Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS
GRDrs 224/2022
Stuttgart,
03/31/2022


Sachstandsbericht zur Bespielung öffentlicher Flächen für eine sichere Innenstadt



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich06.04.2022

Bericht:



Im Sommer 2021 waren in der Stuttgarter Innenstadt auf verschiedenen Plätzen und in unterschiedlich starker Ausprägung nächtliche Eskalationen zu verzeichnen, denen mit präventiven und ordnungsrechtlichen ad hoc-Maßnahmen begegnet wurde.

Es ist zu erwarten, dass diese Situation mit vielen feiernden Menschen in der Innenstadt, von denen ein geringer Anteil auch konfliktgeneigt ist, auch im Sommer 2022 wieder so eintreten wird. Aus diesem Grund sollen bereits jetzt Vorbereitungen getroffen werden, um ein sicheres, positives Miteinander im öffentlichen Raum zu gewährleisten.

Dies soll mittels eines abgestimmten Gesamtkonzeptes für die Bespielung der Innenstadt geschehen, das die verschiedensten vorhandenen Nutzungen der öffentlichen Räume darstellt, neue Veranstaltungsformate auf den Weg bringt, und gleichzeitig unbespielte Räume integriert.
Durch Bespielung von Plätzen soll diesen ein positiver Inhalt gegeben werden, zugleich soll durch das Anlocken von neuem Publikum eine soziale Durchmischung der Menschen in der Stadt erreicht werden, indem die Veranstaltungen verschiedenste Besuchergruppen ansprechen.
Gleichzeitig sollen auf nicht bespielten Flächen die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, dass feiernde Menschen einen sicheren und sauberen Ort vorfinden und die Anwohner in der Innenstadt nicht über Gebühr belastet werden.
Beide Formen des Feierns sollen durch präventive und, soweit erforderlich, ordnungsrechtliche Maßnahmen begleitet und ermöglicht werden.

Grundsätzlich ist vorauszuschicken, dass in der Gesellschaft zwar ein Grundkonsens darüber besteht, dass eine Stadt sicher und sauber und damit lebenswert sein soll. Gleichzeitig kollidiert dieser Konsens immer wieder im konkreten Einzelfall mit Formen des Verhaltens und Feierns, das nicht von allen als normgerecht angesehen wird. Die Erwartungen, wie und durch wen eine Stadt genutzt werden soll, gehen durchaus auseinander. Je nach Alter, Herkunft, Sozialisation und sozialem Stand werden diese Fragen verschieden beantwortet. Dennoch kann angesichts der Pluralität unserer Gesellschaft nicht von Seiten der Politik oder der Verwaltung eine bestimmte Form sozialen Verhaltens als Norm definiert und allgemeingültig vorausgesetzt werden. Vielmehr sind die verschiedensten Erwartungen und Formen der Nutzung des öffentlichen Raums im Rahmen rechtlicher und sozialer Grenzen zu ermöglichen. Zugleich muss Konflikten mit anderen Besuchern, Anwohnern und der Polizei vorgebeugt und begegnet werden.

Um die Sicherheit in der Stadt zu gewährleisten, sollen eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, die präventiver, ordnungsrechtlicher und infrastruktureller Art sind. Diese umrahmen, ergänzen und ermöglichen die verschiedenen Formen der Bespielung von Plätzen in der Innenstadt.


II. Gesamtkonzeption Bespielung

Verschiedenste Veranstaltungen sollen Menschen verschiedenster Herkunft, verschiedensten Alters und Geschlechts in die Innenstadt locken. Im Konzept wurden solche Veranstaltungen einbezogen, die ohnehin für das Jahr 2022 geplant waren, aber auch Veranstaltungen, die gezielt in diesem Kontext entwickelt wurden. Diese sollen zu einer vielfältigen Mischung an Menschen in einer belebten Innenstadt führen, die soziale Kontrolle und auch ein Gefühl subjektiver Sicherheit schafft.
Gleichzeitig soll durch Veranstaltungen für junge Menschen, die sich ohnehin in der Innenstadt aufhalten, ein Angebot für positive Beschäftigung, Wahrnehmbarkeit und als Aufmerksamkeitsfokus geboten werden. Dadurch sollen vorhandene Energien positiv gewendet und kanalisiert werden. Dies geschieht mittels kultureller, sportlicher und sozialer Veranstaltungen und Angebote. Betrachtet werden dabei verschiedene Orte in der Innenstadt einschließlich Marienplatz und Feuersee, die üblicherweise abends von jüngerem Publikum aufgesucht werden.


III. Präventive Maßnahmen

Die Bespielung ermöglichend, begleitend und ergänzend sind eine Reihe von präventiven Maßnahmen vorgesehen. Diese sollen in Summe dazu beitragen, feiernden Menschen in der Stadt einen sicheren Aufenthalt in der Stadt dadurch zu ermöglichen, dass potentiellen Eskalationen vorgebeugt und auf ein konfliktfreies und tolerantes Miteinander hingewirkt wird.

Beispielhaft sollen folgende Präventionsinitiativen genannt werden:

Hierdurch soll auf die Besucher eingewirkt und über eine niederschwellige Herangehensweise und Kontaktsuche Konflikten vorgebeugt werden.


IV. Ordnungsrechtliche Maßnahmen

Ordnungsrechtliche Maßnahmen dienen dazu, dass die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens eingehalten werden, dass Störer frühzeitig entfernt und gravierende Problemlagen zielgerichtet unterbunden werden. Diese sollen, abgestimmt auf Intensität und Umfang der Verstöße, anhand eines Stufenkonzeptes im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zur Wiederherstellung und Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angewandt werden. Dabei soll das Miteinander der Besucher genauso sichergestellt werden wie der soziale Friede mit den Anwohnern. Gleichzeitig soll im Rahmen der Grenzen der Freiheit und der Rechte anderer Verständnis für jugendliches Verhalten und plurale Formen des Feierns gezeigt werden.
Beispielhaft sollen folgende Maßnahmen genannt werden:

Welche dieser Maßnahmen wo für welchen Zeitraum zum Tragen kommt, wird in regelmäßigen Abstimmungen zwischen Stadt und Polizeipräsidium Stuttgart auf Basis der Gefahrenprognose für das bevorstehende Wochenende besprochen und festgelegt.


V. Infrastrukturelle Maßnahmen

Um Veranstaltungen und Angebote, aber auch das Feiern von Menschen im öffentlichen Raum ermöglichen zu können, bedarf es der entsprechenden Infrastruktur. Diese soll in der Vorbereitung auf die geplanten Veranstaltungen, aber auch in Erwartung einer abendlichen Belebung der Innenstadt auf unbespielten Flächen, schon jetzt vorausgedacht und geplant werden. Dies betrifft Fragen der Beleuchtung genauso wie die Hygiene und die Sauberkeit auch am nächsten Morgen. Denn Licht und Sauberkeit schaffen subjektive Sicherheit für die abendlichen Gäste genauso wie für die Anwohner.

Beispielhaft seien folgende Maßnahmen genannt:


VI. Fazit

Insbesondere die ganzheitliche Betrachtung der Situation und die interdisziplinäre Erarbeitung des Konzepts eröffnen einen neuen Zugang zu möglichen Lösungen, indem sich alle beteiligten Partner eingebunden und dem gemeinsamen Ziel einer sicheren Innenstadt verpflichtet fühlen.
Ziel der genannten Maßnahmen ist es, Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum in der Innenstadt zu gewährleisten. Die vorgelegten Maßnahmen sollen in Summe eine Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Stuttgarterinnen und Stuttgarter bewirken, ohne zugleich das öffentliche Leben zu sehr einzuschränken. Dies gilt insbesondere für die ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Stuttgart soll nicht nur eine sichere, sondern auch eine weltoffene, jugendgerechte und lebendige Stadt sein und bleiben. Aus diesen beiden Zielen können Konflikte entstehen, die nicht immer reibungsfrei aufzulösen sein werden. Dies muss dann im Einzelfall mit dem nötigen Fingerspitzengefühl versucht werden.
Aus diesem Gründen ist das vorgelegte Konzept zur Bespielung der Innenstadt auch nicht abschließend. Vielmehr wird es in die Zukunft dynamisch fortgeschrieben und laufend den sich ändernden Gegebenheiten angepasst.
Selbstredend gibt es dabei keine Garantie, dass es in Zukunft nicht mehr zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen wird. Ein Beitrag zur Verbesserung der Situation kann es aber sehr wohl sein.




Dr. Clemens Maier











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