Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit

Gz: AK / SJG
GRDrs 254/2011
Stuttgart,
10/28/2011



Stellenbemessung in der Sozialhilfe (Abschluss)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.11.2011



Beschlußantrag:

1. Der abschließende Bericht zum Projekt Stellenbemessung in der Sozialhilfe wird zur Kenntnis genommen.

2. Den neu bemessenen Fallzahlenschlüsseln wird zugestimmt.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 1,7 Stellen für die Sozialhilfesachbearbeitung (Sozialamt und Bezirksämter) in
4. Dem Verzicht auf Streichung von 1,15 Stellen aufgrund von Altersteilzeit wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 332/2008 und GRDrs 1176/2009 wurde zum Projekt Stellenbemessung in der Sozialhilfe bereits ausführlich berichtet. Mit nachfolgendem Ergebnis kann das Projekt abgeschlossen werden.

Auf Basis der ermittelten Ergebnisse ergeben sich für die Zukunft folgende Fallzahlenschlüssel:


Bei den Fallzahlenschlüsseln ist zu beachten, dass sie sich von denen aus der oben genannten GRDrs 332/2008 geringfügig unterscheiden und zwar aus folgenden Gründen:

· Bei der ursprünglichen Berechnung wurde von einem Anteil an fallunabhängigen Tätigkeiten in Höhe von 20% ausgegangen. Mittlerweile liegt ein Gutachten der KGSt zu diesem Thema vor (s. auch GRDrs 1176/2009), welches zum Ergebnis 26,4% kommt, jedoch mit dem Hinweis: „Die Kenntnis über gewisse Schwerpunkte bei den fallunabhängigen Tätigkeiten kann genutzt werden, um im Sinne einer Geschäftsprozessoptimierung gezielt nach Möglichkeiten der Kostenreduzierung zu suchen.“ Die Verwaltung hat daraufhin die fallunabhängigen Tätigkeiten nochmals auf den Prüfstand gestellt und konnte diese letztlich auf 24,6% reduzieren, was sich auf die Fallzahlenschlüssel auswirkt.

· Die ursprüngliche Berechnung basierte auf den Kosten eines Arbeitsplatzes aus dem Jahr 2006. Mittlerweile wurde diese Berechnung auf Basis einer neuen Fassung der Arbeitsplatzkosten aus dem Jahr 2009 aktualisiert. Die Bemessung wurde entsprechend angepasst, was sich auch auf die Fallzahlenschlüssel ausgewirkt hat.

Auf Basis dieser neu bemessenen Fallzahlenschlüssel und auf Grundlage der Fallzahlen 12/2010 ergibt sich insgesamt ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 14,7 Stellen. Hiervon wurden bereits je 5 Stellen zu den Stellenplänen 2010 und 2011 geschaffen.

Da Fehltage aufgrund von Krankheit, Kur, etc. bereits bei der Netto-Arbeitszeit berücksichtigt wurden und diese Werte Grundlage der Personalbemessung sind, können die vorhandenen 3 Springkraftstellen künftig in gleicher Weise in die Berechnung einfließen und somit dem noch offenen Mehrbedarf gegengerechnet werden. Es ergibt sich ein Mehrbedarf in Höhe von 1,7 Stellen.

Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, für den Bereich der Sozialhilfe auf die noch ausstehenden Streichverpflichtungen aufgrund von Altersteilzeit in Höhe von 1,15 Stellen (bis 2007: 0,98 Stellenanteile; 2008 – 2010: 0,17 Stellenanteile) zu verzichten.

Finanzielle Auswirkungen

Zum Haushaltsplan 2012/2013 entstehen zusätzliche kostenwirksame Aufwendungen von durchschnittlich 137.190 EUR/Jahr.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag Nr. 562/2011 SPD-Gemeinderatsfraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

Haushaltsantrag Nr. 562/2011 SPD-Gemeinderatsfraktion




Werner WölfleIsabel Fezer
Bürgermeister Bürgermeisterin


Anlagen






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