitenztheater

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 434.100 EUR (Ansatz 2021) um 43.410 EUR auf 477.510 EUR. Dies entspricht gemessen am korrigierten Ansatz 2023 (s.u.) einer Erhöhung der Förderung von 455.169 EUR um 22.341 EUR auf 477.510 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 10.000 EUR auf 465.169 EUR

Das Renitenztheater besteht seit über 60 Jahren und gehört zu den ältesten Privattheatern Stuttgarts. Als Kabarett- und Kleinkunstbühne hat es die Theatergeschichte der Stadt Stuttgart mitgeprägt und ist darüber hinaus bundesweit bekannt. Seit Beginn der Pandemie ist das Theater verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen, steht nun jedoch angesichts Inflation und Energiekrise vor neuen Herausforderungen, die aus eigenen Mitteln nicht mehr gestemmt werden können.

Neben einer Indexanpassung der Miete ist das Renitenztheater mit einer Steigerung von Strompreisen konfrontiert, wobei das Theater von einem Anstieg um bis zu 60 % im Jahr 2024 ausgeht. Da dies, verbunden mit aktuellen Inflationsentwicklungen, zu einer massiven Kostensteigerung des Theaters führt, wird die Erhöhung der institutionellen Förderung zum Doppelhaushalt 2024/2025 beantragt. Zudem steht im Sommer 2023 ein Leitungswechsel bevor. Um das Theater entsprechend neu aufzustellen, ist eine solide Grundfinanzierung des Renitenztheaters notwendig. Der Antrag berechnet den Erhöhungbedarf allerdings auf Basis des Ansatzes 2021, der zum Doppelhaushalt 2022/2023 jedoch justiert und verstetigt wurde.
Der Verwaltungsvorschlag beinhaltet hinsichtlich des Einzelantrags eine Erhöhung für Kosten, die durch den Leitungswechsel im Sommer entstehen. Die weiteren angemeldeten Bedarfe sowie die Fortschreibung der Dynamisierung aus 2022/2023 sollen aus Sicht der Verwaltung über den Dynamisierungsantrag gedeckt werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 434.100 EUR um 21.069 EUR (Dynamisierung + 1.100 EUR) auf 455.169 EUR


9. Studio Theater

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 305.014 EUR um 70.000 EUR auf 375.014 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 70.000 EUR auf 375.014 EUR

Nach über 50 Jahren ist das Studio Theater noch immer ein lebendiges Wohnzimmertheater, das zeitgenössische und -kritische Inszenierungen für Erwachsene im Spielplan vormerkt. Mit der Nebenspielstätte KRUSCHTELTUNNEL spricht es auch ein junges Publikum an, das nach den vergangenen Jahren der Pandemie wieder zahlreich ins Theater zurückgekehrt ist.

Bis vor Beginn der Pandemie war es Praxis am Studio Theater, die Entlohnung des künstlerischen Personals prozentual zu gestalten, indem die Entlohnung durch eine Beteiligung an den Eintrittseinnahmen erfolgte. Mit den pandemiebedingten Schließungen und den massiven Rückgängen der Zuschauer*innen war diese Praxis nicht weiter möglich, sodass künstlerisches Personal jeweils befristet angestellt wurde. Allerdings sind die Honorare weit von einer Anlehnung an die gestiegenen Tarife des NV-Bühne sowie von der Untergrenze für Mindesthonorare entfernt, sodass eine Anpassung notwendig erscheint, allein zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit des Theaters, das über kein festes Ensemble verfügt. Den realen Mehrbedarf von 150.000 EUR versucht das Theater über Kosteneinsparungen zu decken, der entstehende Fehlbetrag zur Angleichung der Honorar-/Personalkosten beziffert sich auf 70.000 EUR.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 291.600 EUR um 13.414 EUR (Dynamisierung) auf 305.014 EUR



10. Theater LaLune

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 72.300 EUR um 47.700 EUR auf 120.000 EUR in 2024 und 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 47.700 EUR auf 120.000 EUR in 2024 und 2025

Das Theater La Lune ist ein Ort inter- und transkultureller Attraktionen und ein theatralisches Kleinod im Stuttgarter Osten. Nach dem Umzug aus Ostheim nach Gablenberg hat die institutionelle Förderung durch die Stadt Stuttgart den Professionalisierungsprozess des Kulturortes auf den Weg gebracht. Der Stadtteil nimmt das Kulturzentrum am neuen Standort gerade durch seine partizipatorische Gestaltung des Programmes sehr positiv auf: Es finden Theaterproduktionen und Aufführungen statt, Konzerte, Lesungen, Performances und Podiumsdiskussionen; auch ein Programm für Kinder wird gestaltet. Das LaLune hat eine französische Wohnzimmeratmosphäre. Genau deshalb ist es ein geeigneter Ort für Stadtteilkultur, die auf internationale Künstler*innen trifft; es ist eine Plattform für Begegnung, Austausch und Diversität.

Die beantragte Erhöhung der Fördermittel zielt darauf ab, das Kulturzentrum langfristig zu stabilisieren, indem eine Angleichung der 1,2 festen Stellen an die Tarifverträge TVöD erfolgt. Zudem kann das Theater aus eigenen Mitteln die Mindestgagenempfehlungen des Deutschen Bühnenvereins bei Gastspielen nicht einhalten. Der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und die Entwicklung einer Ehrenamtsstrategie, um freiwillige Helfer*innen einzubeziehen und die kulturelle Teilhabe sowie Kulturvermittlung zu fördern, ist ebenfalls ein benanntes Ziel.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 50.000 EUR um 22.300 EUR (darin: Dynamisierung i. H. v. 2.300 EUR) auf 72.300 EUR


11. A2 Arbeitskreis soziokultureller Zentren in Stuttgart – Dynamisierung

beantragt ab 2024:
Dynamisierte Erhöhung der Förderung, fortlaufend ab dem DHH 2024/2025: Erhöhung der institutionellen Förderung von 1.046.420 EUR um 4,6 %: 48.135 EUR auf 1.094.555 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung zum DHH 2024/2025 um 48.135 EUR p. a. auf insgesamt 1.094.555 EUR (inkl. Rosenau, exkl. SARAH)

Definition: Der Arbeitskreis soziokultureller Zentren in Stuttgart besteht seit vielen Jahren und umfasst neben den institutionell geförderten Einrichtungen (Kulturkabinett e. V., Laboratorium e. V., Kulturzentrum für Frauen SARAH e. V., Rosenau Kultur e. V., Kulturverein Merlin e. V., Kulturinsel Stuttgart gGmbH, Kulturwerk) auch die Interessengemeinschaft (IG) Christopher Street Day (CSD) Stuttgart e. V. Die Rosenau Kultur e. V. erhielt im DHH 2022/2023 im Rahmen der „Dynamisierung der Zuwendungen für geförderte Theater“ eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 4,6 %. Die Rosenau ist nur solidarischer Partner des Antrags des AK Soziokultur und Teil des Dynamisierungsantrags der „Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater“. Die Kulturverwaltung schlägt jedoch vor, die Rosenau in den Antrag mit aufzunehmen, da sie dem Fachbereich Soziokultur zugeordnet ist (vgl. Deckungsring) und nicht dem Fachbereich Theater und Tanz.

Antrag: Der Kulturverwaltung liegt ein Dynamisierungsantrag des „Arbeitskreises soziokultureller Zentren in Stuttgart“ über 4,6 % basierend auf den Fördersummen des DHH 2022/2023 vor. Begründet wird der vorliegende Dynamisierungsantrag mit der allgemeinen Preis- und Personalkostensteigerung und einer Stabilisierung künftiger Haushaltsplanungen.

Verwaltungsvorschlag: Der Verwaltungsvorschlag beinhaltet die prozentuale Erhöhung in Höhe von 48.135 EUR p. a. Vorliegende Einzelanträge, in denen zusätzlich eine Erhöhung für Inflationsausgleich und Tarifsteigerung enthalten sind, müssen nach Vorschlag der Verwaltung mit dem Dynamisierungsantrag verrechnet werden, um einen doppelten Zuschuss für Inflationsausgleich und Tarifsteigerung zu vermeiden.


Die Erhöhungen durch Dynamisierung stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Institution
Institutionelle Förderung p. a.
DHH 2022/2023
Institutionelle
Förderung p. a.
DHH 2024/2025 inkl. Dynamisierung 4,6%
Erhöhung
um
Zusätzlicher Einzelantrag bereits
vorliegend
Kulturverein Merlin e. V.
238.600 EUR
249.576 EUR
10.976 EUR
Ja
Rosenau Kultur e. V.
230.120 EUR
240.706 EUR
10.586 EUR
Ja
Kulturinsel Stuttgart gGmbH
175.000 EUR
183.050 EUR
8.050 EUR
Nein
Kulturwerk
150.000 EUR
156.900 EUR
6.900 EUR
Ja
Kulturkabinett e. V.
137.100 EUR
143.407 EUR
6.307 EUR
Ja
Laboratorium e. V.
115.600 EUR
120.918 EUR
5.318 EUR
Ja
Summe
1.046420 EUR
1.094.555 EUR
48.135 EUR
Die IG CSD ist im Antrag nur solidarisch enthalten. Das Kulturzentrum für Frauen SARAH e. V. liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Kulturförderung, sondern gehört zur Abteilung Chancengleichheit.


12. Kulturverein Merlin e. V.

Beantragt für DHH 2024/2025:
Erhöhung der Förderung von 238.600 EUR um 60.000 EUR auf 298.600 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 238.600 EUR um 60.000 EUR auf 298.600 EUR

Der Kulturverein Merlin e. V. steht seit bereits 36 Jahren für progressives Kulturprogramm, weitreichende Kooperationen und moderne Soziokultur. Neben Konzerten, Lesungen, Kabarett und einem innovativen Kinderprogramm fungiert das Merlin für die Bürger*innen des Stadtteils West als Treff-und Partizipationsmöglichkeit. Für das auf 2024 verschobene Projekt „Superblock West“ spielt das Merlin eine zentrale Rolle.
Die Erhöhung der Fördersumme wird beantragt, um Kostensteigerungen durch den Tarifabschluss TVöD und Inflation abzufangen sowie die Mitarbeitergehälter auf ein faires Niveau (nach TVöD) anzupassen: So sollen Leitungsstellen auf TVöD 11, Angestelltenstellen und die Technikerstelle auf TVöD 9c sowie die Assistenz auf TVöD 7 erhöht werden. Dies ist vergleichbar mit dem Lohnniveau anderer soziokultureller Zentren. Insgesamt entspricht dies einer Erhöhung der Lohnausgaben um 93.737 EUR.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 198.000 EUR um 40.000 EUR auf 238.000 EUR, für gestiegene Betriebs- und Personalkosten sowie die Schaffung einer Technikerstelle


13. Rosenau Kultur e. V.

Beantragt für DHH 2024/2025:
Erhöhung der Förderung von 220.000 EUR um 72.000 EUR auf 292.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 61.414 EUR auf 281.414 EUR, (zzgl. Dynamisierung 10.586 EUR = 292.000 EUR)
Bei Ablehnung Dynamisierungsantrag Soziokultur: Erhöhung der Förderung von 220.000 EUR um 72.000 EUR auf 292.000 EUR

Das soziokulturelle Zentrum Rosenau Kultur e. V. bietet in erster Linie Wortprogramme, die durch musikalische Veranstaltungen ergänzt werden. Kabarett, Poetry Slam, Comedy, Lesungen und Kleinkunst machen den Großteil des Programms aus. Einen erkennbaren Schwerpunkt setzt der Verein zudem auf die Nachwuchsförderung, z. B. mit der Reihe „OpenStage in der Rosenau“.

Der Kulturverwaltung liegt ein Antrag auf Erhöhung der Förderung um 72.000 EUR vor. Begründet wird dieser mit der Steigerung von Pacht-, Pachtneben- und Energiekosten; der Erhöhung der Personalkosten sowie der Schaffung einer weiteren 50%-Stelle; höheren Gagenforderungen der Künstler*innen und Agenturen. Darüber hinaus soll künftig das Kultur- und Kinderprogramm des „Feuerseefests“, das bei freiem Eintritt stattfindet, auch über die institutionelle Förderung finanziert werden.
Im Antrag wird davon ausgegangen, dass im Falle der Bewilligung des Dynamisierungsantrags, dieser mit der beantragten Erhöhung verrechnet wird. Ziel ist die Erhöhung um die beantragten 72.000 EUR. Der von der Kulturverwaltung vorgeschlagene Betrag ist abhängig davon, ob der Antrag zur Dynamisierung der Mittel der soziokulturellen Zentren angenommen wird oder nicht.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: Erhöhung um 36.000 EUR. DHH 2022/2023 Aufnahme in Dynamisierung 4,6 %; somit Erhöhung um 10.120 EUR.


14. Kulturinsel Stuttgart gGmbh

Beantragt für DHH 2024/2025:
Übernahme der Umzugskosten i. H. v. 124.000 EUR (einmalig)

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Einmalige Übernahme der Umzugskosten i. H. v. 124.000 EUR.

Die Kulturinsel Stuttgart ist eine seit 2012 auf dem Zollamt Areal bestehende Plattform für (sub-)kulturelle und soziale Projekte. Jährlich werden rd. 200 Kulturprojekte veranstaltet. Sie dient als Begegnungsort für Kulturschaffende, sozial benachteiligte Menschen, Geflüchtete und die gesamte Bevölkerung des Quartiers. Die Kulturinsel überlässt sozialen und kulturellen Initiativen ihre Räume vergünstigt oder kostenlos und finanziert dies wiederum durch Vermietungen der Tagungsräume an Kunden aus dem Wirtschafts- und Industriesektor gegen.

Die Kulturinsel soll auch im neuen Stadtquartier NeckarPark eine zentrale Rolle als soziokultureller Begegnungsort übernehmen. Durch die Gesamterneuerung des ehem. Zollamt-Areals (Neckar Park) ist die Kulturinsel gezwungen, für die Dauer des Umbaus Umzugsmaßnahmen zu treffen. Die einmalige Erhöhung der Förderung setzt sich aus Umzugskosten i. H. v. 92.000 EUR und Lagerkosten i. H. v. 32.000 EUR zusammen.

Die Kulturinsel ist Teil des Dynamisierungsantrags Soziokultur und würde bei Annahme dessen zusätzlich eine Erhöhung der institutionellen Förderung von 175.000 EUR um 8.050 EUR auf 183.050 EUR erhalten.

Letzte Erhöhung:
Neuaufnahme zum DHH 2020/2021


15. Kulturwerk

Beantragt für DHH 2024/2025:
Erhöhung der Förderung von 150.000 EUR um 30.000 EUR auf 180.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 150.000 EUR um 30.000 EUR auf 180.000 EUR

Das Kulturwerk steht für ein abwechslungsreiches, soziokulturelles Kulturprogramm für alle Generationen und Menschen mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen. In Stuttgart-Ost gelegen, bietet es vom Theater, über Konzerte, Kurse und Mitmachmöglichkeiten bis hin zum Stadtteilkino verschiedene Kulturangebote an.

Gründe für den Erhöhungsantrag sind die gestiegene Grundmiete, Neben- und Betriebskosten sowie gestiegenen Mietpreisen für technisches Material, bzw. Dienstleistungen. Zudem müssen Personalkosten angepasst und der Umfang zweier Stellen in Verwaltung und Haustechnik um je 10 % erhöht werden; darüber hinaus wurde eine FSJ-Stelle geschaffen.

Letzte Erhöhung:
Keine Erhöhung seit Neuaufnahme zum DHH 2018/2019



16. Kulturkabinett e. V.

Beantragt für DHH 2024/2025:
Erhöhung der Förderung von 137.100 EUR um 46.860 EUR auf 183.960 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 137.100 EUR um 46.860 EUR auf 183.960 EUR

Das soziokulturelle Zentrum Kulturkabinett e. V. (kurz: KKT) ist eines der vier großen soziokulturellen Zentren in Stuttgart und betreibt seit bereits über 50 Jahren erfolgreich Stadtteil- und Kulturarbeit in Bad Cannstatt. Sein spartenübergreifendes Kulturprogramm wird von und mit verschiedenen Gruppen und Initiativen im Haus gestaltet, sodass jährlich über 100 Veranstaltungen entstehen. Die Schwerpunkte liegen auf der Kulturellen Bildung für Kinder, der Kleinkunst, Tanz und Theater sowie der Musik. Um dem Raumbedarf und die starke Nachfrage nach ihrem Kulturprogramm bedienen zu können, hat das KKT seit März 2018 zusätzliche Räume angemietet, welche aktuell aus Rücklagen bezahlt werden.

In ihrem Antrag begründet das KKT den Erhöhungswunsch mit gestiegenen Neben- und Betriebskosten, der Anpassung der Gehälter an TVöD, der Anpassung der Gagen an Mindestgagen, der Erhöhung der Abgaben an die Künstlersozialkasse, der Anpassung bei Beschaffung an ökologisch nachhaltigere Produkten sowie der Verstetigung vier erfolgreicher und bisher über Projektförderungen finanzierter Projekte (u. a. Jazzkabinett), vor.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 107.100 EUR um 30.000 EUR auf 137.100 EUR, für gestiegene Betriebs- und Personalkosten sowie die Schaffung einer notwendigen Stelle.


17. Laboratorium e. V.

Beantragt für DHH 2024/2025:
Erhöhung der Förderung von 115.600 EUR um 4.000 EUR auf 119.600 EUR im Jahr 2024 und um weitere 4.000 EUR auf 123.600 im Jahr 2025; Investitionskosten i. H. v. 32.000 EUR (einmalig)

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 115.600 EUR um 4.000 EUR auf 119.600 EUR im Jahr 2024 und um weitere 4.000 EUR auf 123.600 im Jahr 2025; Investitionskosten i. H. v. 32.000 EUR (einmalig)

Das soziokulturelle Zentrum Laboratorium e. V. (kurz: LAB) ist eines der vier großen soziokulturellen Zentren in Stuttgart. Seit über 50 Jahren setzt es im Stuttgarter Osten Veranstaltungen in den Bereichen Blues, Jazz, Americana, Singer-Songwriter, Kabarett, Kleinkunst und Weltmusik um. Zudem bietet der Verein künstlerische Qualifizierungen und Weiterbildungen an. Die Interkulturelle Arbeit ist weiterer zentraler Bestandteil der Vereinsarbeit.
Der Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung um 4.000 EUR pro Jahr vor wird mit allgemeiner Teuerung begründet. Darüber hinaus werden einmalige Investitionskosten über 32.000 EUR für neue Stühle, Bühnenpodeste, Instrumente und drei Getränkekühlschränke beantragt.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: Erhöhung um 10.000 EUR


B) Weitere Mehrbedarfe, nach Fachbereichen


Spartenübergreifend


18. SHIFT-Stipendium

Beantragt für DHH 2024/2025:
Erhöhung der Mittel von 60.000 EUR um 40.000 EUR auf 100.000 EUR p.a.

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 40.000 EUR auf 100.000 EUR p.a.

Mit dem ShiftStipendium wird die gesellschaftliche Dimension künstlerischer Schaffensprozesse in den Fokus genommen. Für die Dauer von drei bis zwölf Monaten können sich freischaffende, professionelle Künster*innen beziehungsweise Teams aus Stuttgart für das ShiftStipendium in Höhe von monatlich 1.200 EUR bewerben.
Sie sind eingeladen, zu einem der drei Transformationsfelder Nachhaltigkeit, Ästhetik des Zugangs oder Gesellschaftliche Beteiligung zu forschen.

Bei der Ausschreibung 2023 lagen 77 Bewerbungen für insgesamt 480 Monate vor, was das Forschungsinteresse und den Handlungsbedarf zu den Transformationsfeldern zeigt. Von der Jury konnten lediglich acht Projekte mit insgesamt 50 Monaten ausgewählt werden. Um diese Projekte ermöglichen zu können, wurden die Kosten für die Jury mit anderen Mitteln gedeckt. Das während der Corona-Pandemie entwickelte Stipendium wurde 2020 und 2021 mit jährlich 100.000 EUR aus den Nothilfe-Mitteln finanziert. Um künftig der Fülle an förderungswürdigen Anträgen sowie dem hohen Forschungsinteresse zu Transformationsfeldern nachkommen zu können, beantragt die Kulturverwaltung die Erhöhung der Mittel von 60.000 EUR um 40.000 EUR auf 100.000 EUR.

Letzte Erhöhung:
Neuaufnahme zum DHH 2022/2023


19. Erhöhung Juryhonorare und Einführung Mentor*innenmodell

Vorschlag der Kulturverwaltung:
85.000 EUR p. a. ab 2024

Die Landeshauptstadt Stuttgart beauftragt externe Expert*innen mit der Projektmittel- und Preisvergabe. Waren es früher primär Repräsentant*innen aus Organisationen und Interessensvertretungen, sind es heute größtenteils freischaffende Künstler*innen und Kurator*innen, Vertreter*innen aus Thinktanks oder selbständige Kulturvermittelnde. Im Zuge des Diskurses zu einer angemessenen Bezahlung im kulturellen Bereich werden die 2016 vereinheitlichten Juryhonorare neu bewertet. In Zusammenhang mit der Erhöhung der einzelnen jurierten Projektförderfonds (von 755 TEUR 2014 auf insgesamt 1,5 Mio. EUR 2023) prüfen und bewerten Jurymitglieder eine erhöhte Zahl an Anträgen. Angesichts der Fülle an Anträgen und der intensiv geführten Diskurse innerhalb der Sitzungen werden Vorbewertung auf einheitlichen Skalen notwendig. Diese Vorbereitungen fließen in die Honorierung ein.
Für die Freie Szene Stuttgarts ist es sinnvoll, diese Expert*innen über die Auseinandersetzung mit den Anträgen hinaus einzubinden: Das Miterleben der Projektumsetzung einzelner geförderter Projekte soll ermöglicht werden und Akteur*innen vom direkten Austausch zu ihrer Arbeit profitieren. Schließlich agieren die Juror*innen im deutschsprachigen Raum auch als Multiplikator*innen für die Arbeit, die in Stuttgart mit städtischen Mitteln gefördert wird. Entsprechend werden Juror*innen eingeladen, die geförderten Projekte als Mentor*innen zu begleiten und im Sinne einer weiteren Professionalisierung der Freien Szene geförderten Künstler*innen Feedback zu geben und diese mit Beratungsleistungen zu begleiten.
Für die insgesamt acht jurierten Projektförderfonds (ausgenommen sind Bildende Kunst und Kultur im öffentlichen Raum mit eigenen Budgetansätzen für Jurykosten) und drei Preisen sind insgesamt 49 Personen tätig. Mit einem angepassten Tagessatz von 800 EUR netto (400 EUR für halbe Tage) belaufen sich Jurykosten inkl. neuer Mentoringaktivitäten (31 Personen), Reise- und Übernachtungskosten auf 85 TEUR.

Letzte Erhöhung:
2016: 400 EUR pro Jurysitzung und Jahr zzgl. Reise- und Übernachtungskosten, Mittelbereitstellung überwiegend innerhalb der Förderfonds


20. Inflationsbedingte Erhöhung der jurierten Förderfonds

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Fördermittel von 744.100 EUR um 74.400 EUR auf 818.500 EUR (ausgenommen Förderfonds Tanz und Theater, Shift-Stipendium und KiöR)

Die Preissteigerung 2022 um durchschnittlich 7,9 % und 2021 um 3,1 % betreffen auch die künstlerische Produktion jenseits der Kulturinstitutionen. Mehrkosten entstehen in den Bereichen Sach- und Produktionsmittel, Raum- und Raumnebenkosten, Catering, Reise- und Hotelkosten. Während in den HH-Beratungen 2022/23 zusätzlich 60.000 EUR für angemessene Künstler*innenhonorare sowie Honorare für technische Gewerke beschlossen wurden, müssen jetzt die Betriebskostensteigerungen finanziert werden und die jurierten Projektförderfonds zur Abfederung der Mehrkosten um 10 % erhöht werden. Hiervon ausgenommen sind das Shift-Stipendium und der jurierte Förderfonds im Bereich Tanz & Theater, für die separate Anträge vorliegen, sowie der Bereich KiöR aufgrund auskömmlicher Finanzierung. Ein Ausgleich der Inflation ist nötig, damit die bisherigen positiven Bemühungen der Stadt Stuttgart gegen prekäre Arbeitsbedingungen in der freien Kunst- und Kulturszene Bestand haben können.



Bildende Kunst/Medienkunst


21. Kunstverein Wagenhalle e. V.

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 120.000 EUR um 110.000 EUR p. a. auf 230.000 EUR sowie die einmalige Zuwendung von 626.370 EUR (2024) für Technikkosten

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 110.000 EUR auf 230.000 EUR einmalige Zuwendung von 600.000 EUR für Technikkosten

Der 2004 gegründete Kunstverein Wagenhalle e. V. mit Sitz im Nordbahnhofgelände gehört mit seinen 150 Mitgliedern aus verschiedenen Kunstsparten zu den besonders aktiven Institutionen für aktuelle Kunst in der Landeshauptstadt. Seit Jahren vernetzt der Verein regionale und internationale Kulturakteure. Mit Ateliers, Werkstätten, Studios, Büros und Proberäumen für Kunst- und Kulturschaffende und seinem 2019 eröffneten „Projektraum“ stellen die Wagenhallen einen vielseitigen Ort für Kreativität und kulturelle Innovation dar.
Der Kunstverein Wagenhalle e. V. sieht sich in den nächsten Jahren mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Durch den Bau der „Maker City“ entsteht eine anspruchsvolle Konstellation, ein Großteil der bisher intensiv genutzten Außenflächen fallen weg. In der Umgebung der Wagenhallen wird in den nächsten Jahren ein neuer Stadtteil entstehen, in dem sich der Verein proaktiv einbringen und positionieren muss.

Um weiterhin die Rolle des kulturellen Impulsgebers ausüben zu können, will der Verein seine Aktivitäten intensivieren und Angebote der kulturellen Teilhabe für alle Alters- und Gesellschaftsgruppen anbieten. Für diese weitergehende Öffnung werden 1,5 VZW, d. h. eine 100%-Personalstelle für „Kulturelle Teilhabe“ und „Quartiersentwicklung“ sowie eine 50%-Stelle für Haustechnik beantragt.

Mithilfe des einmaligen Zuschusses für Technikkosten sind folgende Investitionen geplant:

Lüftung: Das Mittelschiff der Wagenhalle wurde für mehr Atelier-, Arbeits-, und Proberäume umgebaut. Diese Räume haben keine Frischluft von außen, bestimmte für die künstlerische Produktion wichtige Arbeiten (z. B. Schweißen oder Lackieren) können hier nicht stattfinden. Daher plant der Verein, 2024 eine Lüftung einzubauen. (Gesamtkosten Lüftung: 500.000 EUR; Gutachten und Kostenvoranschläge liegen vor).

Hallenboden: Bei der Sanierung der Wagenhallen blieben die Böden teilweise unberücksichtigt. Der Hallenboden im Foyer muss versiegelt werden, um den Estrich zu schützen und die Reinigung zu erleichtern (Gesamtkosten Versiegelung: 60.000 EUR; Gutachten und Kostenvoranschläge liegen vor).

Anderes: Außerdem sind Investitionen für Umrüstung auf LED (18.400 EUR) sowie für neue Bühnenpodeste (19.500 EUR) und diverse technische Geräte geplant. Gesamtkosten hierfür: 66.370 EUR.

Die Investitionen für Lüftung erscheinen vor dem Hintergrund des Arbeitsschutzes notwendig. Die Bodenversiegelung dient dem Schutz der Bausubstanz. Der Investitionsbedarf für die Umrüstung auf LED führt unter Nachhaltigkeitsaspekten zu mittelfristigen Energieeinsparungen. Die Anschaffung von Podesten hängt mit der zukünftig intensiveren Nutzung des Projektraums zusammen. Sonstige technische Erneuerungen und Anschaffungen (28.470 EUR) können aus Eigenmitteln finanziert werden, sodass insgesamt ein einmaliger Investitionskostenzuschuss in Höhe von 600.000 EUR empfohlen wird.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 60.000 EUR auf 120.000 EUR u. a. für Betrieb des neuen Projektraums


22. Künstlerhaus Reuchlinstraße e. V.

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 605.000 EUR um 45.000 EUR auf 650.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 605.000 EUR um 45.000 EUR auf 650.000 EUR, zunächst befristet auf 4 Jahre mit anschließender Evaluation und ggf. Verstetigung

Das Künstlerhaus wurde 1978 gegründet und gehört zu den bedeutenden Kultureinrichtungen der Landeshauptstadt. Es zeichnet sich durch eine Verbindung von lokaler Kulturarbeit und einem künstlerischen Programm mit internationaler Reichweite aus. Neben Künstler*innenateliers und Produktionsräumen für verschiedene Kunstsparten finden vielfältige Ausstellungen, Veranstaltungen, Diskussionen und Workshops statt, in denen nicht nur Themen der Kunst, sondern auch der Stadtentwicklung und sozialer Fragen diskutiert werden. Unter dem neuen Vorstand öffnet sich das Künstlerhaus noch entschiedener gegenüber Nachbarschaft und Stadtgesellschaft. Die LHS fördert das Künstlerhaus aktuell mit 605.000 EUR.

Die beantragten Mittel sollen für die Schaffung einer Personalstelle im Rahmen dieses Öffnungsprozesses eingesetzt werden. Dabei geht es um die Projektleitung für ein Programm mit dem Titel „Das Programm ‚Neue Auftraggeber – Kunst im Bürger*innenauftrag‘“ soll am Künstlerhaus verankert werden: An der Schnittstelle zwischen zivilgesellschaftlichem, kulturellem und künstlerischem Handeln wird Kunst im öffentlichen Raum – als der auch das offene Künstlerhaus verstanden wird – implementiert. Die beantragten Mittel werden zur Finanzierung der Projektleitung des international erfolgreichen Modells der Bürgerbeteiligung eingesetzt. Eine Befristung der Erhöhung ermöglicht eine Evaluation der Umsetzung in Stuttgart nach vier Jahren.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 554.000 EUR auf 605.000 EUR



23. JuKuS - Jugendkunstschule

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 224.700 EUR um 99.700 EUR auf 324.400 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 224.700 EUR um 99.700 EUR auf 324.400 EUR

Die JuKuS ist die älteste Jugendkunstschule in Baden-Württemberg. 2022 feierte sie ihr 50-jähriges Jubiläum. Sie gehört zu den wichtigen Einrichtungen für außerschulische ästhetische Bildung der Landeshauptstadt und bietet ein umfangreiches Kurs- und Veranstaltungsangebot, das sich durch die Zusammenarbeit mit dem Netzwerk kulturelle Bildung KUBI-S noch erweitert hat. Die LHS fördert die JuKuS institutionell bislang mit 224.700 EUR jährlich.
Das Programm der JuKuS wurde mit dem Leitungswechsel 2020 umfassend ausgeweitet und neue Zielgruppen hinzugewonnen. Die Unterrichtseinheiten wurden verdoppelt und die Teilnehmenden-Zahl (4588 Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet) sogar verfünffacht. Die Nachfrage steigt kontinuierlich; allerdings sind die zunehmenden Aufgaben mit der aktuellen Personalbesetzung (Geschäftsführung 100 %, Assistenz 60 %, Minijobber) nicht zu bewältigen. Daher beantragt die JuKuS eine weitere Stelle (TvöD 11 0,6 VZW mit 42.000 EUR). Außerdem wird angesichts der aktuellen Inflation eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 17.700 EUR (7,9 %) für Personal- und Honorar- sowie für Material- und Energiekosten beantragt.
Schließlich wird eine weitere Erhöhung um 40.000 EUR beantragt, um das erfolgreiche KUBI-S Programm, das Kooperationen mit Schulen und Kindergärten umfasst, stabil weiterführen zu können und der Nachfrage gerecht zu werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 184.700 EUR auf 224.700 EUR


24. BBK Bund Bildender Künstlerinnen Württemberg e. V.

Beantragt für 2024:
Erhöhung der institutionellen Förderung von 10.000 EUR um 5.000 EUR auf 15.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der institutionellen Förderung von 10.000 EUR um 5.000 EUR auf 15.000 EUR

Im Bund Bildender Künstlerinnen Württembergs e. V. sind rund hundert zeitgenössische Künstlerinnen aller Sparten zusammengeschlossen. Im eigenen Atelierhaus in der Eugenstraße zeigen die Mitglieder jährlich acht Ausstellungen. Durch Kunstgespräche, offene Atelier-Tage sowie Kooperationen mit anderen Institutionen bilden Künstlerinnen ein aktives Netzwerk. Der BBK ist als feste Größe im Kulturgeschehen der Stadt Stuttgart verankert und hat mit seiner 130-jährigen Geschichte zur kulturellen Vielfalt der Kunstszene Stuttgarts beigetragen.
Der Verein will sein Engagement für die Künstlerinnen in Stuttgart mit zeitgemäßer Kommunikation weiter voranbringen, seine Netzwerktätigkeit in den sozialen Medien abbilden. Die Erhöhung soll für Freelancer*innen eingesetzt werden, die den Verein u. a. im Bereich Social Media und Webpage unterstützen.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 3.900 EUR auf 10.000 EUR
25. Claude Horstmann/Barbara Karsch-Chaieb – Erhöhung Mittel für Förderankäufe

Beantragt für 2024:
Erhöhung des Etats des Kulturamtes für Förderankäufe von 20.000 EUR um 30.000 EUR auf 50.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung des Etats des Kulturamtes für Förderankäufe von 20.000 EUR um 20.000 EUR auf 40.000 EUR

Claude Horstmann und Barbara Karsch-Chaieb sind zwei etablierte Stuttgarter Künstlerinnen, die seit Jahrzehnten mit ihrer künstlerischen Arbeit das kulturelle Leben der Landeshauptstadt mitprägen. Barbara Karsch-Chaib unterhält zudem den Projektraum „Kunst-Klima“, der im Rahmen der Projektförderung des Kulturamtes mit 12.800 EUR gefördert wird.
Das Kulturamt verfügt über jährliche Mittel i. H. v. 20.000 EUR (im Antrag fälschlicherweise 10.000 EUR angegeben), mit denen Stuttgarter Künstler*innen durch Ankäufe gefördert werden. Die Ankäufe erfolgen in enger Abstimmung mit dem Kunstmuseum Stuttgart, in deren Sammlung die Werke übergehen. Viele der so geförderten Künstler*innen sind auch heute noch wichtige Player in der Stuttgarter Szene, z. B. Astrid S. Klein, Gabriela Oberkofler, Jörg Mandernach, Peter Granser (Ausstellung Sparda Kunstpreis im Kubus 2019) oder Katrin Ströbel (Hans-Molfenter-Preisträgerin 2019 und seit kurzem Professorin für Zeichnung an der ABK), deren frühe Arbeiten im Besitz der Landeshauptstadt sind.

Angesichts vieler Förderlinien für junge Kunstschaffende erhoffen sich Claude Horstmann und Barbara Karsch-Chaieb durch die Erhöhung des Ankaufsetats auch die Möglichkeit einer Förderung und Wertschätzung von älteren, etablierten Stuttgarter Kunstschaffenden.

Für etablierte Künstler*innen wird es immer schwerer, von Ihrer Kunst zu leben, insbesondere, wenn Sie in Bereichen arbeiten, die sich kaum vermarkten lassen. Gleichzeitig gibt es in Kunstinstitutionen wie dem Kunstmuseum kaum Budgets für Ankäufe lokaler Künstler*innen. Eine Förderung durch Ankäufe im Zusammenspiel Kulturamt und Kunstmuseum hat sich in der Vergangenheit bewährt. Sie bedeutet nicht nur eine Anerkennung der lokalen Kunstszene, sondern ermöglicht auch die Fortschreibung der lokalen Kunstgeschichte der Landeshauptstadt. Der Verwaltungsvorschlag spiegelt die angestrebte Gesamtsumme von 40.000 EUR.


26. Atelierförderung, Ausgleich Mietkostenerhöhung durch Amt 23

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 120.100 EUR um 41.300 EUR auf 161.400 EUR

Das Kulturamt fördert seit 2014 (GRDrs 169/2014) professionelle Bildende Künstler*innen bei der Finanzierung selbstangemieteter Ateliers, indem 50 % der Kaltmiete (maximal 3.600 EUR/begrenzt auf 4 Jahre) als Zuwendung gewährt werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 120.100 EUR können rund 40 Künstler*innen pro Jahr unterstützt werden. Ein Teil der Ateliers befindet sich in städtischen Ateliergebäuden. Das Liegenschaftsamt hat seit 2020 begonnen, die Ateliermiete bei neuen Mietverträgen an die Marktmiete anzupassen, die erheblich über dem bisherigen Mietzins liegt. Nach einer Auflistung des Liegenschaftsamts ist auch in den nächsten zwei Jahren mit einer Erhöhung der Ateliermiete in Höhe von rd. 82.600 EUR/Jahr zu rechnen. Dies bedeutet nach der Förderrichtlinie (50 % der Ateliermiete) einen erhöhten Finanzbedarf des Förderfonds in Höhe von 41.300 EUR, um die Zahl der geförderten Künstler*innen beibehalten zu können.

Letzte Erhöhung
DHH 2022/2023: von 97.600 EUR um 22.500 EUR auf 120.100 EUR, aufgrund Mietkostenerhöhung durch Amt 23


Darstellende Kunst


27. Erhöhung jurierter Förderfonds Theater und Tanz

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Fördermittel von 490.000 EUR um 150.000 EUR auf 640.000 EUR

Über Projektmittel des Förderfonds Theater und Tanz werden jährlich herausragende Projekte im Bereich der Freien Darstellenden Künste gefördert. Bislang standen hierfür jährlich 490.000 EUR zur Verfügung. Zuletzt wurden die Mittel zum DHH 2020/2021 von 290.000 EUR um 200.000 EUR auf 490.000 EUR erhöht, um die Förderquote zu verbessern und die Freie Szene zu stärken. Das Antragsvolumen liegt jährlich weit über den zur Verfügung stehenden Mitteln, zuletzt betrug die Überzeichnung etwa 385.000 EUR.

Ende 2022 hat der Bundesverband Freie Darstellende Künste analog zur schrittweisen Tariferhöhung des NV Bühne die Honoraruntergrenze angepasst. Als neue Honoraruntergrenzen für Probenarbeiten gelten pro Tag nun 165 EUR (ohne KSK-Mitgliedschaft), bzw. 140 EUR (mit KSK-Mitgliedschaft). Dies entspricht einer Steigerung von 27 % bzw. 33 %. Die Untergrenzen für Aufführungen sind entsprechend ebenfalls gestiegen. Eine Auswertung aktueller Honorarsätze in vorliegenden Anträgen zeigt, dass diese nach wie vor weit hinter angemessenen Empfehlungen liegen. Um dieser Praxis gegenzusteuern und vor dem Hintergrund, dass in der Regel ein Großteil der Projektkosten aus Honorarkosten besteht, ist die Erhöhung der Projektmittel im Fachbereich Theater und Tanz notwendig. Darüber hinaus sollen mit der Erhöhung steigende Produktionskosten (u. a. Technik, Miete, Nebenkosten), Kosten des dringend zu stärkenden Bereichs der Archivierung/Aufzeichnung sowie Vermittlungs- und Zugänglichkeitskosten finanziert werden. Für die umfänglichen Kostensteigerungen wird eine Erhöhung der Projektmittel um 30 %, d. h. um 150.000 EUR auf insg. 640.000 EUR beantragt. Diese Erhöhung ist in direktem Zusammenhang mit einer Erhöhung der Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung zu sehen.

Letzte Erhöhung: DHH 2020/2021 von 290.000 EUR um 200.000 EUR auf 490.000 EUR



28. Mittel für Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Fördermittel von 160.000 EUR um 100.000 EUR auf 260.000 EUR

Die Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung wird seit 2020 von der Freien Tanz- und Theaterszene gUG (FTTS) verwaltet. Die Mittel werden priorisiert an im jurierten Förderfonds Theater und Tanz geförderte Gruppen und Künstler*innen vergeben, da die Projektförderung nur bis Premiere greift. Durch die Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung können Projekte Freier Künstler*innen mehrfach gezeigt und auch nach längerer Pause erneut auf den Spielplan gesetzt werden.
Mit den Mitteln der Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung wird so eine höhere Zahl an Aufführungen pro Projekt ermöglicht. Darüber hinaus zur Verfügung stehende Mittel werden unabhängig dieser Priorisierung an Künstler*innen vergeben. Aktuell passt eine Arbeitsgruppe der Freien Szene zusammen mit der Kulturverwaltung die bestehenden Richtlinien an. Analog zur Projektförderung ist es dringend notwendig, die jeweils in den Richtlinien festgesetzten Tagessätze an die neuen Honoraruntergrenzen des Bundesverbands Freie Darstellende Künste anzupassen, um künstlerische Leistungen angemessen zu vergüten: Für Aufführungen liegen die neuen Grenzen bei 360 EUR pro Aufführung (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. bei 310 EUR (mit KSK-Mitgliedschaft), dies entspricht einer Steigerung von 28,6 % bzw. 24 %. Zudem besteht der dringende Wunsch der Szene, zukünftig die Premiere nicht als Teil der Projektförderung, sondern neu, als Teil der Abspiel- und Wiederaufnahmeförderung, abrechnen zu können. Insoweit entsteht ein relevanter Mehrbedarf in Höhe von 100.000 EUR für gravierend steigende Honorarkosten, allgemeine Kostensteigerung (u. a. Technik, Miete, Nebenkosten) sowie die Vergütung der Premiere im Rahmen der Abspielförderung. EUR.

Letzte Erhöhung: keine, neu aufgenommen zum DHH 2016/2017


29. Kultur am Nachmittag – Neu: Barrierefreier Spielplan

Beantragt für DHH 2024/2025:
Erhöhung der Förderung von 45.000 EUR um 90.000 EUR auf 135.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 90.000 EUR auf 135.000 EUR

Bereits seit 1975 stellt das Kulturamt unter dem Titel „Kultur am Nachmittag“ ein jährliches Programm aus nachmittäglichen Aufführungen ausgewählter Stuttgarter Theater und Konzerten der Stuttgarter Philharmoniker zusammen. Die in einem Programmheft veröffentlichten und zu ermäßigten Preisen angebotenen Veranstaltungen werden insbesondere von älteren Bürger*innen besucht.

Die Kulturverwaltung sieht die Notwendigkeit, das Programm „Kultur am Nachmittag“ zu einem möglichst barrierefreien Spielplan auszubauen. Menschen, zum Teil mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen, soll damit gezielt die Teilhabe an öffentlich finanzierter Kultur ermöglicht werden. Hierfür ist eine Reihe an Maßnahmen geplant: Das Programmheft soll künftig barrierefrei in großer Schrift, Leichter Sprache und mit Verweisen in Braille-Schrift gedruckt werden; hierdurch erhöhen sich die Druckkosten. Pro Aufführung werden barrierefreie Maßnahmen mit bis zu 3.000 EUR gefördert: Hierzu gehören u. a. Gebärdendolmetscher, Audiodeskriptionen, Video-Flyer oder Tastführungen. Ziel ist es damit, barrierefreie Zugänge in Stuttgarter Kultureinrichtungen voranzutreiben. Zusätzlich soll die im Förderantrag vorgegebene maximale Fördersumme i. H. v. 2.500 EUR pro Aufführung an aktuelle Mindesthonorare und allgemein gestiegene Betriebskosten angepasst werden. In dem barrierefreien Spielplan sind jährlich ca. 20 geeignete Produktionen aufgeführt. Zur Konzeption des neuen Spielplans wurde 2023 ein Netzwerktreffen mit interessierten Kulturakteur*innen veranstaltet. Die Umsetzung soll erstmals im Spielplan 2024/25 erfolgen.

Letzte Erhöhung:
DHH 2014/2015: 2.200 EUR


30. Aufstockung COLOURS Festival 2025

Beantragt für 2025:
Erhöhung der Förderung von 450.000 EUR (jährlich 225.000 EUR) um 100.000 EUR auf 550.000 EUR (2024: 225.000 EUR, 2025: 325.000 EUR) einmalig für das Jahr 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung:
100.000 EUR einmalig für das Jahr 2025 auf 325.000 EUR

Pro Ausgabe des biennal stattfindenden Festivals stehen 450.000 EUR zur Verfügung. Im Dezember 2022 wurde bekanntgegeben, dass das für 2023 geplante 5. COLOURS Festival auf 2025 verschoben werden muss. Zunächst war das Team davon ausgegangen, das Festival direkt an das coronabedingt von 2021 auf 2023 verschobene Festival anschließen zu können. Aufgrund des Rückzugs von Sponsor*innen wurde jedoch deutlich, dass das Festival verschoben werden muss. Ein Anteil in Höhe von 125.000 EUR der zur Verfügung stehenden Förderrate 2023 wurde auf Antrag des Theaterhauses für die aufwändige Jubiläumsproduktion „15 Years Alive“ umgewidmet (GRDrs 197/2023).
Der weitere, aus der Festivalabsage 2023 offene Anteil in Höhe von 100.000 EUR sollte für die Eröffnungsproduktion 2025 umgewidmet werden. Diese soll dem 5. COLOURS Festival mit einem Highlight zur Eröffnung zu größerer Aufmerksam verhelfen. Nach Einschätzung der Stadtkämmerei war eine Umwidmung dieses Anteils nicht möglich, da eine neue Zweckbestimmung erfolgt und der Mittelbedarf in einem neuen Planungszeitraum – DHH 2024/2025 – liegt. Deshalb wird anstelle einer Umwidmung für das COLOURS Festival zum DHH 2024/2025 und vor dem Hintergrund der Festivalabsage 2023 ein einmaliger Bedarf in Höhe von 100.000 EUR angemeldet, sodass sich die Fördersumme für das COLOURS Festival im Jahr 2025 auf insgesamt 325.000 EUR (zzgl. Ansparrate 2024) beläuft.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021 von 350.000 EUR (jährlich 175.000 EUR) um 100.000 EUR auf 450.000 EUR (jährlich 225.000 EUR)


31. Theater am Olgaeck e. V.

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 100.000 EUR um 105.000 EUR auf 205.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 95.000 EUR auf 195.000 EUR, mit eindeutiger Zweckbindung (100%-Stelle Verwaltung, 50%-Stelle Technik, 50%-Stelle ÖA, 35.000 EUR für drei Festivals)

Das Theater am Olgaeck hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2004 zu einem lebendigen sozio- bzw. interkulturellen Zentrum entwickelt. Es ruft eigene Festivals wie das Internationale Amateurtheaterfest (Amafest) ins Leben und vernetzt sich mit anderen Festivals der Stadt. Es öffnet seine Räume für die aktive Kulturgestaltung durch migrantische Communities und solidarisiert sich durch kulturelle Aktionen mit Bürger*innen, die in der Mehrheitsgesellschaft um ihren Platz kämpfen müssen (z. B. Roma-Tag Festival und Afrika-Film-Festival). Das Theater trägt mit seinen zahlreichen Projekten zu einer interkulturellen Verständigung bei, weil es verschiedene Communities dazu einlädt, eigene Ideen zu realisieren.
Um diese interkulturelle Kulturarbeit zu verstetigen, beantragt das Theater ab 2024 eine Erhöhung von 60.000 EUR zur Aufstockung der Verwaltungsstelle auf 100 % sowie die Einrichtung von je einer Teilzeitstelle für Technik (50 %) und einer Teilzeitstelle für Öffentlichkeitsarbeit (50 %). Zur Sicherung der drei o. g. Festivals werden weitere 45.000 EUR beantragt, die in den vergangenen Jahren über Projektmittel aus unterschiedlichen Fachbereichen finanziert wurden. Die Verwaltung befürwortet die Festivalförderung in reduzierter Form mit 35.000 EUR. Eine Erhöhung von insgesamt 65.000 EUR soll dazu beitragen, dass das Theater seinen Verwaltungsaufgaben dauerhaft sachgerechter nachkommen und eine angemessene Vergütung mit klaren Aufgabenbereichen umsetzen kann.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 84.500 EUR um 15.500 EUR auf 100.000 EUR

32. Ensemble Materialtheater gUG

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 75.000 EUR um 17.000 EUR auf 92.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 17.000 EUR auf 92.000 EUR, zunächst befristet auf 2 Jahre

Stuttgart hat durch den hier angesiedelten deutschlandweit einzigen Studiengang für Figurentheater eine besondere Stellung. Einer der wichtigsten Akteure, das Ensemble Materialtheater, stellt als Tourneetheater ohne eigene Spielstätte seit 36 Jahren ein wichtiges Bindeglied zwischen Ausbildung und professionellem Theaterschaffen dar. Die Produktionen ermöglichen gezielte Nachwuchsförderung, in dem junge Figurenspieler*innen in das Ensemble integriert werden. Nach Aufnahme des Ensembles Materialtheater in die institutionelle Förderung im Jahr 2018 erfolgte zum DHH 2022/2023 eine Erhöhung zur Schaffung einer 50%-Stelle für Akquise, Organisation und Management.
Zusätzlich ist das Ensemble Materialtheater im Bereich kulturelle Bildung aktiv. So konnten im Rahmen einer Theater-und-Schule-Kooperation (TuSCH) sechs Projekte in Kooperation mit der Marienschule und dem FITZ! realisiert und künstlerisch-pädagogische Theaterarbeit geleistet werden. Hierfür mussten regelmäßig Mittel auf Projektebene akquiriert werden, die jedoch nicht dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können. Entsprechend beantragt das Ensemble Materialtheater eine zweckgebundene Erhöhung der institutionellen Förderung um 17.000 EUR auf 92.000 EUR, um die TuSCH-Mittel zu verstetigen.
Da das Schulverwaltungsamt aktuell einen Fördertopf für Ganztagesschulen vorbereitet, der perspektivisch Kooperationsprojekte mit Schulen finanziell ermöglichen soll, befürwortet die Verwaltung zunächst eine Befristung der Erhöhung auf 2 Jahre. Dadurch kann eine Etablierung paralleler Förderstrukturen zwischen Kultur- und Schulverwaltungsamt vermieden werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 50.000 EUR um 25.000 EUR auf 75.000 EUR
33. Produktionszentrum Tanz + Performance e. V.

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 170.400 EUR um 76.000 EUR auf 246.400 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 76.000 EUR auf 246.400 EUR

Das Produktionszentrum Tanz + Performance (PZ) ist die zentrale Einrichtung der Freien Tanzszene Stuttgarts. Das PZ vertritt und stärkt die Belange der freischaffenden Tänzer*innen und Choreograf*innen in Stuttgart, bietet Probenräumlichkeiten und ist Veranstaltungsort wie auch Ort der Vernetzung. Durch die zunehmende Stärkung der freien Szene, aber auch konkret durch die Entwicklungen, die durch TANZPAKT Stuttgart ermöglicht wurden, sind die Aufgaben des PZs und deren Geschäftsführung gewachsen. Grund ist einerseits die steigende Zahl an Mitgliedern, andererseits eine zunehmend erfolgreiche Vernetzung mit anderen Kulturinstitutionen und -akteur*innen in der Stadt und überregional. Um dieser Entwicklung zu begegnen, beantragt das PZ eine Angleichung der Löhne für die Geschäftsführung analog zu TVöD 11 sowie die dringend benötigte Verstetigung einer Assistenzstelle (50 %) für allgemeine Aufgaben sowie PR/ÖA. Ohne diese Stelle, die 2023 nur durch umgewidmete Mittel ermöglicht werden konnte, wird das aktuelle Pensum des PZs nicht weiterhin zu bewältigen sein. Zudem sollen Projektmittel für Training, Workshops und Tanzszene-relevante Vernetzungsaktivitäten zur Verfügung gestellt werden, um so die Sichtbarkeit der vielfältigen Stuttgarter Freien Tanzszene nachhaltig zu stärken. Ohne solche Mittel sind Austauschformate, Residenzen, Profi-Trainings und Kooperationen wie mit dem Stuttgarter Filmwinter, dem Theater Rampe, dem FITZ! kaum möglich. Mit dem letzten Doppelhaushalt hat das PZ Mittel für die dauerhafte Anmietung eines dringend benötigten, zweiten Probenraums erhalten. Die Auslastung ist weiterhin hoch, der Nutzungsbedarf der Szene groß. Allerdings ist das PZ mit einer Erhöhung von Miet- und Nebenkosten konfrontiert, die aus dem eigenen Etat nicht gestemmt werden können. Für die drei Posten Trainings/Projektmittel, Personalkosten und Raumkosten meldet das PZ einen Erhöhungsbedarf von insg. 76.000 EUR ab dem Jahr 2024 an.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 105.400 EUR um 65.000 EUR auf 170.400 EUR für den Status Quo Erhalt der Geschäftsführungsstelle auf 100 % sowie zur dauerhaften Anmietung eines zweiten Probenraums


34. Tanztheater Katja Erdmann-Rajski

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 50.000 EUR um 10.000 EUR auf 60.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 10.000 EUR auf 60.000 EUR

Das 2001 gegründete Tanztheater Katja Erdmann-Rajski hat inzwischen einen festen Platz in der Stuttgarter Tanzszene. Die partizipativen und tanzpädagogischen Arbeiten folgen einer eigenen choreografischen Sprache, mit denen sich das Ensemble klassischen wie zeitgenössischen Stoffen nähert. Zum DHH 2020/2021 wurde das Tanztheater zunächst befristet in die institutionelle Förderung aufgenommen, zum DHH 2022/2023 folgte die Verstetigung.
Das Tanztheater Katja Erdmann-Rajski plant, den Spielbetrieb zu erweitern und die künstlerische Entwicklung voranzutreiben. Dazu gehört die Einstellung einer*s Produktions- und Finanzmanager*in ab 2024, um die wachsenden Aufgabenbereiche strategisch zu koordinieren. Des Weiteren plant das Tanztheater die Entwicklung partizipativer Kinder- und Jugendstücke, die auch in mobiler Form für Schulbesuche konzipiert ist. Dieses Format soll die ästhetische Bildung von Kindern und Jugendlichen unterstützen und einen Beitrag im Sinne integrativ-inklusiver Förderung im Bereich Tanz leisten. Darüber hinaus ist die Anpassung von Honoraren für freischaffende Künstler*innen notwendig, die mit den in 2023 neuen Empfehlungen einschlägiger Bundesverbände deutlich gestiegen sind.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 30.000 EUR um 20.000 EUR auf 50.000 EUR


35. O-Team

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung in 2024 von 90.000 EUR um 115.000 EUR auf 205.000 EUR sowie in 2025 um weitere 45.000 EUR auf 250.000 EUR,

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung in 2024 um 115.000 EUR auf 205.000 EUR sowie in 2025 um weitere 45.000 EUR auf 250.000 EUR

Die 2007 gegründete Gruppe O-Team ist weit über Stuttgart hinaus mit einschlägigen Kulturinstitutionen vernetzt. Ihre Arbeiten werden überregional und im Ausland präsentiert. Seit ihrer Aufnahme in die institutionelle Förderung im Jahr 2020 trägt die erfolgreiche Performancegruppe zur kulturellen Vielfalt der Stadt bei. Beantragte Fördermittel sollen die Planungssicherheit und den Aufbau einer nachhaltigen Arbeitsstruktur sicherstellen.
Beantragt wird eine überfällige Angleichung der Honorare der künstlerischen Leitung: Die seit 16 Jahren geleistete und zunehmend umfangreicher werdende Arbeit der künstlerischen Leitung soll in feste Stellen überführt werden.
Eine zusätzliche 50%-Stelle soll die Koordinations- und Administrationsaufgaben übernehmen.
Da die Gruppe stark von den gestiegenen Honoraruntergrenzen für freischaffende Künstler*innen betroffen ist, soll mit der Erhöhung zudem die Stabilisierung der künstlerischen Kollaboration erreicht werden.
Außerdem soll der steigenden Inflation auf Sachkostenebene begegnet werden. Insgesamt soll damit die künstlerische Exzellenz der Performancegruppe aufrechterhalten und weiterentwickelt werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 60.000 EUR um 30.000 EUR auf 90.000 EUR



36. Lokstoff! Theater im öffentlichen Raum e. V.

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 85.000 EUR um 145.000 EUR auf 230.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 145.000 EUR auf 230.000 EUR

Seit 2003 hat LOKSTOFF! mit seinen Stücken den öffentlichen Raum in Stuttgart, Düsseldorf, Kosice, Skiathos, Istanbul und Tel Aviv poetisiert. In den letzten 20 Jahren konnten dadurch insgesamt 170.000 Zuschauer*innen erreicht werden. Die Arbeit der Gruppe zeichnet sich durch niederschwellige, partizipative und inklusive Ansätze aus, die Generationen verbinden. Die Produktionen wurden vielfach ausgezeichnet und haben sowohl regional als auch international Anerkennung gefunden.

Im Rahmen des DHH 2024/2025 beantragt LOKSTOFF! eine Erhöhung der institutionellen Förderung, um eine teilgesicherte Finanzierung für die kommenden Jahre zu gewährleisten und die Existenz der Theatergruppe zu sichern. Aufgrund der Richtlinien beim Land BW ist eine anteilige Landesförderung nicht möglich, da LOKSTOFF! als Theater im öffentlichen Raum über keine eigene Spielstätte verfügt. Wesentlicher Bestandteil des Antrags ist eine angemessene Vergütung. Um weiterhin qualitativ hochwertige Produktionen mit nationalen und internationalen Künstler*innen umzusetzen, müssten angemessene Honorare an die beteiligten freien Mitarbeiter*innen und an die künstlerische Leitung gezahlt werden. Die beantragte Erhöhung der Fördermittel um 145.000 EUR fließt entsprechend fast ausschließlich in Honorarzahlungen, die an aktuellen, stark gestiegenen Tarifen und Honoraruntergrenzen im Bereich Freie Darstellende Künste angelehnt sind.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021 von 50.000 EUR um 35.000 EUR auf 85.000 EUR


37. backsteinhaus produktion

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 230.000 EUR um 90.000 EUR auf 320.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 90.000 EUR auf 320.000 EUR

Die Tanzcompagnie backsteinhaus produktion hat sich seit ihrer Gründung 2008 zu einer der erfolgreichsten Compagnien der Stadt entwickelt. Sie produziert bundesweit und ist international aktiv, dabei interdisziplinär und nah an gesellschaftspolitischen und sozialen Themen. Die Gruppe verfolgt das Anliegen, Zugänge zu schaffen, Barrieren abzubauen und aktuelle Diskurse in die Stadtgesellschaft zu tragen. In den vergangenen Jahren konnte der Bereich Vermittlung durch Projektmittel sowie durch die bis 2025 befristete Exzellenzförderung des Landes gestärkt werden.

Um die daraus entstandene Struktur, die auf Teilhabegerechtigkeit abzielt, zu stärken und zu verstetigen, beantragt backsteinhaus produktion die Verstetigung einer Stelle für Vermittlung und Dramaturgie, die 2023 über Projektmittel des Zentrums für kulturelle Teilhabe finanziert wurde. Darüber hinaus und hinsichtlich des zunehmend wachsenden Erfolgs der Gruppe sollen die Positionen technische Leitung und Komposition sowie Produktionsleitung und Tanz entsprechend real geleistetem Aufwand auf 100 % aufgestockt werden. Für Produktionskosten wird ebenfalls eine Erhöhung beantragt, um allgemein steigenden Produktionskosten sowie der Anhebung der Honoraruntergrenzen nach Empfehlung des Bundesverbandes für Freie Darstellende Künste begegnen zu können und die Produktionszukunft der Gruppe zu sichern. Durch die Anmietung von Arbeitsräumlichkeiten soll zudem eine Abwendung von prekären Arbeitsumständen umgesetzt werden können. Insgesamt beantragt die Gruppe eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 90.000 EUR, wobei rund 65.000 EUR für Stellen/-anteile benötigt werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023 von 180.000 EUR um 50.000 EUR auf 230.000 EUR



Film


38. Französische Filmtage Tübingen | Stuttgart e. V.

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 29.000 EUR um 5.000 EUR auf 34.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 5.000 EUR auf 34.000 EUR

Die Französischen Filmtage Tübingen/Stuttgart sind das größte Schaufenster des französischsprachigen Films in Deutschland – sie finden jährlich im Arthaus-Kino Delphi statt. Zum Programm gehören auch Retrospektiven, Hommagen, aktuelle französische Dokumentarfilme, Kurzfilme und der Wettbewerb um verschiedene Filmpreise. Das Schulkino der Französischen Filmtage Tübingen/Stuttgart hat es sich zur Aufgabe gemacht, Schüler*innen für den Film zu sensibilisieren und zu begeistern. Präsentiert wird eine besonders für Jugendliche geeignete Filmreihe, ein Schüler-Kurzfilmwettbewerb und Filmateliers. Die Erhöhung ist insbesondere notwendig, um steigende Film- und Kinomieten aufzufangen. Der Verein möchte auch die Honorare maßvoll erhöhen.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 27.000 EUR um 2.000 EUR auf 29.000 EUR, für gestiegene Aufwendungen Filmmieten und Digitalisierung


39. Wand 5 e. V.

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 160.000 EUR um 63.900 EUR auf 223.900 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 60.000 EUR auf 220.000 EUR

Der Verein Wand 5 veranstaltet seit über 30 Jahren den Stuttgarter Filmwinter – Festival for Expanded Media. Als wichtiges, innovatives Festival für Kurzfilm, Videokunst, Experimentalfilm und Neue Medien widmet sich der Stuttgarter Filmwinter den Grenzübergängen von Kino und Medienkunst im Dialog mit verwandten Kunstsparten. Wand 5 steht zudem für eine lokale bis internationale Netzwerkarbeit und leistet mit seinen generationsübergreifenden, partizipativen Projekten zur Steigerung der Medienkompetenz einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung von Familien mit Kindern. Der Anteil der öffentlichen Zuwendungen zur Finanzierung des Programms beträgt rd. 90 %.

Der Verein stellt im vorliegenden Antrag folgenden Mehrbedarf für die nachhaltige Entwicklung der kulturellen Arbeit dar:
Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 135.000 EUR um 30.000 EUR auf 65.000 EUR



Heimatpflege


40. Bürgerverein Obertürkheim-Uhlbach e. V.

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 3.710 EUR um 420 EUR auf 4.130 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 420 EUR auf 4.130 EUR

Der Bürgerverein Obertürkheim-Uhlbach e. V. erfüllt seine satzungsgemäßen Aufgaben insbesondere zur Unterhaltung des Bezirksarchivs mit Bewahrung von Bild- und Textdokumenten sowie Sammlungen zur Ortsgeschichte der Stadtteile Stuttgart-Obertürkheim und -Uhlbach ausschließlich ehrenamtlich. Auf Grund der vom Liegenschaftsamt beschlossenen Erhöhung der Miete um 420 EUR pro Jahr für die vom Verein genutzten Räume im Bezirksrathaus wird die Erhöhung der Förderung um 420 EUR auf 4.130 EUR pro Jahr beantragt.

Letzte Kürzung:
DHH 2010/2011: Kürzung von 3.900 EUR um 190 EUR auf 3.710 EUR


41. Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e. V.

beantragt ab 2024:
Erhöhung inkl. Verstetigung der Förderung von 72.000 EUR um 80.000 EUR auf 152.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Verstetigung des Projektes Stolperkunst (25.000 EUR) und Erhöhung um 55.000 EUR auf 152.000 EUR, beides befristet auf 4 Jahre

Die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e. V. besteht als Verein seit 2012 und war zusammen mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg, dem StadtPalais, der Landeszentrale für politische Bildung und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen einer der Partner beim Aufbau und bei der Gestaltung dieser wichtigen Gedenkstätte. Zur Finanzierung einer hauptamtlichen Geschäftsführung wurde der Verein 2019 in die institutionelle Förderung aufgenommen.

Es wird eine Erhöhung der Geschäftsführungsstelle um 25 % auf eine VZE beantragt, um den erhöhten Arbeitsaufwand für Verwaltungstätigkeiten, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit bewältigen zu können.

Der Verein plant, mit dem Projekt Stolperkunst auch künftig durch kontinuierliche Angebote besonders jüngere Menschen anzusprechen und vielfältige künstlerische und kulturpädagogische Formate der Erinnerungskultur zu erarbeiten. Um dies zu ermöglichen wird beantragt, die bis 2023 befristeten Finanzmittel in Höhe von 25.000 EUR für die Projektmanagementstelle sowie Sachkosten zu verstetigen und weitere 10.000 EUR zur Erhöhung der Projektmanagementstelle von 30 auf 50 % zur Verfügung zu stellen.

Die Initiative Stolpersteine Stuttgart ist ein Zusammenschluss aus 14 ehrenamtlich arbeitenden Stadteilinitiativen. Sie hat seit Beginn ihrer Arbeit 2003 in Stuttgart mehr als 1000 Stolpersteine für verfolgte, vertriebene und ermordete Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im öffentlichen Raum durch den Künstler Gunter Demnig verlegt. Das große Interesse an den Stuttgarter Stolpersteinen und die steigende Zahl der Anfragen kann von der Initiative allein auf ehrenamtlicher Basis nicht mehr bewältigt werden. Sie beantragt daher die Schaffung eine 50%-Stelle und entsprechender Sachkosten in Höhe von 30.000 EUR p. a. zur Pflege und Aktualisierung der Website, Bearbeitung von Anfragen zu den Stolpersteinen in Abstimmung mit den Stadtteil-Initiativen und zur Unterstützung der Stadtteil-Initiativen. Organisatorisch soll die Stelle als eigenständiger Arbeitsbereich im Verein Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber angesiedelt werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 70.000 EUR um 2.000 EUR auf 72.000 EUR, Ausgleich Steigerung Personalkosten sowie befristet bis 2023, Erhöhung der Stellenanteile Projektmanagement Stolperkunst von 20 auf 30 % mit 5.000 EUR und Sachkosten Projekt Stolperkunst 20.000 EUR; Initiative Stolpersteine einmalig 10.500 EUR Neugestaltung Website


42. Stadtgarde zu Pferde Stuttgart e. V.

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 10.000 EUR um 10.000 EUR auf 20.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 5.000 EUR auf 15.000 EUR, zunächst befristet auf 4 Jahre

Die Stadtgarde ist als älteste Traditionsvereinigung Stuttgarts fester Bestandteil der Brauchtums-, Heimat- und Kulturpflege der Landeshauptstadt. Auch in heutiger Zeit tritt sie als repräsentativer Vertreter der Stadt auf und führt z. B. den Festumzug zum Cannstatter Volksfest an.

Der Verein wurde 2020 mit 10.000 EUR in die institutionelle Förderung aufgenommen. Diese wird insbesondere zur Anschaffung und Restaurierung von Uniformen und zum Transport der Pferde beim Ausrücken z. B. beim Cannstatter Volksfest oder beim Oktoberfest in München benötigt. Dem Verein ist es 2022 gelungen, 13 neue junge Mitglieder zu gewinnen, was zu einer Erhöhung der Ausgaben für neue Uniformen führt. Da der Verein über sehr hohe Rücklagen verfügt (50 % der jährlichen Ausgaben), müssten diese teilweise zur Finanzierung eingebracht werden.
International


43. Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 782.800 EUR um 67.500 EUR auf 850.300 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 45.450 EUR auf 828.250 EUR

Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) ist bundesweit das führende Kompetenzzentrum für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Es zählt zu den wichtigsten Kultur- und Bildungseinrichtungen Stuttgarts und ist wichtiger Kooperationspartner für viele Kulturakteur*innen in der Landeshauptstadt.

Die Förderung erfolgt seit 1983 auf der Grundlage des zwischen Bund, Land und Stadt geschlossenen Verwaltungsabkommens, das eine Förderung durch Land und Stadt in gleicher Höhe und alle zwei Jahre eine Anpassung an die Entwicklung der allgemeinen Kosten vorsieht.

Auf Grund der zeitlich abweichenden Finanzplanungen von Stadt und Land besteht derzeit eine Differenz zwischen der Landesförderung und der städtischen Förderung. Das Land Baden-Württemberg hat seinen Zuschuss für das ifa dem Abkommen entsprechend 2021 um 23.400 EUR erhöht und sieht entsprechend Staatshaushaltsplan für 2023/2024 eine weitere Erhöhung vor, deren Höhe noch nicht genau feststeht. Ausgehend von der maximal möglichen Zuschusserhöhung des Landes (88.300 EUR für 2024) beantragt das ifa mit 44.100 EUR die Hälfte hiervon als Erhöhung der städtischen Förderung. Um dem bestehenden Verwaltungsabkommen wieder nachzukommen, der Beschlussfassung des Landes aber auch nicht (ausgehend von einer Maximalforderung) vorzugreifen, wird insgesamt die Erhöhung der städtischen Förderung um 45.450 EUR empfohlen.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 747.800 EUR um 35.000 EUR auf 782.800 EUR


44. Institut Français

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 5.000 EUR um 20.000 EUR auf 25.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 10.000 EUR auf 15.000 EUR, zunächst befristet auf 4 Jahre

Das Institut Français wurde 1950 als Stiftung nach deutschem Recht gegründet. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist mit einem Beauftragten im Stiftungsbeirat vertreten. Um die Arbeit des Institut Français auch für die Zukunft zu sichern und die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit zu unterstützen, wurde 1997 der Förderverein für das Institut Français gegründet.

Das Institut realisiert jedes Jahr mehr als 80 Projekte und arbeitet dabei mit zahlreichen Partnern der Stadt Stuttgart zusammen.

Die im Jahr 2000 eingerichteten Französischen Wochen werden seit 2009 vom Institut Français durchgeführt. Die Französischen Wochen finden seit 2016 alle zwei Jahre statt. Die jährlich bereitgestellten HH-Mittel in Höhe von 5.000 EUR werden als Ansparrate alle zwei Jahre in einer Projektförderung von 10.000 EUR zusammengefasst. Zusätzlich zur Förderung der Französischen Wochen erhält das Institut Français regelmäßig Projektförderungen in unterschiedlichen Fachbereichen der Abteilung Kulturförderung, insbesondere im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Straßburg oder auch im Rahmen großer europäischer Veranstaltungen oder Projekte mit seinen Partnern im EUNIC-Cluster.

Um den Verwaltungsaufwand für die Beantragung von Einzelprojektförderung zu reduzieren und die stark steigenden Kosten für die Realisierung des Kulturprogramms decken zu können, beantragt das Institut Français eine zusätzliche verstetigte Projektförderung von 20.000 EUR pro Jahr. Der Verwaltungsvorschlag beinhaltet eine verstetigte Projektförderung von 10.000 EUR.



Interkultur


45. Forum der Kulturen

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 628.050 EUR um 195.000 EUR p. a. auf 823.000 EUR in 2024 und um weitere 45.000 EUR p. a. auf 868.050 EUR in 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung: Erhöhung um 35.000 EUR auf 663.050 im Jahr 2024 und um weitere 45.000 EUR im Jahr 2025 auf 708.050 EUR, befristet auf 2024 und 2025

Das Forum der Kulturen befindet sich in einem strategischen Ausrichtungsprozess, da mit den gewachsenen Strukturen die heutigen Aufgaben nicht mehr bewältigt werden können, insbesondere im Hinblick auf die digitale, rechtliche und personelle Infrastruktur. Mit Hilfe des Förderfonds „Entwicklungstreiber“ wurden erste Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung und der Umstellung von Datenbank und Buchhaltung auf eine neue Software gestartet. Weiterhin wurde eine organisations- und personalpolitische Umstrukturierung begonnen. Diese soll verstetigt werden. Aktuell umfasst das Team des Forums 32 Mitarbeitende in 28,3 VZÄ.

Der Bedarf des Vereins „Forum der Kulturen“ gliedert sich wie folgt:

Zweite Geschäftsführung:75.000 EUR (Finanzen, Controlling, Personal)
Dynamisierung der Gehälter (jährlich):45.000 EUR (ab 2025)
Ausbau von Technik und Infrastruktur: 35.000 EUR
Aufbau Personalwesen:40.000 EUR (Maßnahmen Organisationsentwicklung)


Die aktuellen Personalkosten liegen bei ca. 1.2 Mio. EUR. Angesichts der existierenden Personalausstattung und den Erhöhungen in den letzten Jahren umfasst der Verwaltungsvorschlag 35.000 EUR für den Ausbau von Technik und Infrastruktur sowie, in 2025 die Dynamisierung der Gehälter mit weiteren 45.000 EUR. Eine zweite Geschäftsführung kann den reibungslosen Übergang bei der Neustrukturierung der Führungsebene sichern. Eine solche strategische Neugestaltung müsste aber im Kontext eines Personalwechsels bzw. dessen Findungsprozesses stattfinden.

Letzte Erhöhung:
Im DHH 2022/2023 (GDRs 307/2022) erhielt das Forum der Kulturen bereits eine Erhöhung der Mittel für 2022 um 32.000 EUR und 2023 um 64.000 EUR für Infrastruktur- und Sachkosten sowie Tarif- und Gehaltsanpassungen von Personal. Weitere 200.000 EUR wurden Projekten (House of Resources 150.000 EUR, Ziryab-Weltmusikakademie 20.000 EUR, Made in Stuttgart 15.000 EUR und Made in Germany 15.000 EUR) zugesprochen.



Kunst im öffentlichen Raum


46. Art Public Space – Culture Matters gUG

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 175.000 EUR um 52.500 EUR auf 227.500 EUR für 2024 und 2025

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 52.500 EUR auf 227.000 EUR für 2024 und 2025


CURRENT – KUNST UND URBANER RAUM ist ein biennales transdisziplinäres Kunstfestival an der Schnittstelle von Kunst, Kultur, Architektur und Stadtentwicklungsprozessen im öffentlichen Raum Stuttgarts. Es wird im Rahmen des neuen Stuttgarter KiöR-Programms bis vorerst 2025 gefördert und leistet einen wichtigen Beitrag zum Diskurs über Kunst im öffentlichen Raum in Stuttgart. Das Festivalprogramm besteht aus temporären künstlerischen Interventionen (von performativ über digital bis hin zu skulpturalen und architektonischen Installationen), einem Diskursprogramm und einem Magazin. Das Programm wird in Kooperation mit lokalen Kunst- und Kulturinstitutionen, Künstler*innen, Initiativen sowie internationalen Gästen umgesetzt. CURRENT möchte beispielhaft aufzeigen, wie künstlerische Perspektiven städtische Planungs- und Entwicklungsprozesse idealerweise mitgestalten können.

Die erste Ausgabe fand 2021 unter dem Titel „das Poröse (in) der Stadt“ statt, die diesjährige Ausgabe thematisiert mit dem Ausruf „Unruhe bewahren!“ aktuelle Krisen, Unsicherheiten und gesellschaftliche Begegnungsräume.

Um die dritte Festivalausgabe im Jahr 2025 im gleichen Umfang umsetzen zu können, beantragt die gUG eine 30%ige Erhöhung der aktuellen Fördersumme. Der Mehrbedarf begründet sich wie folgt:



Literatur/Philosophie


47. Stuttgarter Schriftstellerhaus e. V.

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 71.020 EUR um 8.980 EUR auf 80.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 71.020 EUR um 8.980 EUR auf 80.000 EUR

Das 1983 gegründete Stuttgarter Schriftstellerhaus, das im Zentrum der Landeshauptstadt liegt, ist als lokaler Literaturakteur ein wichtiger Treffpunkt insbesondere für Autor*innen aus Stuttgart und der Region. Das Schriftstellerhaus organsiert Lesungen, Tagungen, Schreibwerkstätten und trägt zur Vernetzung lokaler und regionaler Autor*innen bei. Darüber hinaus vergibt das Schriftstellerhaus pro Jahr bis zu drei Wohn- und Arbeitsstipendien an Autor*innen und Übersetzer*innen aus Deutschland und dem Ausland.

Seit 2019 bis einschließlich 2023 fördert das Schriftstellerhaus mit dem Projekt „Das Junge Schriftstellerhaus“ die Literaturvermittlung bei Jugendlichen durch Schreib- und Literaturwerkstätte, finanziert aus dem jurierten Förderfonds Literatur. Um die Arbeit mit dem literarischen Nachwuchs in Stuttgart und Umgebung langfristig zu unterstützten, ist die Aufnahme des Projekts „Das Junge Schriftstellerhaus“ als ein fester Bestandteil in die institutionelle Förderung notwendig. Ziel des Projekts ist es, das literarische Schreiben möglichst früh zu fördern und mit der Almuniarbeit neben der Vernetzung auch den fachlichen Austausch zwischen den Jugendlichen und der Einrichtung zu stärken. Das Projekt wurde bisher mit 6.000 EUR bis 7.400 EUR pro Schuljahr gefördert. Die beantragte Förderung beträgt 8.980 EUR, die Steigerung ist mit der allgemeinen Kostenerhöhung zu begründen.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 41.020 EUR um 30.000 EUR auf 71.020 EUR


48. Stuttgarter Kriminächte e. V.

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 52.000 EUR um 15.000 EUR auf 67.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 52.000 EUR um 5.200 EUR auf 57.200 EUR

Der Verein „Stuttgarter Kriminächte“ gründete sich 2007 und wird seit 2008 von der LHS gefördert. Er wird durch rund 180 Mitglieder unterstützt. Der Verein veranstaltet jährlich die Stuttgarter Kriminächte – das einzige literarische Festival, das sich exklusiv dem Genre Kriminalliteratur widmet – sowie die Stuttgarter KinderKrimiWochen. Während der Kriminächte werden in Stuttgart dezentral Lesungen veranstaltet, z. T. an thematisch passenden Orten.

Beantragt ist eine Erhöhung der institutionellen Förderung in Höhe von 15.000 EUR aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sowie für die Erhöhung und Anpassung von Preisgeldern für die vier jährlich verliehenen Krimipreise, die bisher von Sponsoren (HypoVereinsbank, Ebner Stolz, Wittwer-Thalia und Heinrich-Böll-Stiftung BW) finanziert werden.
Die Verwaltung schlägt eine jährliche Erhöhung der institutionellen Zuwendung in Höhe 10 % aufgrund allgemeiner Kostensteigerung vor. Diese beträgt bei aktueller Förderung 5.200 EUR.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 15.000 EUR um 37.000 EUR auf 52.000 EUR


49. Literaturhaus Stuttgart

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 280.000 EUR um 150.000 EUR auf 430.000 EUR, davon 50.000 EUR für eine Personalstelle

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 280.000 EUR um 150.000 EUR auf 430.000 EUR

Das Literaturhaus Stuttgart wurde 2001 eröffnet und ist ein bedeutender Literaturakteur der LHS. Es fördert und vermittelt die Literaturen der Welt durch Lesungen, Diskussionen, Ausstellungen und Werkstätten. Das Literaturhaus Stuttgart erreicht aufgrund von Kooperationen, gezielter Ansprache, der Erprobung zeitgemäßer Veranstaltungsformate und Digitalisierung diverse Zielgruppen innerhalb der Stadtgesellschaft. Als engster Kooperationspartner während des Literaturfestivals war das Literaturhaus aufgrund von Expertise und Infrastruktur für die Umsetzung des Festivals unerlässlich.

Beantragt ist eine Erhöhung in Höhe von 150.000 EUR:
Die ab 2024 beantragte Erhöhung dient zum Erhalt der Qualität und Vielfalt der literarischen Programmarbeit gemessen am bundesweitem Niveau, der Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Stärkung der personellen Ressourcen.

Letzte Erhöhung:
DHH 2018/2019: von 187.680 EUR um 92.320 EUR auf 280.000 EUR


50. Akademie für gesprochenes Wort

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 219.500 EUR um 27.560 EUR auf 247.060 EUR, davon 10.000 EUR Zuschusserhöhung der Direktionsstelle sowie befristete Zahlung 2024 und 2025 als Zuschuss in Höhe von 100.000 EUR p. a. für das Spoken Arts Festival

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 17.560 EUR auf 237.060 EUR sowie die befristete Zahlung in Höhe von 80.000 EUR p. a. im DHH 2024/2025

Die Akademie für gesprochenes Wort wurde 1993 als private Stiftung von Prof. Uta Kutter gegründet und ist auf den Feldern der Kunst und Kultur sowie der Wissenschaft und Bildung tätig. Zweck der Akademie ist die Förderung und Vermittlung der Kultur der gesprochenen Sprache und der Dichtung durch unterschiedliche Veranstaltungsformen und Projekten der Hör-, Sprach- und Sprechentwicklung.

Die Akademie beantragt Folgendes:
Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 154.500 EUR um 65.000 EUR auf 219.500 EUR


51. Hannsmann-Poethen-Literaturstipendium

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Finanzmittel von 15.000 EUR um 2.500 EUR auf 17.500 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Finanzmittel von 15.000 EUR um 2.500 EUR auf 17.500 EUR

Das Hannsmann-Poethen-Stipendium wird seit 2016 im zweijährigen Turnus vergeben. Das Tandem-Stipendium richtet sich an eine*n Autor*in sowie an eine*n Künstler*in einer anderen Kunstsparte, die gemeinsam ein literarisch-künstlerisches Projekt in der Landeshauptstadt Stuttgart umsetzen. Das Stipendium umfasst insgesamt 15.000 EUR und stellt den beiden Stipendiat*innen bei ihrem dreimonatigen Aufenthalt in Stuttgart jeweils ein eigenes Wohn und Arbeitsstudio sowie ein Projektbudget in Höhe von maximal 9.000 EUR zur Verfügung.

Für den Erhalt qualitativ hochwertiger Bewerbungen ist die breitflächige Bewerbung des Stipendiums wie auch der Abschlussperformance bundesweit sowie im gesamten deutschsprachigen Raum erforderlich. Dies ist mit erhöhten Werbekosten verbunden. Das GEDOK-Haus, das derzeit als Residenz der Stipendiat*innen dient, ist nicht barrierefrei. Die Gewährleistung eines barrierearmen Wohn- und Arbeitsaufenthalts sowie der barrierearmen Umsetzung der Abschlussperformance ist hinsichtlich der gewünschten Inklusion in der Kulturarbeit schon zu Beginn, nämlich mit der Ausschreibung, mitzudenken und erfordert ebenfalls eine Erhöhung der Finanzmittel. Die Kosten für die interdisziplinären Fachjuror*innen, die zugleich als Multiplikator*innen und Mentor*innen fungieren, wird über den Antrag „Erhöhung Juryhonorare und Einführung Mentorenmodell“ abgebildet.

Museen


52. Museumsverein Stuttgart-Ost e. V.

Beantragt:
Erhöhung der Förderung von 32.000 EUR um 53.000 EUR auf 85.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 53.000 EUR auf 85.000 EUR

Der MUSE-O e. V. betreibt seit 2005 in städtischen Räumen (Altes Schulhaus Ost) ein Stadteilmuseum und stellt als Bürgertreff Räume für Treffen der lokalen Vereine gegen einen geringen finanziellen Beitrag zur Verfügung. Außerdem ist das ebenfalls institutionell geförderte Theater La Lune mit seinem Kulturcafé dort beheimatet.

Der Verein hat einen großen Teil der Sanierung des Gebäudes, sowohl personell als auch finanziell, übernommen und konnte die Räume deshalb 20 Jahre unentgeltlich nutzen und kam nur für die Nebenkosten auf. Verrechnet werden aktuell mittelbare Zuwendungen in Höhe von 29.946 EUR p. a. zwischen Kultur- und Liegenschaftsamt.

Im Oktober 2021 hat das Liegenschaftsamt die kostenlose Überlassung in ein Mietverhältnis umgewandelt. Die vom Liegenschaftsamt festgesetzte Miete in Höhe von 53.000 EUR p. a. kann der Verein nicht aufbringen, er müsste seine Arbeit einstellen, falls die Stadt den Mehrbetrag nicht übernehmen würde.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 19.000 EUR um 13.000 EUR auf 32.000 EUR


53. Feuerwehrverein Stuttgart e. V.

Beantragt:
Erhöhung der Förderung von 100.000 EUR um 10.000 EUR auf 110.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 10.000 EUR auf 110.000 EUR

Der Feuerwehrverein Stuttgart e. V. ist Träger des Stuttgarter Feuerwehrmuseums. In einer ehemaligen Fabrikhalle in Münster werden 25 Feuerwehrfahrzeuge des vorigen Jahrhunderts sowie weitere Exponate ausgestellt. Die Ausstellung dokumentiert die Entwicklung der Brandbekämpfung von den Anfängen des organisierten Löschens von Bränden bis zur Einrichtung der heutigen Berufsfeuerwehr Stuttgart.

Zur Anmietung der Ausstellungshalle erhält der Verein aktuell eine Zuwendung i. H. v. 100.000 EUR. Der Verein konnte den bestehenden Mietvertrag verlängern und beantragt eine Erhöhung der Zuwendung um 10.000 EUR, um gestiegene Energie- und Mietkosten tragen zu können.

Letzte Erhöhung:
Keine Erhöhung seit Einsparung DHH 2010/2011: von 112.500 EUR um 12.500 EUR auf 100.000 EUR


54. Freunde der Weissenhofsiedlung

Beantragt:
Erhöhung der Förderung von 240.000 EUR um 60.000 EUR auf 300.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 60.000 EUR auf 300.000 EUR

Der Verein Freunde der Weissenhofsiedlung e. V. ist Träger des Weissenhofmuseums, welches sich seit 2006 im Haus Le Corbusier befindet. 2016 wurde das Gebäude zusammen mit dem benachbarten Einfamilienhaus Le Corbusiers zum UNESCO Welterbe ernannt.
Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart wird die Weissenhofsiedlung eine zentraler Rolle spielen und parallel ihr 100-jähriges Jubiläum begehen. Um die angestrebte verstärkte Kulturarbeit stützen und allgemeine Steigerung von Betriebskosten tragen zu können, beantragt der Verein eine Erhöhung um 60.000 EUR.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 220.000 EUR um 40.000 EUR auf 260.000 EUR



Musik


55. Kompositionspreis des Landeshauptstadt Stuttgart

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung des Fördertopfs von 23.900 EUR um 16.100 EUR auf 40.000 EUR

Der Kompositionspreis der Stadt Stuttgart ist Deutschlands ältester und einer der bedeutendsten Preise für Komponist*innen Neuer Musik. Gleichzeitig ist es der älteste Kulturförderpreis der Landeshauptstadt und wird seit 1955 jährlich ausgeschrieben. Zu seinen Besonderheiten zählt, dass die Preisverleihung mit der Aufführung der Werke verbunden ist. Preisträger*innen waren unter anderem Adriana Hölszky, Helmut Lachenmann, Younghi Pagh-Paan und Marc Andre.

Um den Preis zeitgemäß zu halten, wurde eine Öffnung der Ausschreibung und Anpassung der Konzeption begonnen. Zudem muss dafür das Budget nach der letzten leichten Kürzung im DHH 2010/11 erhöht werden. Die Preisgelder sollen von 12.000 EUR für bis zu zwei Preise auf 20.000 EUR für bis zu drei Preise (Erhöhung um 8.000 EUR) angehoben werden. Außerdem sollen die gestiegenen Kosten für den Empfang und die Möglichkeit von begleitender Vermittlungsarbeit, z. B. Gespräche mit den Preisträger*innen, Schulbesuche etc. geschaffen werden (Erhöhung von 11.900 EUR um 8.100 EUR auf 20.000 EUR).

Letzte Kürzung:
DHH 2010/11: von 25.200 EUR um 1.300 EUR auf 23.900 EUR



56. Live Music Fonds Stuttgart – Veranstalter*innenförderung

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 90.000 EUR um 15.000 EUR auf 105.000 EUR


Der „Live Music Fonds Stuttgart – Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen“ wurde 2020 eingeführt. Ziel des Programms ist es, Clubs und andere Spielstätten als Orte der Begegnung und Plattformen für einen breiten, interkulturellen Dialog zu etablieren. Langfristig sollen Quantität und Qualität der musikalischen Darbietungen gesteigert werden, um sowohl die kulturelle Vielfalt als auch den Kreativstandort zu stärken. Das Fördermodell wurde vom Kulturamt in Zusammenarbeit mit dem Pop-Büro Region Stuttgart entwickelt. Mit der organisatorischen Umsetzung des Förderverfahrens und der Beratung dazu ist das Pop-Büro Region Stuttgart beauftragt.

Die Einführung des Fonds erfolgte kurz vor Beginn der Corona-Pandemie. Seitdem haben sich die Bedingungen in der Veranstaltungsbranche massiv verändert, u. a. hat sich die Kostenstruktur verschoben: Kosten für Technik, Mieten und Energie sind stark gestiegen, die Löhne für Technikpersonal oder Stage Hands haben sich ebenfalls erhöht, Einnahmen sind nicht mehr verlässlich kalkulierbar. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, ist eine Erhöhung des Fördertopfs notwendig. Die Kulturverwaltung schlägt eine Erhöhung um 15.000 EUR vor, was einer Steigerung von knapp 17 % entspricht.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: Neuaufnahme 90.000 EUR


57. Stuttgarter Kammerorchester e. V. (SKO)

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 1.095.620 EUR um 50.000 EUR auf 1.145.620 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 50.000 EUR auf 1.145.620 EUR


Das Stuttgarter Kammerorchester zählt zu den führenden Ensembles seiner Art und wirkt international als Musikbotschafter für Stuttgart. Seit der Saison 2019/20 ist der renommierte Geiger und Dirigent Thomas Zehetmair Chefdirigent des Ensembles, künstlerischer Partner ist der Komponist Jörg Widmann. In Stuttgart veranstaltet das SKO neben Abonnementkonzerten und diversen Kooperationsprojekten u. a. die Reihe „SKO-Sternstunden“ sowie das Education-Angebot „SKOhr Labor“. 2022 wurde es das erste klimaneutrale Orchester in Deutschland und verfolgt auch sonst konsequent eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Gesamtstrategie für das Ensemble.

Mit der beantragten Zuschusserhöhung möchte das SKO zum einen den in den letzten Jahren eingeschlagenen Weg der Qualitätssteigerung konsequent weiterverfolgen. Sukzessive sollen in den nächsten Jahren hochwertige Instrumente angeschafft werden, die die Musiker*innen als Dienstinstrumente nutzen können. Zum anderen möchte das Orchester einen Teil der Gelder verwenden, um an vergangene erfolgreiche Projekte wie „Tafelmusik“ und „Concerto Mobile“ anzuknüpfen und jedes Jahr zwei kostenlose Open Airs an einzigartigen Orten der Stadt zu spielen. Dadurch soll klassische Musik in der Stadt präsent und niederschwellig zugänglich sein. Der städtische Anteil an den Gesamtkosten für beide Vorhaben entspricht bei Mehrkosten von 85.000 EUR rund 59 %, die verbleibenden 41 % bringt das SKO aus Eigenmitteln auf.
Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 1.065.620 EUR um 30.000 EUR auf 1.095.620 EUR, Ausbau der Digitalisierung


58. Stuttgarter Hymnus-Chorknaben

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 84.800 EUR um 20.000 EUR auf 104.800 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 20.000 EUR auf 104.800 EUR

Die Stuttgarter Hymnus-Chorknaben gehören zu den ältesten Kultureinrichtungen der Stadt. Sie prägen seit fast 125 Jahren die hiesige Chorlandschaft mit und sind durch ihre Konzerte und Fernsehauftritte auch deutschlandweit und international bekannt. Als Knabenchor bildet der Hymnus Jungen, Jugendliche und junge Männer auf einem hohen Niveau musikalisch und stimmlich aus und übernimmt zudem eine soziale Bildungsfunktion.

Wie alle Chöre haben die Stuttgarter Hymnus-Chorknaben während der Corona-Pandemie ihre Arbeit grundsätzlich umstellen müssen und leiden heute vor allem darunter, dass in dieser Zeit an den Schulen kein Nachwuchs gewonnen werden konnte. Der Chor beantragt eine Erhöhung der institutionellen Förderung, um gestiegene Kosten in wichtigen Budgetpositionen auszugleichen, dazu gehören unter anderem Künstler*innenhonorare und Gehälter, Energiekosten und Reisekosten. Die Probenarbeit in kleineren Gruppen hat sich bewährt und soll beibehalten werden, weshalb der Personalaufwand steigt. Gleichzeitig sinkt die Spendenbereitschaft und andere Möglichkeiten der Einnahmen. Bislang deckt der Zuschuss des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart rund 40 % des Gesamtbudgets, der selbsterwirtschaftete Anteil knapp 31 % und der städtische Anteil an der Finanzierung beträgt rund 8 %. Mit der Zuschusserhöhung erhöht sich der städtische Beitrag auf gut 10 %.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 59.800 EUR um 25.000 EUR auf 84.800 EUR, pädagogische Fachkraft um Betreuungs- und Angebotszeiten auszuweiten


59. Stuttgarter Liederkranz e. V.

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 14.200 EUR um 30.800 EUR auf 45.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 30.800 EUR auf 45.000 EUR

Der Stuttgarter Liederkranz gehört zu den traditionsreichsten Konzertmusikvereinen Deutschlands. Unter seinem Dach musizieren mehrere Chöre verschiedener Ausrichtung und Leistungsstufen sowie ein Sinfonieorchester. Jährlich werden bis zu 15 Konzerte veranstaltet. Im Jahr 2024 feiert der Verein bereits sein 200-jähriges Jubiläum. Lange Jahre konnte der Verein seine musikalischen Aktivitäten durch Rücklagen aus den letzten Jahrzehnten bestreiten. Künftig wirken sich die stark angestiegenen Personal- und Raumkosten noch massiver auf das Jahresergebnis aus. Zahlreiche bereits eingeleitete Maßnahmen, die jährlich beträchtlichen Defizite auszugleichen, u. a. Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, Sponsoren- und Spendenakquise, verminderte Nutzung hochpreisiger Konzertsäle, werden absehbar nicht ausreichend sein.

Um die langfristige Existenz sicherzustellen, benötigt der Verein weitere Mittel zum Ausgleich der Defizite. In der Vergangenheit war eine Erhöhung der institutionellen Förderung aufgrund der noch bestehenden Rücklagen nicht notwendig. Diese werden laut aktueller Prognose bereits im Jahr 2026 aufgebraucht sein. Eine Erhöhung der Förderung um die beantragte Summe in Höhe von 30.800 EUR wird aus diesem Grund befürwortet.

Letzte Kürzung:
DHH 2010/2011: Kürzung von 14.900 EUR um 700 EUR auf 14.200 EUR


60. Stiftsbläser (Turmbläser)

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 4.570 EUR um 2.180 EUR auf 6.750 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 2.180 EUR auf 6.750 EUR

Seit rund 400 Jahren steigen zweimal wöchentlich vier Bläser auf den Turm der Stiftskirche und spielen ca. 30 Minuten von allen Ecken des Turmes. Die Stadt unterstützt diese Aktivität seit dem DHH 2022/2023 mit zusätzlichen 2.100 EUR. Die Gesamtförderung beträgt 4.570 EUR, was einer Kostendeckung von 50 % gleichkommt. Auf Spendengelder und Rücklagen können die Stiftsbläser anders als in der Vergangenheit nicht mehr zurückgreifen. Eine Großspende steht nicht mehr zur Verfügung, zwischenzeitlich wurde eine Stiftung errichtet, mit deren Hilfe die übrigen 50 % der Kosten abgedeckt werden sollten. Die Erträge liegen jedoch unter den Erwartungen.

Dadurch wird eine Steigerung der städtischen Förderung auf ca. 75 % der jährlichen Kosten für die Weiterführung der Tradition notwendig. Die Förderung müsste dementsprechend auf 6.750 EUR angehoben werden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 2.470 EUR um 2.100 EUR auf 4.570 EUR, Ausgleich von Kostensteigerungen und Spendenrückgang


61. Stadtverband der Chöre, Musik- und Karnevalvereine

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 329.810 EUR um 32.670 EUR auf 362.480 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung von 329.810 EUR um 32.670 EUR auf 362.480 EUR

Der Stadtverband der Chöre, Musik und Karnevalsvereine Stuttgart 1995 e. V. bündelt die städtische Förderung von rund 150 kulturtreibenden Vereinen in Stuttgart. Von ihm erhalten die Mitgliedsvereine jeweils anteilige Förderung für Dirigenten/Übungsleitung, Jugendarbeit, Instrumente, Fort- und Ausbildungsmaßnahmen.

Insgesamt umfasst der Fördertopf seit dem DHH 2022/2023 durch eine Erhöhung des Instrumentenzuschusses um 10.800 EUR eine Gesamtsumme von 329.810 EUR. Die letzte Erhöhung der Jugendförderung erfolgte im DHH 2020/2021:Die Förderpauschale wurde von 20 EUR auf 30 EUR pro aktivem jugendlichen Mitglied unter 21 Jahren beantragt und bewilligt.

Allerdings belasten Kostensteigerungen die Vereine mit sehr hohen Kosten insbesondere für die Jugendarbeit. Nicht nur die Sachkosten wie Noten- und Schulungsmaterial sind gestiegen, sondern auch jene für die Ausbilder*innen. Eine erneute Erhöhung der Jugendpauschale von 30 EUR um 10 EUR auf 40 EUR resultiert in einem Mehrbedarf von 32.670 EUR.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 319.010 EUR um 10.800 EUR auf 329.810 EUR, für die Erhöhung der Instrumentenzuschüsse


62. Württembergischer Kammerchor e. V.

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 38.370 EUR um 7.674 EUR auf 46.044 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 7.674 EUR auf 46.044 EUR

1970 von Prof. Dieter Kurz gegründet, engagiert der Württembergische Kammerchor angehende Sänger*innen, die in der musikalischen Ausbildung stehen, ebenso wie interessierte Amateure, die eine gute musikalische Vorbildung mitbringen. Das Ensemble widmet sich anspruchsvoller Chorliteratur von der Renaissance bis zur Gegenwart und ist auch offen für zeitgenössische Werke. In regelmäßigen Abständen führt der Chor große Oratorien mit international renommierten Solisten auf, wodurch die jungen Sänger*innen an den Profi-Bereich herangeführt werden. Zur Umsetzung der Aktivitäten ist stets auch eine hohe Eigenleistung der Mitwirkenden und Verantwortlichen Voraussetzung.

Die bislang beim Württembergischen Kammerchor gezahlten Künstler*innenhonorare genügen nicht mehr den heutigen Maßstäben. Um den Anforderungen der Deutschen Orchestervereinigung gerecht zu werden, müssen die Sätze angepasst werden. Die allgemeinen Preissteigerungen im Zuge der Inflation kommen erschwerend hinzu. Ein weiterer wichtiger Prozess in der Entwicklung des Chors ist der Übergang der künstlerischen Leitung. Dieter Kurz wird nach 55 Jahren das Ensemble an eine*n Nachfolger*in übergeben. In den kommenden Jahren benötigt der WKC für den Findungs- und Übergangsprozess weitere Mittel.

Letzte Erhöhung:
DHH 2018/2019: von 35.370 EUR um 3.000 EUR auf 38.370 EUR, inflationsbedingte Anpassung von Honoraren, Mieten, Produktionskosten



63. Musikinitiative Rock (MIR)

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 130.000 EUR um 40.000 EUR auf 170.000 EUR
Einmalige Unterstützung in Höhe von insgesamt 75.000 EUR (anstehende Nachzahlungen in Höhe von 15.000 EUR für 2021, 30.000 EUR für 2022, 30.000 EUR für 2023)

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 40.000 EUR auf 170.000 EUR und einmalige Unterstützung der Nachzahlungen für 2023 in Höhe von 15.000 EUR

Die Musikinitiative Rock e. V. Stuttgart veranstaltet Konzerte und betreibt vor allem ein Proberaumzentrum für Bands und Einzelmusiker*innen. Mehr als 40 Bands haben hier ihre Heimat. Durch die Vermietung der Proberäume und die Beratung der Bands kommt dem Verein innerhalb der städtischen Musik- und Nachwuchsförderung neben dem Pop-Büro Region Stuttgart eine wichtige Rolle zu. 2019 wurden der MIR die alten Räume gekündigt und es folgte eine schwierige Suche nach neuen Räumen. 2021 schließlich konnte die MIR in Zuffenhausen ein neues und größeres Proberaumzentrum einrichten. In der angespannten Proberaumsituation in Stuttgart ist eine Einrichtung wie MIR, die die Räume verwaltet, vermietet und Bands berät, sehr wertvoll.

Nach eineinhalb Jahren in den neuen Räumen ergeben sich nun neue Probleme, da die Miete indexiert ist und die Nebenkosten deutlich höher ausfallen als vom Vermieter zuerst kalkuliert. Zudem soll das Gehalt für die Vorstandsassistenz angepasst werden, um bei einer Neubesetzung eine längerfristige Perspektive entwickeln zu können. Nach Bewältigung des Umzugs sollen nun auch verstärkt wieder Veranstaltungen durchgeführt werden. Um die Mieten für die Proberäume weiterhin sozialverträglich halten zu können und hier nicht drastisch aufschlagen zu müssen, beantragt die MIR eine Erhöhung des institutionellen Zuschusses um 40.000 EUR. Darüber hinaus beantragt die MIR eine einmalige Unterstützung für die hohen Nebenkostennachzahlungen in Höhe von insgesamt 75.000 EUR. Die Deckung der Nebenkostennachzahlung für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von 45.000 EUR erfolgt aus Nothilfegeldern (GRDrs 29/2023). Weiteren Nebenkostennachzahlungen werden im laufenden Jahr durch höhere Abschlagzahlungen entgegengewirkt. Die Kulturverwaltung befürwortet die beantragte Erhöhung der institutionellen Förderung von 40.000 EUR und Einmalzahlung in Höhe von 15.000 EUR.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 63.080 EUR um 66.920 EUR auf 130.000 EUR, stark erhöhte Mietkosten wg. Umzug und Erweiterung sowie Steigerung der Personalkosten nach langer Zeit


64. IG Jazz Stuttgart e. V.

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 22.540 EUR um 16.000 EUR auf 38.540 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 16.000 EUR auf 38.540 EUR

Als Interessensgemeinschaft vertritt der Verein professionelle Jazzmusiker*innen in Stuttgart und der Region und veranstaltet rein ehrenamtlich ohne eigenen Raum ca. 75 Konzerte im Jahr sowie im Herbst die Theaterhaus Jazztage. Die IG Jazz kooperiert mit vielen Jazzakteur*innen der Stadt. Nach einem gut geplanten Vorstandswechsel 2021 hat sich der Vorstand stark verjüngt und der Verein kann einen Mitgliederzuwachs verzeichnen, gerade auch unter Jazzstudierenden. Derzeit baut die IG Jazz ihre Jugendarbeit aus, die bisher das Programm „School goes Jazz“ umfasste, und plant, ein Jugendjazzorchester ins Leben zu rufen.

Die IG Jazz beantragt eine Erhöhung der institutionellen Förderung, um nach zehn Jahren unveränderter Förderung einen Inflationsausgleich zu erreichen, die allgemeine Kostensteigerung auffangen zu können und die geforderte Erhöhung der Mindestgagen im Jazzbereich mitzutragen – was Voraussetzung dafür ist, die Förderung durch den Jazzverband weiterhin in Anspruch nehmen zu können. Zudem sind die Kosten für die Nutzung des Jazzclubs Kiste und die Produktionskosten im BIX gestiegen.

Letzte Erhöhung:
DHH 2014/15: von 12.540 EUR um 10.000 EUR auf 22.540 EUR, Etablierung des Orchesters Jazz@Large


65. Orchester Pro Musica Stuttgart

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 3.900 EUR um 62.400 EUR auf 66.300 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 11.100 EUR auf 15.000 EUR, befristet auf 4 Jahre

Im Jahre 1952 von Jugendlichen gegründet, setzt sich das Orchester Pro Musica heute aus Berufsmusiker*innen, Mitgliedern verschiedenster Berufe, Schüler*innen und Studierenden zusammen. Eine kammersinfonische Besetzung ermöglicht die Bearbeitung eines vielseitigen Programms, das vom barocken Streichkonzert bis zur romantischen Sinfonik und zum oratorischen Werk reicht. Seit 2005 muss das Ensemble finanziell eigenständig agieren, nachdem es bis zu diesem Zeitpunkt von der Kirchengemeinde Weilimdorf unterstützt wurde. Um das Niveau halten zu können, ist ein hohes Maß an ehrenamtlichem Einsatz unabdingbar.

Das Orchester Pro Musica beantragt eine Erhöhung der Förderung, um zeitgemäße Honorare für den Dirigenten, professionell mitwirkende Ensemblemitglieder, Solisten u. a. bieten zu können und die Finanzierung von Probenraum und einer Notenbibliothek den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Darüber hinaus sollen die Strukturen des Ensembles hin zu einer Eintragung als Verein weiterentwickelt werden. Der dem Antrag beigefügte Wirtschaftsplan lässt die Neuaufstellung des Orchesters einschätzen.

Seit über 30 Jahren wurde die institutionelle Förderung nicht verändert. Eine überproportionale Erhöhung kann aus diesen Gründen befürwortet werden. Die Kulturverwaltung empfiehlt dafür allerdings eine Orientierung an der Förderhöhe von vergleichbaren Orchestern in der institutionellen Förderung und daher eine Erhöhung um 11.100 EUR auf 15.000 EUR, befristet auf vier Jahre, um nach dieser Zeit die Umsetzung der Planungen überprüfen zu können.

Letzte Kürzung:
DHH 2010/2011: Kürzung von 4.100 EUR um 200 EUR auf 3.900 EUR

66. Stuttgarter Oratorienchor e. V.

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 17.635 EUR um 8.365 EUR auf 26.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 8.365 EUR auf 26.000 EUR

Der Stuttgarter Oratorienchor, der im Jahr 2022 seinen 175-jährigen Geburtstag feierte, führt neben großformatigen klassischen und geistlichen Chormusikwerken zunehmend Werke aktuell populärer Komponist*innen auf und vermittelt den Besucher*innen werk- und musikgeschichtliche Hintergründe. Bei den Aufführungen des Chors wirken professionelle Gesangssolist*innen und Orchester mit.

Die kontinuierlich steigenden Kosten, insbesondere in Form von Honoraren für Künstler*innen sowie Raummieten, können nicht mehr durch Eigenfinanzierung aufgefangen werden. Sowohl die Mitgliedsbeiträge als auch die Eintrittsgelder wurden bereits angehoben. Dennoch bleibt eine hohe Finanzierungslücke. Wie aus der Kalkulation hervorgeht, sind allein die Kosten für Honorare, Mieten und Werbung seit 2019 um mehr als 50 % gestiegen. Die Kulturverwaltung befürwortet daher die Erhöhung der Fördersumme um rd. 47 % von 17.635 EUR auf 26.000 EUR.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 12.635 EUR um 5.000 EUR auf 17.635 EUR, Ausgleich Kostensteigerungen für Honorare und Raummieten


67. Internationale Hugo-Wolf-Akademie f. Gesang-Dichtung-Liedkunst e. V.

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 143.800 EUR um 25.000 EUR auf 168.800 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 25.000 EUR auf 168.800 EUR

Die Internationale Hugo-Wolf-Akademie fördert den Liedgesang und insbesondere Nachwuchskünstler*innen in diesem Bereich. Sie veranstaltet jedes Jahr rund 30 Konzerte, zum Teil in Kooperation mit großen Veranstaltungspartner*innen in Stuttgart, zudem richtet sie Meisterklassen für Lied und alle zwei Jahre den renommierten Internationalen Wettbewerb für Liedkunst Stuttgart aus. Die IHWA verfolgt konsequent nachhaltige Ziele, arbeitet beispielsweise an einer Öffnung für neue Zielgruppen, u. a. als Bildungs- und Netzwerkplattform für „Young Professionals“, und ist schon seit vielen Jahren aktiv im Bereich Digitalisierung (digitale „Liedbühne“, Streamings etc.). Einen neuen Schwerpunkt der Arbeit legt die IHWA darauf, bisher unterrepräsentiertes Liedrepertoire bekannt zu machen, so unter anderem im Herbst 2022 bei der „Singing Justice Conference – decentering whiteness in vocal music“.

Der Mehrbedarf entspricht einer Erhöhung der Förderung um 17 % und entsteht durch die geplante Aufstockung der Personalstellen von aktuell nur 1,6 auf künftig 2,5 Vollzeitbeschäftigte. Ebenso soll die Zuschusserhöhung gestiegene Kosten im Veranstaltungsbereich (Mieten, Nebenkosten etc.) auffangen und somit die Programmvielfalt der Akademie auch auf die nächsten Jahre garantieren.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 133.800 EUR um 10.000 EUR auf 143.800 EUR, Ausgleich Kostensteigerungen Raummieten sowie Ausbau Social-Media- und Onlinemarketing


68. Musik Podium Stuttgart e. V.

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 305.550 EUR um 77.965 EUR auf 383.515 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 30.555 EUR auf 336.105 EUR

Der Verein Musik Podium Stuttgart bündelt die Ensembles und Aktivitäten von Frieder Bernius, der mit dem Kammerchor Stuttgart, dem Barockorchester Stuttgart, der Hofkapelle Stuttgart und der Klassischen Philharmonie Stuttgart Chor- und Orchesterwerke aus nahezu allen musikalischen Epochen historisch informiert aufführt. Zahlreiche CD-Einspielungen, Preise und Auszeichnungen belegen die hohe künstlerische Qualität der Arbeit von Frieder Bernius und seinen Ensembles. Neben nationalen und internationalen Tourneen und Kooperationen veranstaltet Musik Podium regelmäßig Konzerte in Stuttgart, das biennal stattfindende Festival Stuttgart Barock und ebenfalls im zweijährigen Rhythmus das Open Air Schloss Solitude.

Der Kulturverwaltung liegt ein Antrag von Musik Podium Stuttgart e. V. auf Erhöhung der städtischen Förderung um 77.965 EUR vor. Dieser Mehrbedarf um 26 % gegenüber der aktuellen Förderhöhe wird mit Anpassungen von Honoraren für Chor und Orchester sowie für die gestiegenen Personalkosten, mit einem Inflationsausgleich und den Preissteigerungen für Sach-, Reisekosten begründet. Die Kulturverwaltung befürwortet eine Erhöhung der institutionellen Förderung um einen Inflationsausgleich in Höhe von 30.555 EUR (10 % des aktuellen Förderbetrages). Für darüber hinausgehende Erhöhungen sollte ein Konzept für die künftige Ausrichtung der Einrichtung vorgelegt werden, das den Mehrbedarf begründet.

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 268.800 EUR um 36.750 EUR auf 305.550 EUR, Aufstockung um 50%-Stelle, Honoraranpassung für Musiker*innen, Ausgleich Reisekosten, Betriebskosten, Dirigentenakademie etablieren


69. Gospel im Osten

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 24.000 EUR um 7.000 EUR auf 31.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 2.400 EUR auf 26.400 EUR

Gospel im Osten mit ca. 400 Sänger*innen ist nach wie vor einer der größten Gospelchöre in Deutschland und erfreut sich großer Beliebtheit. Nach einem Einbruch der Mitgliederzahlen während der Corona-Zeit kann der Chor langsam wieder an die Zeit vor der Pandemie anknüpfen. Ein niederschwelliger Zugang zu den Konzerten und Teilhabe ist dem Chor wichtig, daher ist der Eintritt zu den Konzerten frei und der Chor verzichtet auf feste Teilnahmegebühren.
Der Chor wurde 2016 mit 12.000 EUR in die institutionelle Förderung aufgenommen, zum letzten DHH wurde bereits eine Verdoppelung der Zuwendungshöhe gewährt. Mit der beantragten Erhöhung um weitere 7.000 EUR (eine Erhöhung um 29 %) soll der bestehende Ansatz weiterentwickelt werden, eigene Musik und Songs entstehen zu lassen. Außerdem plant Gospel im Osten für 2024 und 2025 wie bisher zwei große Projekte im Jahr. Das Kulturamt befürwortet eine Erhöhung um einen Inflationsausgleich in Höhe von 2.400 EUR (10 % des aktuellen Förderbetrags).

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 12.000 EUR um 12.000 EUR auf 24.000 EUR, als Ausgleich für gestiegene Personalkosten wg. mehr Aktivitäten und mehr Sänger*innen


70. Internationale Bachakademie

Beantragt für 2024:
Erhöhung der Förderung von 612.850 EUR um 61.285 EUR auf 674.135 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 61.285 EUR auf 674.135 EUR

Die Internationale Bachakademie Stuttgart gehört zu den traditionsreichsten Stuttgarter Einrichtungen und prägt das städtische Kulturleben nachhaltig. Sie veranstaltet Abonnementkonzerte und fördert in der Bachwoche mit Konzerten und Meisterkursen den Nachwuchs. Jährlicher Höhepunkt ist das Festival Musikfest Stuttgart mit internationalen Gästen. Neben den Veranstaltungen in Stuttgart verbreiten die Ensembles der Gaechinger Cantorey unter der Leitung von Hans-Christoph Rademann den Ruf Stuttgarts als Musikstadt international.

Die Bachakademie beantragt eine Erhöhung der institutionellen Förderung in Höhe von 10 %, um die gestiegenen Personal- und Sachkosten ausgleichen zu können und die allgemeine Inflation ausgleichen zu können. Die Kulturverwaltung befürwortet die beantragte Erhöhung um 61.285 EUR.

Letzte Erhöhung:
DHH 2022/2023: von 588.150 EUR um 24.700 EUR auf 612.850 EUR, für Inflationsausgleich und Ausgleich für gestiegene Personalkosten


71. Festival Musikfest Stuttgart (Internationale Bachakademie)


beantragt ab 2024:
Verstetigung und Erhöhung der zweckgebundenen institutionellen Zuwendung von 334.150 EUR um 159.915 EUR auf 494.065 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
zweckgebundene institutionelle Zuwendung in Höhe von 494.065 EUR p. a., befristet für 2 Jahre

Die Internationale Bachakademie Stuttgart gehört zu den traditionsreichsten Stuttgarter Einrichtungen und prägt das städtische Kulturleben nachhaltig. Jährlicher Höhepunkt ist das Festival Musikfest Stuttgart mit internationalen Gästen.
Zum Jahr 2020 hatte die Bachakademie das Musikfest neu konzipiert, konnte es allerdings aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchführen. 2021 wurde das Festival erneut groß geplant, konnte jedoch im Juni nur mit reduziertem Programm z. T. digital und z. T. live durchgeführt werden. Die Kommunikation wurde neu ausgerichtet und sollte ein breiteres Publikum ansprechen. 2022 fand das Festival erstmals im vollen Umfang in der neu geplanten Konzeption statt, erreichte allerdings nicht die erhofften Zuschauerzahlen. Die Bachakademie arbeitet derzeit an neuen konzeptionellen Überlegungen zum Festival. Geplant ist eine Durchführung des Musikfests 2024 wie bisher und ab 2025 eine Zusammenlegung des Festivals mit der Stuttgarter Bachwoche. Während der Bachwoche kommen internationale professionelle Nachwuchsmusiker*innen für Meisterkurse und künstlerische Werkstätten in Stuttgart zusammen.

Mit dem Doppelhaushalt 2022/23 wurde eine auf zwei Jahre befristete Erhöhung auf 449.150 EUR p. a. beschlossen. Zusätzlich standen in den Jahren 2021 bis 2023 jährlich weitere 111.383 EUR, übertragen aus dem Jahr 2020, zur Verfügung (GRDrs 652/2020). Ab 2024 beantragt die Bachakademie eine Verstetigung der Erhöhung für das Musikfest und gleichzeitig einen Inflationsausgleich in Höhe von 10 %, sodass die Förderung ab 2024 494.065 EUR beträgt. Die Kulturverwaltung schlägt eine erneute Befristung dieser erhöhten Förderung für das Musikfest auf zwei Jahre vor, da derzeit weder ein ausgearbeitetes Konzept noch eine Finanzplanung für das neu konzipierte Musikfest in Verbindung von Musikfest und Bachwoche vorliegen.

Beschluss zum DHH 2022/2023:
Gewährung einer zweckgebundenen institutionellen Zuwendung in Höhe von 449.150 EUR p. a., befristet für 2 Jahre (befristete Erhöhung von 334.150 EUR um 115.000 EUR)

72. Collegium Iuvenum Stuttgart

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 102.850 EUR um 27.150 EUR auf 130.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 27.150 EUR auf 130.000 EUR

Der Knabenchor collegium iuvenum Stuttgart arbeitet konfessionell wie institutionell unabhängig (ermöglicht durch den Förderverein) und leistet seit 30 Jahren künstlerisch und pädagogisch hervorragende Jugendarbeit. Neben Konzerten und der musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten in Stuttgart sowie Kooperationen mit Stuttgarter Kultureinrichtungen tritt der Chor auch in der Region und bundesweit auf. Bei internationalen Konzertreisen, u. a. in Stuttgarts Partnerstädte, ist er Kulturbotschafter der Landeshauptstadt Stuttgart. Der CIS arbeitet wie die Stuttgarter Hymnus-Chorknaben daran, nach der Corona-Pandemie wieder Nachwuchs zu gewinnen und mit den jungen Sängern weiterhin individuell und in kleinen Gruppen arbeiten zu können.

Mit der beantragten Erhöhung der institutionellen Förderung um 27.150 EUR sollen die Vergütung des Chorleiters angehoben werden und insgesamt Lohnerhöhungen erfolgen: die Stundensätze für die Stimmbildner*innen sollen nach vielen Jahren angepasst und die Stimmbildner*innen zudem in die Nachwuchsgewinnung eingebunden werden. Das erfordert die Aufstockung ihres Stundenkontingents. Darüber hinaus muss für die Betriebskosten mehr Geld vorgesehen werden und die drei festangestellten Mitarbeitenden sollen in Anlehnung an das Modell der Stadt das 49-EUR-Ticket zur Verfügung gestellt bekommen. Der Anteil der städtischen Förderung am Gesamtbudget des Collegium Iuvenum Stuttgart entspricht nach der Erhöhung rund 29 %, die selbst erwirtschafteten Einnahmen (Eintritte, Honorare, Mitgliedsbeiträge, Spenden, CD-Verkauf etc.) entsprechen knapp
63 %.


Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 82.850 EUR um 20.000 EUR auf 102.850 EUR, für Ausgleich gestiegene Betriebskosten und Lohnkosten sowie Schaffung von Stellenanteilen für Buchhaltung


73. Musik der Jahrhunderte

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 349.000 EUR um 100.000 EUR auf 449.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung der Förderung um 100.000 EUR auf 449.000 EUR

Musik der Jahrhunderte Stuttgart e. V. (MdJ) gehört zu den international wichtigsten Veranstalterinnen und Produzentinnen für zeitgenössische Musik in Europa. Die Einrichtung veranstaltet das jährliche Festival ECLAT, in dessen Rahmen der Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart verliehen wird, mehrere Konzertreihen und Musiktheaterprojekte. Zudem ist MdJ Managerin des international tätigen Ensembles Neue Vocalsolisten und vor allem auch als Vernetzungsplattform und Partnerin für die Stuttgarter Akteur*innen im Bereich der Neuen Musik von zentraler Bedeutung. Viele Impulse für interdisziplinäre Kooperationen gehen von MdJ aus. Während der Corona-Pandemie hat die Einrichtung innovative Konzepte für rein digitale sowie hybride Veranstaltungsformate entwickelt und umgesetzt. Ein Schwerpunkt liegt derzeit auf der Zusammenarbeit mit und der Unterstützung von osteuropäischen Künstler*innen.

Bisher fördert die Stadt den Verein mit 349.000 EUR, die in die laufende Arbeit fließen, sowie 222.000 EUR für das Festival ECLAT, bei einem Gesamtetat von rund 1,5 Mio. EUR. Musik der Jahrhunderte benötigt die Erhöhung einerseits, um die Honorare auf ein zeitgemäßes Niveau anzupassen. Außerdem haben sich die Produktionskosten stark erhöht, z. B. durch aufwendigere Technik, höhere Löhne für Stagehands und Techniker. Hinzu kommen Energiekostensteigerungen. Das kleine Team von MdJ benötigt darüber hinaus eine zusätzliche 75%-Stelle, um die wachsenden An- und Herausforderungen weiterhin bewältigen zu können. Der geschätzte jährliche Mehrbedarf ab 2024 in Höhe von 150.000 EUR soll zu einem Drittel aus der Erhöhung der Förderung durch das Land kompensiert werden,

Letzte Erhöhung:
DHH 2020/2021: von 288.000 EUR um 61.000 EUR auf 349.000 EUR, für 1,15 neue Stellen für Vermittlung und Aufstockung Buchhaltung



74. LiedKunst KunstLied

Beantragt ab 2024:
Verstetigung und Erhöhung der institutionellen Zuwendung von 25.000 EUR um 5.000 EUR auf 30.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Verstetigung der befristeten institutionellen Zuwendung in Höhe von 25.000 EUR p. a., befristet auf weitere 4 Jahre

Unter dem Namen LiedKunst KunstLied entwerfen der Kulturvermitter und Erzähler Thomas Sträßer gemeinsam mit der Pianistin Elisabeth Föll Musikprogramme für Schulkinder sowie Familienkonzerte. Zu den letzten Programmen gehören „Wolfgang Amadeus Mozart – sein Leben, seine Musik“, „Peer Gynt - Musik und Erzählung“ und „Franz Schubert – sein Leben, seine Lieder“. Bevor die auf vier Jahre befristete institutionelle Förderung im Rahmen des DHH 2020/2021 gewährt wurde, erhielt LiedKunst KunstLied immer wieder Projektförderungen für die Musikvermittlungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Besonders hervorzuheben sind die Konzerte im Fruchtkasten und das Projekt „Singen auf dem Schulhof vom Pickup“. In der Coronazeit entstanden einige Youtube-Beiträge.

Die Projekte erreichen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen. Bei einem Gesamtbudget von 88.000 EUR fließen jedoch ca. 60.000 EUR an Honorarkosten für Proben, Aufführungen, Konzeption und Leitung an die beiden Beteiligten, lediglich für den Liedkurs für Jugendliche wird eine Sängerin engagiert. Die Kulturverwaltung sieht Handlungsbedarf in Bezug auf Kooperationen und Vernetzung mit weiteren Stuttgarter Kulturakteur*innen gerade im Bereich der Kulturvermittlung und kulturellen Teilhabe. Das Kulturamt empfiehlt daher eine nochmals auf vier Jahre befristete institutionelle Förderung in Höhe von 25.000 EUR.

Beschluss zum DHH 2020/2021:
Gewährung einer institutionellen Zuwendung in Höhe von 25.000 EUR p.a., befristet auf 4 Jahre


75. Il Gusto Barocco

Beantragt ab 2024:
Verstetigung und Erhöhung der institutionellen Zuwendung von 50.000 EUR um 40.000 EUR auf 90.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
dauerhafte Verstetigung der institutionellen Zuwendung in Höhe von 90.000 EUR p. a.

Das Stuttgarter Barockorchester Il Gusto Barocco, gegründet 2008 von Jörg Halubek, hat sich unter anderem durch die „Stuttgarter Reihe“ und das digitale Bach-Projekt „Organ-Landscapes“ einen überregionalen Namen gemacht. Die jährlichen Aufführungen von barocken Opernentdeckungen werden regelmäßig vom SWR aufgezeichnet. Die Musiker*innen des Ensembles sind allesamt Spezialist*innen für historische informierte Aufführungspraxis.

Seit dem DHH 2020/2021 bekommt das Orchester eine auf vier Jahre befristete institutionelle Förderung in Höhe von 50.000 EUR p. a. Neben barocken Uraufführungen finden Akademieprojekte für junge Musiker*innen statt. Zusätzlich zur institutionellen Förderung wurden im Rahmen des Förderprogramms „Entwicklungstreiber“ Mittel in Höhe von 12.500 EUR für die Zukunftsentwicklung der Stuttgarter Festivalwoche für Alte Musik (Digitalstrategie) bewilligt.

Das Orchester beantragt eine Erhöhung der Förderung um 40.000 EUR, was einem Anstieg der jährlich von der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel um 80 % entspricht. Plausibel ist eine Erhöhung schon aus dem Grund, dass die aus dem Entwicklungstreiber-Programm herausgearbeiteten Konzepte (Bildungsangebote, Stärkung des Standorts Stuttgart, Digitalisierung) umgesetzt und weiter vorangetrieben werden können. Die erfolgreiche „Stuttgarter Reihe“ und die Einrichtung zweier 50%-Stellen für die Dramaturgie und Vermittlung haben sich bewährt. In den vergangenen zwei Spielzeiten wurde diese Entwicklung mit je 75.000 EUR Bundesmitteln über das Förderprogramm „Neustart Kultur“ finanziert. Für die Weiterführung werden auch hier zusätzliche Mittel benötigt. Zudem sieht sich auch Il Gusto Barocco mit den allgemeinen Kostensteigerungen konfrontiert.

Beschluss zum DHH 2020/2021:
Gewährung einer institutionellen Zuwendung in Höhe von 50.000 EUR p. a., befristet auf 4 Jahre



Soziokultur


76. IG CSD Stuttgart e. V.

Beantragt für DHH 2024/2025:
Erhöhung der Förderung von 30.000 EUR um 40.000 EUR auf 70.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Erhöhung um 40.000 EUR auf 70.000 EUR

Die IG CSD Stuttgart e. V. ist Trägerverein der Stuttgart PRIDE, einer jährlichen Demonstration in der Stuttgarter Innenstadt mit über 250.000 Zuschauern. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über die Lebensbedingungen und -realitäten von gesellschaftlichen Minderheiten aufgrund der sexuellen Orientierung beziehungsweise der sexuellen Identitäten und der Vielfalt von Geschlecht aufzuklären. Die Veranstaltungen im Rahmen der CSD-Kulturwochen haben eine hohe Strahlkraft über die Landeshauptstadt hinaus. Bisher fördert die Kulturverwaltung das Kulturprogramm der CSD-Wochen. Die Stuttgart Pride ist bundesweit die einzige, die ohne hauptamtliche Mitarbeitende organisiert wird.
Der Kulturverwaltung liegt ein Antrag auf Förderung einer 50%-Stelle für die hauptamtliche Unterstützung der kulturpolitischen und administrativen Arbeit vor.

Letzte Erhöhung:
Neuaufnahme zum DHH 2020/2021


77. Fläche e. V. Zwischennutzung Schwaben Bräu Passage, Projekt PRISMA

Beantragt:
Verstetigung der Förderung von 100.000 EUR und Erhöhung um 111.280 EUR auf 211.280 EUR (2024) und um 61.280 EUR auf 161.280 EUR (2025)

Vorschlag der Kulturverwaltung:
Verstetigung der Förderung von 100.000 EUR und Erhöhung um 111.280 EUR auf 211.280 EUR (2024) und um 61.280 EUR auf 161.280 EUR (2025)

Seit Ende 2022 befindet sich der Verein Fläche e. V. (Initiative PRISMA) im 1. Stock der ehemaligen Schwaben-Bräu-Passage in Bad Cannstatt. Das Projekt Prisma – von den Initiator*innen als alternatives Spartenhaus konzipiert – setzt sich aus verschiedenen gemeinnützig arbeitenden Gruppen zusammen, darunter die Foodsharing Küche Commons Kitchen, die Ateliergemeinschaft Bahnhofstraße, die Palermo Galerie und der Musikclub Sunny High. Eine ämterübergreifende Projektgruppe (Kulturamt, Liegenschaftsamt, Wirtschaftsförderung) begleitet die Akteur*innen seit Projektbeginn. Im März 2023 sind weitere Akteur*innen aus dem Kulturbereich (Bildende Kunst, Tanz/ Theater) in das Gebäude eingezogen. Die Zwischennutzung ist vorerst bis Ende 2025 geplant. Durch partizipative Angebote sollen Anwohnerschaft und der Stadtteil in das Projektgeschehen eingebunden werden.

Die Verstetigung des Miet- und Nebenkostenzuschusses (50.000 EUR jeweils für 2024 und 2025) sind elementar für die Fortführung des Projekts. Der beantragte Renovierungskostenzuschuss (einmalig 50.000 EUR in 2024) dient zur Fertigstellung und Instandhaltung der Räumlichkeiten. Diese Mittel werden (analog zum letzten DHH) durch das Liegenschaftsamt verwaltet werden.

Ebenso sind die beantragten Personalstellen (91.700 EUR für 2024 und 2025) erforderlich, damit dem Verein für den künftig erwarteten organisatorischen und inhaltlichen Mehraufwand personelle Ressourcen zur Verfügung stehen: eine Koordinierungsstelle (60 %, TVöD 12), technische Hausverwaltung (60 %, TVöD 10) sowie eine Stelle für freischaffende Tätigkeiten (250 Stunden/Jahr).

Letzte Förderung:
DHH 2022/2023: 100.000 EUR p. a., davon jeweils


Sonstiges


78. forum jüdischer bildung und kultur e. V.

beantragt ab 2024:
Erhöhung der Förderung von 11.200 EUR um 1.800 EUR auf 13.000 EUR

Vorschlag der Kulturverwaltung: Erhöhung um 1.800 EUR auf 13.000 EUR, zunächst befristet auf 4 Jahre

Das forum jüdischer bildung und kultur e. V. wurde 2007 zur Förderung, Ausübung und Pflege jüdischer Bildung, Tradition und Kultur in Geschichte und Gegenwart, vorrangig auf den Gebieten der Literatur, Musik, der Philosophie, der bildenden Kunst und der jüdischen Religion gegründet. Weitere Schwerpunkte sind die Förderung des Integrationsprozesses jüdischer Zuwanderer und die Kultur- und Bildungsarbeit für Jugendliche.

2012 wurde der Verein mit 9.200 EUR pro Jahr in die institutionelle Förderung aufgenommen. Im Rahmen der HH-Beratungen 2018/2019 wurde die Förderung auf 11.200 EUR erhöht. Um die Kostensteigerungen insbesondere bei Raum- und Personalkosten finanzieren zu können, beantragt der Verein eine Erhöhung der Förderung auf 13.000 EUR.

Letzte Erhöhung:
DHH 2018/2019: von 9.200 EUR um 2.000 EUR auf 11.200 EUR



C) Ohne abschließende Bewertung der Verwaltung


Freie Kunstschule Stuttgart e. V. (FKS)

Beantragt ab 2024:
Erhöhung der institutionellen Förderung von 257.700 EUR
2024 um 222.330 EUR auf 480.030 EUR
2025 um 244.035 EUR auf 501.735 EUR
2026 um 204.555 EUR auf 462.255 EUR
2027 um 178.055 EUR auf 435.755 EUR


Vorschlag der Kulturverwaltung:
Ob die FKS über eine Kooperation mit Hochschulen B.A.-Studiengänge anbieten sollte, ist eine politische Grundsatzentscheidung.


Die 1927 u. a. von Adolf Hölzel gegründete Freie Kunstschule Stuttgart (e. V. seit 1947) ist eine Bildungsstätte in freier Trägerschaft mit berufsbezogenen Studiengängen für Malerei, freie Grafik und Grafik-Design. Außerdem werden Vorbereitungskurse für die Aufnahme an Kunsthochschulen und Fachhochschulen angeboten. In den 60er und 70er Jahren schaffte es die FKS, einen Studienbetrieb auf dem Niveau einer Fachhochschule mit bis zu 250 Studierenden zu etablieren. Seither wurde die Arbeit in steigendem Umfang von der Landeshauptstadt gefördert. Seit Jahren kämpft die FKS mit niedrigen Studierendenzahlen (zwischen 45 im WS 2021 und 55 im SS 2023).

Nur zur Erhaltung des Status quo rechnet die Schulleitung vor dem Hintergrund von Inflation und Tarifabschlüssen mit einem zusätzlichen Mittelbedarf von rd. 102.000 EUR (2024) und rd. 88.000 EUR (2025).

Zur Steigerung der Attraktivität und zur Gewinnung neuer Studierenden wird die Etablierung eines Studiengangs „Kunst und Ästhetik“ in Kooperation mit einer Stuttgarter Partnerhochschule vorgeschlagen. Der Finanzierungsbedarf hierfür liegt 2024 bei zusätzlich 84.000 EUR und 2025 bei 111.000 EUR. Der hohe Bedarf in den ersten zwei Jahren wird als „Anschubfinanzierung“ bezeichnet. Der Förderbedarf solle in den Folgejahren deutlich zurückgehen (2026: 57.000 EUR; 2027: 28.000 EUR). Dieser Rückgang geht auf die Annahme zurück, dass Einnahmen aus Studiengebühren von 30.000 EUR (2024) auf 180.000 EUR (2027) steigen werden. Für ein „Institut für Ästhetik, Kunst und Religion“, das das Lehrangebot des B.A.-Studiengangs erweitern soll, werden überdies für 2024 15.000 EUR und für 2025 25.000 EUR beantragt.

Des Weiteren werden jeweils 10.000 EUR p. a. für den Bereich „Ausbau digitaler Lehrangebote“ und laufende Kosten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Marketing beantragt. Im September 2022 waren der FKS für die Bereiche Digitalität und Marketing insb. Social Media, Neugestaltung Website sowie Digitalisierung in Technik und Lehre von der LHS rd. 41.168 EUR Fördermittel zugesprochen worden.

Letzte Erhöhung:
DHH 2018/2019: von 157.700 EUR auf 257.700 EUR


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Erhöhungen/430
6.471,9
5.654,9
4.936,1
4.936,1
4.758,2
Finanzbedarf
6.471,9
5.654,9
4.936,1
4.936,1
4.758,2
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

"Referat WFB weist im Folgenden auf die Entwicklung des jährlichen Budgets der Kulturförderung (so genannter "Deckungsring") seit 2010 hin:

Jahr Mio. EUR prozentuale Änderung ggü.
dem Jahr 2010
2010 20,0 0,0%
2011 20,0 0,0%
2012 21,0 +5,4%
2013 20,7 +3,7%
2014 22,3 +11,7%
2015 22,2 +11,0%
2016 25,4 +27,3%
2017 24,9 +24,7%
2018 27,9 +39,9%
2019 28,1 +40,6%
2020 33,9 +69,9%
2021 33,7 +68,9%
2022 38,8 +94,6%
2023 39,1 +96,1%
Anmeldung 2024 +8,0 GRDrs 436/, 437/ und 438/2023
Anmeldung 2025 +7,2 GRDrs 436/, 437/ und 438/2023

Darin nicht enthalten sind die Zuweisungen an das Land für die gemeinsam finanzierten Einrichtungen (Staatstheater, Linden-Museum, Hotel Silber): für 2024/2025 sind hierfür bislang 57,9 / 59,1 Mio. EUR eingeplant.

Insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben muss angesichts der finanziellen Perspektiven und Unsicherheiten im Haushalt Zurückhaltung geübt werden."


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

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