Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
179/2023
GZ:
SI
Sitzungstermin: 26.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Haupt as
Betreff: Garantieverträge - Weiterentwicklung u. Neufassung d. Förderrichtlinien d. Landeshauptstadt Stuttgart f. das kommunale Förderprogr. "Wohnungsakquise f. Wohnungslose u. einkommensschwache Haushalte"

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 24.07.2023, öffentlich, Nr. 159
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 30.06.2023, GRDrs 179/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Neufassung der Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für das kommunale Förderprogramm "Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte" wird, wie in Anlage 2 dargestellt, beschlossen.

2. Der weiteren Fortführung des Förderprogramms mit den in der Vorlage dargestellten und vom Gemeinderat bereits beschlossenen jährlichen Mittel zur Finanzierung wird zugestimmt.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 1,0 VZK Stelle in A 11 für den Tätigkeitsbereich der individuellen Begleitung der Garantievertrags- / Mietverhältnisse zur weiteren Umsetzung des Förderprogramms wird Kenntnis genommen. Über die erforderliche Stellenschaffung wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 entschieden.

4. Die Änderung der Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für das kommunale Förderprogramm "Wohnungsakquise für Wohnungslose und einkommensschwache Haushalte" tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kraft und gilt für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt beim Sozialamt eingehen.

StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) nimmt wegen der Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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