Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU/Amt 61
GRDrs 1297/2023
Stuttgart,
11/10/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Stadtacker unterstützen

Beantwortung / Stellungnahme

Aufgrund der zeitlich verbesserten Organisation der vorbereitenden Maßnahmen sowie der Baumaßnahmen für die Erschließung der MakerCity wäre für den Stadtacker Wagenhallen e. V. eine Verlängerung der Nutzungsmöglichkeit bis zum Bezug der finalen Fläche denkbar. Gemäß akt. Zeitplan wird von einem Umzug in 10/2026 ausgegangen. Ein früherer Umzug könnte jedoch ggf. durch weitere Optimierungen umgesetzt werden.

Sofern die bereits laufende Förderung des Vereins - bisher in Höhe von 152.000 EUR (GRDrs 431/2022) – bis zum Zeitpunkt des Umzugs an den dauerhaften Standort verlängert würde, könnte der Umzug von der alten auf die neue Fläche nahtlos erfolgen und das naturpädagogisches Angebot weiterhin aufrechterhalten werden. Enthalten wären die Personalkostenförderung „naturpädagogisches Angebot“ “ in Höhe von je 24.500 EUR pro Haushaltsjahr, die Personalkostenförderung „Stadtacker Umzug“ in Höhe von je 45.500 EUR pro Haushaltsjahr und ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 12.000 EUR an den Stadtacker e.V. für das neue Gelände.

Zu 1. bei Antrag Nr. 4211/2023 wird auf die ausführliche Beantwortung des Antrags Nr. 224/2023 vom 27.07.2023 „Stadtacker - was ist noch zu tun?“ verwiesen.

Zu 4. bei Antrag Nr. 4211/2023: Grundsätzlich gilt bis zum Erlass der endgültigen Ausführungsbestimmungen zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 (nach der Genehmigung des Haushaltsplans durch das Regierungspräsidium) auf der Grundlage von § 83 Gemeindeordnung und § 13 der Dienstanweisung für das Haushalts- und Kassenwesen der Landeshauptstadt Stuttgart (DA-HK) unter anderem die Regelung, dass von den Aufwandsansätzen des Ergebnishaushalts 30 Prozent gesperrt sind, soweit die Landeshauptstadt zur Erbringung der finanziellen Leistung nicht rechtlich verpflichtet ist. Eine vorzeitige und teilweise Inanspruchnahme eines Haushaltsplanansatzes (zur Vereinsförderung) ab Januar 2024 wäre prinzipiell möglich.




Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

1083/2023 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion; 3200/2023 SPD-Gemeinderatsfraktion; 4211/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Peter Pätzold
Bürgermeister




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