Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI-BB
GRDrs 521/2022
Stuttgart,
09/08/2022



Zuschuss an die Deutsche Bahn AG für S-Bahn Stationen: Zugang und Wegeführung barrierefrei ausrichten



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.09.2022
28.09.2022



Beschlußantrag:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Landehauptstadt Stuttgart ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Stuttgarter ÖPNV für alle Bürgerinnen und Bürger sicher und bestmöglich nutzbar ist. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen können meist kein anderes Verkehrsmittel nutzen und sind auf Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsnetz angewiesen. An vielen S-Bahn Haltestellen in Stuttgart stehen sie jedoch vor dem Problem, dass sie kein auf den öffentlichen Raum abgestimmtes Blindenleitsystem vorfinden.

Der Gemeinderat hat im städtischen Doppelhaushalt 2022/2023 ein Inklusionspaket 3.0 (vgl. GRDrs 62/2021) beschlossen, welches Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorsieht. Es enthält ein Sonderbudget für die barrierefreie Gestaltung von S-Bahn Stationen im Hinblick auf den Zugang und die Wegeführung vom Bahnhofsvorplatz zum Bahngleis. Das Personenbeförderungsgesetz sieht vor, dass eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 erreicht werden soll. Die Umsetzung der Vorhaben hilft, der im Personenbeförderungsgesetz enthaltenen Zielsetzung näherzukommen.

Unter Beteiligung des Beirats für Menschen mit Behinderung und der Stuttgarter Straßenbahn AG wurden folgende Stationen priorisiert:

Nachdem bei der Haltestelle Stadtmitte/Rothebühlplatz und Arnulf-Klett-Platz geteilte Eigentumsverhältnisse bestehen, erfolgt die Umsetzung in gemeinsamer Verantwortlichkeit von Deutsche Bahn AG und Stuttgarter Straßenbahn AG. Hierfür wird die Deutsche Bahn AG verpflichtet, einen Teil der Zuwendung an die Stuttgarter Straßenbahn AG weiterzugeben.

Im Einzelnen richtet sich die Umsetzung nach der beigefügten Maßnahmenübersicht (Anlage 1).








Finanzielle Auswirkungen


Es wird ein einmaliger Zuschuss an die Deutsche Bahn AG in Höhe von bis zu 600.000 EUR gewährt. In der Planung wurde davon ausgegangen, dass die Zuschussmittel für investive Maßnahmen verwendet werden. Die zu finanzierenden Maßnahmen sind aber tatsächlich konsumtiv.

In der Folge ist im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, KGr. 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke eine überplanmäßige Mittelbewilligung in Höhe von je 300.000 EUR in den Jahren 2022 und 2023 notwendig. Die Deckung kann aus den im Teilfinanzhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109832 – Inklusionspaket, Ausz.Gr. 781 – Investitionszuweisungen und –zuschüsse an Dritte veranschlagten Mittel erfolgen.

Übrige Mittel aus 2022 werden als Ermächtigungsübertragung angemeldet.


Beteiligte Stellen

Referat AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

- Anlage 1: Maßnahmenübersicht

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